Traum von Multikulti ausgeträumt

Hi,

Du hast geschrieben, da die möglichen Konsequenzen für alle
Ausländer gelten würden, nciht nur für die sich entsprechend
verhaltenden Ausländer, wäre dies prinzipiell
ausländerfeindlich.
Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch allen
Leuten, nicht nur den Straftätern, bei denen sie angewandt
werden, folglich muß das Strafrecht dann menschenfeindlich
sein.

Nein, dabei begehst Du einen Denkfehler.

Das Ausländerrecht betrifft nur einen Teil der in einem Staat lebenden Menschen, nämlich die Ausländer (und zwar alle dieser Gruppe), den anderen Teil nicht.

Das Strafrecht aber betrifft alle gleich.

Von daher ist das Strafrecht in keinster Weise „menschenfeindlich“; es wäre aber, wenn es z.B. nur für alle Männer gelten würde, und für alle Frauen nicht, unzweifelhaft „männerfeindlich“.

Ist doch logisch, oder?

Nun behaupte ich ja nicht, dass das Ausländerrecht als solches ausländerfeindlich wäre, aber die Anwendung bestimmter Bereiche davon, wie etwa die Ausweisung wegen Straftaten, eben schon, weil es an dieser Stelle de facto das Strafrecht auf eine solche Weise „ergänzt“, dass eben der Inländer bei gleichen Straftaten eine geringere bzw. zumindest eine andersartige „Strafe“ erhält als der Ausländer, da eben die Ausweisung de facto durchaus als Bestrafung anzusehen ist, und zwar in den meisten Fällen als eine unverhältnismäßig hohe.

Viele Grüße
franz

Hallo, Ostlandreiter

Warum ist denn z.B. der hier geborene „Mehmet“ ein Gast,
während der ebenfalls hier geborene „Axel“ oder „Ben“ der
Gastgeber ist?

Weil es für ihn schon ein Privileg ist, überhaupt (durch die
vorherige Einreise seiner Eltern) hier geboren zu sein. Wenn
daraus noch Forderungen abgeleitet würden, müßte es Ausländern
konsequenterweise untersagt werden, in Deutschland Kinder zu
gebären.

das würde dann aber für deutsche Auswanderer im Ausland genauso gelten.

Gruß
karin

Hallo, Ostlandreiter

Emigration bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auswanderer

Gruß
karin

Jaja
http://www.teikyo-berlin.com/foreign.html?&L=2

http://pdf2html.spawncamp.net/pdf2html.php?url=http:…

http://pdf2html.spawncamp.net/pdf2html.php?url=http:…

Wie ich gesagt habe. Die Türken stellen mit riesigem Abstand die größte Gruppe der Ausländer in Deutschland, sind aber an den Hochschulen kaum vertreten.
Bei uns glotzen immer alle wenn mal ein Türke auf dem Campus rumläuft. „Was will den der Stresser hier“?

Ausländische Studenten…

Schau dir mal eine Hochschule an, Türken und Araber gibt es da
so gut wie keine.

Das ist dummes Geschwätz.
Es sei denn Du meinst die katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt:smile:

Den Moslems bleibt Bildung (selbstverschuldet) verwehrt.

Das ist chauvinistischer Blödsinn oder hast Du belastbare Belege dafür?

Es ist doch eindeutig: nicht die Religion ist entscheidend, sondern selbstverständlich die soziale Herkunft.

bobesch

Ich glaube nicht, dass du überhaupt verstehst, was man unter
Menschenrechten versteht. Deutschland achtet sehr wohl die
Menschenrechte und die Bürherrechte sind ein Teil davon. Oder
kannst du ganz konkret einen Fall nennen, wo Deutschland die
Menschenrechte missachtet, also die Bürgerrechte vor die
Menschenrechte stellt?

Als Beispiel für ein Menschenrecht wurde von dir angeführt, daß alle von Geburt an mit gleichen Rechten versehen seien.

Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten:

a) Dies stimmt nicht.

b) Es stimmt, bezieht sich aber nur auf bestmimte Allgemeinrechte.

In diesen beiden Fällen wäre eine Benachteiligung von Ausländern = Begünstigung von Staatsbürgern in Gestalt von anderen, davon nicht betroffenen Rechten nichts, was gegen die Menschenrechte verstößt.

c) Dein Beispiel bezieht sich auf die Gesamtheit aller Rechte.

