Trennung von der Freundin mit Haus!Kredit?

Hallo,

ich und meine Noch-Freundin haben vor ca. 2Jahren ein Hausgebaut und stehen beide zu 50/50 im Grundbuch, da wohl keiner bei einer Trennung das Haus behalten will, besteht die Frage wie geht die Bank mit dem Baukredit um, bei einer vorzeitigen Kreditablösung würde ca. 30000€ Vorfälligkeitszinsen fällig, laut Internetrechner! Ich denke bei der Trennung würden beide aussziehen und ich mir eine Eigentumswohnung in einer anderer Stadt kaufen und sie evtl. auch! Würde die Bank, den Kredit teilen so das beide jeweils die Hälfte bekommen vom Kredit, sowie dann der Erlös des Hausverkaufes auch an Beide zur Hälfte geht? Der Erlös müsste normalerweise locker für den Kredit reichen, da viel Eigenkapital drin steckt, das evtl. weg ist je nach Erlös! HAt jemand Ahnung wie damit umgegangen wird? will ja nicht nur wegen dem Haus mit Ihr zusammen bleiben!

Danke schonmal

Hallo!

Wichtig ist in dieser Situation, dass Ihr trotz eurer zwischenmenschliche Probleme in dieser Angelegenheit „an einem Strick zieht“.

Es wäre denkbar, dass die Finanzierung des jetzigen Eigenheimes auf die zwei neuen Eigentumswohnungen „übertragen“ wird. Natürlich geht das nur mit Zustimmung der Bank. Es sollte halt auch geschaut werden, dass die Kredite hinterher wirklich getrennt sind, das heißt dass nicht der Eine noch für Schulden des anderen haftet.

Zu allem muss natürlich die Bank bereit sein, wenn das Konzept stimmt, sollte das möglich sein.

Die ganze Sache ist aber etwas schwierig vom zeitlichen Ablauf. Die bestehende Immobilie muss zeitgleich verkauft werden mit dem Kauf von 2 neuen. Da lässt sich auch was zwischenparken… aber da muss erst mal geplant werden.

gruß

derschwede77

Hallo Marco Beck,

grundsätzlich hat man sich an den Vertrag zu halten. Also beide haften voll für die Zahlung des Kredites plus Zinsen für die vereinbarte Zinsbindungsfrist und die konkreten Sichereiten sind einzuhalten (Ausnahmen spielen jetzt hier nicht die Rolle). Alles was davon abweicht, ist von der Kulanz des Kreditgebers abhängig.

Sollte der Kreditgeber einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen, hat er sich an die rechtlichen Bedingungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu halten.

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du, dass der Kredit geteilt wird (50/50), jeweils der andere aus der Haftung für den dann neuen eigenen Kredit entlassen wird und anstatt des einen bisherigen Objektes zwei neue zur Besicherung herangezogen werden.

Also fällt für die Bank jeweils ein Schuldner aus - das muss gesondert geprüft werden, ob das „akzeptabel“ ist (Einkommen/Vermögen/Schulden/Ausgaben). Kann also sein, kommt darauf an. Vielleicht ist ja auch schon ein neuer Mitschuldner in Aussicht? Das entscheidet die Bank, ob ihr das so recht ist.

Dann ist die Frage, ob das ja auf beiden Seiten so geschieht? Also zwei neue Objekte jetzt zum Kauf und passt die Bonität - alleine - auf beiden Seiten bzw gibt es auf beiden Seiten neue passende Mitschuldner. Wenn das nicht so ist, kann man ja auch nur einen Teil zurückzahlen und den anderen übertragen. Dann stellt sich aber die Frage, wer die anteilige Vorfälligkeitsentschädigung zahlt (teilen oder dem anlasten, der die Finazierung nicht übernehmen kann oder will). Es haften beide dafür.

Und dann geht es sowohl um Wert als auch auch um Lage des/der neuen Objekte(s). Für die Bank muss jedes neue Paket für sich alleine betrachtet am Ende stimmen. Schuldnerbonität(en), Wert des Objektes in Relation zum jeweiligen einzelnen neuen Kredit. Da ist sicher der jeweilige Kaufpreis der neuen Objekte ein wichtiger Faktor, aber letztlich entscheidet die Bank, welchen Wert sie diesen Objekten beimisst. Und schließlich ist auch die Frage, wo die neuen Objekte liegen, denn manche Banken halten sich an das Regionalprizip.

Von alldem hängt es also ab, ob die Bank Teile der bestehenden Finanzierung auf neue Schuldnerkonstellationen und Sicherheiten
überträgt.

Hoffe das klärt

schönen Gruß von

ikarusfly

jemand Ahnung wie damit umgegangen wird? will ja nicht nur wegen dem Haus mit Ihr zusammen bleiben!

