unerklärbares handeln ?

Eine mir langjähig gut bekannte Frau 40 Jahre alt, die bisher nie Straffällig war hat erstmalig einen für sie selbst unerklärlichen Ladendiebstahl begangen, und völlig unnötige Sachen entwendet.

Die Frau ist voll Berufstätig und versorgt seit 9 Jahren gemeinsam mit ihrem behinderten Ehemann ( 60 ) dessen Tante, im alter von nun 99 jahren und der Pflegestufe 3 ! 

Sie ist bisher wie bereits erwähnt nie Straffällig gewesen und handelt stets hilfsbereit und aufopferungsvoll, auch gegenüber der vorehelichen Kinder ihres Mannes.

Sie weiß nicht warum sie das getan hat … und außert aus Scham nicht mehr leben zu wollen !

Meine Frage :   Ist es möglich, dass dieses für uns Alle unerklärliche Handeln auf eine      psychische Überbelastung im Alltag zurückzuführen sein könnte ? 

Nun ist der Strafbefehl da ! :frowning:  25 Tagessätze a 35,-€ = 875,-€ plus Verfahrenskosten und Auslagen ! Sorry bei so einer sich stets aufgeopferten Frau, die sich noch niemals was zu Schulden gekommen lassen hat - sondern im Gegenteil sich stets für andere aufgeopfert hat !!! ? Und dass offensichtlich nur weil sie mit all dem genannten überfordert war und eine für sie selbst unerklärliche Straftat mit dem Ladendiebstahl begangen hat !!! Was aber das schlimmste für uns alle und erst recht für sie ist :frowning: ! Sie wird selbst als Ersttäter ohne Rücksichtnahme für die Uhrsachen für 10 Jahre im Bundesregister als Straftäter = Vorbestraft geführt ! Ihr ganzes Leben ist doch damit vollkommen ruiniert !!! Fast jeder Arbeitgeber oder Vermieter verlangt heutzutage ein Polizeiliches Führungszeugnis !!! Meine Frau und die ganze Familie werden mit einer psysisch bedingten Tat somit auf immer verdammt !!! Ist das denn Gerechtigkeit ???

Nun ist der Strafbefehl da ! :frowning:  25 Tagessätze a 35,-€ =
875,-€ plus Verfahrenskosten und Auslagen ! Sorry bei so einer
sich stets aufgeopferten Frau, die sich noch niemals was zu
Schulden gekommen lassen hat - sondern im Gegenteil sich stets
für andere aufgeopfert hat !!! ? Und dass offensichtlich nur
weil sie mit all dem genannten überfordert war und eine für
sie selbst unerklärliche Straftat mit dem Ladendiebstahl
begangen hat !!! Was aber das schlimmste für uns alle und erst
recht für sie ist :frowning: ! Sie wird selbst als Ersttäter ohne
Rücksichtnahme für die Uhrsachen für 10 Jahre im
Bundesregister als Straftäter = Vorbestraft geführt ! Ihr
ganzes Leben ist doch damit vollkommen ruiniert !!! Fast jeder
Arbeitgeber oder Vermieter verlangt heutzutage ein
Polizeiliches Führungszeugnis !!! Meine Frau und die ganze
Familie werden mit einer psysisch bedingten Tat somit auf
immer verdammt !!! Ist das denn Gerechtigkeit ???

Nur mit der Ruhe…

„Folgende Bundeszentralregistereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),“

"Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als „unbestraft“ bezeichnen, wenn im Zentralregister nur eine einzige Strafe eingetragen ist und das Strafmaß 90 Tagessätze (bei einer Geldstrafe) oder drei Monate (bei einer Freiheitsstrafe) nicht überschreitet. Sie brauchen auch auf Nachfrage den ihrer Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Personen, die sich demnach als „unbestraft“ bezeichnen dürfen, gelten nach dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Verständnis im Allgemeinen als „nicht vorbestraft“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

Meine Frage :   Ist es möglich, dass dieses für uns Alle
unerklärliche Handeln auf eine      psychische Überbelastung
im Alltag zurückzuführen sein könnte ? 

