Todesstrafe ?

Hi!

Nur: zum ersten kosten Gefängnisplätze viel Geld. Angesichts
der heute üblichen Kostendiskussionen darf man wohl so zynisch
sein, auch dieses Argument anzubringen. Man ist in bester
Gesellschaft - aller Parteien.

Das ist ein allgemeiner und sehr gern begangener Irrtum zu glauben, die Todesstrafe sei kostengünstiger als eine lebenslange Haftstrafe.

In Texas kostet eine einzige Hinrichtung 2,3 Millionen Dollar. Das ist das Dreifache dessen, was 40 Jahre Unterbringung in einem Hochsicherheitstrakt kosten. Der Staat Florida muss für jede Hinrichtung im Schnitt 2,3 Millionen Dollar aufbringen. 1995 führte der Bundesstaat New York die Todesstrafe wieder ein. Die dortige Gefängnisbehörde setzt für jede Hinrichtung einen Kostenfaktor von 2 Millionen Dollar an. In allen genannten Staaten wird eine lebenslange Haft (im Schnitt 40 Jahre) mit Kosten von 500.000 Dollar veranschlagt.

Woher kommen diese enormen Kosten für eine Hinrichtung?

Prozesse, bei denen es um die Verhängung einer Todesstrafe geht, brauchen sehr viel länger als jene, wo es „nur“ um eine langjährige Haftstrafe geht. Wird die Todesstrafe verhängt, so erfolgen vom Verurteilten bzw. seinem Rechtsanwalt eine Reihe von Eingaben zur Verhinderung der Hinrichtung. Auch nur die geringste Chance, aus einer Todesstrafe eine Haftstrafe zu machen, muss und wird von der Verteidigung versucht werden. Die Prozesskosten explodieren.

Anders als z.B. in totalitären Systemen vergeht bei Todesurteilen ein erheblicher Zeitraum zwischen Urteilsverkündung und Vollstreckung. Für Todeskandidaten wird im Gefängnis ein eigener Bereich reserviert (aus schlechtem Gewissen?), in dem die Gefangenen untergebracht werden. Für die zum Tode Verurteilten muss spezielles Personal bereitgestellt werden. Selbst die Hinrichtung ist ungeheuer kostenintensiv und weit von jenen „10 Cents“ entfernt, die angeblich für die Kugel ausreichen würden. Zum Hinrichtungstermin wird ein wahrer Moloch von Verwaltungsakten in Bewegung gesetzt: ist der Verurteilte physisch und psychisch so weit gesund, dass er hingerichtet werden kann (das klingt pervers, aber Ziel der Verurteilung ist ja, dass der Delinquent seine Hinrichtung auch als Strafe empfindet)? Sind alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Begnadigung im letzten Moment nachkommen zu können (Kommunikationswege, ärztliche Versorgung usw.)? Sind alle Bedingungen erfüllt und geprüft, um die Hinrichtung „human“ ablaufen zu lassen (was immer man darunter auch verstehen mag)? Sind alle Rechtsmittel geprüft und ausgeschöpft worden, um eine „Fehl-Hinrichtung“ wegen Verfahrensfehler zu vermeiden?
usw.usw.

Ein Hinrichtung kostet weit mehr als eine lebenslange Haftunterbringung. Es sei denn, wir kehren zu den Standgerichten mit sofortiger Urteilsvollstreckung zurück.

Ach ja: Falls jemand auf die Idee mit dem Argument kommt, die Todesstrafe wäre der sicherste Weg, Wiederholungstaten zu vermeiden - die Anzahl der Justizirrtümer bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag ist eindeutig höher als die Rückfallquote von Mördern.

Grüße
Heinrich

Was soll das bringen, einen Menschen zu töten, der ein schweres Verbrechen begangen hat? Außer, dass man sich auf eine ähnliche Stufe begibt?