Das ist alles Verhandlungssache. Wenn Ihr beide „gute Risiken“ seid, wird die bank mit sich sprechen lassen. Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass Verkauf und Käufe relativ zeitnah erfolgen. Außerdem ist es hilfreich, wenn ein und derselbe Notar den Verkauf und die Käufe beurkundet. Wenn das nicht geht, weil einer von Euch in eine andere Stadt zieht, ist es entsprechend aufwändiger.

Ich habe genau so einen Pfandwechsel im letzten Jahr durchgezogen und es hat sich bewährt, dass ich von Anfang an die Bank mit im Boot hatte undd der Notar wußte worauf es ankam. Trotzdem hat es viel Zeit und eine erkleckliche Anzahl von Telefonaten und eMails erfordert, bis alles in trockenen Tüchern war.

ich und meine Noch-Freundin haben vor ca. 2Jahren ein
Hausgebaut und stehen beide zu 50/50 im Grundbuch, da wohl
keiner bei einer Trennung das Haus behalten will
Ich denke bei der Trennung würden beide aussziehen und ich mir eine
Eigentumswohnung in einer anderer Stadt kaufen und sie evtl. auch!

Ihr habt also beide nichts gelernt und wollt wieder überstürzt Eigentum erwerben? Hallo: Mieten geht auch!

Und vor allem: Wenn die nächste Freundin kommt, und die Kinder, brauchst Du eh eine größere Wohnfläche. Dann müßtest Du schon wieder verkaufen…

Würde die Bank, den Kredit teilen so das beide jeweils
die Hälfte bekommen vom Kredit

Nein. Die Bank wird immer beide Kreditnehmer voll für den Kredit in Anspruch nehmen, falls der andere nicht zahlt. Etwas anderes macht die Bank nur bei Stellung von Sicherheiten.

Also:
Denkt zunächst noch mal nach, ob ihr wirklich ETW’s kaufen möchtet. Nach meiner persönlichen Meinung ist der Kauf einer ETW in 90% aller Fälle einfach nur sinnlos. Wenn schon Eigentum, dann ein Haus.

Verkauft einfach das Haus, und fertig. Vielleicht läßt sich einer von Euch preiswert auszahlen, und der andere behält das Haus, sofern die Bank mitspielt…

Nach meiner persönlichen Meinung ist der Kauf einer
ETW in 90% aller Fälle einfach nur sinnlos. Wenn schon
Eigentum, dann ein Haus.

…das heisst, 90% aller käufer von ETWs sind doof?

Hallo!

Nach meiner persönlichen Meinung ist der Kauf einer
ETW in 90% aller Fälle einfach nur sinnlos. Wenn schon
Eigentum, dann ein Haus.

…das heisst, 90% aller käufer von ETWs sind doof?

Solche Folgerung/Ausdrucksweise ist für den Sachverhalt unangemessen. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass viele ETW-Käufer nicht den blassesten Schimmer haben, auf was sie sich einlassen, welche dauerhafte Kostenlast sie sich neben dem Kaufpreis aufhalsen, welche Abhängigkeiten sie eingehen und welche Risiken im Zusammenhang mit der ETW das Leben beschweren können.

Wenn sich die Nachbarschaft einer Mietwohnung zu lärmenden Ekelpaketen entwickelt, kann man ausziehen. Wenn man nicht gerade auf Handtuchgröße ein eigenes Haus oder eine DHH bewohnt, muss die Nachbarschaft nicht interessieren. Im eigenen Haus hat man mit keinem Verwalter und keiner Eigentümerversammlung zu tun, kann vielmehr tun und lassen, was man möchte.

Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden, aber nach meinem ganz persönlichen Geschmack ist eine Mietwohnung in Ordnung oder als Eigentum ein Haus auf nicht zu engem Grundstück. Alle anderen Lösungen (schmale Scheibe im Reihenhaus, DHH oder ETW) sind mit so vielen Einschränkungen der persönlichen Entscheidungsfreiheit und so vielen Risiken bezüglich der Nachbarschaft verbunden, dass es für mich nichts wäre. Das ist auch für viele Leute nichts, die soetwas kauften. Nur wussten sie es vorher nicht. Da wird eine Wohnung besichtigt, die Farbe von Fensterbänken und Fußboden beguckt, aber dass man Zahlmeister für das ganze Objekt ist, ohne dass man nennenswert etwas zu sagen hat, merken manche Leute erst arg spät. Oder es gibt einen Mehrheitseigentümer, so dass man auf dessen Ansage hin zahlen darf, ansonsten aber nichts zu melden hat … also nee, wirklich nicht.

Gruß
Wolfgang

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Nach meiner persönlichen Meinung ist der Kauf einer
ETW in 90% aller Fälle einfach nur sinnlos. Wenn schon
Eigentum, dann ein Haus.

