Tempolimit, die X-te

Hallo,

folgende Sachlage:
von einer außerorts befindlichen Straße mit Geschwindigkeitsdauerlimitierung (70km) zweigt eine Straße ab. Diese wird nach einer 90° Kurve zweispurig und bleibt ohne tempobeschränkendes Schild. Im weiteren Verlauf war eine Baustelle (Fahrbahnerneuerung) eingerichtet. Diese ist aber seit einigen Wochen wieder abgebaut, die Straße neu markiert und der Rollsplit entfernt. Es steht aber noch ein durch Gewichte beschwertes, offensichtlich temporär eingerichtetes Schild aus der Zeit nach den Bauarbeiten dort, welches die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (Schild 274) beschränkt, zusammen mit Zusatsschild 114 (Schleudergefahr).
Nun meine ich mich zu erinnern, dass das Schild 247 (X km/h) in Zusammenhang mit einem Zusatzschild, (z. B. 103 - Kurve) lt. §41 Abs. 2 StVO nur für die Strecke bis hinter der Kurve gilt. Wie ist es bei dem Zusatzschild 114 (Schleudergafahr) wenn die Straße trocken und Rollsplitfrei ist?
Und, wie schnell darf ich fahren bis zum Erreichen dieses Schildes?
Außerorts, nach Abzweigung von der tempolimitierten Straße, jetzt 2- Spurig (eine Richtung)und nach Abbau der Baustelle…und inzwischen erkennbar ohne Schleudergefahr (Rollsplit)!

Gruß
rolli

hi,

mit welchem Hilfsmittel wurde die Straße geprüft und die Schleudergefahr durch den neuen Belag somit ausgeschlossen?

grüße
lipi

Hallo rolli,

Nun meine ich mich zu erinnern, dass das Schild 247 (X km/h)
in Zusammenhang mit einem Zusatzschild, (z. B. 103 - Kurve)
lt. §41 Abs. 2 StVO nur für die Strecke bis hinter der Kurve
gilt.

So ist es.

Wie ist es bei dem Zusatzschild 114 (Schleudergafahr)
wenn die Straße trocken und Rollsplitfrei ist?

Vermutlich wurde im Zuge der Bauarbeiten die Fahrbahndecke mindestens teilweise erneuert. Daher kann auch ohne Rollsplit Schleudergefahr herrschen, denn frischer Asphalt dünstet eine ganze Zeit lang nach seiner Aufbringung noch ölige Substanzen aus, die einen gefährlichen Schmierfilm auf der Fahrbahn bilden. Die Einhaltung der 50 km/h wäre also wenigstens bis zum erkennbaren Ende der sanierten Fahrbahndecke anzuraten, ein paar Meter mehr können nicht schaden, denn sicherlich wird dieses ölige Zeugs durch fahrende Fahrzeuge auch etwas verschleppt.

Und, wie schnell darf ich fahren bis zum Erreichen dieses
Schildes?

Wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe, dann 70, war doch das letzte geschwindigkeitsregelnde Schild?

MfG,
Marius … mehr auf

"von einer außerorts befindlichen Straße mit Geschwindigkeitsdauerlimitierung (70km) zweigt eine Straße ab. … "

Ab Abzweigung dürfte wohl 100 erlaubt sein?

Grüße

Hallo,

"von einer außerorts befindlichen Straße mit
Geschwindigkeitsdauerlimitierung (70km) zweigt eine Straße ab.
… "

Ab Abzweigung dürfte wohl 100 erlaubt sein?

das habe ich bisher auch angenommen. Die StVO regelt es wohl auch so, aber in einem Thread hier (vor kurzem) ist diese Frage nicht wirklich eindeutig geklärt worden. Mein Résumé damals: es kommt wohl auf die individuelle Situation, bzw. auf die davon abhänige Rechtsprechung an.
Ist aber für mich unbefriedigend, da es eine prinzipielle (Grundsatz) Angelegenheit ist.

Grüße

Ebensolche

hi,

Hi,

mit welchem Hilfsmittel wurde die Straße geprüft und die
Schleudergefahr durch den neuen Belag somit ausgeschlossen?

mit meiner Schuhsohle :wink:

Mach ich immer nach so 'nem Schild…!

grüße
lipi

Grüße
rolli

Wann ein Streckenverbot endet ist eigentlich eindeutig geregelt.
Problem ist gelegentlich nur das Einbiegen auf eine solche Strecke.

