Todesstrafe ?

Ja, ich weiss, das Thema „Todesstrafe“ ist sehr kontrovers. Aber angesichts des aktuellen Falles keimt doch wieder der Wunsch danach auf, oder ?
Zitat (t-online):
„Der Prozess um den kaltblütigen Mord an den Kindern Tom und Sonja hat begonnen. Wie heute einschlägig zu lesen war, wurde in schockierenden Details durch die Anklage zu Beginn des Prozesses gegen die beiden mutmaßlichen Mörder von Tom und Sonja das Martyrium der Kinder geschildert. Demnach wurde die neunjährige Sonja gefesselt und mit verbundenen Augen abwechselnd von ihren Peinigern sexuell missbraucht. Der 33-jährige Markus L. und der 28 Jahre alte Markus W. werden beschuldigt, die Geschwister aus Eschweiler entführt, das Mädchen sexuell missbraucht und beide erwürgt zu haben. „Die Beschuldigten haben eine besonders schwere Schuld auf sich geladen“, sagte Oberstaatsanwalt Albert Balke.“
Was soll man denn mit solchen kranken Gemütern machen ? Welche Strafe ist für solche Individuen (Menschen sind das für mich nicht) angebracht ?
Ich würde sie unbesehen töten, gebe ich zu, absolut unsozial, ich weiss. Ich würde ihnen ebenso eine Plastiktüte über den Kopf ziehen und ihnen die Luft abschnüren, bis sie kaum noch röcheln. Aber ich würde sie nicht so schnell ableben lassen, sondern ihnen noch ein paarmal die Gelegenheit dazu geben daran zu denken, was ihre Opfer gedacht haben, als sie kurz vorm Tod waren. Über den Vergewaltigungstatbestand denke ich gar nicht nach, da fallen mir aber auch einige Dinge ein…

So, jetzt mal ran, Sozialfuzzies !

Roland

…und hast Dich damit auf ihr Niveau begeben
Hallo Roland,

mehr gibt es zu solch primitiven Rachegedanken nicht zu sagen.

Grüße vom Sozialfuzzi aus Leidenschaft
Jürgen

Ich bin mehr für strafe an Todes statt! damit Buße auch weh tut!

Und eine Verminderung von Strafreduzierungen wegen irgendwelcher Gründe, die eh vom Verteidiger an den Haaren herbeigezogen wurden.

gruss

Hi,

Ich würde sie unbesehen töten, gebe ich zu, absolut unsozial,
ich weiss. Ich würde ihnen ebenso eine Plastiktüte über den
Kopf ziehen und ihnen die Luft abschnüren, bis sie kaum noch
röcheln. Aber ich würde sie nicht so schnell ableben lassen,
sondern ihnen noch ein paarmal die Gelegenheit dazu geben
daran zu denken, was ihre Opfer gedacht haben, als sie kurz
vorm Tod waren.

besuch die beiden doch mal. Ist genau die richtige Gesellschaft für Dich.
Wer von Staats wegen vorsätzlich und ohne Not tötet, ist keinen Deut besser als der Delinquent. Und die, die das gutheissen, bewegen sich arg in deren Richtung.

Ebenfalls mit Freude und Stolz Sozialfuzzi,

Malte.

tja, heikles thema. bei wiederholungstätern würde ich das ja manchmal sogar selbst befürworten, obwohl auch wiederum eine menge dagegen spricht. problem ist einfach: bei der todesstrafe ist derjenige halt tot - aus der gesellschaft raushalten kann man leute aber auch im gefängnis und man setzt sich nicht der gefahr aus, gesinnungsstrafrecht durch die hintertüre wiedereinzuführen oder gar unschuldige von staats wegen zu töten. natürlich sagt alles in mir bei leuten wie diesen beiden „die haben ihr leben nicht verdient, egal wie fies ein gefängnis bis zum lebensende sein kann“. aber wo soll denn die todesstrafe enden? wo ist die grenze? was ist der todesstrafe würdig, was nicht? wo liegen die ursachen für verbrechen - kann man dem mit höheren strafen wirklich begegnen? dass die todesstrafe keine höhere präventive wirkung zeigt als unsere strafen sieht man in den usa. wem nützt die todesstrafe also?
allerdings sollte wenigstens gelten: lebenslang bei gesellschafstverweigerern (wie z.b. mehrfach vorbestrafte sexualverbrecher, die dann noch einen verdeckungsmord begehen) = lebenslang, nicht 15 jahre + x.

gruß

Ja, heikles Thema, kontrovers diskutiert seit vielen Jahren.

