Titel: KFZ: automatische Einschließfunktion

Hallo,
angenommen irgendjemand habe ein KFZ welches sich nach Benutzung nach
einer gewissen Zeit selbsttätig verschließt. Personen die im
Innenraum warten, könnten dann nicht mehr aussteigen (elekt.Fenster
und elekt.Türöffner) und bleiben darin gefangen bis sie durch irgendjemand oder den Pannendienst befreit werden.

Meine Frage: Könnte der Halter rechtlich von der eingeschlossenen
Person wegen Freiheitsberaubung oder etwas anderem (erfolgreich)
belangt werden, muss der Halter den Schaden an der Tür bzw den Einsatz nach
einer Pannendienst-Befreiung selbst bezahlen wenn der Halter:

a) diese automatische Einschließfunktion nicht kannte
b) diese kannte aber den o.g. Mitfahrer nicht informiert habe
c) der Halter den Wagen verliehen habe ohne den Fahrer zu informieren

Irgendjemandes persönlichen Meinung nach wäre diese Funktion auch ein
Fahrzeugmangel. Andere Meinung dazu?

Vielen Dank und Grüße,
J~

PS: Angenommen die Funktion an sich wäre nicht fiktiv, solche Fahrzeuge gäbe es wirklich

Es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Freiheitsberaubung.
„Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“

Fahrlässige Körperverletzung wäre möglich, aber dazu müsste es ja zu einer Körperverletzung gekommen sein.

selbst befreien möglich?
Hallo,

Fahrlässige Körperverletzung wäre möglich, aber dazu müsste es
ja zu einer Körperverletzung gekommen sein.

hmm, die psychische Belastung des eingesperrt seins würde deiner Meinung nach keine solche Körperverletzung darstellen?
Dürfte sich die eingesperrte Person denn zB durch Zerstörung der Seitenscheibe selbst befreien ohne den Schaden bezahlen zu müssen?

VG,
J~

Hallo,

Fahrlässige Körperverletzung wäre möglich, aber dazu müsste es
ja zu einer Körperverletzung gekommen sein.

hmm, die psychische Belastung des eingesperrt seins würde
deiner Meinung nach keine solche Körperverletzung darstellen?

Hmm, wir sind ja zum Glück nicht den US von A. Da wäre jetzt sicher ne Millionenklage zu verhandeln. In Deutschland? Ich würde - aber nur von meinem Rechtsempfinden - sagen, dass da dem fahrlässig handelden nur dann ein Vorwurf zu machen sei, wenn er die Sperrfunktion kannte oder hätte kennen müssen (Bedienungsanleitung).

Dürfte sich die eingesperrte Person denn zB durch Zerstörung
der Seitenscheibe selbst befreien ohne den Schaden bezahlen zu
müssen?

Auch hier sagt mir mein Bauchgefühl, dass es auf die Umstände ankommt.
Wenn Hilfe unterwegs ist und der Eingeschlossene einfach nur keine Lust hat zu warten, dann ist das was anderes als wenn der Eingeschlossene z.B. ne Panikattacke hat, oder dringend mal muss, oder schon lange wartet, oder keine Hilfe in absehbarer Zeit kommt.

über Funktionen des KFZs informieren nötig?
Hi,

Hmm, wir sind ja zum Glück nicht den US von A. Da wäre jetzt
sicher ne Millionenklage zu verhandeln.

naja, es ginge irgendjemand ja zB nicht ums Geld sondern, dass er nicht eingesperrt sein möchte.

In Deutschland? Ich
würde - aber nur von meinem Rechtsempfinden - sagen, dass da
dem fahrlässig handelden nur dann ein Vorwurf zu machen sei,
wenn er die Sperrfunktion kannte oder hätte kennen müssen
(Bedienungsanleitung).

Naja, aber von irgendjemandes Fahrzeug würde ja eine „Gefährdung“ oder was es auch wäre ausgehen. Ich denke schon, dass sich der Halter über die Funktionen seines Fahrzeugs informieren muss auch wenn sie außergewöhnlich sind. Man könnte sonst ja evtl auch so argumentieren, dass der Mer*edes keine Handbremse hatte und ich ihn dann einfach ohne abstelle (und er ggf. los rollen würde) weil er nichts von der Feststellbremse wusste.

