Hi zusammen .
Die Frage die eigentlich am Ende stehen würde hiesse :
kann man den Traktorfahrer für dieses verhalten belangen ?
folgende Geschichte :
Ein Krankenwagen holt einen Patienten von zu Hause ab , der mit Blaulicht und Martinshorn so schnell wie möglich ins Krankenhaus soll .
Der Rettungswagen fährt mit Akustik und Blaulicht-Blinksignal aus dem Dorf und holt alsbald einen Traktor mit einem grossen Anhänger ein der mit ca 20 - 25 km/h die Landstrasse lang fährt .
Der Traktor hällt sich nur an das Rechtsfahrgebot wenn Gegenverkehr kommt , ansonsten fährt er weit über den Mittelstreifen so das der Rettungswagen eine Strecke von ca 18 km hinter dem Traktor her fährt , da er nicht überholen kann .
hinter dem Rettungswagen fährt ein naher Verwandter mit seinem PKW her und macht ein paar Foto’s mit dem Handy , wobei auffällt , das der Anhänger kein KFZ-Kennzeichen hat und das Nummernschild des Traktores so verschmutzt ist , das mal eben noch zu erkennen ist , das er in RÜD gemeldet ist .
erst als der Krankenwagen ca 1 km vor dem Krankenhaus abbiegt und der Traktor die Landstrasse weiter fährt , kann der Krankenwagen Gas geben , macht aber dann rund 300 Meter vor dem Krankenhaus die Signalbeleuchtung und das Signalhorn aus , fährt an der Notaufnahme vorbei und an den Hintereingang .
Ist es möglich anhand der Foto’s auf dem der Traktortype , ein grüner alter Fendt und der orangerote Anhänger mehrfach fotografiert ist , den Fahrzeugführer ausfindig zu machen , da nach Ansicht des Verwandten Er eindeutig schuld an der missglückten Rettung ist und ihn Anzuzeigen ?
gruss
Toni