Das Alttestamentarische „Auge um Auge“ (oder hier: hat getötet und soll getötet werden) wird ja weiter unten schon als primitiver Rachegedanke abgetan.

problem ist einfach: bei der
todesstrafe ist derjenige halt tot - aus der gesellschaft
raushalten kann man leute aber auch im gefängnis und man setzt
sich nicht der gefahr aus, gesinnungsstrafrecht durch die
hintertüre wiedereinzuführen oder gar unschuldige von staats
wegen zu töten.

Die Sorge ist sicher nicht von der Hand zu weisen.
Nur: zum ersten kosten Gefängnisplätze viel Geld. Angesichts der heute üblichen Kostendiskussionen darf man wohl so zynisch sein, auch dieses Argument anzubringen. Man ist in bester Gesellschaft - aller Parteien.
Zum zweiten KANN man sauber trennen, indem nur für wirkliche und BEWIESENE Tötung (Indizien unzulässig, weil sie Zweifel offen lassen!) von Staats wegen getötet wird. Dann fällt auch Justizmord wegen solch politisch-schwammiger Tatbestände wie „Vorbereitung zum Hochverrat“ oder ähnliches aus dem Gesinnungsspektrum weg.

natürlich sagt alles in mir bei leuten wie
diesen beiden „die haben ihr leben nicht verdient, egal wie
fies ein gefängnis bis zum lebensende sein kann“. aber wo soll
denn die todesstrafe enden? wo ist die grenze? was ist der
todesstrafe würdig, was nicht? wo liegen die ursachen für
verbrechen - kann man dem mit höheren strafen wirklich
begegnen? dass die todesstrafe keine höhere präventive wirkung
zeigt als unsere strafen sieht man in den usa. wem nützt die
todesstrafe also?

Die Grenze sollte die Vergeltung von Gleichem mit Gleichem sein: hat getötet und wird getötet. Der „bloße“ Versuch des Mordes darf demnach nicht mit Hinrichtung bestraft werden.
Ob die (angedrohte) Todesstrafe nun eine oder keine präventive Wirkung hat, ist umstritten, muß umstritten bleiben. Es finden sich einfach zu wenige unentdeckte Mörder, die sich dazu äußern. Und die entdeckten dürften zur Todesstrafe eh ein gespaltenes Verhältnis haben.

allerdings sollte wenigstens gelten: lebenslang bei
gesellschafstverweigerern (wie z.b. mehrfach vorbestrafte
sexualverbrecher, die dann noch einen verdeckungsmord begehen)
= lebenslang, nicht 15 jahre + x.

Dem letzteren wäre als „kleinstem gemeinsamen Nenner“ zuzustimmen.
Priorität muß der Schutz der Gesellschaft vor dem Gewalttäter haben, nicht dessen Wünsche (oder dazu hochstilisiert: „Bedürfnisse“).
Und wenn die deutsche Gesetzeslage es schon erlaubt, bei potentiellen Straftätern oder bei Personen, gegen die erst ermittelt wird, Grundrechte durch einfache Gesetze außer Kraft zu setzen, dann muß auch der Gedanke gestattet sein, ob es im Interesse der Gesellschaft nicht zweckmäßig und angemessen ist, überführten Tätern bestimmte Rechte zu entziehen. Die Menschenwürde, die sie durch ihre Taten ihren Opfern abgesprochen haben, sollten sie nicht selbst reklamieren dürfen.

Sozial ist vor allem der Schutz der sozialen Gemeinschaft vor Beeinträchtigungen.

M. f. G.
jop

besuch die beiden doch mal. Ist genau die richtige
Gesellschaft für Dich.

Wie gesagt-aber nur mit Plastiktüten…

ot: selten einen so dämlichen Kommentar gelesen, herzlichen Glückwunsch.

Roland

welches Niveau ? Bitte mal darüber nachdenken, was du da schreibst.

