Temporäres Halteverbot mit gültigen Parkschildern

Nein keine Einbahnstraße

Genau, senkrecht zur Fahrtrichtung. Also sodass der ursprüngliche Gehweg gar nicht mehr genutzt werden kann.

Klar, aber eben unter Zeitdruck. Man sieht das P Schild und denkt sich ok, passt. Nächste Mal werde ich da besser aufpassen und nach Halteverbotsschildern Ausschau halten. Daher ginge ich eben im ersten Augenblick wirklich davon aus dass ein solches P Schild dann unkenntlich gemacht werden muss

Das Schild erlaubt doch parken auf den Gehweg senkrecht zur Fahrbahn explizit. Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Zeitdruck und Übersehen sind natürlich alles zwar Erklärungen, aber keine Entschuldigungen, die irgendeinen Einfluss haben. Und es stimmt schon: Da das Schild ein Ende markiert, hätte man entweder davon ausgehen können, dass es ein Anfangsschild gibt, oder nachsehen müssen. Das Anfangsschild gibt es hier ja offenbar.
Interessanter wäre die Konstellation gewesen, wenn es das nicht gegeben hätte. Dann wärest du m.E. Aus dem Schneider gewesen.
Denn Beschilderung muss halt schon bei Kenntnis der StVO transparent sein.

Außerdem muss man Zweierlei immer im Hinterkopf haben: Solche Schilder werden meist von den Firmen bzw. Im Subauftrag aufgestellt, die für die Baustelle verantwortlich sind. Die handeln nicht zwangsläufig korrekt. Und das tun oft genug nicht mal die Behörden, die dauerhaft für den Kram verantwortlich sind. Ich habe mal wo gewohnt, wo es um die Diskussion ging, ob etwas eine Kurve oder Einmündung ist. Bei ersterer hätte man bis zum Knick parken können, bei zweiter logischerweise nicht. Das zog sich jahrelang hin. Viele haben aufgeschrieben, die meisten haben keine Tickets verteilt. Bezahlt habe ich immer mit der Begründung nicht. Es ist nie weiter hoch gegangen. Irgendwann haben sie es drangegeben, Tickets zu schreiben. Das war nach mehreren Jahren. Und plötzlich hat sich so eine Else Kling aus der Nachbarschaft beschwert, dass da immer wer parkt. Hat niemanden wirklich behindert, sie aber „gestört“. Und dann haben sie ein Schild aufgestellt, extra so mit rein in den Fußweg und so, weil da nix zum Anschrauben war, nur für den einen Parkplatz, der dann keiner mehr war.

Ich glaub, du hast auch ein grundsätzliches Problem mit dem Interpretieren des blauen Schildes.
Es heißt „in Fahrtrichtung“, auch wenn das Auto etwas breitgezogen erscheint. Die Schilder für Quer (oder senkrecht zur Fahrtrichtung wäre ja auch quer) sehen anders aus.
Seltsam, dass die Autos weiter hinten aber auch quer stehen. Entweder stehen die auch falsch oder dort sind andere Schilder.

Auf dem ersten Foto kann man sehen, dass der Gehweg direkt an das Gebäude grenzt. Dort wo teils die Pflastersteine entfernt wurden.

Also längs zwischen den Büschen könnte man momentan parken, ohne die Fussgänger zu behindern. Falls man das Einparken gut beherrscht :smile: und wenn die mobilen Verbotsschilder nicht da ständen! :wink:

Werden die Gegebenheiten gerade verändert, entweder Fussweg verbreitert, oder Fussweg für Querparkplätze geopfert? :thinking:

Also du sollst deine Geschwindigkeit den Fahrbahn-, Licht- und Sichtverhältnissen anmessen.
Es geht darum, dass manche versuchen sich herauszureden, indem sie ein nicht lesbares Schild oder sonstiges als Grund für ihr Verhalten anführen.

Zum zugeschneiten Schild: Das Messpersonal mobiler Tempokontrollen hat sich vor Beginn und nach Beendigung der Maßnahme vom Zustand der Beschilderung zu überzeugen. Es ist zu dokumentieren, dass sich die Beschilderung in einwandfreiem Zustand befunden habe.

Bei stationären Messanlagen kann natürlich nicht ständig jemand hingehen und gucken, ob Äste reinwachsen oder Schnee und Eis darauf haftet. Aber auch in einem solchen Fall hat man als Autofahrer schlechte Chance. Das Leben ist nicht nur fair.