Ich bin der Meinung, der Mensch darf einem anderen Menschen nicht das Leben nehmen, außer aus Notwehr oder um andere Menschenleben zu retten. Wer einen Verbrecher tötet, der impliziert damit, dass sich ein (böser) Mensch niemals ändern kann, niemals bereuen wird, und nicht mal verdient hat, über seine Fehler nachzudenken. Das Recht dazu haben wir nicht.

Es ist jedoch unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass ein solcher Mensch diese Tat NIE wiederholen kann. Deshalb finde ich eine lebenslange Strafe (Gefängnis, Arbeitslager) ganz angemssen.

aehm, nur hier zur aufklaerung:

Hier meine Aufklärung:
Ich habe im Religionsunterricht gelernt daß das „Auge um Auge“ ein Aufruf zur Mäßigung sein sollte. Man sollte mit der Revanche nicht übertreiben. Z.B. nicht: „7 x 7 werde ich es ihm heimzahlen“.

Verhältnismäßigkeit der Mittel
Hallo Jochen,

das stimmt. Peter hat hier was verwechselt. Im Volksmund wird das Zitat gerne als Legitimation für Rache angesehen. Für den jüdischen Glauben hat es wohl mehr die Bedeutung von Recht. Im christlichen Sinne und in Kombination mit der neutestamentlichen Bergpredgit hat es die Bedeutung von Verhältnismäßigkeit der Mittel. Also niemandem mehr zuzufügen, als man selber erfahren hat. Eine Prävention vor der Gewaltspirale sozusagen …

Gruß,
Klaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

warum ist ein versuchter Kindesmord
nicht so schlimm wie ein vollendeter?

weil im letzteren fall das kind TOT ist. das ergebnis zählt,
der schaden. versuch wird immer milder bestraft!

KANN immer milder bestraft werden, und das zu recht aus dem grund den du anführst.

Gesinnungs- bzw.
Rassenstrafrecht in Bezug auf die Todesstrafe.

das problem liegt m.e. hier bei der institution des
geschworenengerichts.

nicht unbedingt - auch richter sind nur menschen mit meinungen, vorurteilen und moralvorstellungen. wie der bgh sich zum teil die strafrechtsdogmatik zurechtbiegt, um leute dranzukriegen oder eben nicht, ist schon erstaunlich.

Der Pädophile, der zugibt, ein krankes Schwein zu sein, wird
also hingerichtet,

nein, wer krank ist der geht in eine anstalt.

oder er kriegt den tod? wer kinder vergewaltigt, ist krank, oftmals selbst missbraucht worden. wer also hat jetzt die anstalt verdient und wer soll die spritze bekommen?

während der, der -für das Gericht
glaubhaft- Reue heuchelt, mit lebenslang davon kommt

auch nicht unbedingt.

die Frau, die ihren tyrannischen Ehemann im Affekt
tötet

das ist kein mord sondern totschlag.

…das kommt ganz darauf an…

der Mann, der seinem Chef auflauert, der ihn über
Monate ausgenutzt, gedemütigt und verspottet hat und so
weiter… dafür für immer hinter Gitter? Oder gar die
Todesstrafe?

wäre auch nicht unbedingt mord.

…das kommt auch ganz darauf an…

in den meisten staaten steht tod auf mehrfachmord,
polizistenmord, kindermord. bei vergewaltigung gibt es
manchmal lebenslänglich, wobei lebenslänglich bedeutet bis ins
grab. das strafrecht ist schon einen tacken härter in den usa.

ja. nur weniger verbrechen gibt es dort nicht. ganz im gegenteil.

gruß

Moin Teaser,

wäre für meine Begriffe zu „human“. Wie du schon sagst, wenn ich daran denke, dass jemand meine Tochter missbraucht oder quält, fallen mir ganz andere Dinge ein.

