Traktor behindert Rettungswagen

Hi zusammen .

Die Frage die eigentlich am Ende stehen würde hiesse :
kann man den Traktorfahrer für dieses verhalten belangen ?

folgende Geschichte :

Ein Krankenwagen holt einen Patienten von zu Hause ab , der mit Blaulicht und Martinshorn so schnell wie möglich ins Krankenhaus soll .
Der Rettungswagen fährt mit Akustik und Blaulicht-Blinksignal aus dem Dorf und holt alsbald einen Traktor mit einem grossen Anhänger ein der mit ca 20 - 25 km/h die Landstrasse lang fährt .
Der Traktor hällt sich nur an das Rechtsfahrgebot wenn Gegenverkehr kommt , ansonsten fährt er weit über den Mittelstreifen so das der Rettungswagen eine Strecke von ca 18 km hinter dem Traktor her fährt , da er nicht überholen kann .
hinter dem Rettungswagen fährt ein naher Verwandter mit seinem PKW her und macht ein paar Foto’s mit dem Handy , wobei auffällt , das der Anhänger kein KFZ-Kennzeichen hat und das Nummernschild des Traktores so verschmutzt ist , das mal eben noch zu erkennen ist , das er in RÜD gemeldet ist .
erst als der Krankenwagen ca 1 km vor dem Krankenhaus abbiegt und der Traktor die Landstrasse weiter fährt , kann der Krankenwagen Gas geben , macht aber dann rund 300 Meter vor dem Krankenhaus die Signalbeleuchtung und das Signalhorn aus , fährt an der Notaufnahme vorbei und an den Hintereingang .

Ist es möglich anhand der Foto’s auf dem der Traktortype , ein grüner alter Fendt und der orangerote Anhänger mehrfach fotografiert ist , den Fahrzeugführer ausfindig zu machen , da nach Ansicht des Verwandten Er eindeutig schuld an der missglückten Rettung ist und ihn Anzuzeigen ?

gruss

Toni

Hallo

Die Frage die eigentlich am Ende stehen würde hiesse :
kann man den Traktorfahrer für dieses verhalten belangen ?

§38 StVO

… ca 20 - 25 km/h die Landstrasse lang
fährt .
eine Strecke von ca 18km

Also etwa eine Stunde.
Mich erstaunt, daß in dieser Zeit keine weiteren Blaulichter augetaucht sind. …welche mit blauem Fahrzeug darunter.

Ist es möglich anhand der Foto’s auf dem der Traktortype , ein
grüner alter Fendt und der orangerote Anhänger mehrfach
fotografiert ist , den Fahrzeugführer ausfindig zu machen , da
nach Ansicht des Verwandten Er eindeutig schuld an der
missglückten Rettung ist und ihn Anzuzeigen ?

Eine strafrechtliche Anzeige könnte angebracht sein.

MfG Frank

Hi…

Die Frage die eigentlich am Ende stehen würde hiesse :
kann man den Traktorfahrer für dieses verhalten belangen ?

Ist es möglich anhand der Foto’s auf dem der Traktortype , ein
grüner alter Fendt und der orangerote Anhänger mehrfach
fotografiert ist , den Fahrzeugführer ausfindig zu machen , da
nach Ansicht des Verwandten Er eindeutig schuld an der
missglückten Rettung ist und ihn Anzuzeigen ?

Falsche Reihenfolge:
Man muß bei einer Anzeige den Täter nicht benennen können, d.h. der Verwandte könnte direkt Anzeige erstatten und das Ausfindigmachen der Polizei überlassen.
Die würde nebenbei auch die Besatzung des betroffenen Rettungswagens ermitteln (zusätzliche Zeugen). Wahrscheinlich wäre es sogar anders herum - die Ermittlung des Landwirts wäre wohl bereits am Laufen, weil der Fahrer des RTW einen solchen Vorfall ebenfalls gemeldet hätte - evtl. konnte er sogar das Kennzeichen lesen.

genumi

Die Story kaufe ich dir nicht ab!

Ein Rettungswagen im Noteinsatz mit einem Patienten in lebensgefährlicher Situation an Bord fährt mit Blaulicht 1 Stunde im besseren Schritttempo über die Landstraße, bleibt hinter dem Trecker kleben und unternimmt nichts - und lässt den Patienten im Wagen drauf gehen?

Never.

Da sind so viele Faktoren so dermaßen unwahrscheinlich an dieser Story, dass man sie kaum aufzählen kann.

du bist aber lustig

Die Story kaufe ich dir nicht ab!

sollst du ja auch nicht. ist es nicht so, dass hier nur fiktive gegebenheiten diskutiert werden dürfen?

2 Like

Hallo,

wie schon einige Vorschreiber bemängeln, hinkt deine Geschichte. Im Falle, dass ein Rettungsfahrzeug längerfristig blockiert würde, würde die Rettungsleitstelle benachrichtigt und diese die Polizei, die den Blockierer von der Straße holt.