Worauf den sonst?
Mir fehlt auch nichts anderes, plausibleres ein.
Wir sind nicht unbegrenzt belastbar.
So was nennt man für verzweifelten „Hilferuf“. Die Ursachen und Symptomen sind schon lange bekannt.
Das zu bestrafen statt um geeignete Hilfe zu suchen finde ich einfach idiotisch.
Mein Beileid.

Balázs

Hi,

sie und ihre Familie sollten froh sein, dass sie nicht im Knast gelandet ist. Ein Vermieter, der ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, ist mir noch nicht untergekommen. Also, halb so wild.

Schöne Grüße

Mohamed.

Moin,

sie und ihre Familie sollten froh sein, dass sie nicht im
Knast gelandet ist.

entschuldigung, aber was soll denn dieser Quatsch?!
Die Scharia ist in Deutschland zum Glück nicht das Gesetzbuch!

Gandalf

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Hallo,
erstens ist dein Artikel im Brett „Geisteswissenschaften“ nicht richtig angesiedelt.
Und zum zweiten:
es wird nicht besser wenn du immer wieder dasselbe hier fragst.

Wenn du willst, wende dich an das Rechtsbrett und geht juristisch gegen den Strafbefehl an. Ein Richter wird deine Frau wohl kaum freisprechen, nur weil dir das Forum hier recht gibt.

Man könnte auch endlich den Hintern hoch kriegen und etwas gegen die belastenden Lebensumstände tun, die man zuhause hat. Z. B. die Tante endlich in professionelle Pflege geben. Wenn man angeblich so arm ist, wird man auch aufgrund der fehlenden Unterhaltsverpflichtung nichts zuzahlen müssen.

Oder wartet man noch auf das Erbe der alten Dame?
Und ruiniert sich zwischenzeitlich sein eigenes Leben?

Grüße
miamei

Hallo,
es ist schwierig, auf Grund Deiner Angaben etwas dazu zu schreiben. Aber es scheinen mir hier Fehler gemacht worden zu sein - und zwar auf Seiten der Verurteilten bzw. ihrer Unterstützer. Anders kann ich mir das Urteil nicht erklären.

  1. es liegt offensichtlich ein psychisches Problem vor, das nun sogar zu einer Straffälligkeit geführt hat. Entscheidend - auch für das Gericht - ist die Einsicht des Straftäters, dass ein solches Problem vorliegt. Nachweisen lässt sich eine solche Einsicht, indem man psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmt. Und zwar vor der Gerichtsverhandlung. Dann könnte der behandelnde Psychologe / Psychotherapeut dort auch aussagen.

  2. dazu gehört natürlich auch, die Straftat rückhaltlos einzugestehen und das Gericht um Berücksichtigung der schwierigen Lebensumstände zu bitten.

  3. ist die Beauftragung eines guten Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin dringend zu empfehlen. Möglicherweise kommt das dann teurer als der Strafbefehl - aber wenn der Anwalt etwas taugt, ist das Geld gut angelegt.

Falls die Frau nicht in Behandlung ist (s. unter 1.), wird es höchste Zeit, auch wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Sonst ist ein Rückfall vorprogrammiert, der dann genauso „unerklärlich“ sein wird.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hi Gandalf,

sie und ihre Familie sollten froh sein, dass sie nicht im
Knast gelandet ist.

entschuldigung, aber was soll denn dieser Quatsch?!
Die Scharia ist in Deutschland zum Glück nicht das Gesetzbuch!

Wenn ich an die Scharia gedacht hätte, hätte ich gesagt: „Sie sollte froh sein, dass ihr nicht die Hand amputiert wurde.“

Viel Spaß noch mit den übrigen Vorurteilen.

