Telefonscherz

hallo,

folgender hypthtischer fall, der gestern am stammtisch diskutiert wurde:

frau A und herr A bekommen sonntags abends um halbzehn einen anruf von einem gewissen „benito“.

dieser stellt sich als mann aus der nachbarschaft vor und fragt, ob ihnen der „schöne blaue opel“ wäre. er hätte evtl. einen platten reifen, weil er (benito) scherben auf die straße gelegt hätte, weil die kinder immer so laut spielen würden und er schlafen müsste, weil er nachtschicht hätte. auf konkrete nachfrage von herrn A, wo denn der herr wohne und wie der genaue name wäre, bricht dieser das telefonat ab.

herr und frau A machen sich nun gedanken, wegen der kinder und sie haben auch einen blauen opel, deshalb scheint die sache sehr realistisch. frau A macht in der nacht kein auge zu.

am nächsten tag googelt herr A und findet heraus, dass es sich um ein scherztelefon handelt, bei dem man per anrufermaschine andere veralbern kann.

hier der link:

http://www.marcophono.com/flatrate_39_a.html

frau A wäre immer noch stinksauer und überlegt sich, schritte gegen den anrufer einzuleiten.

welche möglichkeiten gäbe es?

vielen dank

gruß inder

Ha ha ha wie lustig…

frau A und herr A bekommen sonntags abends um halbzehn einen anruf von einem gewissen „benito“.

dieser stellt sich als mann aus der nachbarschaft vor und fragt, ob ihnen der „schöne blaue opel“ wäre. er hätte evtl. einen platten reifen, weil er (benito) scherben auf die straße gelegt hätte, weil die kinder immer so laut spielen

Das klingt irgendwo nach etwas, das definitiv eine Bedrohung, möglicherweise sogar versuchte Nötigung darstellt.
Und das mit den Scherben wegen Kindern ist - selbst im Scherz - die Vortäuschung einer Straftat (Planung schwerer Körperverletzung, evt. sogar Mord) und somit eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

(Persönlich - wenn ich Kinder hätte und mir jemand in todernstem Tonfall „weil’s so lustig ist“ mitteilt, dass die sich schwer verletzen, wenn sie auf die Straße gehen, wäre bei mir Schluss mit lustig)

am nächsten tag googelt herr A und findet heraus, dass es sich um ein scherztelefon handelt, bei dem man per anrufermaschine andere veralbern kann.

Wer einen Dienst zur Vortäuschung von Straftaten anbietet, hat ganz schnell ein ganz dickes Problem am Hals - auch wenn es „lustig sein soll“.
Den Vorfall zur Anzeige geben und die Staatsanwaltschaft machen lassen.
Die finden eine Androhung von schwerer Körperverletzung nämlich nicht so amüsant, insbesondere wenn dies gewerblich passiert.

Gruß,
Michael

Das klingt irgendwo nach etwas, das definitiv eine Bedrohung,

Eher nicht:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe

möglicherweise sogar versuchte Nötigung darstellt.

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,“

Hier wurde zu nichts genötigt.

Und das mit den Scherben wegen Kindern ist - selbst im Scherz

  • die Vortäuschung einer Straftat (Planung schwerer
    Körperverletzung, evt. sogar Mord) und somit eigentlich ein
    Fall für die Staatsanwaltschaft.

„Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder“

Der Angerufene war wohl keine solche Behörde/Stelle.

(Persönlich - wenn ich Kinder hätte und mir jemand in
todernstem Tonfall „weil’s so lustig ist“ mitteilt, dass die
sich schwer verletzen, wenn sie auf die Straße gehen, wäre bei
mir Schluss mit lustig)

Lustig finde ich das auch nicht. Aber die Straftatbestände sind meines Erachtens nicht erfüllt.

Wer einen Dienst zur Vortäuschung von Straftaten anbietet, hat
ganz schnell ein ganz dickes Problem am Hals - auch wenn es
„lustig sein soll“.

Wäre es strafbar, dann wäre es eine Beihilfe, evtl. sogar die Anstiftung.

