Überprüfungen mit Hilfe der Kassenbonpflicht

Ich hoffe, Du hast „Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2018“ inzwischen gefunden. Wenn nicht, dann wirst Du den Artikel auch an Ostern nicht finden.

Die haben mich überhaupt nicht interessiert. Ich fand es nur bemerkenswert, daß Du auf eine Liste von Dokumenten verlinkt hast, in der man sich noch die Belege für Deine Behauptung noch selbst zusammensuchen sollte.

An Eurer Diskussion will ich mich nicht beteiligen, weil ich Deinen Tonfall völlig unangemessen finde.

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Dann hättest Du Dir den Beitrag sparen können.

Das war eine Anpassung an Deinen Tonfall.
Oder was sollte der Hinweis „bis Ostern warten“,
wenn Dich das Thema ohnehin nicht interessiert?!?

Das war die Formulierung:

Und damit wollte ich darauf hinaus, daß man die Leute normalerweise nach seinen Quellen nicht so suchen läßt wie die Kinder an Ostern nach den Eiern. Und mit dem fragwürdigen Tonfall meinte ich nicht das, was Du mir gegenüber formuliert hast, sondern was Du sonst noch so abgelassen hast.

Und wieviel davon ist der Anteil der Umsatzsteuer, um die alleine es hier geht?

Sagt ja der richtige.

Der Anteil der USt am Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2018 betrug 13,9 %.

Wer seine Betriebseinnahmen verkürzt, hinterzieht nicht nur die USt, die er von seinem Kunden mit dem Kaufpreis bereits kassiert hat, sondern auch die ESt und GewSt.
Weniger Umsatz = weniger Gewinn = weniger ESt und GewSt.
Es geht also nicht alleine um die Umsatzsteuer.

Aber nicht bei den Kleinstbetrieben.

Stimmt!
Bei den Kleinstbetrieben ist der Anteil der USt an den Mehrergebnissen der Bp logischerweise sehr viel höher als der Durchschnittswert von 13,9 %!

Bei Kleinstbetrieben wird die USt schwerpunktmäßig geprüft, weil sie viel mehr bringt, als ESt und GewSt.
Da diese Betriebe in aller Regel ihren Gewinn nach dem Überschuß der Betriebseinnahmen -BE-über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs.3 EStG) -BA- ermitteln, ist es für potentielle Steuersünder die einfachste Möglichkeit, die Einnahmen zu verkürzen.
Und damit USt, ESt und GewSt zu sparen.
Jedenfalls bis zur Pflicht zu zertifizierten und manipulationssicheren Registrierkassen.
Das wissen auch die Steuerprüfer. Hier gibt es keine Warenbewertung, keine überhöhten AfA, keine Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen, sondern nur BE und BA.
Bei den BA zu betrügen ist da wegen der Belegpflicht wesentlich schwieriger.
Und für den Steuerbetrüger auch nicht so profitabel, da nur der Gewinn und damit
nur ESt und GewSt verkürzt werden.

Und ich behaupte, dass der Anteil logischerweise sehr viel geringer ist. Und dass bei Betriebsprüfungen regelmäßig stattdessen Probleme bei Lohnnebenkosten auftreten.

Und nun? Kommt jetzt wieder nur ein „google halt“?

Ui. Verbrecher sind die also auch gleich alle.

Ich bin für die Guillotine.

Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage!
Kein Steuerprüfer prüft Lohnnebenkosten. Dafür ist das Finanzamt nicht zuständig.

Ich werde beim BMF nachfragen.

[quote=„sporadisch, post:111, topic:9463865“]
Ui. Verbrecher sind die also auch gleich alle.

Ich bin für die Guillotine.

???

Deine auch.

Ich werde dir übrigens ab sofort nicht mehr antworten. Ich habe keinerlei Bock, mir jedesmal deine Texte aus mehreren Postings zusammen zu suchen. Irgendwann ist mal gut.

Doch, natürlich schon. Auch wenn der Fokus bei der Betriebsprüfung nicht auf der Lohnsteuer liegt, kann der Betriebsprüfer hierzu Feststellungen treffen.

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Nein, natürlich nicht.
Die Lohnsteuer gehört nicht zu den Lohnnebenkosten (siehe Wikipedia „Lohnnebenkosten“).
Bei Kleinstbetrieben, die in der Regel vom Veranlagungsbeamten, nicht von der Bp-Stelle, geprüft werden, und die in der Regel nur wenige Arbeitnehmer beschäftigen, macht eine Prüfung der LSt wenig Sinn und dazu fehlt den Beamten einfach die Zeit.
Außerdem gibt es für de LSt-Prüfung speziell ausgebildete LSt-Prüfer.

Das stimmt, falls er Zeit hat.
Hat er aber nicht, weil die Finanzverwaltung schon immer zu wenig Personal hat.

Schade.
Du stellst nachweislich falsche Behauptungen auf, stellst falsche Zahlen in den Raum.
Und dann bist Du beleidigt, wenn Jemand den Fehler bemerkt.

Meine Güte, du warst bestimmt auch ein Lohnsteraußenprüfer (Das sind übrigens die, die sich von den Krümeln, die die BP RV und BP Finanzamt übriglassen, ernähren. Diese Aussage kann ich übrigens aus dreifacher! Erfahrung hunderprozentig unterschreiben).
Klar gehört die Lohnsteuer nicht zu den Lohnnebenkosten. Wenn man @anon50614561 mit aller Gewalt falsch verstehen möchte, um Recht zu behalten, dann sei es dir unbenommen. Aaaber, du machst dich hier gerade bei den verbliebenen Experten extrem lächerlich.
Während einer BP werden selbstverständlich auch die Lohnnebenkosten und auch die abgeführte Lohnsteuer auf Konsistenz geprüft. Das solltest du als ehemaliger Betriebsprüfer eigentlich wissen.
Wir sind übrigens immer noch beim Thema „Bescheißen verhindern, indem man Bons ausdruckt“. Und, es gab eine Menge hilfreiche Antworten, die alle die Linie fahren, dass die Bonpflicht grundloser Aktionismus war und nichts an der Beschaffung von schwarzer Kohle ändert.
Da du dazu neigst, ja aber trotzdem zu sagen, darfst du natürlich gern das letzte Wort haben.

Soon

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Nein war ich nicht.
LSt-Außenprüfer sind gut ausgebildete Spezialisten, die -jedenfalls bei größeren Betrieben- durchaus respektable Ergebnisse erzielen.
Die Behauptung, der größte Anteil am Mehrergebnis bei Kleinstbetriebsprüfungen seien
die Lohnnebenkosten, stimmt halt nicht. Ich muss aber nicht recht haben. Du kannst mir gern einen Nachweis bringen.
einen Nachweis bringen.