Hallo Michael,
das Recht auf freie Religionsausübung bedeutet bloß, dass niemand persönlich wegen seines Glaubens verfolgt werden darf. Mehr nicht. Er hat kein Recht auf umfassenden Schutz. Wie jeder andere Mensch auch. Sonst könnten die Religionsanhänger für jede abgestorbene Gehinzelle verlangen, dass die Allgemeinheit, also auch die Atheisten, dafür aufzukommen hätten. Lediglich die persönliche Würde und Unversehrtheit ist vor offenen oder subtilen menschenverachtende Gewalteinwirkung geschützt. Kein Glaube, kein Glaubensanhänger hat das Recht, dass er davor geschützt ist, in Vergessenheit zu geraten. Warum auch? Jeder Moslem, Jude, Christ, Hindi, Buddist oder sonst wie gepolter muss es über sich ergehen lassen, wenn sich andere über die Art und Weise, wie er die Religion ausübt nach Herzen lustig machen. Religiöse Parallelwelten sind schon gar nicht schutzwürdig. Wegen falscher Toleranz haben sich zum Beispiel die Israelis mit ihren jüdisch-orthodoxen Mitbürgern ein großes innenpolitisches Problem aufgeladen. Von daher hat kein Gläubiger das Recht, zum Beisiel zu Religionsfesten Tiere zu Opfern, wenn die Gesellschaft das eines Tages ausdrücklich verbieten sollte (Auch die Weihnachtsganz?). Wem das bedingter Maßen nur begrenzte Recht auf freie Religionsauübung nicht ausreicht, missbraucht seinen Glauben als Deckmäntelchen für seine Eitelkeiten und Psychosen. Das Recht auf freie Religionsausübung bleibt diesen Scheinheiligen, weil das Recht nur bedingt gilt, unbenommen.
Religiöse Extremisten haben in keiner Gemeinschaft etwas verloren.
Grüße _ mki _