In dem Fall wäre die BRD-Gesetzgebung menschenrechtswidrig, da sie Staatsangehörigen Rechte einräumt, von denen andere ausgenommen sind.

Weil Begünstigung von Staatsbürgern im Prinzip nichts
anderes als Benachteiligung von Ausländern ist.

Und das ist falsch, denn in Deutschland leben jede Menge
Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Das stimmt leider, spielt aber hierfür keine Rolle, denn diese haben unter anderem auch die Staatsangehörigkeit der BRD, sind also Staatsangehörige.

Ist für dich ein in Deutschland
Geborener aber nicht von deutscher Abstammung, nun ein
Ausländer oder ein Staatsbürger?

Ob er Staatsangehöriger ist, kommt darauf an, ob er von der
BRD die Staatsangehörigkeit erhalten hat, und das weißt du
selbst auch.

Ist er nun ein Ausländer oder Staatsbürger? Du wirfst hier
nämlich alles in eien Topf. Für dich ist ein in Deutschland
geborener Türke, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat,
ein Ausländewr.

Das ist richtig, allerdings war es bis hier nur Spekulation von dir, da du dies nicht wissen konntest.
IM Übrigen tut dies hier nichts zur Sache, denn ich schrieb nicht von meiner Meinung, sondern der Gesetzgebung der BRD ausgehend. Demnach ist ein Türke, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, deutscher Staatsbürger. Ob er in Deutschland geboren ist oder nicht, ist indes nicht von Bedeutung.

Was ist mit den Ausländern,
die seit jahren inDeutschland leben und arbeiten? Das sind ja
eigentlich Staatsbürger. Wie sieht es für dich aus?

Auch hierfür gilt entsprechend dasselbe wie im vorhergehenden
Abschnitt.

Siehe oben - Wie lange jemand in Deutschland lebt und arbeitet, ist völlig egal. Wenn er die Staatsangehörigkeit hat, ist er Staatsangehöriger (selbsterklärend), wenn er sie nicht hat, ist er keiner.

Nein, dabei begehst Du einen Denkfehler.

Das Ausländerrecht betrifft nur einen Teil der in einem Staat
lebenden Menschen, nämlich die Ausländer (und zwar alle dieser
Gruppe), den anderen Teil nicht.

Das Strafrecht aber betrifft alle gleich.

Von daher ist das Strafrecht in keinster Weise
„menschenfeindlich“; es wäre aber, wenn es z.B. nur für alle
Männer gelten würde, und für alle Frauen nicht, unzweifelhaft
„männerfeindlich“.

Ja gut, wann du das damit hast ausdrücken wollen, so ist es ein Unterschied.

Nun behaupte ich ja nicht, dass das Ausländerrecht als solches
ausländerfeindlich wäre, aber die Anwendung bestimmter
Bereiche davon, wie etwa die Ausweisung wegen Straftaten, eben
schon, weil es an dieser Stelle de facto das Strafrecht
auf eine solche Weise „ergänzt“, dass eben der Inländer bei
gleichen Straftaten eine geringere bzw. zumindest eine
andersartige „Strafe“ erhält als der Ausländer

Das ist so nicht gesagt. Es hängt davon ab, ob man die Ausweisung zusätzlich zur normalen Bestrafung fordert oder nicht. Die Ausweisung als Möglichkeit wird zumeist aus finanziellen Gründen als Ersatz gefordert, da dies einfacher und kostengünstiger ist, als jemanden ins Gefängnis zu sperren, was von deutschen Steuergeldern finanziert werden muß. Damit ist aber nicht gesagt, daß dies eine strengere Bestrafung ist. Die Ausweisung als Strafe hat vor allem den Nachteil, daß sie nicht differenziert.

Grüße

Ostlandreiter

das würde dann aber für deutsche Auswanderer im Ausland
genauso gelten.

Die Ausage ist so an sich sinnlos, denn jeder selbständige Staat kann dies für sich regeln.

Lach!
Oh man!

Wie ich gesagt habe. Die Türken stellen mit riesigem Abstand
die größte Gruppe der Ausländer in Deutschland, sind aber an
den Hochschulen kaum vertreten.

Kaum vertreten?
Ich sehe an dieser Uni, dass mehr Türken studieren, als
-Ausländer der russischen Föderation
-Marokko
-Südkorea
-Ukraine
-Iran
-Griechenland
-Georgien
-Italien
-Japan
-Spanien
-Frankreich und den
-USA

Oder anders:
Gruppe1
Die Türken stellen 26% der in Deutschland lebenden Ausländer.

