Unfall mit österreichischem Auto auf deutschem Privatgrundstück, Fahrerflucht

Hallo zusammen,

ich bin stinksauer. Eigentlich wollte ich nur einen schönen Tag im Serengeti-Park verbringen, mit meiner Tochter zusammen. Das Ende des Tages sind mehrere fette Schrammen an meinem im Dezember erst gekauften Auto. :sob:

Da der Unfall selbst im Park passiert ist, ist die Polizei nicht zuständig, weil es kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Der Mistkerl hat sich vom Unfallort entfernt, „natürlich“ ohne sich um den Schaden zu kümmern, aber ein anderer aufmerksamer Parkbesucher, der das Ganze beobachtet hat, konnte mir das Kennzeichen sagen. Mit dem Kennzeichen auf dem Zettel habe ich den ganzen verdammten großen Parkplatz des Parks abgeklappert und das Auto gefunden, so dass ich von beiden Fahrzeugen Fotos machen konnte. Ich habe ihn vom Park ausrufen lassen (gehört habe ich das selbst allerdings nicht), ich habe ihm noch einen Zettel an seinem Auto drangemacht, dass er mich anrufen soll, aber bis wir nach dem Parkbesuch zurückkamen, war der A… über alle Berge, „natürlich“ ohne mich anzurufen.

Ich habe zwar eine Vollkaskoversicherung, allerdings mit 300 Euro Selbstbeteiligung. Ich habe keine Ahnung, was die Reparatur kostet, aber wenn darunter, dann ist es sowieso mein Vergnügen, und wenn darüber und ich die Versicherung in Anspruch nehme, dann erhöht sich nächster Jahr die Prämie. Das hat mir die Versicherung, die ich auf Anraten der Polizei anrief, bereits mitgeteilt.

Der Zentralruf der KFZ-Versicherer konnte mir nicht direkt helfen, weil der Unfall in Deutschland passiert ist (wäre das gleiche in Österreich passiert, hätten sie mir helfen können - verstehe das einer!). Dafür ist das Deutsche Büro Grüne Karte zuständig, deren Nummer habe ich noch vom Zentralruf bekommen, aber die arbeiten „natürlich“ nicht samstags, also bis Montag warten …

Verkehrsrechtsschutzversicherung habe ich ebenso. Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber sollten das, warum auch immer, geklaute Kennzeichen gewesen sein, hilft mir das auch nichts.

Vermutlich kann mir hier auch niemand mit irgendeinem Rat helfen, aber zumindest habe ich mich ausgekotzt. :frowning:

Gruß
Christa

Nicht nur dann .
Ist es nicht viel wahrscheinlicher, der Österreicher wird sagen " war ich nicht" oder bestenfalls „Hab davon nix bemerkt“ und wie willst Du es denn beweisen ? Mag aber sein, seine Versicherung macht da gar nicht viel Tamtam und begleicht deine Rechnung.

Hast Du die Personalien des Augenzeugen ? Und mir kommt es schon etwas seltsam vor, ein Augenzeuge kann sich ein komplettes ausländisches Kennzeichen merken, die völlig anders in Zahlen und Buchstaben angeordnet sind.
Was sollen die Fotos beweisen ? Sieht man da etwa fremden Lackübertrag oder Delle genau in der Anstoßhöhe ?

Ärgerlich, aber genau dafür hat man ja beim Neuwagen die VK.

MfG
duck313

Hi,

mit den Augenzeugen (der Mann und sein Sohn).

Ja, natürlich.

Na ja, W für Wien hätte ich mir gerade so auch noch merken können, dann sind noch 5 Zahlen (hinten 44, also auch leicht zu merken) und ein Buchstabe.

Genau das.

Wie ich bereits schrieb: erstens habe ich 300 Euro Selbstbeteiligung, zweitens steigt die Prämie. Hätte ich selbst den Wagen beschädigt, hätte ich gesagt ok, dumm gelaufen, aber selbst Schuld, zahlen oder damit leben. Aber dafür, dass ein anderer einen Schaden anrichtet, aufkommen, das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Zumal nur, weil es nicht im öffentlichen Verkehrsraum passiert ist. Wäre es auf einem öffentlichen Parkplatz gewesen, hätte die Polizei kommen und den Verursacher gleich dingfest machen können, das Auto stand ja noch da!

Gruß
Christa

Hallo duck313

soooo wirklich anders sind die Buchstaben und Ziffern nicht angeordnet und vor allem, sie sind sogar leichter zu merken als die deutschen durch die Strukturierung Bezirk - Wappen des Bundeslandes - mindestens 3 Zeichen (maximal 7), wobei Ziffern, bzw. Buchstaben jeweils in einem Block aufscheinen.
Ziffernblock zuerst bedeutet ein Wunschkennzeichen, ansonsten steht der Buchstabenblock gleich nach dem Wappen.

