herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Frage.
Als „vorläufiger“ Erbe haben Sie Auskunftsrechte und können daher in Erfahrung bringen,welchen Nachlass der Onkel hinterlassen hat.
Zunächst wäre herauszufinden, wer den der Onkel X ist, wo er wohnt usw. Ggf. sollten Sie einen Detektiv bzw. Erbenermittler beauftragen, wenn Sie nicht weiter kommen.
Anhaltspunkt wird die Benachrichtigung des Nachlassgerichts sein, da Sie dort erkennen können, wo der Onkel verstarb.
Möglcherweise gibt es Hinweis auf die Vermögensverhältnisse bei dem Betreuer (Betreuungsakte) beim Bevollmächtigten, bei der weiteren Verwandschaft, beim Grundbuchamt, bei den Banken, beim Finanzamt,…
Hilfreich ist es natürlich an die Unterlagen des Erblasser zu kommen.
Voraussichtlich wird die Bank - ohne Erbschein - keine Auskünfte erteilen…
Grundsätzlich kann die Erbschaft nämlich nur innerhalb von 6 Wochen nach Ihrer Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund ausgeschlagen werden. Dann werden Sie so behandelt, als hätten Sie das Erbe angenommen mit allen Rechten und Pflichten - Sie würden also auch für die Schulden aufkommen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
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