lol
zuerich *augenbrauenhochzieh… ich habe
gedacht, du wohnst in der schweiz?
DER war gut!
Grüsse aus Basel
Rolf
lol
zuerich *augenbrauenhochzieh… ich habe
gedacht, du wohnst in der schweiz?
DER war gut!
Grüsse aus Basel
Rolf
-Wahlrecht
Wenn ein Bund oder Land die Vertreter der Bündesbürger (i.S.v.
dem Staat angehörig) oder Landesbürger wählt, dann wäre es
ziemlich sinnlos, auch die Leute wählen zu lassen, die eben
nicht Bundes- oder Landesbürger sind!
Die Tatsache, daß daß nur Vertreter der Bürger gewählt werden, ist ja auch bereits eine Begünstigung der Bürger.
-Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 (1) GG)
Du kennst das VersG???
§ 1
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und
Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen
teilzunehmen
Im GG wird es nur Deutschen zugestanden.
-Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG)
Inwieweit ist diese denn tatsächlich eingeschränkt?
Das weiß ich nicht, ich bin kein Fachjurist. Offensichtlich kann zumindest nach dem Grundgesetz es Ausländern verboten werden, in bestmmte Gebiete zu ziehen.
Die Frage, auf die ich geantwortet habe, war, welche Rechte nur Deutsche (also Staatsbürger) hätten.
„Ja, demnach ist auch jeder ein Menschenfeind, sofern er nicht
die Abschaffung des Strafrechts fordert.
Im Übrigen ist die Schlechterstellung des Ausländers gegenüber
dem Inländer an sich eine Selbstverständlichkeit, denn sie
bedeutet nichts anderes als eine Begünstigung der Bürger eines
Landes in ihrem eigenen Land.“Die Diskussion dreht sich die ganze Zeit darum und nicht um
ein Wahlrecht. Schon das Ausgangsthema vergessen?
Ich weiß schon noch, was ich geschrieben habe. Durch die Worte „Im Übrigen“ war gekennzeichnet, daß die folgende Anmerkung nicht unmittelbar auf die vorherige bezogen ist. Ich habe angemerkt, daß die Begünstigung von Staatsbürgern in ihrem eigenen Staat der Normalfall ist und habe dies nicht expilzit auf das Strafrecht bezogen. Da ist es nicht der Fall.
Du hast ein richtiges Problem!
Das weiß ich nicht, ich bin kein Fachjurist. Offensichtlich
kann zumindest nach dem Grundgesetz es Ausländern verboten
werden, in bestmmte Gebiete zu ziehen.Die Frage, auf die ich geantwortet habe, war, welche Rechte
nur Deutsche (also Staatsbürger) hätten.
Du hast ein richtiges Problem, was Rechtsauffassung betrifft!
Nach dem Grundgesetz kann es keinem Ausländer verboten werden, in gewisse Gebiete zu ziehen! Nur das ausdrückliche Recht kann ein Ausländer hierraus nicht ableiten.
Und die Tatsache, dass das eine Gesetz (hier unsere Verfassung) gewisse Rechte nur den Bürgen (=Bürgerrechte) zugesteht, heißt noch lange nicht, dass es nicht andere Gesetze gibt, die Ausländern diese Rechte eben doch einräumen.
Ich kann Dir sogar einen Hintergrund nennen: Ein neues Gesetz ist meistens einfacher zu verabschieden, als das GG zu ändern!
Aber lassen wir das! Ich habe hier das Gefühl mit einem 6-jährigen zu diskutieren, der wild stampfend mit seinem Fuß auf den Boden tritt und sich völlig verblendet an einer Sache festbeißt, die einfach nicht existent ist („aber DA steht das doch! Also muss das auch so sein!“)
Da Du es offensichtlich nicht begreifst…
Guido
Hallo,
Nach dem Grundgesetz kann es keinem Ausländer verboten
werden, in gewisse Gebiete zu ziehen! Nur das ausdrückliche
Recht kann ein Ausländer hierraus nicht ableiten.
das ist nicht ganz richtig. Aussiedlern bspw. wird auf Basis des Art. 11 Abs. 2 ein Wohnort zugewiesen, der über einen gewissen Zeitraum beibehalten werden muß, außer wenn bestimmte Umstände erfüllt sind.
