hi,
schon. aber nur ein justiztoter ist einer zuviel. wie gesagt -
tod ist ziemlich endgültig, eine lebenslange haftstrafe kann
man im zweifel revidieren.
genau. das ist auch „mein“ hauptargument contra todesstrafe. da menschen nicht unfehlbar sind, gibt es immer die gefahr des irrtums.
ich unterstelle mal jedem pädophilen eine psychische störung.
irgendwie ist doch jeder gestört, der nicht kapiert, daß man anderen menschen nicht willkürlich einen schaden zufügen darf. aber so kommen wir nicht weiter.
dass so jemand nicht in die gesellschaft gehört, ist schon
richtig. aber muss man ihn dafür töten, das ist doch die
frage.
das ist in der tat die frage. sogar WENN man davon ausgeht, daß ein mensch, der einen vertrag willkürlich bricht, sich nicht selbst auf diesen verlassen darf („wer mordet darf getötet werden“), leitet sich daraus ja noch lange nicht ab, daß er getötet werden SOLL. das ist ein weit verbreiteter fehler in der argumentation pro todesstrafe.
da rache aber auf einem ziemlich archaischen
gefühl beruht, ist die unterscheidung zwischen „der hat’s
verdient“ und „der hat’s nicht verdient“ sehr subjektiv, und
das ist genau mein problem.
ja die objektivität bleibt hier auf der strecke. obwohl „rache“ ist nicht das richtige wort. rache wäre, als vater des opfers sämtliche weibliche angehörige des mörders zu vergewaltigen und zu ermorden. das wäre rache und „archaisch“!
aber jetzt erklär mir nochmal, warum die im
affekt ihren tyrannengatten tötende frau nicht sterben soll
als strafe, die kindermörder aber schon?
ganz einfach: weil die frau ihren peiniger umgebracht hat, das kind dem täter aber rein gar nichts getan hat. ersteres kann man nachvollziehen, und unter umständen sogar rechtfertigen, nämlich dann wenn notwehr vorliegt und die frau vor der wahl stand „er oder ich“.
ok, man könnte argumentieren, dass die frau das nicht nochmal
tun wird. aber wer weiss. vielleicht ist sie ja eine, die dazu
neigt, sich mit tyrannen zu liieren - und der nächste muss
nach ein paar jahren dann ebenfalls dran glauben?
es kommt hier darauf an, ob die tat im affekt verübt wurde oder ein eiskalt geplanter mord war.
vielleicht
kann man aber auch die psychische störung des kinderschänders
behandeln, sodass er ebenfalls keine gefahr mehr ist.
nein bitte nicht, von diesen experimenten gabs schon zu viele die ins auge gegangen sind. das angelegte geld sollte besser in die opferbetreuung investiert werden.
vielleicht sind sie es ja beide.
möglich. liegt in der hand des gerichts das festzustellen.
worauf ich hinaus will: tötungsdelikte sind so einzelfall- und
täterspezifisch, dass es niemals ein gesetz geben könnte, dass
genau regelt, wer von GESETZES wegen und nicht nach ERMESSEN
des gerichts die todesstrafe als höchstrafe verdient hätte.
klar, deswegen gibt es ja auch strafrahmen. dies spricht nicht direkt für oder gegen todesstrafe.
einzige ausnahme: wiederholungstäter; sprich: einmal
kind/frau/wen auch immer ermordert; dann nochmal. aber auch
hier gilt, dass diese täter und ihre gefahr durch eine
tatsächlich lebenslange freiheitstrafe aufgehoben werden kann.
die todesstrafe ist daher meiner meinung nach überflüssig, sie
lässt immer die frage offen, ob es wirklich den richtigen
trifft und ist als strafrechtliches konzept nicht zu
begründen.
sehe ich auch so. das ist auch keine stichhaltige begründung.
gruß
datafox