Gruppe2
Die Italiener (8%), Griechen (5%), Bürger aus Serbien und Montenegro (8%), Kroaten (3%) und Portugiesen (2%) stellen zusammen ebenfalls 26%.

Gruppe1 = 269 Studenten

Gruppe2 = 226 Studenten

Stimmt vollkommen! Die Türken sind im Vergleich zu den Anderen „kaum vertreten“…

Bei uns glotzen immer alle wenn mal ein Türke auf dem Campus
rumläuft. „Was will den der Stresser hier“?

Kann ich verstehen! Ich hätte auch keine Lust, an einer Uni zu studieren, wo ich erst mal den Stempel „Stresser“ von irgendwelchen Idioten aufgedrückt bekomme, nur weil ich irgendeine andere Nationalität habe, die denen nicht in den Kram passt!

Guido

c) Dein Beispiel bezieht sich auf die Gesamtheit aller Rechte.

In dem Fall wäre die BRD-Gesetzgebung menschenrechtswidrig, da
sie Staatsangehörigen Rechte einräumt, von denen andere
ausgenommen sind.

Ich sag ja, du kapierst es einfach nicht.

Das stimmt leider, spielt aber hierfür keine Rolle, denn diese
haben unter anderem auch die Staatsangehörigkeit der BRD, sind
also Staatsangehörige.

Was heißt hier leider?

Ist er nun ein Ausländer oder Staatsbürger? Du wirfst hier
nämlich alles in eien Topf. Für dich ist ein in Deutschland
geborener Türke, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat,
ein Ausländewr.

Das ist richtig, allerdings war es bis hier nur Spekulation
von dir, da du dies nicht wissen konntest.

ich habe es gewusst. Deine ausländerfeindliche Gesinnung ist nicht zuverkennen. Spezielle unterscheidest du in nützliche und schädliche Ausländer, wobei du zwar "nützliche " noch nicht definiert hast, aber unzweifelhaft erkennen lässt, dass du mit „schädlichen“, Menschen türkischer Abstammung meinst.

IM Übrigen tut dies hier nichts zur Sache, denn ich schrieb
nicht von meiner Meinung, sondern der Gesetzgebung der BRD
ausgehend.

Siehe oben - Wie lange jemand in Deutschland lebt und
arbeitet, ist völlig egal. Wenn er die Staatsangehörigkeit
hat, ist er Staatsangehöriger (selbsterklärend), wenn er sie
nicht hat, ist er keiner.

Das hindert dich aber trotzdem nicht, ihn abwertend als Ausländer zu bezeichnen.

Hi,

Damit ist aber nicht gesagt, daß dies eine strengere
Bestrafung ist. Die Ausweisung als Strafe hat vor allem den
Nachteil, daß sie nicht differenziert.

Ok, damit sind wir wohl schon fast am Konsens-Punkt.

  • dass die Ausweisung als „Strafe“ nicht differenziert, und damit in vielen Fällen vollkommen unangemessen hart ist, ist in der Tat ein sehr großer Mangel

  • ein zweiter Mangel ist, dass sie oftmals de facto eine Art „Sippenhaft“ ist, also nicht nur den Ausgewiesenen, sondern dessen ganze Familie betrifft

Meines Erachtens spricht dies wohl stark gegen die Ausweisung als „Strafe“.

(das Thema Ausweisung wegen Nicht-Anerkennung von Asyl, oder Ausweisung wegen Ablaufens der Aufentshaltszeit ist natürlich ein anderes Thema)

Viele Grüße
franz

Das stimmt leider, spielt aber hierfür keine Rolle, denn diese
haben unter anderem auch die Staatsangehörigkeit der BRD, sind
also Staatsangehörige.

Was heißt hier leider?

Das ist meine eigene Meinung, tut also für die laufende Diskussion nichts weiter zur Sache.:

Ist er nun ein Ausländer oder Staatsbürger? Du wirfst hier
nämlich alles in eien Topf. Für dich ist ein in Deutschland
geborener Türke, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat,
ein Ausländewr.

Das ist richtig, allerdings war es bis hier nur Spekulation
von dir, da du dies nicht wissen konntest.

ich habe es gewusst. Deine ausländerfeindliche Gesinnung ist
nicht zuverkennen.