Aber sei’s drum:

Der Traktorfahrer hat zumindest ordnungswidrig gehandelt, indem er die Weiterfahrt des Rettungswagens verhinderte.

Die weiteren Folgen könnten strafrechtlicher Natur sein, die Bandbreite könnte von fahrlässiger Tötung bis Mord sein, je nach Beweislage und Motiv des Blockierens.

Es ist auf jeden Fall die Polizei zu benachrichtigen, diese wird die weiteren Ermittlungen übernehmen. Welche Ansichten die Verwandten oder Rettungssanitäter zur Erfolgsaussicht haben, ist für die Ermittlungen unbeachtlich.

Gruss

Iru

Hallo,
so weit außerhalb kommt bei uns bei einem lebensbedrohlichen Zustand normalerweise der Hubschrauber. Der hat solche Probleme zum Glück nicht.
Es gibt aber leider einige „taube“ Traktorfahrer und noch viel mehr, die nicht wissen wofür Rückspiegel da sind. Bei dem Lärm auf dem Traktor das Martinshorn nicht sofort zu hören, glaube ich jedem. Es über längere Zeit nicht mitzubekommen dürfte aber schon schwer sein.
Schon alleine nicht gelegentlich an geeigneten Stellen (wobei ich auch längere Strecken kenne, an denen es absolut keine gibt) anzuhalten um die Fahrzeuge hinter sich vorbei zu lassen wäre ja schon eine Owi, dabei noch ein Einsatzfahrzeug zu behindern ist aber schon kraß.

Cu Rene

Es gibt auch unter fiktiven Geschichten solche, die auf Groschenroman-Niveau sind und welche vom Schlage Buddenbrooks. Und selbst Orson Wells hat sich die Mühe gemacht „Krieg der Welten“ wenigstens im Anfang glaubwürdig rüber zu bringen :wink:

6 Like

Die Story kaufe ich dir nicht ab!

Ein Rettungswagen im Noteinsatz mit einem Patienten in
lebensgefährlicher Situation an Bord fährt mit Blaulicht 1
Stunde im besseren Schritttempo über die Landstraße, bleibt
hinter dem Trecker kleben und unternimmt nichts - und lässt
den Patienten im Wagen drauf gehen?

Ich vermisse nur noch den Teil in dem Toni erzählt, dass der Krankenwagen dabei wegen Steigungen von mehreren tausend Prozent über achtunddrölfzig Liter Sprit verbraucht hat und deshalb unterwegs mehrmals tanken musste…

3 Like

Geschwindigkeit eines RTW im Einsatz
Servus,

dass es mancherlei Einsätze im Rettungsdienst gibt, bei denen zwar mit Sonderrechten, aber extrem langsam gefahren werden muss, ist Dir aber schon bekannt, odrr?

Alla dhonn

Dä Blumepeder

Hi zusammen .

Hi,

…da nach Ansicht des Verwandten Er eindeutig schuld an der
missglückten Rettung ist…

Meinung, Glaube, Ansicht…beweisen das er ohne den Trecker noch leben würde, muss man auch erst einmal können…

gruss

Toni

Gruß
rollifern

hallo.

dass es mancherlei Einsätze im Rettungsdienst gibt, bei denen
zwar mit Sonderrechten, aber extrem langsam gefahren werden
muss, ist Dir aber schon bekannt, odrr?

deine fachkenntnis in ehren, aber unabhängig von der absurdität der geschichte:
„Ein Krankenwagen holt einen Patienten von zu Hause ab , der mit Blaulicht und Martinshorn so schnell wie möglich ins Krankenhaus soll“

pfüeti

michael

Hallo,

„Ein Krankenwagen holt einen Patienten von zu Hause ab , der
mit Blaulicht und Martinshorn so schnell wie möglich ins
Krankenhaus
soll“

gar nicht absurd. Mein Ex-Schwiegervater wurde nach seinem Infarkt genau so abgeholt. Meines Erachtens nach auch zu recht.

Gruss

Iru

gar nicht absurd. Mein Ex-Schwiegervater wurde nach seinem
Infarkt genau so abgeholt. Meines Erachtens nach auch zu
recht.

doch absurd. denn wenn ein derart langsamer transport notwendig ist, kann der rettungswagen auch auf blaulicht und martinshorn verzichten und die ganze fragestellung erübrigt sich.

gruß

michael

Und was ist da jetzt so Lustig dran ??
Das ist zumindest hier in NRW der normale Alltag…Blaulicht ständig und Martinshorn an jeder Kreuzung an oder zu bestimmten Zeiten in der Stadt auch ständig.