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Selten so daneben!
Hallöchen,

Nehmen wir an, es wird vom Anrufer Folgendes gesagt:
Er sei Italiener und sehr temperamentvoll. Er habe Glasscherben auf die Strasse gelegt, damit die Kinder da nicht mehr spielen. …
" Die fahren da mit ihren Fahrrädern vorbei. Hin und her und rauf und runter. Schreien. Lachen. Und die sollen lernen, dass das nicht für Fahrräder ist!
…ein aufgeschlagener Ellebogen… Mama Mia! Mama Mia! Die Kinder müssen nicht in Watte gepackt werden!"

Legen wir mal § 315b StGB daneben:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 315 Abs. 3 StGB
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder

Eher nicht:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine
ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen
vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine
ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe

Wie jetzt, „eher nicht“?

möglicherweise sogar versuchte Nötigung darstellt.

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,“
Hier wurde zu nichts genötigt.

Also darf man sagen „Auf der Straße wurden Glasscherben ausgelegt, damit sich ein paar Kinder dran verletzen, wenn sie dort spielen, denn sie sollen das nicht.“.
Wo ist das keine Nötigung?

Wenn Du mir das bitte erklären würdest?

Und das mit den Scherben wegen Kindern ist - selbst im Scherz

  • die Vortäuschung einer Straftat (Planung schwerer
    Körperverletzung, evt. sogar Mord) und somit eigentlich ein
    Fall für die Staatsanwaltschaft.

„Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder“

Der Angerufene war wohl keine solche Behörde/Stelle.

Man darf also Privatpersonen jederzeit sagen, dass man plant, Andere zu vorsätzlich verletzen und es ist nur dann problematisch, wenn man es einer

Wer einen Dienst zur Vortäuschung von Straftaten anbietet, hat ganz schnell ein ganz dickes Problem am Hals - auch wenn es „lustig sein soll“.

Wäre es strafbar, dann wäre es eine Beihilfe, evtl. sogar die Anstiftung.

Das können die Staatsanwälte sicher am Ehesten beurteilen.

Aber jemandem zu raten, dass man besser keine Strafanzeige wegen so etwas stellen sollte, weil man ja wegen Irreführung der Behörden belangt werden kann ist ziemlich daneben.

Man kann problemlos im Rahmen einer Strafanzeige den Behörden den Link auf die Seite des „Dienstanbieters“ mitteilen, die können das schon ganz gut einstufen, ob das Ganze wirklich nur ein harmloser Scherz ist oder weiter verfolgt wird.

Gruß,
Michael

Servus,

ich denke, dass der Seitenanbieter nicht umsonst seinen Sitz in England hat, somit werden es die deutschen Behörden schwer haben, oder?

Gruß,
Sax

folgender hypthtischer fall, der gestern am stammtisch
diskutiert wurde:

Hallo Inder,

ich bin kein Jurist, kann also auch nicht die anderen Antworten
aus der Sicht eines Juristen sehen und ggfs. bewerten.

Wenn jmd. mit meinem Verhalten oder dem meiner Kinder unzufrieden
so sehe ich das als legitim an daß er mich anruft und darauf
hinweist.
Dann prüfe ich für mich die Sachlage und versuche sie zu ändern oder auch nicht.

Androhen darf er locker mich ggfs. anzuzeigen, damit habe ich
keinerlei Probleme.
Aber doch nicht androhen daß er aktiv da was mehr oder weniger schlimmes plant.

Zu den Glasscherben. Sicher, wenn man gut im Radfahren ist kann
man da locker darüber fahren. Ist der Reifen platt so ist das halt so.
Aber wenn das unverhofft auftaucht so kommt der Schreck dazu
und man versucht automatisch Ausweichmanöver.
Und die können im worst case auch tödlich enden.

Und ein Scherz sieht m.E. anders aus.
Ich sehe das als Bedrohung an und natürlich würde ich dann im echten
Fall zur Polizei gehen und eine entsprechende Anzeige tätigen.
Denen sage ich alles was ich dazu weiß, ergo kriege ich da m.M.n.
keinen Ärger wegen Unterstellung Denunzation oder wie das juristisch heißt.