…das heisst, 90% aller käufer von ETWs sind doof?

Sehr viele dieser ETW- Käufer sind von geschulten Verkäufern zum Kauf überredet worden (Steuervorteile, Altersvorsorge).
In der Realität ist eine ETW im Vergleich zu anderen Anlageformen nicht zur Altersvorsorge geeignet, UND die wichtige Vermögens- Diversifizierung ist oft nicht möglich.

Wie schon gepostet wurde, schaut der ETW- Eigentümer dumm aus der Wäsche, wenn schlechte Mieter in das Haus einziehen. Er zahlt ggf. Kosten insolventer anderer ETW- Eigentümer im Haus mit, muß sich Mehrheitsentscheidungen beugen etc.

Als Mieter kann man immer die optimale Wohnung am optimalen Ort mieten.
Eine ETW macht für Käufer fast nie Sinn.

Hallo Wolfgang,

in wenigen Punkten magst du vielleicht Recht haben, würde aber mal folgendes entgegenhalten:

Also rechnen wir mal mit einer Kaltmiete von 500 Eur. Das summiert sich in 10 Jahren (ohne Mieterhöhung usw.) auf 60.000 Eur (!) was da im Laufe des Lebens zusammenkommt kann sich jeder selber mal ausrechnen…

Die Miete wandert Monat für Monat an den Vermieter bzw. Eigentümer.

Bei der selbst erworbenen ETW zahle ich an die Bank mit dem Unterschied, dass die Wohnung irgendwann mal mir gehört.

Mit der Folge dass ich irgendwann mal mietfrei wohne und eine solide Altersvorsorge habe.

Ein weiteres Argument wären die derzeit sehr niedrigen Zinsen für den Erwerb einer ETW.

Für den Kauf eines freistehendes Hauses scheitert es oft am Preis, sicherlich ist das die beste und komfortableste Variante, aber auch die teuerste.

Langfristig die günstigste Variante ist der Kauf einer Eigentumswohnung.

Gruß
Armin

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Mit der Folge dass ich irgendwann mal mietfrei wohne und eine
solide Altersvorsorge habe.

Die Rendite nahezu jeder anderen Altersvorsorge ist dramatisch höher. Ganz abgesehen davon, daß der Wert der ETW fast nie der Altersvorsorge dient, sondern vererbt wird.

Für den Kauf eines freistehendes Hauses scheitert es oft am
Preis, sicherlich ist das die beste und komfortableste
Variante, aber auch die teuerste.

Das ist die einzig sinnvolle Variante.

Langfristig die günstigste Variante ist der Kauf einer
Eigentumswohnung.

Nein, das ist die teuerste und ungünstigste Variante überhaupt.
Als Mieter mietest Du in jeder Lebensphase die Wohnung
-am richtigen geografischen Ort
-mit optimaler Größe und Lage und Ausstattung etc.

Eine ETW passt sich nie an die aktuelle Lebenssituation an (Arbeitsort, Familiengröße, aktuell bezahlbarer Komfort etc.).

Wir finanzieren, von Ausnahmen abgesehen, nie ETW’s.

Gruß
Armin

Grüße

Erdbeerzunge

Mann kann das sicher so sehen, eine Eigentumswohnung verbindet die Nachteile von Wohneigentum (hohe Investitionen, immobil sein) mit den Nachteilen einer Mitwohnung (nicht der eigene Herr, Mitbewohner)

Ist wie ein Motorrad Gespann, das kombiniert die Nachteile des Autos mit den Nachteilen eines Motorrades.

Trotzdem gibt es viele überzeugte Gespannfahrer, jeder halt nach seinem Gusto.

Gruß elmore, Freistehendhausbesitzer :smile:

Man kann eine ETW auch vermieten.
Dabei ist eine Rendite von 4% realistisch, eigentlich 5%, aber eins davon geht in die Rücklagen für den Werterhalt. Je nach sozialer Entwicklung der Gegend kann man sogar auf eine Wertsteigerung hoffen. Eine Vollfinanzierung zum heute üblichen Zinssatz würde sich theoretisch also marginal für KI, Käufer und Mieter rechnen.

Ein paar (bezahlte!) ETWs, davon eine selbstgenutzt, das ist eine stabile Altersversorgung, die nach dem Erbfall weiterzahlt.
Natürlich ist eine ETW nicht das richtige für einen Abiturienten, der noch jahrzehntelang in der Weltgeschichte und in einer Patchwork-Biographie herumzuhüpfen vorhat.

Naja, in manchen Gegenden Deutschland, z.B. Oberbayern, wenn de da ein freistehendes EFH willst, mußte schon arg was hinnehmen hinsichtlich der Lage, wenn du ein armer Schlucker bist, der nicht mal ne lumpige halbe Million ausspucken kann.