1 Like

Hallo,

denn wenn ein derart langsamer transport notwendig ist, kann der rettungswagen auch auf blaulicht und martinshorn verzichten…

offenbar hast du keinerlei Ahnung von der Thematik. Nur Blaulicht und Einsatzhorn zusammen bedeutet „Freie Fahrt“ und die kann bei langsamer genau wie bei schneller Fahrt erforderlich sein. Das kann aber nur die Rettungswagenbeatzung beurteilen. Frewillig fährt kaum jemand mit dem Einsatzhorn, denn das bedeutet ziemlich heftigen Stress für den Fahrer.

Iru

2 Like

Und was ist da jetzt so Lustig dran ??

niemand hat behauptet, daß daran was lustig ist.

offenbar hast du keinerlei Ahnung von der Thematik.

hab ich auch nie behauptet.

Nur
Blaulicht und Einsatzhorn zusammen bedeutet „Freie Fahrt“ und
die kann bei langsamer genau wie bei schneller Fahrt
erforderlich sein.

aha.
also zusammengefaßt: der rettungswagen will zwar nicht schnell im sinne von „mit hoher geschwindigkeit“ ins krankenhaus fahren, aber schneller als der traktor, weshalb der rettungswagen es sich nicht erlauben kann oder will, hinter diesem über diese irrwitzig lange strecke herzufahren.
und weil sie soviel zeit haben, ist es zwar nicht schlimm, aber der traktorfahrer trotzdem böse. richtig so?

gruß

michael

1 Like

Servus,

es ist gut möglich, dass „so schnell wie möglich“ eine pure Mutmaßung des UP ist - dafür, dass es tatsächlich „so schnell wie möglich“ gehen sollte, bräuchte ich gerne eine Diagnose.

Der vorgelegte Fall gibt aber mit dieser Zutat überhaupt keinen Sinn. Falls nämlich im beschriebenen Fall „so schnell wie möglich“ eine Rolle spielt, und für die Beseitigung des Hindernisses eventuell keine Einsatzkräfte der Polizei zur Verfügung stehen, können den Job auch z.B. Beamte der nächsten Berufsfeuerwehr machen, die mit geeigneten Fahrzeugen (die sehen nämlich bloß äußerlich aus wie Serien-LKWs, sind aber vornerum wesentlich stabiler gebaut) das Gefährt des fröhlichen Landmanns im Extremfall mal eben auf die Seite schieben, wenns anders nicht geht: Falls dieser nämlich nicht bloß taub, sondern auch eingeschworener Menschenfeind sein sollte.

Mit Sonderrechten müssen KTW und RTW immer fahren, wenn das entweder von der Rettungsleitstelle so angeordnet ist („auf Anordnung“ hab ich schon auch mal die Firmenreklame angeschaltet, wenn es zu scharf auf Feierabend zu ging und der Feierabendstau zu mächtig war), oder wenn ein lebensbedrohlicher Zustand des Patienten nicht ausgeschlossen werden kann.

Wenn man jetzt z.B. einen Patienten mit Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung ohne Sonderrechte transportiert, ist das ein grober Fehler. Wenn man ihn aber so schnell wie möglich transportiert, kann man ihn damit ganz leicht ums Leben bringen oder ihm eine ganz überflüssige dauerhafte Querschnittslähmung verschaffen.

Es gibt dann auch noch von der StVO nicht vorgesehene Situationen, in denen zwar mit Blaulicht und Springlicht, aber ohne Horn und möglichst ruhig, aber nicht so langsam wie möglich gefahren werden muss - etwa bei Herzpatienten und bei Schockpatienten (ohne anaphylaktischen Schock oder Schock durch Blutverlust).

Wenn wir vor ungefähr hundert Jahren mit unserem für die Ausstattung, die er mitschleppen musste, hoffnungslos untermotorisierten Bulli II mit 50 PS eine Verlegung von BS an die MHH Hannover fuhren und auf der Autobahn mit viel Glück und Rückenwind mal auf 82 km/h kamen, durften wir die Firmenreklame nicht ausschalten. Egal, wie peinlich (und eigentlich auch ganz unnütz) das war - links zogen die Sattelzüge vorbei, oft genug mit einem gönnerhaft-spöttischen Winken…

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Hallo,

also zusammengefaßt: der rettungswagen will zwar nicht schnell
im sinne von „mit hoher geschwindigkeit“ ins krankenhaus
fahren, aber schneller als der traktor, weshalb der
rettungswagen es sich nicht erlauben kann oder will, hinter
diesem über diese irrwitzig lange strecke herzufahren.

Was der Fahrer wollte, müßte man den fragen, nicht irgend wen, der das beobachtet hat.
Ohne Sonderrechte wäre es aber auch eine Owi unnötig langsam zu fahren (der Trecker darf ja vermutlich gemäß Betriebsvorschrift nicht schneller, das ist nicht unnötig!), mit eben nicht. Wenn es einen vernünftigen Grund (der fällt mir aber nur bei der Begleitung von Schwertransporten, insbesondere vor Brücke, ein) dafür gäbe, dürfte er mit Sonderrechten auch selbst mitten auf der Straße fahren und den restlichen Verkehr „behindern“.

Cu Rene