Meine Versicherung hat übrigens sehr wohl nach Fotos gefragt, als ein netter Straßenbenützer meinen Außenspiegel wohl als zu beseitigendes Hindernis „er/abgefahren“ hat…

Durch die Höhe der Delle und eventuell Farbspuren kann ein Sachverständiger sehr wohl Schlüsse ziehen.

Gruß

dafy

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Ich weiß, es war ein Zeuge mit fotografischem Gedächtnis. Da hatte man halt Glück.
:blush:

Hallo Christa,

dein Ärger wegen der Schrammen ist verständlich.

In Österreich gibt es wohl nur „geklaute“ Kennzeichen deiner Meinung nach. Und genau diese „Benützer“ solcher Kennzeichen besuchen dann einen Serengeti Park im Ausland? Ein bisschen viel Konstruktion - ok, in deinem Ärger verständlich.

Sorry, mir tut das Heruntermachen meines Landes weh!

Gruß

dafy

Herzlichen Dank für’s ins Lächerliche ziehen! :+1:

Gruß

dafy

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Das heisst ich darf in meiner Wohnung meine Frau schlagen, weil privat und die Polizei ist nicht zuständig? Oder dir aus deinem Garten was klauen ohne dass die Polizei was tun kann?

Jetzt mal zurück in die Realität: Zur Polizei und Anzeige erstatten! Ob was bei rauskommt: Siehe duck313

Hallo dafy,

nein, ich mache für dich aber den Vorurteilssack weiter auf: der Sohn des Zeugen hat erwähnt, der Fahrer sei wahrscheinlich Türke gewesen. Am Auto selbst stellte ich Folgendes fest: der linke Außenspiegel war mit Tesafilm geklebt, von der Lampenabdeckung hinten rechts fehlte ein Stück, das Auto war innen total verdreckt (nein, ich wasche und sauge mein Auto auch nicht jedes Wochenende, aber Schalen von Sonnenblumenkernen oder anderer Dreck liegt nicht bei mir im Auto gestreut), außen war das Auto an mehreren Stellen sehr dilettantisch repariert (eher geflickt) worden …

Ich klemme ihm hinterm Scheibenwischer einen Zettel mit meiner Handynummer und der Aufforderung, sich umgehend bei mir zu melden, er macht sich auf und davon. Da könnte man auf die Idee kommen, er hätte Gründe zu der Annahme, dass die Straftat nicht weiter verfolgt werden kann und er meine Nachricht getrost ignorieren kann.

Meinst du nicht, du nimmst das etwas zu persönlich?

Gruß
Christa

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Hallo Kasi,

mein gesunder Menschenverstand sagt nein, was der Polizist mir gestern am Telefon sagte, habe ich oben geschrieben. :frowning:

Ich kann heute mein Glück noch bei der örtlichen Polizeiwache versuchen, danke für den Hinweis!

Gruß
Christa

Hallo,
abgesehen davon, dass Deine Hinweise zur Anzeige bei der Polizei völlig richtig sind, dürfte sich eine dank „Bürokratieabbaugesetz“ oder Terror- oder Flüchtlingslage hoffnungslos unterbesetzte Polizeidienststelle damit herausreden, dass sie dank Fehlen eines öffentlichen Verkehrsraumes nicht zu erscheinen hat, da kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt… Unfallflucht kann man ja nunmal leider nur in solchen begehen und Sachbeschädigung benötigt das Tatmerkmal des Vorsatzes, um eine solche zu sein… Dein genanntes Beispiel ist Körperverletzung, und die benötigt diesen Vorsatz nicht. Daher rückt sie auch Personenschaden (bislang noch) immer an…

Ich weiß, ich find das auch nicht gut, aber das ist ein Grund beim nächsten Kreuzchenmachen mal nachzusehen, wer von den dann angebotenen Herrschaften denn gern mal die Anzahl der Polizisten im jeweiligen Wahlgebiet vergrößern möchte…

Aber um beim Thema zu bleiben: es ist nicht das Problem des Geschädigten, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, und daher ist eine Anzeige immer die erste Wahl!

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

gut, das sehe ich ein, aber sie hätten wenigstens sagen können „ok, nur Sachschaden, wir rücken nicht aus, aber Sie können gern vorbeikommen, um Anzeige zu erstatten“.

Das ist zwar richtig, allerdings hatte ich schon mal eine schlechte Erfahrung mit der örtlichen Polizeiwache: Verdacht auf Betrug durch Online-Händler, und nur weil ich mit PayPal bezahlt habe und die mir aufgrund meines geöffneten Falls das Geld zurückerstattet haben, sagte die Polizei, sie könnte keine Anzeige aufnehmen, da ich ja (letztendlich richtig) nicht zu Schaden gekommen bin. Prävention ist an der Stelle unwichtig. Jetzt lese ich nach gut anderthalb Jahren, glaube ich, folgende Bewertung des Shops (das ist nur der Anfang, die Bewertung ist länger):

Erfolgreiches Gerichtsverfahren! Dennoch auch weiterhin die gleiche Vorgehensweise!