Liebe Erdbeerzunge,
wo ich wohnen möchte, da gibt es keine Häuser, sondern ausschließlich Eigentumswohnungen.

Und ich möchte nicht dort wohnen wo ich mal groß geworden bin oder du anscheinend gerade wohnst. :smile:

Es ist also keineswegs immer eine logische Entscheidung die man trifft.

Gruss
Joey

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Guten Abend!

Naja, in manchen Gegenden Deutschland, z.B. Oberbayern, wenn
de da ein freistehendes EFH willst, mußte schon arg was
hinnehmen hinsichtlich der Lage, wenn du ein armer Schlucker
bist, der nicht mal ne lumpige halbe Million ausspucken kann.

Zugegeben, präkariatsnahe Randgruppen bedachte ich nicht :smile:
Spaß beiseite: Wie weit kommt man in bevorzugten Wohngegenden mit einer halben Mio. für eine ETW? Da werden schon mal 5.000 € pro qm verlangt. Und wenn es sehr viel preisgünstiger ist, darf man beim Gebäude und seiner Qualität nicht so genau hinsehen. Soll heißen: Mit ETW wird oft ein Bombengeschäft gemacht - aber nur für die Erstverkäufer. Dabei sind i. d. R. Bauträger, Verkäufer und Verwaltung eine eng zusammenhängende Mischpoke.

Gruß
Wolfgang

Eine ETW macht für Käufer fast nie Sinn.

Immer diese pauschalen Aussagen…

Als Eigentümer einer Wohnung hat man nicht zwangsläufig einen Garten, um den man sich kümmern muß, man teilt sich viele Kosten mit den anderen Eigentümern (Häuser mit Eigentumswohnungen haben nur ein Dach, nur einen Keller, nur einen Gebäudeanschluß, nur eine Grenze mit der Straße (Umlage für Straßensanierungen, Winterdienst) aber dafür mehrere Eigentümer) und ist auch gezwungen Rücklagen anzulegen.

Ob man nun im gleichen Haus einen Verrückten hat oder als Nachbarn macht auf Dauer auch keinen Unterschied. Dafür hat man aber einen Verwalter, der sich um vieles kümmert, Angebote für Handwerker einholt, im Regelfall Juristen beschäftigt und sich für das Gemeinschaftseigentum im Fall von Mängeln mit dem Bauträge/Verkäufer herumschlägt.

Zu diesen Vorteilen ggü. einem Haus kommen die meisten Vorteile, die man als Eigentümer hat.

2 Like

mit einer halben Mio. für eine ETW? Da werden schon mal 5.000
€ pro qm verlangt. Und wenn es sehr viel preisgünstiger ist,

Naja, dann bist du aber für ein hübsches EFH mit geräumigem Garten mehr in der Gegend von zwei Millionen.

Bauträger, Verkäufer und Verwaltung eine eng zusammenhängende
Mischpoke.

Das allerdings. Bauträger, die sich als Verwalter festkleben wollen, bis die Gewährleistungsfristen abgelaufen sind, sollten während der Vertragslaufzeit mit 25 Stockschlägen bestraft werden - jede Woche.

Gruß

Hans Ode

Hallo Wolfgang,

Spaß beiseite: Wie weit kommt man in bevorzugten Wohngegenden
mit einer halben Mio. für eine ETW? Da werden schon mal 5.000
€ pro qm verlangt.

das ist aber nicht die Regel. Selbst in Düsseldorf, wo sich die Immobilienpreise in den letzten 10 Jahren prächtig entwickelt haben (und noch nie wirklich günstig waren), bewegt man sich bei Neubauten im Bereich von 2500-3500 Euro/qm und zwar in guter Lage und hochwertiger Ausstattung. Mit einer Viertelmillion kommt man also schon recht weit.

Ein paar Meter weiter, d.h. in Neuss, kann man bei Neubauten die 2000 Euro-Marke auch schon mal von unten betrachten. In weniger attraktiven Regionen wird es dann noch einmal deutlich günstiger.

Bauträger, Verkäufer und Verwaltung eine eng zusammenhängende
Mischpoke.

Das ist dann schon eher ein Argument, um genauer hinzusehen.

Gruß
Christian

Das allerdings. Bauträger, die sich als Verwalter festkleben
wollen, bis die Gewährleistungsfristen abgelaufen sind,

Da der erste Verwalter nur für drei Jahre bestellt werden darf, ist die Gefahr eher gering.

Gruß
Christian

Da der erste Verwalter nur für drei Jahre bestellt werden
darf, ist die Gefahr eher gering.

Gut zu wissen. Bei meiner ersten ETW warens noch fünf Jahre, und das war ein Riesenproblem.