Schöne Grüße,

Mohamed.

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Moin,

Viel Spaß noch mit den übrigen Vorurteilen.

es war, wie Du wohl nicht bemerkt hast, oder nicht hast bemerken wollen eine Überspitzung, denn

sie und ihre Familie sollten froh sein, dass sie nicht im Knast gelandet ist.

zeugt entweder von wenig Kenntnis des deutschen Rechtssystems, oder wollte auch eine (m.E. verunglückte) Überspitzung sein.

Gandalf

Hi Gandalf,

lies mal:

Ihr ganzes Leben ist doch damit vollkommen ruiniert !!! Fast jeder Arbeitgeber oder Vermieter verlangt heutzutage ein
Polizeiliches Führungszeugnis !!! Meine Frau und die ganze Familie werden mit einer psysisch bedingten Tat somit auf
immer verdammt !!!

Wie du siehst, hat der ganze Thread mit gnadenlosen Überspitzungen begonnen, inklusive drei Mal drei Ausrufezeichen. Da darf ich ja wohl mit einer Überspitzung antworten, oder :wink: ?

Und an der Aussage war noch nicht mal etwas falsch. Sie sollte tatsächlich froh sein, dass es ihr erstes Mal (was nicht nachprüfbar ist) war und sie sich nicht gerade in einer Bewährungszeit befand.

Schöne Grüße

Mohamed.

3 Like

Hi.

Wenn ich an die Scharia gedacht hätte, hätte ich gesagt: „Sie
sollte froh sein, dass ihr nicht die Hand amputiert wurde.“

Was für ein Glück wir haben, unglaublich:smile:

Viel Spaß noch mit den übrigen Vorurteilen.

Liefere noch solche gute Gründe dafür, dann könntest du noch mehr Spaß bekommen.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Balázs

Servus
Kleptomanie ist eine psychische Störung bzw. Erkrankung - die Frau sollte bei Gericht dies deutlich machen und bereit sein, sofort eine Psychotherapie zu beginnen. Ich hatte auch schon Patientinnen mit Kleptomanie in Behandlung. Durch die Bereitschaft zu einer Therapie erspart man sich ggf. höhere Strafen.
Gruß,
Branden

Danke für Ihre Antwort !
Sie war bereits wegen der Sache bei einem Psychater vorstellig, der diese Straftat als " Hilferuf " wegen der täglichen Überlastungen benannt hat ! Ihr wurde ein Antidepressivum verordnet und eine 3 wöchige Stationäre Unterbringung angeraten.
Wir haben aber bisher, trotz redlicher Bemühungen, noch keinen Platz in einem Pflegeheim für unsere " Mittellose " Tante bekommen und zusätzlich befürchtet sie, verständlicher Weise bei längerem Fehlen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie ist in einer kleinen Firma die einzigste Festangestellte! ( nicht alle Betriebe halten sich stets an gesetzliche Bestimmungen ! )
Desweiteren läuft die Frist für den Wiederspruch zum genannten Strafbefehl bereits in ein paar Tagen ab und wir möchten zuvor noch einen Rechtsanwalt um Rat bitten.

nochmals Danke ! norbr

Danke auch für Ihre Antwort !

Versuch es kurz zu machen ! Es liegt bisher kein Urteil vor, sondern genannter Strafbefehl, wogegen die Frist für einen Wiederspruch noch nicht abgelaufen ist.
Sie war bereits diesbezüglich bei einem Psychater vorstellig, der die Straftat als " Hilferuf " wegen der täglichen Überlastungen benannt und entsprechende Therapiemaßnahmen verordnet und angeraten hat .
Wir versuchen bisher leider vergeblich, unsere " mittellose " Tante in ein Pflegeheim unterzubringen, um sie - die betreffende Frau zu entlasten !
Desweiteren haben wir uns bereits um einen Termin bei einem Fachanwalt für Strafrecht bemüht, um uns in der Sache Rat zu holen, um die gesetzte Frist für einen Wiederspruch einhalten zu können.

nochmals Danke für Ihre Antwort ! mfg. norbr

Hallo miamei !

