Trage ich die Kosten bei Verlust eines Schlüssels?

Hallo liebe Leser,

ich habe innerhalb der Ausbildung zur Steuerfachangestellten meinen Betrieb gewechselt.
(Befinde mich also immernoch in der Ausbildung)

Nun hatte ich das Pech, dass die Schlüssel des alten Arbeitgebers im Hause meiner Eltern „untergetaucht“ sind und nicht mehr vorzufinden sind.

Ich teilte dies meinem alten Arbeitgeber mit und dieser gab mir eine Frist zur Abgabe, ansonsten müsste ich die daraus resultierenden Kosten tragen.
Nun frage ich mich ob ich die vollen Kosten für den Ersatz der gesamten Anlage tragen muss?

Dringende Bitte um Hilfe!

Hallo,

ein Azubi kann nur haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig handelt.
Aus meiner Sicht ist es fahrlässig einen Schlüssel zu verlegen bzw. zu verlieren, aber da bin ich mir nicht sicher.

Was der Azubi prüfen könnte, ob er eine Haftpflicht hat, die auch berufliche Schlüssel abdeckt.

Ach ja hier dürfen nur fiktive Fälle besprochen werden.

LG

Hallo,

auch wenn das sich er bald gelöscht wird, eine Anmerkung:

ein Azubi kann nur haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig
handelt.

Das ist zu pauschal und somit Quatsch!

ich zitiere eine Antwort von LeoLo aus diesem Thread:
/t/muss-ein-azubi-fuer-den-firmenschluessel-haften/5…

„Die Haftungshöhe richtet sich bei Schäden in der Regel nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Eine generelle Prognose kann man nicht machen, da es vom konkreten Falle und der Tagesform des Richters abhängt. Eine zumindest anteilige Haftung ist m.E. aber ganz bestimmt nicht ausgeschlossen. Bei einem Firmen-Generalschlüssel wird man im Streitfalle sicherlich auch gerne vom Richter darauf hingewiesen, daß man diesen Schlüssel mit besonderer Sorgfalt hüten muß. Wenn man also Freitags abends damit in die Disko rennt und ihn verliert, wird es nicht zwingend so sein, daß dies als normale Fahrlässigkeit ausgelegt wird.“

Aus meiner Sicht ist es fahrlässig einen Schlüssel zu verlegen
bzw. zu verlieren, aber da bin ich mir nicht sicher.

zum thema Fahrlässigkeit:
„Die Grade der Fahrlässigkeit sind die grobe Fahrlässigkeit wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde und die einfache Fahrlässigkeit . Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Einen Sonderfall gibt es im Arbeitsrecht: Dort teilt man die einfache Fahrlässigkeit noch in mittlere Fahrlässigkeit und leichteste Fahrlässigkeit.“
Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Fahrl%E4ssigkei…

Gruß
Wawi

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