Ja, wie es auch sei, es ist hier nicht von Bedeutung.

Spezielle unterscheidest du in nützliche
und schädliche Ausländer, wobei du zwar "nützliche " noch
nicht definiert hast, aber unzweifelhaft erkennen lässt, dass
du mit „schädlichen“, Menschen türkischer Abstammung meinst.

Das stimmt so nicht pauschal; auch Türken können nützliche Ausländer sein.

Das hindert dich aber trotzdem nicht, ihn abwertend als
Ausländer zu bezeichnen.

Ob dies der Fall ist oder nicht, ändert nichts an der bestehenden Gsetzlage.

Interessenhalber:

Tatsache ist, daß selbst in der BRD Staatsangehörige Rechte
haben, die andere nicht haben, was eine rechtliche
Begünstigung der Staatsbürger = Benachteiligung der anderen
bedeutet, und darüber besteht kein Zweifel.

Welche Rechte wären denn das?

Ich weiß nur, dass wenn man in ein anderes Land fährt, man sich an die Gesetze dort halten muss und auch mit den gleichen Strafen rechnen muss, wie als wenn man dort leben würde ( Drogenschmuggel als Beispiel ).

Tara

Tatsache ist, daß selbst in der BRD Staatsangehörige Rechte
haben, die andere nicht haben, was eine rechtliche
Begünstigung der Staatsbürger = Benachteiligung der anderen
bedeutet, und darüber besteht kein Zweifel.

Welche Rechte wären denn das?

Ich weiß nur, dass wenn man in ein anderes Land fährt, man
sich an die Gesetze dort halten muss und auch mit den gleichen
Strafen rechnen muss, wie als wenn man dort leben würde (
Drogenschmuggel als Beispiel ).

Einfache Beispiele:

-Wahlrecht

-Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 (1) GG)

-Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG)

Hallo,

Ich weiß nur, dass wenn man in ein anderes Land fährt, man
sich an die Gesetze dort halten muss und auch mit den gleichen
Strafen rechnen muss, wie als wenn man dort leben würde (
Drogenschmuggel als Beispiel ).

Rechte, die nichts mit Menschenrechten oder mit irgendeiner Einschränkung zu tun haben aber gerne an den Haaren herbeigezogen werden.

Einfache Beispiele:

-Wahlrecht

-Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 (1) GG)

-Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG)

die natürlich alle mit dem Strafrecht zu tun haben, worauf du dich ja oben beziehst. Ach, hast du schon wieder vergessen? Dann lies noch mal deine eigenen Postings nach.

die natürlich alle mit dem Strafrecht zu tun haben, worauf du
dich ja oben beziehst. Ach, hast du schon wieder vergessen?
Dann lies noch mal deine eigenen Postings nach.

Ich selbst habe mich nirgends explizit auf das Strafrecht bezogen, sondern die Diskussion vorher drehte sich um das Strafrecht.

Oh man

-Wahlrecht

Wenn ein Bund oder Land die Vertreter der Bündesbürger (i.S.v. dem Staat angehörig) oder Landesbürger wählt, dann wäre es ziemlich sinnlos, auch die Leute wählen zu lassen, die eben nicht Bundes- oder Landesbürger sind!

-Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 (1) GG)

Du kennst das VersG???
§ 1
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen
(2) Dieses Recht hat nicht,

  1. wer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
  2. wer mit der Durchführung oder Teilnahme an einer solchen Veranstaltung die Ziele einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder Teil- oder Ersatzorganisation einer Partei fördern will,
  3. eine Partei, die nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, oder
  4. eine Vereinigung, die nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten ist.

-Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG)

Inwieweit ist diese denn tatsächlich eingeschränkt? Nicht alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, muss verboten sein!

Guido

Ich selbst habe mich nirgends explizit auf das Strafrecht
bezogen, sondern die Diskussion vorher drehte sich um das
Strafrecht.

„Ja, demnach ist auch jeder ein Menschenfeind, sofern er nicht die Abschaffung des Strafrechts fordert.
Im Übrigen ist die Schlechterstellung des Ausländers gegenüber dem Inländer an sich eine Selbstverständlichkeit, denn sie bedeutet nichts anderes als eine Begünstigung der Bürger eines Landes in ihrem eigenen Land.“

Die Diskussion dreht sich die ganze Zeit darum und nicht um ein Wahlrecht. Schon das Ausgangsthema vergessen?