Roland

hallo ,

ja , ein wunsch der todesstrafe für mörder oder sexualverbrecher besteht bei mir auch , gerade deshalb weil ich auch 2 kinder habe und tierisch angst bekomme wenn ich sowas lese …

die todesstrafe ansich ist aber leider nicht die lösung , ich persönlich würde exil vorziehen . ich finde solche menschen haben ihr recht in einer gesellschaft zu leben damit verwirkt wenn sie jemanden sex. ausbeuten oder töten aus welchen gründen auch immer . als kleines kind bekomm ich schon gesagt was richtig und falsch ist , mit 12 kann ich vielleicht meine pubertät bei straftaten noch als grund vorschieben aber als 25 bis 34 jährige ???

ab auf eine insel , keine nahrung , keine textilien , nur auf sich ganz allein gestellt …

wenn sie ein bisschen überleben , na gut aber jedenfalls nicht bei uns … und wenn sie sterben ???

pech gehabt …

mein mitgefühl geht an die opfer …
…und mich interessiert auch nicht das warum … jeder sollte wissen was man darf und was nicht , besonders als erwachsener …

gruss michi

sowas? o.w.t. aber Link
http://www.btinternet.com/~sa_sa/inaccessible_island…

oder

http://www.btinternet.com/~sa_sa/gough_island/gough_…

Ich bin dabei!

Bye
Rolf

Verbrecher und Heilige.
Den Kinderficker töten ist ja noch nicht wirklich das
Extrem. Extrem wäre Blutrache, d.h. ihn, seine
Eltern, Geschwister, Kinder und Freunde töten,
sein Haus anzünden und alles vernichten,
was in seinem Besitzt ist.

Das wäre das gewalttätige Extrem.

Ihm eine geheizte Zelle mit Videorecorder
Zeitschriften und warmen Mahlzeiten zuzugestehen
ist meiner Meinung schon eher die Tat eines Heiligen.

Das ist das moralisch ach so hohe andere Extrem.

Ein ganz altmodischer Galgen wäre da doch
ein guter Kompromiss und Mittelweg, oder?

Warum müssen wir uns den abscheulichsten
und feigsten Verbrechern gegenüber wie
Heilige benehmen?

Gruss, Marco

Hi,

Zum zweiten KANN man sauber trennen, indem nur für wirkliche
und BEWIESENE Tötung (Indizien unzulässig, weil sie Zweifel
offen lassen!) von Staats wegen getötet wird. Dann fällt auch
Justizmord wegen solch politisch-schwammiger Tatbestände wie
„Vorbereitung zum Hochverrat“ oder ähnliches aus dem
Gesinnungsspektrum weg.

Tja, eine Wiedereinführung der Todesstrafe müsste einhergehen mit einer Komplettreform des deutschen Strafrechts (s. Versuchsstrafbarkeit - warum ist ein versuchter Kindesmord nicht so schlimm wie ein vollendeter? Nur weil der Täter es nicht geschafft, zu vollenden, was er wollte?) - und das hat sich eigentlich durchaus bewährt in den letzten Jahren so…
Aber die Gefahr der Gesinnungsstrafe fällt trotzdem nicht weg im Strafrecht. Letztlich gibt es selbst in einem demokratischen Staat wie den USA ein Gesinnungs- bzw. Rassenstrafrecht in Bezug auf die Todesstrafe.
Der Pädophile, der zugibt, ein krankes Schwein zu sein, wird also hingerichtet, während der, der -für das Gericht glaubhaft- Reue heuchelt, mit lebenslang davon kommt? Man kann eben nicht sauber trennen und das ist mein einziges wirklcihes Problem mit der Todesstrafe. Ethische Bedenken habe ich aus den von dir unten angeführten Gründen eher weniger. Wer das Leben anderer Leute physisch vernichtet und das der Angehörigen psychisch ruiniert, hat keinen Platz in unserer GEsellschaft mehr. Zumindest wenn es um das Leben eines Kindes geht oder andere Sexualdelikte.
Totschlag oder auch Mord hingegen sind meistens ja doch so vielfältig motiviert, dass der Täter zumindest m.E. durchaus zu Recht eine Chance erhält, nochmal in die GEsellschaft aufgenommen zu werden. Man muss ja auch bedenken, dass wahrscheinlich 99% der Fälle nicht in den Medien durchgekaut werden; die Frau, die ihren tyrannischen Ehemann im Affekt tötet, der Mann, der seinem Chef auflauert, der ihn über Monate ausgenutzt, gedemütigt und verspottet hat und so weiter… dafür für immer hinter Gitter? Oder gar die Todesstrafe?