Die Gefahr allerdings, dass - wie in den USA - viele Unschuldige durch die Todesstrafe umgebracht werden, macht es für mich zu einem noch ambivalenteren Thema. Könnte ich mich FÜR die Todesstrafe aussprechen? Welche Maßnahmen sind sinnvoller? Kann man SAdisten, Vergewaltiger und sonstige Kranke überhaupt resozialisieren? Bisher hatten solche Maßnahmen wohl eher wenig Erfolg oder die positiv verlaufenen Fälle kommen nicht an die Öffentlichkeit…

jedenfalls wenn ich mir die urteile für solche Taten wie den Mord in Potzlow anseh, wird mir übel.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2003/8172…

Überhaupt widerstrebt es mir, bei Mord noch ein JUGENDstrafrecht zu berücksichtigen…

Gruß
Gerry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alive and well
Servus Teaser

http://www.markfiore.com/animation/execution.html
(Flash-Animation, auf Englisch)

  1. Todesstrafe schreckt nicht ab.
  2. Die Möglichkeit eines Fehlurteiles ist immer gegeben.
  3. Töten aus Rache oder um Geld zu sparen sind niedrige Motive
    Mehr sog i net.

Gruß
Mike

Hallo,

dein Kopfschütteln kann ich verstehen. Aber was nützt die Todesstrafe, wenn nicht mal die bestehenden Höchststrafen ausgenutzt werden?

Gruß Ivo

Ich würde sie unbesehen töten, gebe ich zu, absolut unsozial,
ich weiss. Ich würde ihnen ebenso eine Plastiktüte über den
Kopf ziehen und ihnen die Luft abschnüren, bis sie kaum noch
röcheln. Aber ich würde sie nicht so schnell ableben lassen,
sondern ihnen noch ein paarmal die Gelegenheit dazu geben
daran zu denken, was ihre Opfer gedacht haben, als sie kurz
vorm Tod waren. Über den Vergewaltigungstatbestand denke ich
gar nicht nach, da fallen mir aber auch einige Dinge ein…

Hallo Roland,

ich kann den Gedanken nachvollziehen. Aber deine Forderung lautet nicht Strafe, sondern Rache.
Und der Staat als solches darf nur Strafen.

Gruß ivo

das problem liegt m.e. hier bei der institution des
geschworenengerichts.

nicht unbedingt - auch richter sind nur menschen mit
meinungen, vorurteilen und moralvorstellungen. wie der bgh
sich zum teil die strafrechtsdogmatik zurechtbiegt, um leute
dranzukriegen oder eben nicht, ist schon erstaunlich.

stimmt auch wieder. obwohl ich trotzdem dazu neige, einem laien mehr befangenheit zu unterstellen.

nein, wer krank ist der geht in eine anstalt.

oder er kriegt den tod? wer kinder vergewaltigt, ist krank,
oftmals selbst missbraucht worden. wer also hat jetzt die
anstalt verdient und wer soll die spritze bekommen?

darueber hat das gericht eben zu entscheiden. hilfestellungen geben gutachter und aerzte. der richter bzw. die geschworenen entscheiden dann, inwiefern derjenige krank ist oder nicht. krank natuerlich im medizinischen sinne und nicht im sinne von „das ist doch krank“.

ja. nur weniger verbrechen gibt es dort nicht. ganz im
gegenteil.

das hab ich auch nicht gesagt. dieser punkt ist auch nicht der grund fuer die zustimmung sehr vieler zur todesstrafe. „vor manchen verbrechern muss die gesellschaft eben *wirksam* geschuetzt werden.“ das ist das haeufigste argument in den staaten.

gruss
datafox

Hallo,
zunächst mal ist es Deine Reaktion völlig ok - mir hüpfen auch extremste Gewaltphantasien durchs Hirn, wenn ich von sowas lese. Nur eignen sich solche spontanen emotionalen Reaktionen schlecht für eine gesetzliche Grundlage, deren primäres Ziel in der Maximierung des Allgemeinwohls zu sehen ist. Todesstrafe hat kein höheres Abschreckungspotential (insbesondere nicht für Triebträter), sie ist ethisch fragwürdig und in Anbetracht jahrerlanger Unterbringung und extremen Kosten des Strafverfahrens bevor sie zum Vollzug kommt, sind monetäre Argumente auch überprüfungswürdig. Bleibt das erlösene „die Sau ist tot“ für die Betroffenen. Und hier sehe ich beim besten Willen nicht, wieso solche Einzelinteressen in der Gesetzgebung Relevanz haben sollen.

