Hi!
Nur: zum ersten kosten Gefängnisplätze viel Geld. Angesichts
der heute üblichen Kostendiskussionen darf man wohl so zynisch
sein, auch dieses Argument anzubringen. Man ist in bester
Gesellschaft - aller Parteien.
Das ist ein allgemeiner und sehr gern begangener Irrtum zu glauben, die Todesstrafe sei kostengünstiger als eine lebenslange Haftstrafe.
In Texas kostet eine einzige Hinrichtung 2,3 Millionen Dollar. Das ist das Dreifache dessen, was 40 Jahre Unterbringung in einem Hochsicherheitstrakt kosten. Der Staat Florida muss für jede Hinrichtung im Schnitt 2,3 Millionen Dollar aufbringen. 1995 führte der Bundesstaat New York die Todesstrafe wieder ein. Die dortige Gefängnisbehörde setzt für jede Hinrichtung einen Kostenfaktor von 2 Millionen Dollar an. In allen genannten Staaten wird eine lebenslange Haft (im Schnitt 40 Jahre) mit Kosten von 500.000 Dollar veranschlagt.
Woher kommen diese enormen Kosten für eine Hinrichtung?
Prozesse, bei denen es um die Verhängung einer Todesstrafe geht, brauchen sehr viel länger als jene, wo es „nur“ um eine langjährige Haftstrafe geht. Wird die Todesstrafe verhängt, so erfolgen vom Verurteilten bzw. seinem Rechtsanwalt eine Reihe von Eingaben zur Verhinderung der Hinrichtung. Auch nur die geringste Chance, aus einer Todesstrafe eine Haftstrafe zu machen, muss und wird von der Verteidigung versucht werden. Die Prozesskosten explodieren.
Anders als z.B. in totalitären Systemen vergeht bei Todesurteilen ein erheblicher Zeitraum zwischen Urteilsverkündung und Vollstreckung. Für Todeskandidaten wird im Gefängnis ein eigener Bereich reserviert (aus schlechtem Gewissen?), in dem die Gefangenen untergebracht werden. Für die zum Tode Verurteilten muss spezielles Personal bereitgestellt werden. Selbst die Hinrichtung ist ungeheuer kostenintensiv und weit von jenen „10 Cents“ entfernt, die angeblich für die Kugel ausreichen würden. Zum Hinrichtungstermin wird ein wahrer Moloch von Verwaltungsakten in Bewegung gesetzt: ist der Verurteilte physisch und psychisch so weit gesund, dass er hingerichtet werden kann (das klingt pervers, aber Ziel der Verurteilung ist ja, dass der Delinquent seine Hinrichtung auch als Strafe empfindet)? Sind alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Begnadigung im letzten Moment nachkommen zu können (Kommunikationswege, ärztliche Versorgung usw.)? Sind alle Bedingungen erfüllt und geprüft, um die Hinrichtung „human“ ablaufen zu lassen (was immer man darunter auch verstehen mag)? Sind alle Rechtsmittel geprüft und ausgeschöpft worden, um eine „Fehl-Hinrichtung“ wegen Verfahrensfehler zu vermeiden?
usw.usw.
Ein Hinrichtung kostet weit mehr als eine lebenslange Haftunterbringung. Es sei denn, wir kehren zu den Standgerichten mit sofortiger Urteilsvollstreckung zurück.
Ach ja: Falls jemand auf die Idee mit dem Argument kommt, die Todesstrafe wäre der sicherste Weg, Wiederholungstaten zu vermeiden - die Anzahl der Justizirrtümer bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag ist eindeutig höher als die Rückfallquote von Mördern.
Grüße
Heinrich