Ich muss Dir sicherlich aus - „meiner“ - gewissenen Unkenntnis seibst Recht geben !
Falsche Frage am falschen Brett ???

Aber ich möchte auch sagen dürfen, dass ich solche Anmerkungen wie " man könnte auch mal den Hintern hoch kriegen " oder " wartet man noch auf das Erbe der alten Dama " gelinde gesagt - für völlig unangebracht finde !

Ich bin der Mann dieser Frau ! Selbst Schwehrbehindert ( GdB 50 %, ), bereits 60 Jahre alt, noch Halbtags Berufstätig und unterstütze meine Frau seid 9 Jahren wo ich nur kann, bei der Versorgung und Pflege unserer nun 99 Jahre alten Tante mit Demenz, Inkontinenz Urin und Stuhlgang, Pflegestufe III und Schwehrbehinderung mit GdB 100 % ! Nur wer weiß was dass für Arbeit ist - weiß was es bedeutet den hintern hoch zu kriegen !!!
Sicher ist mir bekannt, dass wir nicht Unterhaltspflichtig sind !
Aber versuch mal eine Pflegeheimunterbringung für eine " Mittellose - Dame " unsere Tante - zu bekommen und wie hoch du zusätzlich dafür deinen Hintern bei allen Behörden hoch bekommen musst !
Damit sollte auch deine letzte Anmerkung Beantwortet sein " zu keiner Zeit warten wir auf ein Erbe " ! Wir wussten von Anfang an, dass unsere Tante völlig Mittellos ist und haben es von Herzen für sie getan !

trotzdem Danke ! mfg. norbr

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hallo Mahamed !

mal im Kopf nachdenken bevor man so einen Unsin schreibt !!!

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Hallo Armin !

Danke für deine Antwort !
Ich denke es war für uns also die Frau in der Situation eine sehr hilfreiche Antwort !
Danke !

mfg. norbr

Hallo Mohamed oder deine Gleichgesinnten !

Bitte überlegt mal was ihr hier für einen Scheiß schreibt !
Ihr habt absolut - keine Achtung - vor alten Menschen , oder vor denen, die sich für diese alten Menschen aufopfern !

Im zusammenhang meiner Frage - mit Sharia, Knast oder Hand abhacken zu antworten, da solltet Ihr mal 70 Jahre zurück und darüber nachdenken !
Diese Zeit würdet Ihr euch mit so dummen Sprüchen nicht zurück wünschen und ich auch übrigens nicht !

mfg

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Unter Kleptomanie würde ich mir eher habituelles Stehlen vorstellen.
Ich bin einmal einer Dame draufgekommen, die hatte lauter Zeug, das sie nicht wünscht, in den Einkaufswagen gepackt und wollte damit abhauen. Das ist jedoch nur ein einziges Mal geschehen (vor 25 Jahren), sie wurde auch bei weitem nicht so streng bestraft. Das Personal hat ihr die Sachen wieder abgenommen und sie mußte ein paar Pfund Strafe zahlen. Ist das schon Kleptomanie?
Noch länger ist es her, da kannte ich eine Diebin, die ständig klaute, und das konnte sie gut. Die konnte nicht in einem Zimmer alleingelassen werden ohne etwas daraus unauffällig mitgehen zu lassen. Es ging ihr nicht um den großen Coup - aus einer zugänglichen Kasse hat sie stets nur einen kleineren Betrag entwendet - sondern es ging ihr darum, nicht aufs Stehlen verzichten zu können. Das ist wohl Kleptomanie im landläufigen Sinn.

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Gütiger Himmel - das sind Aussagen, die in mir das sehr unangenehme Gefühl des Fremdschämens hervorrufen.