Gruss
Enno

hallo,

keiner, und somit auch der Staat, hat meiner Meinung nach das
Recht jemanden zu töten.

auf die gefahr hin, jetzt ueber worte zu streiten: aber das stimmt nunmal nicht. man hat das recht jemanden zu toeten, zb. aus notwehr. was nicht erlaubt ist, ist mord. und todesstrafe ist per definitionem kein mord. lies mal die bedingungen fuer mord.

(nein ich befuerworte todesstrafe *nicht*. es gibt hier ums argumentieren. das muss man leider immer dazusagen.)

Wenn dies aber doch geschieht, hat der Staat die Aufgabe die
Gesellschaft zu schützen. Wenn das heißt, dass jemand
lebenslang eine Gefahr ist, dann soll er auch lebenslang
weggesperrt werden.

man kann immer ausbrechen. deswegen das recht starke argument pro todesstrafe: wirksamer schutz der gesellschaft.

Der Strafvollzug ist in Deutschland zu
lasch, denn es sollte (wie der Name schon sagt) eine Strafe
sein.

also zwangsarbeit? und das waere dann keine rache? ich dachte es ginge nur um wegsperren? komisch, man ist bereit haerteste haftbedinungen ein leben lang zu fordern, aber den tod sieht man als unmenschlich und rache. widerspruechlich.

(nein ich befuerworte todesstrafe *nicht*. es gibt hier ums argumentieren. das muss man leider immer dazusagen.)

gruss
datafox

Hallo datafox,

auf die gefahr hin, jetzt ueber worte zu streiten: aber das
stimmt nunmal nicht. man hat das recht jemanden zu toeten, zb.
aus notwehr. was nicht erlaubt ist, ist mord. und todesstrafe
ist per definitionem kein mord. lies mal die bedingungen fuer
mord.

Okay, ich hätte die Ausnahmen, (die ICH noch für vertretbar halte!) aufführen sollen. Ich halte auch den sogenannten finalen Rettungsschuss für gerechtfertigt, wenn andere Menschen gerettet werden können.
Es geht mir auch nicht um eine juristische Definition von Mord. Das Töten von Menschen ist m.M. nach falsch. Über Leben und Tod sollte nur Gott entscheiden, aber das gehört ins Religionsbrett :wink:

also zwangsarbeit? und das waere dann keine rache? ich dachte
es ginge nur um wegsperren? komisch, man ist bereit haerteste
haftbedinungen ein leben lang zu fordern, aber den tod sieht
man als unmenschlich und rache. widerspruechlich.

Na ja, Zwangsarbeit ist ein hartes Wort. Heizung und Essen kostet nun mal was und die Damen und Herren im Knast haben ja genug Zeit z.B. Tüten zu kleben und sich nicht alles von der Gesellschaft bezahlen zu lassen.
Zwischen „härteste Haftbedingungen“ und meinem Beispiel des Schwimmbades in der JVA Weiterstadt kann es doch noch ein Mittelding geben.

Gruß, Joe
noch136tagebiseilat

hallo,

glueckwunsch, der erste richtig gute folgeposting mit guten argumenten jenseits von bauchempfindungen zum thema.