Grüße

Wann ein Streckenverbot endet ist eigentlich eindeutig
geregelt.
Problem ist gelegentlich nur das Einbiegen auf eine solche
Strecke.

Du meinst also, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild „Schleudergefahr“ so lange gilt, bis es durch irgendein anders Schild oder andere Umstände aufgehoben wird?
Und wenn diese Schild sichtbar für die Baustelle gilt (galt) aber nach der Baustelle nicht aufgehoben wird?
Was macht dann das Zusatzschild für einen Sinn? Dann kann man einfach ein Schild aufstellen: 50 km/h,…und gut ist!
Das eine Kurve klarer definiert werden kann als der Zustand der herrscht, dass auf einer Fahrbahn mit Schleudergefahr gerechnet werden muss, ist mir schon klar!

Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen ja nicht begründet werden.
Aber wenn sie doch mit einem Zusatzschild versehen sind, sollte dieses schon einen Bezugspunkt zur Beschränkung haben. Ansonsten wird das Zusatzschild - in diesem Fall „Schleudergefahr“, ad absurdum geführt.
Innerhalb (ab Schild) der sichtbatren Straßenerneuerung, (von mir aus auch weil irgendetwas ausdunstet, ölige Rückstände vorhanden sein können oder andere unterstellte Gründe) 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, aber ab dann, sofern nicht anders geregelt, die Geschwindigkeitsbegrenzung vor dieser Baustelle…wobei in diesem Fall ja nicht klar ist, ob 70 o. 100 km/h Höchstgeschwindigkeit…?!

Gruß
rolli

Hallo

"von einer außerorts befindlichen Straße mit
Geschwindigkeitsdauerlimitierung (70km) zweigt eine Straße ab.
… "

Ab Abzweigung dürfte wohl 100 erlaubt sein?

das habe ich bisher auch angenommen. Die StVO regelt es wohl
auch so, aber in einem Thread hier (vor kurzem) ist diese
Frage nicht wirklich eindeutig geklärt worden. Mein Résumé
damals: es kommt wohl auf die individuelle Situation, bzw. auf
die davon abhänige Rechtsprechung an.

Kannst du den bitte mal verlinken? Ich habe den anders in Erinnerung, nach dem Abbiegen von einer Geschwindigkeitsregelung war die Situation klar und nicht in Frage gestellt (sie gilt nicht mehr).

Also in diesem Fall 100km/h (evtl. Richtgeschwindigkeit 130, je nachdem wie das genau mit den zwei Fahrstreifen gemeint ist).

Grüße
.L

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Hallo

Hallo,

Kannst du den bitte mal verlinken? Ich habe den anders in
Erinnerung, nach dem Abbiegen von einer
Geschwindigkeitsregelung war die Situation klar und nicht in
Frage gestellt (sie gilt nicht mehr).

Grüße
.L

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot06…
(Urteil nicht letztinstanzlich aus 1996!)
und hier dazu noch einmal der Thread:
/t/aufhebung-geschwindigkeitsbegrenzung-die-2te/7032049

Gruß
rolli

Hallo

Kannst du den bitte mal verlinken? Ich habe den anders in
Erinnerung, nach dem Abbiegen von einer
Geschwindigkeitsregelung war die Situation klar und nicht in
Frage gestellt (sie gilt nicht mehr).

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot06…
(Urteil nicht letztinstanzlich aus 1996!)
und hier dazu noch einmal der Thread:
/t/aufhebung-geschwindigkeitsbegrenzung-die-2te/7032049

Jupp, so hatte ich es in Erinnerung, es ging damals um eine Auffahrt und hier um eine Abbiegung. Bei der Auffahrt/Einbiegen ist die Angelegenheit schwammig/unfair/wie auch immer, bei der Abbiegung ist alles eindeutig.

Grüße,
.L

Ach ja, so nebenbei;
die bergauf führende Strecke ist ja zweispurig (eine Richtung) und das temporäre Schild mit der „50“ steht nur auf der rechten Seite. Am Beginn steht noch ein Schild, dass LKWs nur die rechte Fahrspur nutzen dürfen. Und bei dichtem LKW-Verkehr…wird das Schild von diesen verdeckt! Und nun?

Grüße