Du hast behauptet, man müsse sich bei einem zugeschneiten Schild im Vorbeifahren davon überzeugen, was da steht. Diese Behauptung ist nicht richtig. Ich habe dir das auch mit einem Gerichtsurteil eines höheren Gerichts belegt.
„Fahrbahn-, Licht: und Sichtverhältnisse“ haben mit dem Sachverhalt nur eingeschränkt zu tun. Diese können ja an sich super sein und dennoch ist ein einzelnes Schild nicht lesbar. Dies muss aber in normalem Verhalten lesbar sein.

Nee, stimmt nicht. Link und Urteil lesen. Gibt es auch noch mehr Urteile zu.

Was allerdings erwartet wird, ist grundsätzlich auch verständiges Fahren. Ein zugeschneites Stoppschild erkennt man auch ohne dass man rot sieht an der Form. Wenn auf einer Landstraße eine Siedlung auftaucht und man dann ein zugeschneites Schild hat, kann man davon ausgehen, dass Geschwindigkeit reduziert werden muss. Volle Möhre durch ist dann blöd.

Aber so pauschal, wie du es beschreibst, ist es eben nicht.

Blockquote Für Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz Bei Verkehrszeichen gibt es den sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz . Ein Schild muss nämlich so aufgestellt sein, dass die Regelung, die von dem Schild ausgeht, mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann.

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/verschneite-verkehrsschilder-autoscheiben/

In dem ganzen Kontext noch ein paar Urteile:
Anlassloses Nachschauen bei nachträglich aufgestellten Schildern ist nicht



Ja das habe ich scheinbar. Also stimmt quer = senkrecht. Und so wie dort hinten die Autos parken, kann man auch an der besagten Stelle parken. Also ist das Schild falsch?

Nein, nur Kabel oder so erneuert.

D.h. grundsätzlich könnte hier ein Einspruch Erfolg haben, aber sicher ist das auch nicht.

Wenn man sich den letzten Link mit dem Urteil des VG anschaut, tatsächlich. Nun macht ja ein Einspruch nicht viel kaputt. Man könnte Ja auf das Urteil verweisen. Nur die Sache mit einer Klage lohnt im Zweifel nicht.

Einspruch gegen die Abschleppkosten macht nicht viel kaputt? Gegen das Verwarngeld wegen Falschparken ja schon.

Wenn du gegen irgendwas vorgehen willst, warum jetzt genau nur gegen die Abschleppkosten, nicht aber gegen das Verwarngeld wegen Falschparken? Mit welchem Ziel? Ohne, dass du falsch geparkt hast, wären doch gar keine Abschleppkosten entstanden.

Weil die Kosten dann höher werden können als beim Verwarngeld. Und das verlinkte Urteil spricht auch nur von Abschleppkosten. Außerdem hat der Fahrer ja trotzdem falsch geparkt, nur für ein abschleppen war die Beschilderung zu uneindeutig. So verstehe ich das jetzt.

Fahrtrichtung bezieht sich auf die Strasse, nicht wie man in Parklücke reinfährt!
Aber das scheint ja nicht das Hauptproblem zu sein…

Nein, aber die Verständnisprobleme mehren sich, und die Zweifel an der Fahrtauglichkeit steigen.
Hier sind übrigens die ganzen Schilder zum Parken auf Gehwegen, zum Nachsitzen für @bsim186:
https://www.strassenausstatter.de/kategorie/verkehrszeichen/richtzeichen/parken-auf-gehwegen/

Das Schild vom Foto scheint übrigens das zu sein:

Hinter der Baustelle sieht das für mich nach normalen Parkbuchten aus, wo man eben quer zur Fahrbahn parkt.

Kann man wirklich meinen, wenn man das Foto sieht. Es ist aber dieses Schild (in einer etwas älteren Variante).

Also quer. So wie die Autos hinten auf dem Bild stehen, so wie man dort auch vor der Baustelle stehen darf, so wie auch der fiktive Fahrer dieser Frage hier gestanden hat.

Da hat wohl jemand ein persönliches Problem mit mir :smiley:

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Nochmal ein besseres Originalbild von der Situation.

Wenn man es genau nimmt, ist die Fahrbahn auf der falschen Seite bei dem Schild… Aber wie man es dreht, am Ende steht das Auto quer!

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Wohl eher das, also mit Pfeil nach rechts, oder?
image

Nein, aber mit den ganzen Ausredeversuchen durchaus!

Häää?

Ja mit Pfeil.

Deine Interpretation. Ich habe hier nach der Beurteilung der Situation gefragt. Und der fiktive Fahrer hat es ja übersehen und würde natürlich möglichst wenig dafür zahlen. Und wie es aussieht, gibt es in dieser Situation zumindest Unklarheiten.

Ne sorry doch alles richtig. Das Foto ist ja von anderen Fahrtrichtung und daher passt das