Es gibt bis heute keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass
härtere Strafen abschreckend wirken.

eine einzige wirkt nachweislich: der pranger. deswegen propagiere ich folgendes: jede gerichtsverhandlung die mit verurteilung endet, wird im fernsehen gesendet, mit vollem namen den verbrechers, jedoch opfer und zeugen ausgepiept. es kann nicht angehen, dass „im namen des volkes“ verurteilte auch noch anonymitaet und andere rechte geniessen duerfen. dann moechte ich mal sehen, wie stark die verbrechensrate zurueckgeht. nebenbei kann man auch werbungen schalten und die einnahmen einem opferfonds zufliessen lassen.

gruss
datafox

Bauchempfindung
Hallo,

glueckwunsch, der erste richtig gute folgeposting mit guten
argumenten jenseits von bauchempfindungen zum thema.

ich finde, dass Dein Vorschlag dem Bauchgefühl entspricht, aber…

Es gibt bis heute keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass
härtere Strafen abschreckend wirken.

eine einzige wirkt nachweislich: der pranger. deswegen
propagiere ich folgendes: jede gerichtsverhandlung die mit
verurteilung endet, wird im fernsehen gesendet, mit vollem
namen den verbrechers, jedoch opfer und zeugen ausgepiept. es
kann nicht angehen, dass „im namen des volkes“ verurteilte
auch noch anonymitaet und andere rechte geniessen duerfen.
dann moechte ich mal sehen, wie stark die verbrechensrate
zurueckgeht. nebenbei kann man auch werbungen schalten und die
einnahmen einem opferfonds zufliessen lassen.

… die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt auch für Straftäter in Deutschland.
Was ist, wenn irgend ein Verückter das Urteil für zu milde erachtet?
Darf er dann ins Telefonbuch gucken und das Recht in die eigene Hand nehmen?
Ich erwarte Anonymität wenn ich einen Strafzettel bekomme und das muss ich dann auch anderen Straftätern zubilligen.

Gruß, Joe

eurotransplant
hi,

Ja, ich weiss, das Thema „Todesstrafe“ ist sehr kontrovers.

Die Todesstrafe setzt einen disziplinierten Umgang mit der Organspende nach Hirntod voraus. Denn wie willst du im Einzelfall begründen, dass Einzelgewebe lebenswerter sind als der ursprüngliche Organverbund?

Gruss.

Alle.

oder er kriegt den tod? wer kinder vergewaltigt, ist krank,
oftmals selbst missbraucht worden. wer also hat jetzt die
anstalt verdient und wer soll die spritze bekommen?

Sowohl der, der die Kinder vergewaltigt, als
auch der, der ihn früher vergewaltigt hat,
falls dieser noch greifbar ist.

Gruss, Marco

Hallo,

eine einzige wirkt nachweislich: der pranger. deswegen
propagiere ich folgendes: jede gerichtsverhandlung die mit
verurteilung endet, wird im fernsehen gesendet, mit vollem
namen den verbrechers, jedoch opfer und zeugen ausgepiept. es
kann nicht angehen, dass „im namen des volkes“ verurteilte
auch noch anonymitaet und andere rechte geniessen duerfen.

kein Problem, wenn Du drei Kanäle im 24h Programm senden läßt *g*. Nur wo ist da noch der Pranger Effekt ? Die paar Alzheimer Patienten, die sich der Dauerberieselung aussetzen sind eh’ nicht aussagefähig. Bei Kapitalverbrechen gehen die Namen doch heute schon „ungeschönt“ durch die Presse, wo soll da also der Benefit sein resp. die Granularitätsgrenze angesetzt werden ?

Gruss
Enno

hi

stimmt auch wieder. obwohl ich trotzdem dazu neige, einem
laien mehr befangenheit zu unterstellen.

schon. aber nur ein justiztoter ist einer zuviel. wie gesagt - tod ist ziemlich endgültig, eine lebenslange haftstrafe kann man im zweifel revidieren.

nein, wer krank ist der geht in eine anstalt.

oder er kriegt den tod? wer kinder vergewaltigt, ist krank,
oftmals selbst missbraucht worden. wer also hat jetzt die
anstalt verdient und wer soll die spritze bekommen?

