Termin auf jeden Fall wahrnehmen!!!
Hallo Head.Rush,
ich verstehe Dein Problem, hatte mal was Ähnliches…
Und ich muss dazu sagen: ich habe in den letzten 4 Monaten 386 Bewerbungen geschrieben!!! Mindestens die Hälfte davon weit unter dem Gehalts- und Arbeitsniveau, das meiner Ausblidung entspricht (ich studiere 6 Jahre inkl. Auslandsjahr, spreche 5 Sprachen, und dann werde ich Teilzeit-Tippse…aber besser als nix! Und trotzdem hatte ich bis heute (JIPPI!!!) nix bekommen).
Nun bin ich trotzdem (noch) den 1.Monat arbeitslos (also insgesamt 2 Monate; kein Hartz-IV-Betrüger, möchte ich nur mal betonen. Ich hab mir 2 Jahre lang den **** aufgerissen als Praktikant/Probezeit, und kriege nun nen Hunger"lohn", der nicht mal für die Miete reicht. Soviel dazu.).
Und natürlich habe ich mir in der Zeit, in der ich noch gearbeitet habe (Probezeit=kein Urlaub!!), alle TerminE auf den 1. arbeitslosen Monat gelegt!
Sprich: ich habe nun „alle Zeit der Welt“, aber trotzdem 10000 Termine an der Backe, weil ich mir in den letzten monaten für nix frei nehmen konnte (Arzttermine, Behördengänge, Versicherungen… kann ja alles warten!). Und nein, ich sitze nicht den ganzen Tag sektfrühstückend vor dem fernseher, beim Friseur und bei der Maniküre!
HABT IHR NE AHNUNG DAVON, WIE STRESSIG ES IST NEBEN DEM VOLLZEITBERUF (7.30 bis 18.30…) NOCH JEDEN TAG ZIG INTERNETFOREN UND ZEITUNGEN NACH STELLENANZEIGEN ZU DURCHFORSTEN UND BEWERBUNGEN ZU SCHREIBEN?!?
Egal, tut ja nix zur Sache. Aber ich finde es echt *****, wenn die Leute Dich hier sofort so runterputzen, ohne Genaueres zu wissen.
Wenn man keine Ahnung hat, öfter mal…und so!
Und nun noch was zur eigentlichen Sache:
Google ergibt folgendes:
"Kurzfristige Einladungen seitens der Arbeits - Argentur sind rechtlich nicht zu beanstanden und insbesondere nicht schikanös
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein Westfalen - L 20 B 24/08 AS - 15.04.2008 rechtskräftig"
Ist zwar ****, aber dazu gibt es eigentlich auch die Möglichkeit, sich beim Arbeitsamt freizunehmen. GEH DA AUF JEDEN FALL HIN!!!, sonst gibt es richtig Ärger und Du kannst später echte Probleme mit ALG oder Fortbildungsmaßnahmen usw. bekommen!
Deswegen soll man ja auch beim Arbeitsamt „Urlaub“ nehmen. sprich, man darf 4 Wochen im Jahr vom Wohnort abwesend sein, in der restlichen Zeit hat man dem Amt zur Verfügung zu stehen, auch wenn es **** ist.
Und für die, die hier so rummeckern: Bei den 4 Wochen zählen auch Samstage, Sonn- und Feiertage. Ihr habt 28 Tage, genauso wie ein Arbeitsloser, aber der muss alle Tage, die bei Euch nicht zählen, mitrechnen…
Ich würde aber auf jeden Fall beim Amt ein bisschen Rabatz machen, so geht das ja echt nicht,. Oder sag den Termin telefonisch ab. NICHT hingehen solltest Du nicht so einfach, entweder noch schnell abtelefonieren oder hingehen!
LG,Julia