Auch noch mal hallo,
mal abgesehen davon, daß Du noch überlegen solltest, erpresserischen Menschenraub und Vorbereitung eines Angriffskrieges in Deine Anklageschrift mit aufzunehmen, steht gerade das dort nicht, sondern vielmehr:
Schön, dass Du es schaffst, das Ganze noch weiter in die Persiflage zu treiben.
Wir können das auch andersrum drehen: Mal abgesehen davon, dass auch jede Menge Leute mit Kindesmissbrauch, Menschenhandel, Korruption und Mord durchkommen, ist sowas trotz allem eine Straftat.
„Die sollen sich ja nicht verletzen. Ich bin ja kein Unmensch. Die sollen sich einen platten Reifen holen. Und lernen. Dann fahren die woanders.“
Das ist eine OPTION im Gespräch. Es gibt keinen Zwang, diesen Satz zu nutzen.
Allerdings gibt es auch diese Option: …ein aufgeschlagener Ellebogen… Mama Mia! Mama Mia! Die Kinder müssen nicht in Watte gepackt werden …
„Nicht verletzen“ und „aufgeschlagener Ellenbogen“ stehen in krassem Widerspruch. Wer zur Durchsetzung billigend in Kauf nimmt, dass sich ein Kind den Ellenbogen aufschlägt und das noch bagatellisiert, dem würde ich schon den einen oder anderen Rechtsbruch attestieren.
Wenn man jemandem den Ellenbogen aufschlagen darf - darf man dann auch ein Messer in den Bauch rammen oder eine Kugel durch den Kopf jagen? Wo ist die Grenze?
Außerdem: wenn man Glasscherben auf der Straße verstreut, die groß und scharf genug sind um sogar Autoreifen aufzuschneiden (wozu man schon z.B. den Boden einer kantig abgebrochenen Flasche bräuchte) dann sind diese auch geeignet, um beim Darauf-Fallen mit Fahrradgeschwindigkeit SEHR schwere Verletzungen zu verursachen.
Und wenn ein Kind, welches ohnehin kein fahrsicherer Verkehrsteilnehmer ist, just zu jenem Zeitpunkt wegen eines platzenden Reifens vom Fahrrad stürzt, wo ein Auto vorbeifährt, kommt es auch schnell zu einem tödlichen Unfall.
Die Aussage „Ich wollte ja niemanden verletzen, bin ja kein Unmensch“ würde jeder Richter bei einem derartigen Vorgehen als Unsinn abtun.
Hier gibt jemand vor, vorsätzlich und gezielt in den Straßenverkehr einzugreifen, um damit Kinder zu nötigen, nicht mehr auf dieser Straße zu spielen.
„Morgen abend kommen Luigi und drei Freunde bei Dir vorbei.
Der Don sagt, Du sollst lernen, ihm nicht mehr in die Quere zu kommen.
Er ist aber kein Unmensch: Er sagt, es wäre schade, wenn jemand verletzt wird …“ - wo ist so eine Aussage keine Nötigung?
Man darf also Privatpersonen jederzeit sagen, dass man plant, Andere zu vorsätzlich verletzen
Wenn das nicht verboten ist, wird das wohl so sein.
Wie ich schon angemerkt habe, könnten Verletzungen, die durch derartig beschaffene Glasscherben verursacht werden, durchaus lebensgefährlich für Kinder sein.
Hierbei geht es potentiell um Totschlag, auch wenn der Verursacher versichert, dass er dies nicht möchte.
Und dann greift §183(1).5, wodurch man sich sogar strafbar macht, wenn man es nicht anzeigt!
Gruß,
Michael