Überprüfungen mit Hilfe der Kassenbonpflicht

Nein, weiß ich leider nicht. Auch nicht von Kollegen.
Habe aber nie Kleinstbetriebe geprüft.
Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Falls Du es besser weißt, hast Du sicher bessere Kenntnisse als ich.
Da muss ich nicht Recht haben.

Sage ich nicht.
Wie ich schon gepostet habe, bin ich auch nicht überzeugt, dass diese Gesetzesänderung in der Abgabenordnung besonders großen Erfolg haben wird.
Ich wollte nur darauf hinweisen, weshalb der Bundestag bemüßigt war, manipulationssichere Kassen und die Bonpflicht einzuführen.
Es ist nun mal unbestreitbare Tatsache, dass im statistischen Durchschnitt bei der seltenen (1,1%) Prüfung von Kleinstbetrieben (Umsatz bis 190.000 €, Gewinn bis 40.000 €) je Betrieb ein Mehrergebnis von 16.633 € (nicht 178 €) erzielt wurde. Das bedeutet doch, dass es eine Menge schwarze Schafe auch unter den übrigen 98,9 % geben muss.
Die steuerehrlichen Unternehmer und vor allem die zwangsweise ehrlichen Lohnsteuerzahler, die das ausgleichen müssen, was die Steuerbetrüger zu wenig bezahlen, sind die Dummen. Vernünftigerweise sollten die Ehrlichen doch darauf achten, dass Unternehmer die Einnahmen vollständig erfassen, ob mit Bon oder ohne!
Ich habe meine Aussagen und zahlen belegt und erkannte Falschaussagen und falsche Beträge berichtigt.
Ich sehe das nicht als „Recht-haben-wollen“, sondern als freie Meinungsäußerung, die in diesem Forum doch jedem Teilnehmer erlaubt sein sollte.

Nö, Du bist jedem, der Dir die Falschheit Deiner Aussagen erklärt hat, so lange
auf die Nerven gegangen, bis er/sie keine Lust mehr hatte. Wer fehlenden Widerspruch zu seiner eigenen Genugtuung als Bestätigung der Richtigkeit seiner Aussagen interpretiert, hat zwar ein gutes Gefühl bei der Sache, liegt aber trotzdem falsch.

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Bin ich da nicht der falsche Adressat?

Wenn in dieser Experten- und Ratgeber-Community ein Physiker (und Steuerexperte?)
in seinem Übereifer, anderen Teilnehmern Fehler nachzuweisen, selbst laufend in hämischen Kommentaren eklatante Fehler postet, Aussagen anderer verdreht oder gar total falsche Zahlen verbreitet, muss auch damit rechnen, dass diese korrigiert werden.
Wenn Jemand behauptet, andere könnten nicht lesen und rechnen, und dann die Information verbreitet, das Mehrergebnis je geprüftem Kleinstbetrieb sei 178 €, obwohl es tatsächlich 16.633 € sind, dann ist ein Steuerbeamter geradezu verpflichtet, diese
Aussage richtig zu stellen. Ob er nun Recht haben will oder nicht.

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Falls es noch Jemand interessiert, BMF hat heute geantwortet.

Das BMF hat mir geantwortet:
Von dem Mehrergebnis bei den 60.120 (=1,1%) geprüften Kleinstbetrieben in Höhe von 1.015.261.143 € entfallen 210.430.430 € (20,7%) auf die USt.

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