Wenn der Depp nochmal anruft, Fangschaltung.

Zu der Webseite, naja, wenn da einer Anleitungen für den Mist braucht
zeigt das schonmal daß er nicht helle ist. Webseitensperrung, k.A.
sollen Juristen entscheiden.

Gruß
Reinhard

Hallo,

Also darf man sagen „Auf der Straße wurden Glasscherben
ausgelegt, damit sich ein paar Kinder dran verletzen, wenn sie
dort spielen, denn sie sollen das nicht.“.

mal abgesehen davon, daß Du noch überlegen solltest, erpresserischen Menschenraub und Vorbereitung eines Angriffskrieges in Deine Anklageschrift mit aufzunehmen, steht gerade das dort nicht, sondern vielmehr:

„Die sollen sich ja nicht verletzen. Ich bin ja kein Unmensch. Die sollen sich einen platten Reifen holen. Und lernen. Dann fahren die woanders.“

„Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder“

Der Angerufene war wohl keine solche Behörde/Stelle.

Man darf also Privatpersonen jederzeit sagen, dass man plant,
Andere zu vorsätzlich verletzen

Wenn das nicht verboten ist, wird das wohl so sein.

Gruß
C.

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Hallöchen,

ich denke, dass der Seitenanbieter nicht umsonst seinen Sitz in England hat, somit werden es die deutschen Behörden schwer haben, oder?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wir können ja mal Herrn Assange fragen, wie sich das auswirkt, wenn man als Australier in Island eine Seite hostet, die einem dritten Land gegen geltendes Recht verstößt …

Andererseits ist England ja in der EU, und wer im EU-Raum einen gewerbsmäßigen Dienst zur Unterstützung (evtl sogar: Anstiftung) von Straftaten in Deutschland anbietet, der muss mit einem Europäischen Haftbefehl rechnen und sich dann in Deutschland verantworten.

Gruß,
Michael

Auch noch mal hallo,

mal abgesehen davon, daß Du noch überlegen solltest, erpresserischen Menschenraub und Vorbereitung eines Angriffskrieges in Deine Anklageschrift mit aufzunehmen, steht gerade das dort nicht, sondern vielmehr:

Schön, dass Du es schaffst, das Ganze noch weiter in die Persiflage zu treiben.
Wir können das auch andersrum drehen: Mal abgesehen davon, dass auch jede Menge Leute mit Kindesmissbrauch, Menschenhandel, Korruption und Mord durchkommen, ist sowas trotz allem eine Straftat.

„Die sollen sich ja nicht verletzen. Ich bin ja kein Unmensch. Die sollen sich einen platten Reifen holen. Und lernen. Dann fahren die woanders.“

Das ist eine OPTION im Gespräch. Es gibt keinen Zwang, diesen Satz zu nutzen.
Allerdings gibt es auch diese Option: …ein aufgeschlagener Ellebogen… Mama Mia! Mama Mia! Die Kinder müssen nicht in Watte gepackt werden …

„Nicht verletzen“ und „aufgeschlagener Ellenbogen“ stehen in krassem Widerspruch. Wer zur Durchsetzung billigend in Kauf nimmt, dass sich ein Kind den Ellenbogen aufschlägt und das noch bagatellisiert, dem würde ich schon den einen oder anderen Rechtsbruch attestieren.
Wenn man jemandem den Ellenbogen aufschlagen darf - darf man dann auch ein Messer in den Bauch rammen oder eine Kugel durch den Kopf jagen? Wo ist die Grenze?

Außerdem: wenn man Glasscherben auf der Straße verstreut, die groß und scharf genug sind um sogar Autoreifen aufzuschneiden (wozu man schon z.B. den Boden einer kantig abgebrochenen Flasche bräuchte) dann sind diese auch geeignet, um beim Darauf-Fallen mit Fahrradgeschwindigkeit SEHR schwere Verletzungen zu verursachen.

Und wenn ein Kind, welches ohnehin kein fahrsicherer Verkehrsteilnehmer ist, just zu jenem Zeitpunkt wegen eines platzenden Reifens vom Fahrrad stürzt, wo ein Auto vorbeifährt, kommt es auch schnell zu einem tödlichen Unfall.