VG!,
J~

In Deutschland? Ich
würde - aber nur von meinem Rechtsempfinden - sagen, dass da
dem fahrlässig handelden nur dann ein Vorwurf zu machen sei,
wenn er die Sperrfunktion kannte oder hätte kennen müssen
(Bedienungsanleitung).

Naja, aber von irgendjemandes Fahrzeug würde ja eine
„Gefährdung“ oder was es auch wäre ausgehen. Ich denke schon,
dass sich der Halter über die Funktionen seines Fahrzeugs
informieren muss auch wenn sie außergewöhnlich sind.

So meinte ich das. Wenn ich eine Maschine in der Öffentlichkeit betreibe, deren Anschaffungspreis alleine schon 5stellig ist, mit der ich Hochentzündliche Stoffe durch die Umwelt kutschiere, zudem noch hochgiftigen Sondermüll, eine Maschine also, die ein gewaltiges Gefährdungpotenzial hat, die jederzeit Sachen vom höchsten Wert gefährden und zerstören kann, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Tieren und Menschen darstellt, dann erwarte ich schlichtweg, dass sich der Betreiber gefälligst mal einen Nachmittag hinsetzt und die Betriebsanleitung durchliest, bevor er damit durch die Gegend fährt.

Also ich habe noch kein Auto gesehen, dass sich nicht von innen aufschließen lässt, aus eben diesem Grund.

Hallo,

angenommen irgendjemand habe ein KFZ welches sich nach
Benutzung
nach
einer gewissen Zeit selbsttätig verschließt. Personen die im
Innenraum warten, könnten dann nicht mehr aussteigen
(elekt.Fenster
und elekt.Türöffner) und bleiben darin gefangen bis sie durch
irgendjemand oder den Pannendienst befreit werden.

man kann die Geschichte nach belieben weiterspinnen: Es gibt ein Feuer im Auto und die Insassen verbrennen. Oder: In sommerlicher Hitze sterben die Insassen an Kreislaufkollaps.

Da solche Risiken aber hinreichend bekannt sind, dürfte ein KFZ, welches derartige Merkmale aufweist, in Deutschland und der EU keine Betriebserlaubnis bekommen. Insofern dreht sich die Diskussion um einen völlig absurden Sachverhalt.

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

mir lag wenig daran eine akademische Diskussion zu führen. Mich interessierte diese Rechtssituation tatsächlich eher pragmatisch.
Meine merkwürdige und schwammige Formulierung liegt nicht an der Sache, sondern an den Brettregeln.

Wie man an /t/schliesst-sich-auto-automatisch-zu/5075747
erkennen kann gibt es tatsächlich viele Leute, z.T. selbst Halter solcher Fahrzeuge die diese Funktion nicht kennen und andere Personen einsperrten oder selbst eingesperrt wurden. Ich finde es nicht übertrieben konstruiert sich vorzustellen, dass einer solchen mal „der Kragen platzt“ oder aus einer Panikattacke heraus die Scheibe einschlägt um so dem Fz zu entkommen.

man kann die Geschichte nach belieben weiterspinnen: Es gibt
ein Feuer im Auto und die Insassen verbrennen. Oder: In
sommerlicher Hitze sterben die Insassen an Kreislaufkollaps.

auch nett :wink:

Da solche Risiken aber hinreichend bekannt sind, dürfte ein
KFZ, welches derartige Merkmale aufweist, in Deutschland und
der EU keine Betriebserlaubnis bekommen. Insofern dreht sich
die Diskussion um einen völlig absurden Sachverhalt.

Solche Fahrzeuge befinden sich auf deutschen Strassen zu hauf, siehe o.g. Diskussion. Oder meintest du den Absatz ironisch? Dann hätte ich dich missverstanden.

Über deine Einschätzung der Rechtslage würde ich mich freuen.

Viele Grüße,
J~

leider täuscht du dich in der Annahme, sowas…
gäbe es nicht. Siehe auch aktuelle Diskussion im Auto-Brett:
/t/schliesst-sich-auto-automatisch-zu/5075747

VG,
J~