Hi,
Du hast geschrieben, da die möglichen Konsequenzen für alle
Ausländer gelten würden, nciht nur für die sich entsprechend
verhaltenden Ausländer, wäre dies prinzipiell
ausländerfeindlich.
Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch allen
Leuten, nicht nur den Straftätern, bei denen sie angewandt
werden, folglich muß das Strafrecht dann menschenfeindlich
sein.
Nein, dabei begehst Du einen Denkfehler.
Das Ausländerrecht betrifft nur einen Teil der in einem Staat lebenden Menschen, nämlich die Ausländer (und zwar alle dieser Gruppe), den anderen Teil nicht.
Das Strafrecht aber betrifft alle gleich.
Von daher ist das Strafrecht in keinster Weise „menschenfeindlich“; es wäre aber, wenn es z.B. nur für alle Männer gelten würde, und für alle Frauen nicht, unzweifelhaft „männerfeindlich“.
Ist doch logisch, oder?
Nun behaupte ich ja nicht, dass das Ausländerrecht als solches ausländerfeindlich wäre, aber die Anwendung bestimmter Bereiche davon, wie etwa die Ausweisung wegen Straftaten, eben schon, weil es an dieser Stelle de facto das Strafrecht auf eine solche Weise „ergänzt“, dass eben der Inländer bei gleichen Straftaten eine geringere bzw. zumindest eine andersartige „Strafe“ erhält als der Ausländer, da eben die Ausweisung de facto durchaus als Bestrafung anzusehen ist, und zwar in den meisten Fällen als eine unverhältnismäßig hohe.
Viele Grüße
franz