Gruß

Hallo Teaser,

ich fasse die Todesstrafe (staatlicherseits als gerichtliche Strafe) schlichtweg als Mord auf. Und dann waere da imme noch die Sache mit dem moeglichen Justizirrtum.

Den angenehmen Strafvollzug hier kann ich allerdings nicht viel abgewinnen. Imho sollten Gefangene waehlen duerfen zwischen Arbeit mit Gehalt und Steuern und Rentenkassen und einem besserem Leben im Knast wie raeumliche und gestalterische Freiheiten, angenehmere Zelle etc. und zwischen keiner Arbeit und eben nicht all diesen Vorteilen. Zwingen kann/darf man keinen. Waere sowieso die bessere Sozialisierung. So kommen Knackis nach ihrer Zeit aus dem Knast und die Langzeitfaelle finden sich im Leben ausserhalb des Gefaengnisses immer noch nicht zurecht. Vorteile: Gefaengnisse werfen Steuern ab, den Knastis geht es im und nach dem Knast besser. Dir Rueckfallquote sinkt. Das wuerde ich auch fuer Moerder und Sexualstraftaeter anbieten ohne Unterschied, nebst natuerlich psychologischer Betreuung gegebenenfalls. Evtl. eine chemische Zwangssterilisierung nach Entlassung, aber nur, was soweit es die Triebhormone betrifft bei Sexualstraftaetern. Siehe Wiederholungsfaelle!

Todesstrafe ist Mord und siehe Justizirrtum.

viele Gruesse, Peter

Hallo Jop,

Das Alttestamentarische „Auge um Auge“ (oder hier: hat getötet
und soll getötet werden) wird ja weiter unten schon als
primitiver Rachegedanke abgetan.

aehm, nur hier zur aufklaerung:

das ist eine der groessten fehlinterpretationen im christentum, soweit es die uebersetzung oder interpretation aus dem hebraeischen/judentum betrifft und es ist eine reine christliche interpretation, soweit man nur christliche binnenauslegung zugrunde legen moechte. gemeint war urspruenglich und so ist es auch in der auslegung ausgefuehrt und so steht es auch im eigentlichen text angedeutet, dass der taeter die entschaedigung fuer den wert eines verlorenen auges geben soll. sprich: X faehrt fahrradfahrer Y schuldhaft mit seinem auto an und muss dafuer zivilrechtlich oder aufgrund staatsrecht schmerzens- und krankengeld und gegebenenfalls invalidenrente zahlen. sprich hier geht es um recht und nicht um rache.

viele gruesse, peter

warum ist ein versuchter Kindesmord
nicht so schlimm wie ein vollendeter?

weil im letzteren fall das kind TOT ist. das ergebnis zählt, der schaden. versuch wird immer milder bestraft!

Gesinnungs- bzw.
Rassenstrafrecht in Bezug auf die Todesstrafe.

das problem liegt m.e. hier bei der institution des geschworenengerichts.

Der Pädophile, der zugibt, ein krankes Schwein zu sein, wird
also hingerichtet,

nein, wer krank ist der geht in eine anstalt.

während der, der -für das Gericht
glaubhaft- Reue heuchelt, mit lebenslang davon kommt

auch nicht unbedingt.

die Frau, die ihren tyrannischen Ehemann im Affekt
tötet

das ist kein mord sondern totschlag.

der Mann, der seinem Chef auflauert, der ihn über
Monate ausgenutzt, gedemütigt und verspottet hat und so
weiter… dafür für immer hinter Gitter? Oder gar die
Todesstrafe?

wäre auch nicht unbedingt mord.

in den meisten staaten steht tod auf mehrfachmord, polizistenmord, kindermord. bei vergewaltigung gibt es manchmal lebenslänglich, wobei lebenslänglich bedeutet bis ins grab. das strafrecht ist schon einen tacken härter in den usa.

(alle angaben ohne gewähr. als quelle habe ich nur gerichtsserien *fg*)

gruß
datafox

Hallo teaser,

Todesstrafe - Nein.
Wenn es meine Kinder wären …
… jedes Wochenende meine Tränen/ Leid ertragen müssen, das sollte genügen.