Die Aussage „Ich wollte ja niemanden verletzen, bin ja kein Unmensch“ würde jeder Richter bei einem derartigen Vorgehen als Unsinn abtun.

Hier gibt jemand vor, vorsätzlich und gezielt in den Straßenverkehr einzugreifen, um damit Kinder zu nötigen, nicht mehr auf dieser Straße zu spielen.

„Morgen abend kommen Luigi und drei Freunde bei Dir vorbei.
Der Don sagt, Du sollst lernen, ihm nicht mehr in die Quere zu kommen.
Er ist aber kein Unmensch: Er sagt, es wäre schade, wenn jemand verletzt wird …“
- wo ist so eine Aussage keine Nötigung?

Man darf also Privatpersonen jederzeit sagen, dass man plant, Andere zu vorsätzlich verletzen

Wenn das nicht verboten ist, wird das wohl so sein.

Wie ich schon angemerkt habe, könnten Verletzungen, die durch derartig beschaffene Glasscherben verursacht werden, durchaus lebensgefährlich für Kinder sein.
Hierbei geht es potentiell um Totschlag, auch wenn der Verursacher versichert, dass er dies nicht möchte.
Und dann greift §183(1).5, wodurch man sich sogar strafbar macht, wenn man es nicht anzeigt!

Gruß,
Michael

danke für alle antworten, auch wenns in die falsche richtung läuft.

die „drohung“ wäre ja nur aus dem vorgefertigten text auf der telefonscherzseite entstanden.

der initiator dieser sache hätte das ja nicht ernst gemeint, sondern eben eine vorgefertigte abfolge von sätzen aktiviert, um sich einen spass zu machen.

dieser spass ging zumindest bei frau A gut nach hinten los.

sie würde gerne wissen, wer es war, aber das sit wohl sehr schwierig…

danke gruß inder

frage gelesen? (owt)

Wie ich schon angemerkt habe, könnten Verletzungen, die durch
derartig beschaffene Glasscherben verursacht werden, durchaus
lebensgefährlich für Kinder sein.
Hierbei geht es potentiell um Totschlag, auch wenn der
Verursacher versichert, dass er dies nicht möchte.
Und dann greift §183(1).5, wodurch man sich sogar strafbar
macht, wenn man es nicht anzeigt
!

nu mach mal halblang. mit diesem argument muss man jeden sofort anzeigen, dem die flasche bier runter fällt.

kurz und bündig
ein scherz, auch ein schlechter erfüllt für sich noch keinen straftatbestand. am ehesten kommt hier noch § 201 stgb in betracht… (nebenstrafrecht einmal außer acht gelassen).

zivilrechtlich kann ein anspruch auf unterlassung bzw. SE nach §§ 1004 I analog, 823 I bgb, 253 bgb vorliegen, wenn eine gewisse erheblichkeitsschwelle überschritten wird (vor allem bei daueranrufen, eher nicht bei einmaligem ereignis)

dann prüf mal, ob wegen misratenen telefonscherzen auch ausgeliefert wird.

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Hallöchen,

die „drohung“ wäre ja nur aus dem vorgefertigten text auf der telefonscherzseite entstanden.

Schon verstanden.
Alle meine Antworten zielten darauf hin, dass der Betreiber der „Scherzseite“ hier in eine ziemlich tief gelegene Schublade greift, will meinen so weit, dass der „Scherz“ hier in der Vortäuschung einer Straftat besteht.

Den Anrufer auf der anderen Seite wird man höchstens dann ermitteln können, wenn der Seitenbetreiber die IP-Addresse rausrückt, und auch dazu müsste man schon der Staatsanwalt sein.

Als Zivilperson wird es unmöglich sein, hier den Spaßvogel ausfindig zu machen, denn selbst WENN man Erfolg hätte, die IP-Addresse vom Betreiber zu bekommen, wäre diese bei den meisten TK-Dienstleistern bis zum Erhalt schon längst neu vergeben und somit der ursprüngliche Nutzer nicht mehr ermittelbar.

dieser spass ging zumindest bei frau A gut nach hinten los.

