Hallo,
angenommen irgendjemand habe ein KFZ welches sich nach Benutzung nach
einer gewissen Zeit selbsttätig verschließt. Personen die im
Innenraum warten, könnten dann nicht mehr aussteigen (elekt.Fenster
und elekt.Türöffner) und bleiben darin gefangen bis sie durch irgendjemand oder den Pannendienst befreit werden.
Meine Frage: Könnte der Halter rechtlich von der eingeschlossenen
Person wegen Freiheitsberaubung oder etwas anderem (erfolgreich)
belangt werden, muss der Halter den Schaden an der Tür bzw den Einsatz nach
einer Pannendienst-Befreiung selbst bezahlen wenn der Halter:
a) diese automatische Einschließfunktion nicht kannte
b) diese kannte aber den o.g. Mitfahrer nicht informiert habe
c) der Halter den Wagen verliehen habe ohne den Fahrer zu informieren
Irgendjemandes persönlichen Meinung nach wäre diese Funktion auch ein
Fahrzeugmangel. Andere Meinung dazu?
Vielen Dank und Grüße,
J~
PS: Angenommen die Funktion an sich wäre nicht fiktiv, solche Fahrzeuge gäbe es wirklich