Hallo,
folgende Sachlage:
von einer außerorts befindlichen Straße mit Geschwindigkeitsdauerlimitierung (70km) zweigt eine Straße ab. Diese wird nach einer 90° Kurve zweispurig und bleibt ohne tempobeschränkendes Schild. Im weiteren Verlauf war eine Baustelle (Fahrbahnerneuerung) eingerichtet. Diese ist aber seit einigen Wochen wieder abgebaut, die Straße neu markiert und der Rollsplit entfernt. Es steht aber noch ein durch Gewichte beschwertes, offensichtlich temporär eingerichtetes Schild aus der Zeit nach den Bauarbeiten dort, welches die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h (Schild 274) beschränkt, zusammen mit Zusatsschild 114 (Schleudergefahr).
Nun meine ich mich zu erinnern, dass das Schild 247 (X km/h) in Zusammenhang mit einem Zusatzschild, (z. B. 103 - Kurve) lt. §41 Abs. 2 StVO nur für die Strecke bis hinter der Kurve gilt. Wie ist es bei dem Zusatzschild 114 (Schleudergafahr) wenn die Straße trocken und Rollsplitfrei ist?
Und, wie schnell darf ich fahren bis zum Erreichen dieses Schildes?
Außerorts, nach Abzweigung von der tempolimitierten Straße, jetzt 2- Spurig (eine Richtung)und nach Abbau der Baustelle…und inzwischen erkennbar ohne Schleudergefahr (Rollsplit)!
Gruß
rolli