Beim Staatsanwalt auch.
Wenn es nicht Vortäuschung einer Straftat ist, dann zumindest grober Unfug. In beiden Fällen würde das der Spaßvogel überhaupt nicht mehr lustig finden, wenn er identifiziert würde.

Grüazi,
Michael

hallo,

ein scherz, auch ein schlechter erfüllt für sich noch keinen straftatbestand.

Sehr schlechter Rat, nicht zum Befolgen gedacht
Dann ruf’ doch mal beim MAD an und sag’, dass Du eine scharfe Atombombe im Bundestag plaziert hast… und erkläre zwei Stunden später, dass es ein Scherz war.
Schon wirst Du eines Besseren belehrt.

Scherz hört da auf, wo man darüber scherzt, dass man bedeutende Rechtsgüter, insbesondere deren Leben, gefährdet.

(ich seh’s schon kommen, beim Privatfernseh-Verschnitt von „Verstehen Sie Spaß“ - man ‚scherzt‘ mit wildfremden Leuten, dass man ihre Kinder entführt hat und lacht sich über die Reaktionen der Leute schlapp)

Gruß,
Michael

Guten abend,

Schön, dass Du es schaffst, das Ganze noch weiter in die
Persiflage zu treiben.

kein Problem. Das lag mir auf der Zunge, nachdem Du anfingst, von Mord und anderen schweren Straftaten zu fabulieren.

Die Aussage „Ich wollte ja niemanden verletzen, bin ja kein
Unmensch“
würde jeder Richter bei einem derartigen Vorgehen
als Unsinn abtun.

Eigentlich nicht, weil ziemlich genau dort die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit verläuft. Wenn mich im übrigen nicht alles täuscht, wurde die „Tat“ ja auch gar nicht begangen, sondern davon am Telephon erzählt. Wo da irgendein Straftatbestand erfüllt sein soll, erschließt sich mir immer noch nicht.

Er ist aber kein Unmensch: Er sagt, es wäre schade, wenn
jemand verletzt wird …" - wo ist so eine Aussage keine
Nötigung?

Ganz einfach: es liegt keine Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung vor. Es ist ein blöder Telefonscherz, in dem ein angeblich bereits erfolgter Vorgang geschildert wird, der aber nie stattgefunden hat und dessen Stattfinden auch nicht angekündigt/angedroht wird.

Man darf also Privatpersonen jederzeit sagen, dass man plant, Andere zu vorsätzlich verletzen

Wenn das nicht verboten ist, wird das wohl so sein.

Wie ich schon angemerkt habe, könnten Verletzungen, die durch
derartig beschaffene Glasscherben verursacht werden, durchaus
lebensgefährlich für Kinder sein.
Hierbei geht es potentiell um Totschlag, auch wenn der
Verursacher versichert, dass er dies nicht möchte.
Und dann greift §183(1).5, wodurch man sich sogar strafbar
macht, wenn man es nicht anzeigt
!

Ja und? Erstens ändert das nichts daran, daß man so blöd sein darf, eine solche Straftat anzukündogen und zweitens wird diese Straftat auch gar nicht angekündigt.

Fazit: Du hast Dich tierisch verrannt.

Gruß
C.

Hallo,

der Unterschied:

http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html

VG
EK

ein scherz, auch ein schlechter erfüllt für sich noch keinen straftatbestand.

Sehr schlechter Rat, nicht zum Befolgen gedacht

Das ist überhaupt kein Rat, sondern eine Feststellung, und die ist vollkommen richtig.

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nur zur Info
die Teinehmer wissen aber schon, daß das genannte Portal sehr verbreitet und beliebt vor allem bei Kindern ist und seit (mindestens) einigen Jahren existiert?

und daß es deshalb nicht ganz einfach sein wird, die Seite mit deutschem Recht wegzuklagen wie vorgeschlagen?

Für die Angerufenen immer sehr ärgerlich, das ist ja der Sinn und Zewck der Seite

Gruß