Wie zahlreiche Kunden hier bereits berichteten, kommt es
bis heute vor, dass per Vorkasse gezahlte Geldbeträge nicht erstattet
werden. ***** scheint dies als Geschäftsmodell (Kunden
sehen von der Geltendmachung aufgrund geringer Beträge ab) „etabliert zu
haben“, trotz zahlreicher Strafanzeigen, Mahnverfahren,
Gerichtsverfahren etc.

Aber das anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort wäre doch eigentlich vorsätzlich, oder nicht?
Allerdings habe ich ein Problem damit:

§ 142 StGB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
[…]

Das war in dem Sinne nicht im Straßenverkehr, sondern sozusagen auf einem Privatparkplatz. :frowning: Und der Park redet sich damit heraus:

Bei Dieb­stahl oder Beschä­d­i­gung Ihres Fahr­zeugs durch Andere haf­tet die Seren­geti-Park Hoden­ha­gen GmbH nicht.

:frowning:

Gruß
Christa

Hallo,

die Polizei nimmt aber keine Anzeige auf, da das Delikt Unfallflucht
nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen werden kann.

Siehe dazu § 142 StGB

§ 142 StGB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

Hier bleibt dem Geschädigten nur das Zivilerecht, denn danach kann man sehr wohl gegen den
Unfallverursacher vorgehen.

Da man das Autokennzeichen hat ,müsste man sich an die Östereichischen Behörden wenden und den Halter ermitteln.
Diesen dann anschließend vor einem Östereichischen Gericht verklagen auf Schadenersatz.

Hallo Christa,

nein, der Park redet sich nicht heraus, sondern schütz sich nur vor Kosten.

Solch ein Haftungsauschluß ist rechtlich zulässig, solange es sich um sogenanntes
kurzes Parken geht.

Hallo Benny,

was ist bei dir „kurzes Parken“? Wenn ich den ganzen Tag im Park bin, finde ich das nicht kurz (gestern hatten sie von 9:30 - 18:30 geöffnet), und was ich zitiert habe, gilt nicht für den Kurzzeitparkplatz (der auch als solcher ausgewiesen ist) beim Elefantengehege, sondern für den ganzen Park.

Gruß
Christa

Hallo Benny,

den Paragraphen habe ich bereits 2 Stunden vor dir zitiert. Nichtsdestotrotz hätten sie eine Anzeige aufnehmen müssen, wie Kasi noch früher geschrieben hat, und wie mir heute ein mir bekannter Polizist bestätigt hat, den ich vorher zufällig getroffen habe. Oft reden sie sich mit dem nichtöffentlichen Verkehrsraum raus, auch das hat er mir bestätigt.

Durch ein anderes Gespräch angeregt, habe ich doch nicht die örtliche Polizeiwache aufgesucht sondern online Anzeige erstattet.

Das geht einfacher, wenn es das richtige Kennzeichen war: http://www.gruene-karte.de/
Ich hab’s auch nicht gewusst sondern vom Zentralruf der Autoversicherer erfahren.

Und da dafy meint, dass nie nie niemals mit geklauten österreichischen Kennzeichen unterwegs ist, denn in Österreich werden einfach keine KFZ-Kennzeichen geklaut, sollte das kein Problem sein.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

das

Oft reden sie sich mit dem nichtöffentlichen Verkehrsraum raus, auch das hat er mir bestätigt

ist keine Ausrede sondern Tatsache.
Die Zuständig der Polizei erstreckt sich nun einmal nicht auf Privatgelände ,wenn
es um Verkehrsdelikte geht.

Auf privaten Grund und Boden darf die Polizei nur in ganz eng umrissenen
Tatbeständen tätig werden.

Genau deswegen gibt es auch keine Unfallflucht auf Privatgelände, weil diese eben nur
im öffentlichen Straßenverkehrsraum begangen werden kann.

Hallo Christa,

was ist bei dir „kurzes Parken“?

nicht bei mir, sondern in der deutschen Rechtssprechung :smiley:

Das ist nämlich der Unterschied zwischen einem Mietvertrag und einem Verwahrungsvertrag.

Der Besuch eines Freizeitparkes zählt zum kurzen Parken , das Abstellen eines Pkw am Flughafen für 3 Wochen hingegen nicht.

Hallo,

natürlich kannst du das, lies einmal unter Antragsdelikten nach.

Privat kann man dich beklauen ohne Ende…aber wehe
du beklaust einen Laden.
Denn dann ist die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse , selbst wenn es um 50 Cent geht.

Benny, sie hätten aber eine Anzeige aufnehmen müssen, und um was für eine Anzeige es sich handelt, hätten sie mir dabei sagen können. Der Polizist hat mir am Telefon einfach nur gesagt, sie seien dafür nicht zuständig.