Temporäres Halteverbot mit gültigen Parkschildern

Ich möchte mal nebenbei bemerken, dass das Ordnungsamt, bzw. Landkreis/Stadt bei solchen Sachen meist konsequent bis zum Schluss durchzieht.
Es ist nicht das Geld der zuständigen Angestellten, und ihre Arbeitszeit ist sowieso dafür vorgesehen.
Dagegen musst du deine Freizeit investieren, und ob es sich geldmäßig lohnt, oder weiter summiert, steht in den Sternen.
Wir haben bei ähnlichen Sachen aufgegeben und einfach gezahlt😐

Was hat das Abschleppen und Strafe zusammen gekostet?

Verwarngeld liegt bei 40 Euro. Rechnung fürs abschleppen ist noch nicht da, schätze Mal dass es so 200 Euro werden. .

Richtig. Das ist es eben leider.

Da die Gelegenheit passend erscheint: warum ziehen Gebietskörperschaften und Unternehmen so oft „bis zum Schluss durch“? Damit ist wohl gemeint, dass Rechtstreitigkeiten (scheinbar) so lange durchgefochten werden, bis sie entweder Recht bekommen haben oder das Verfahren mit einem letztinstanzlichen Urteil beendet ist.

Fangen wir mit Gebietskörperschaften an. Da geht es darum, dass diese Recht und Gesetz um- und durchzusetzen haben. Wenn die Gemeinde oder jemand mit Erlaubnis der Gemeinde Schilder zu einem bestimmten Zweck aufstellt, dann müssen sich aus Sicht der Gemeinde auch alle daran halten. Macht das einer nicht, dann gibt’s halt ein Ordnungsgeld. Wird dagegen Einspruch eingelegt, wird die Sache natürlich noch einmal geprüft, aber wenn der entsprechende Sachbearbeiter nach dem Einspruch bzw. dessen Begründung den Sachverhalt nicht komplett anders sieht, kann der nicht einfach sagen „ach ja, Gott, ist ja nicht mein Geld, also gebe ich dem Einspruch statt“, sondern der hoheitliche Auftrag, Recht und Gesetz umzusetzen, besteht ja unverändert fort. Also geht die Veranstaltung weiter, bis entweder der Bürger nachgibt oder ein Gericht entscheidet.

Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (also insbesondere GmbH, AG und EG) ist es so, dass die Geschäftsleiter (also Geschäftsführung und Vorstand) verpflichtet sind, im Sinne der Gesellschaft und damit der Gesellschafter zu handeln. Das heißt auch, eine Rechtstreitigkeit so lange zu verfolgen, bis die Abwägung von möglichen Kosten des Verfahrens einerseits und möglichen Folgen einer Niederlage im Verfahren deutlich zugunsten der Verfahrenskosten ausfallen.

Um mal ein Beispiel zu bemühen: im Augenblick streiten sich ein paar Kollegen und mein Arbeitgeber darüber, wie ein Brief zu verstehen ist, der vor rd. 10 Jahren verschickt wurde. Die Kollegen meinen, dass daraus der Anspruch auf einen jährlichen Inflationsausgleich abzuleiten ist, während der Arbeitgeber meint, dass der Brief mehr so eine vage Meinungsäußerung war, die im Grunde nichts zu bedeuten hat.

Das Problem ist nun, dass dieser Brief an ungefähr 250 Leute ging. Bei der allein letztjährigen Inflation von rd. 10% und unter Berücksichtigung der Kosten, die daraus entstehen können, wenn die Kollegen recht haben (da geht es ja nicht nur um das reine Gehalt, sondern auch um die Sozialabgaben und nicht zuletzt auch die Betriebsrenten), sind wir hier ruckzuck bei einem siebenstelligen Betrag. Also wird die Sache am Ende (sofern das Landesarbeitsgericht eine Revision zulässt) vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Vorstand setzte sich andernfalls der realen Gefahr aus, persönlich für den Schaden zu haften, der dem Unternehmen daraus entstünde, wenn ein für die Kollegen günstiges Urteil des LAG hingenommen würde.

Und da Unternehmen oft eine sehr große Zahl von Mitarbeitern und eine noch größere Zahl von Kunden haben, werden Rechtsstreitigkeiten eben häufig bis zum bitteren Ende ausgefochten - eben so lange, bis sich die Sache nicht mehr „lohnt“ oder der Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Wenn Du das jetzt schon weißt, dann kannst Du Dir den Widerspruch eigentlich sparen! :wink:
Die zuständige Behörde wird sowieso argumentieren, daß sie alles richtig gemacht hat.

Was mich noch ganz nebenbei interessieren würde:
War Dein Fahrzeug, als Du es abgestellt hattest, das einzige oder standen da auch andere? Welche Uhrzeit war das?
Falls keine anderen da geparkt hatten: kam Dir das nicht komisch vor soviele freie Parkplätze am Stück? :wink:

Es war 7 Uhr am 31.5. als ich geparkt habe und ich habe wie üblich bei uns die letzte freie Lücke genommen. Ich denke, dass auch mehrere abgeschleppt wurden.

Die Behörde hat auch nichts falsch gemacht sondern dir Baufirma scheinbar (ungültige Zusatzschilder).

Aha. :wink:

Die Behörde ist für die Richtigkeit zuständig und muß die Ausführung kontrollieren, auch wenn sie den Auftrag an die Baufiirma vergibt.
Deswegen richtet sich Dein eventueller Widerspruch an die Behörde, nicht an die Baufirma.

Naja. Das Problem ist hier, dass auch viele involviert sind. Siehe auch das von mir verlinkte Urteil. In dem Fall hatte die Behörde das Verwarngeld ja schon zurückgenommen und es ging dort nur noch um die Abschleppkosten. Es gibt also viele Parallelen. Genau genommen könnte man das mit Verweis probieren. Allerdings ist das kein höchstrichterliches Urteil. Man kann sich daran halten oder auch nicht.
Ich sehe das auch nicht ganz so glatt. Den Fehler hat hier wohl die Firma gemacht, die die Schilder aufgestellt hat. Wahrscheinlich sogar ein Subunternehmer der Baufirma. Ich könnte mir aber vorstellen, dass letztere aber diejenige ist, die die Abschleppfirma beauftragt hat, als sie loslegen wollte. Und letztere will von dir die Abschleppkosten haben.
Mit Rücknahme der „Knolle“ bist du das Problem also nicht mal los. Und die Behörde wird den Kuddel nicht auflösen können, weil die die falschen Abschleppkosten nicht zahlen wird. Sie hat sie ja auch nicht verursacht. IANAL, aber ich vermute, du müsstest also gegen zwei Dinge getrennt vorgehen.
Zum Thema Rechtsschutz und Parkverstoß aber noch dieser Hinweis hier
https://verkehrslexikon.de/Texte/RSVParkverstoss.php

Ja das hat mir der Anwalt (kostenlose Anwalt Hotline)bei Rechtsschutz auch gesagt, dass es zwei Dinge sind. Aber wenn das Knöllchen zurück genommen wird, man dann auch gute Chancen bei dem Widerspruch der Abschleppkosten hat. Aber andersrum geht auch Verwarngeld zahlen und trotzdem gegen Abschleppkosten vorgehen. Wer sie zahlt, im Falle eines erfolgreichen Widerspruch habe ich nicht erfragt.