darueber hat das gericht eben zu entscheiden. hilfestellungen
geben gutachter und aerzte. der richter bzw. die geschworenen
entscheiden dann, inwiefern derjenige krank ist oder nicht.
krank natuerlich im medizinischen sinne und nicht im sinne von
„das ist doch krank“.

ich unterstelle mal jedem pädophilen eine psychische störung. dass so jemand nicht in die gesellschaft gehört, ist schon richtig. aber muss man ihn dafür töten, das ist doch die frage.

ja. nur weniger verbrechen gibt es dort nicht. ganz im
gegenteil.

das hab ich auch nicht gesagt. dieser punkt ist auch nicht der
grund fuer die zustimmung sehr vieler zur todesstrafe. „vor
manchen verbrechern muss die gesellschaft eben *wirksam*
geschuetzt werden.“ das ist das haeufigste argument in den
staaten.

wie gesagt: das kann man auch durch lebenslange strafen. in wahrheit spielt auch in den staaten der rache-gedanke eine tragende rolle. da rache aber auf einem ziemlich archaischen gefühl beruht, ist die unterscheidung zwischen „der hat’s verdient“ und „der hat’s nicht verdient“ sehr subjektiv, und das ist genau mein problem. und das hat bis jetzt auch noch keiner hier wirklich irgendwie lindern können. wer eine psycho ist, ist halt krank; generell sind die motive für tötungsdelikte oftmals nachvollziehbar, wenn auch nicht entschuldbar. aber jetzt erklär mir nochmal, warum die im affekt ihren tyrannengatten tötende frau nicht sterben soll als strafe, die kindermörder aber schon? in beiden fällen ist ein mensch gestorben. das motiv ist in dem einen fall jahrelange demütigung und zorn; im andern eine psychische störung.
ok, man könnte argumentieren, dass die frau das nicht nochmal tun wird. aber wer weiss. vielleicht ist sie ja eine, die dazu neigt, sich mit tyrannen zu liieren - und der nächste muss nach ein paar jahren dann ebenfalls dran glauben? vielleicht kann man aber auch die psychische störung des kinderschänders behandeln, sodass er ebenfalls keine gefahr mehr ist. oder doch? vielleicht sind sie es ja beide.

worauf ich hinaus will: tötungsdelikte sind so einzelfall- und täterspezifisch, dass es niemals ein gesetz geben könnte, dass genau regelt, wer von GESETZES wegen und nicht nach ERMESSEN des gerichts die todesstrafe als höchstrafe verdient hätte.
einzige ausnahme: wiederholungstäter; sprich: einmal kind/frau/wen auch immer ermordert; dann nochmal. aber auch hier gilt, dass diese täter und ihre gefahr durch eine tatsächlich lebenslange freiheitstrafe aufgehoben werden kann.
die todesstrafe ist daher meiner meinung nach überflüssig, sie lässt immer die frage offen, ob es wirklich den richtigen trifft und ist als strafrechtliches konzept nicht zu begründen.

gruß

Hallo Biggi,

Deinen Einwand betrachte ich als geschmacklos. Organe, auch von Toten, wenn keine Zustimmung vorliegt, werden weder entnommen noch wird damit gehandelt.
Ich möchet Dir nicht unterstellen, dass Du zu jenen gehörst, die immer noch glauben, dass in D Organe nach Belieben wie im Supermarkt gekauft werden können.

Und die Todesstrafe einzuführen, damit es mehr Organspenden gibt, dies ist zwar dieser Regierung zuzutrauen, aber ich glaube letztlich nicht, dass die derzeitige Regierung diesen Weg gegehen würde, da sie sich sonst mit den Gedanken eines Herrn Mengele identifizieren müsste.

Gruss Günter

Ja, ich weiss, das Thema „Todesstrafe“ ist sehr kontrovers.

Die Todesstrafe setzt einen disziplinierten Umgang mit der
Organspende nach Hirntod voraus. Denn wie willst du im
Einzelfall begründen, dass Einzelgewebe lebenswerter sind als
der ursprüngliche Organverbund?

Gruss.