Gruß
karin

strafreduzierung
da fällt mir ein sternartikel zu missbrauchten kindern
ein, in dem der verurteilte weniger strafe bekommen hat,
da er ja netterweise nur ein kind 12 mal missbraucht hat,
anstatt 12 kinder je einmal. so ist der schaden geringer…

die strafe war, glaube ich mich zu erinnern, sogar nur
auf bewährung. *kopfschüttel*

zustimmung aufjedenfall für höhere strafen, auch bei verbrechen,
deren tatbestand nicht mord ist.

gruss, nakarie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roland,

keiner, und somit auch der Staat, hat meiner Meinung nach das Recht jemanden zu töten.
Wenn dies aber doch geschieht, hat der Staat die Aufgabe die Gesellschaft zu schützen. Wenn das heißt, dass jemand lebenslang eine Gefahr ist, dann soll er auch lebenslang weggesperrt werden. Und wenn er oder sie eine warme Zelle oder Essen haben möchte, sollte er auch dafür arbeiten (muss ich ja schliesslich auch). Der Strafvollzug ist in Deutschland zu lasch, denn es sollte (wie der Name schon sagt) eine Strafe sein. Mich ärgert es, wenn in DA-Weiterstadt ein Schwimmbad im Knast ist, unsere Kreisstadt Hofheim aber jahrelang aus Kostengründen sich keines leisten konnte.

Wenn es aber doch gegen meinen Willen irgendwann mal die Todesstrafe in D geben sollte, wäre ich dafür, dass die Vollstreckung per Losentscheid einem Bürger obliegt. Es heißt: Im Namen des Volkes, und dann überlegen sich vielleicht einige, dass das töten eines Menschen einfach falsch ist, egal um wen es sich handelt. Auf der Tastatur Argumente für die Todesstrafe zu tippen und die Giftspritze oder den Gashahn zu betätigen sind eben doch zwei verschiedene Dinge.

Gruß, Fuzzi

Hi!

So, jetzt mal ran, Sozialfuzzies !

Strafe hat noch nie einen Täter davon abgehalten, eine Straftat zu begehen. Wer Geld braucht und keine andere Möglichkeit sieht, marschiert mit einer Knarre in die Bank, den Supermarkt oder die Tankstelle. Wer dazu nicht die Nerven (oder die Waffen) hat, der klettert nachts über Mauern und durch Fenster und räumt Wohnungen aus. Oder schlägt bei Autos die Seitenscheiben ein, um an Handtasche, Koffer oder Handy zu kommen.

Wenn Strafe - wie hart auch immer - eine abschreckende Wirkung haben würde, warum ist die Mordquote in Ländern mit Todesstrafe nicht deutlich geringer als bei uns? Als Kanada die Todesstrafe abgeschafft hat, sank die Mordrate, während in den USA mit Todesstrafe die Quote unverändert hoch blieb.

Letztendlich ist die Aufklärungsquote der Polizei das ausschlaggebende Instrument, um Straftaten zu verhindern. Je größer die Chance des Täters ist, unentdeckt davon zu kommen, desto mehr werden sich angeregt fühlen, ebenfalls eine Straftat zu begehen. Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag haben in Deutschland eine Aufklärungsquote von 95 %.

Es gibt bis heute keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass härtere Strafen abschreckend wirken. Nimmt jedoch die Aufklärungsquote zu, etwa durch verbesserte Zusammenarbeit der Behörden, durch bessere Ausstattung und Ausbildung der Polizeibeamten oder durch konsequentes Nachfassen auch bei vermeintlichen Bagatellfällen (das fängt z.B. mit solch „harmlosen“ Fällen wie Graffiti-Sprühen an), sinkt parallel dazu die Anzahl der Straftaten.

Im Falle der Päderasten hieße das, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie konsequent zu verfolgen und jeden Erfolg publik zu machen. Wenn kein „Freund“ solcher Bilder oder Aktivitäten mehr sicher sein kann, nicht erwischt zu werden, wäre die Situation für die Kinder deutlich verbessert.

Grüße
Heinrich

Ball zurück

welches Niveau ? Bitte mal darüber nachdenken, was du da
schreibst.

Genau das fragte ich mich, als ich Deine Phantasien las…

Traurig
Jürgen