Gruß,
Christian
Hahahah
Hallo,
Verstehe ich das jetzt richtig, mit arbeitsschwaches Volk im
Osten meinst du also, das dieses Volk zu faul zum arbeiten ist
und sich lieber auf den Straßen trifft ?ja, denn oftmals sind es dann Ausländer, die dann die Jobs
übernehmen, für die sich der Arier zu schade ist. Hier
arbeitet kaum ein Deutsche in der Strassenreinigung,
Müllabfuhr oder Gebäudereinigung.
Ich glaube da hat einer dern Knall nicht gehört. Du redest hier über den Osten? Du willst wissen was sich hier tagtäglich abspielt. Zu deiner Info, bei der BSG ( Müllabfuhr) arbeiten 80% deutsche
Nach dem Grundgesetz kann es keinem Ausländer verboten
werden, in gewisse Gebiete zu ziehen! Nur das ausdrückliche
Recht kann ein Ausländer hierraus nicht ableiten.Und die Tatsache, dass das eine Gesetz (hier unsere
Verfassung) gewisse Rechte nur den Bürgen (=Bürgerrechte)
zugesteht, heißt noch lange nicht, dass es nicht andere
Gesetze gibt, die Ausländern diese Rechte eben doch einräumen.
Ja, das ist von Gesetz zum Gesetz sicherlich verschieden - jedenfalls ermöglicht die vielzitierte „verfassungsmäßige Ordnung“ hier eine Unterscheidung.
Bei uns glotzen immer alle wenn mal ein Türke auf dem Campus
rumläuft. „Was will den der Stresser hier“?
Hi,
jetzt würde mich aber wirklich interessieren, welche Uni das ist. Schon allein die Vorstellung glotzender Studenten, die mit subtiler Ausdrucksweise tiefgründige Fragen stellen, macht mich neugierig.
Antwort erwartend, Peter
Ich glaube da hat einer dern Knall nicht gehört. Du redest
hier über den Osten? Du willst wissen was sich hier tagtäglich
abspielt. Zu deiner Info, bei der BSG ( Müllabfuhr) arbeiten
80% deutsche
Ich rede von Deutschland. Wenn ich von „hier“ spreche, meine ich garantiert nicht den Osten.
Das meinte ich doch
Hi Christian!
das ist nicht ganz richtig. Aussiedlern bspw. wird auf Basis
des Art. 11 Abs. 2 ein Wohnort zugewiesen, der über einen
gewissen Zeitraum beibehalten werden muß, außer wenn bestimmte
Umstände erfüllt sind.
Es ist auch möglich, Deutschen die Freizügigkeit einzuschränken, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Ich wollte auf die Pauschalität hinaus - die Textwahl „kein Ausländer“ war da sicherlich zu pauschal gewählt…
LG
Guido
Ähm - was denn nun?
Dein Zitat weiter oben war:
m Übrigen ist die Schlechterstellung des Ausländers gegenüber dem Inländer an sich eine Selbstverständlichkeit, denn sie bedeutet nichts anderes als eine Begünstigung der Bürger eines Landes in ihrem eigenen Land.
Und jetzt hier:
Ja, das ist von Gesetz zum Gesetz sicherlich verschieden -
Was denn nun? Entweder sie werden schlechter gestellt, oder sie werden es nicht!
De facto werden sie es nicht…
Guido
Dein Zitat weiter oben war:
m Übrigen ist die Schlechterstellung des Ausländers
gegenüber dem Inländer an sich eine Selbstverständlichkeit,
denn sie bedeutet nichts anderes als eine Begünstigung der
Bürger eines Landes in ihrem eigenen Land.Und jetzt hier:
Ja, das ist von Gesetz zum Gesetz sicherlich verschieden -
Was denn nun? Entweder sie werden schlechter gestellt, oder
sie werden es nicht!
De facto werden sie es nicht…
Durch die Tatsache, daß das Grundgesetz in bestimmten Fällen zwischen Bürgern und Ausländern unterscheidet, sind die Bürger bereits begünstigt.
Daß Begünstigung eigener Bürger selbstverständlich ist, war eine Aussage, die sich auf Staaten insgesamt bezog und nicht speziell auf die BRD, die damit sicherlich am untersten Rand steht. Aber selbst sie hat in einigen Gesetzen/Rechten unterschieden.
DER war gut!
Grüsse aus Basel
danke gruesse zurueck von einer heimwehbaslerin…
Grinsend ot
vielleicht besser für dich, wenn du nicht weisst, wie
über die „schwoben“ (abschätzig für deutsche) gelästert
wird…
Claude
Baselbieter