Unfall mit österreichischem Auto auf deutschem Privatgrundstück, Fahrerflucht

Hallo Christa,

Benny, sie hätten aber eine Anzeige aufnehmen müssen

nein das hätten sie nicht.
Die Polizei ist nicht der liebe Gott, sondern eine Behörde die sich an die Gesetze zu halten hat.

Und damit gibt es keine Handhabe für die Polizei nach dem Strafgesetzbuch

Unfallflucht scheidet auf Privatem Grund aus

Sachbeschädigung ebenso, denn diese muß vorsätzlich erfolgen.

Zivilrechtlich hingegen steht dir natürlich ein Anspruch gegen den Unfallverursacher zu.

warum nicht?
http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/anwalt-fahrerflucht-unfallflucht.php#faflu_5

Pfu, ich bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich herrschende Meinung ist, oder ob das immer noch stark vom Richter abhängt. Aber danke für den Link!

Hallo,
die Polizei kommt ganz hurtig wegen der Unfallflucht, das kostet richtig, und DEN Fahrer krallen sie sich. Nebenbei kommt noch der kleine Kratzer in die Polizeiakten. So kann der Geschaedigte einen Polizeibeweis zitieren, oft ganz nuetzlich.
Gruss Helmut

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ich weiß nicht, was du willst. die einen haben ein fotografisches gedächtnis, die anderen können ohne jegliches messgerät gerichtsfest die geschwindigkeit eines vorbeifahrenden autos auf 1km/h genau schätzen.
ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, was von beiden wirklich lächerlich ist.

blödsinn. ob ein weg oder ein parkplatz öffentlich ist oder nicht hat genau gar nichts damit zu tun, wem das gelände gehört. [Beitrag editiert - www Team]

ach? ein laden ist gar nicht privat?

oje oje oje.

Hallo,

du redest Dummfug hoch drei.

Dieser Tierpark ist 100 Prozent ein privates Gelände, warum guckst du einfach ein mal dieses Foto

Oder hast du shcon einmal auf einer öffentlichen Straße wilde Tiere gesehen ??

Hallo Helmut,

ich weiss ja nciht in welchen Land du lebst, aber in Deutschland kommt die Polizei nur, wenn es auch eine Unfallflucht gibt, was nach dem Text des Strafgesetzbuches aber
nur im öffentlichen Verkehrsraum
möglich ist.

Und hurtig kommen die nur, wenn es Personenschäden gegeben hat.
Ansonsten ist warten angesagt bzw. in vielen Fällen ordern sie dich zur Wache, weil dort noch jemand sitzt.

Hallo Christa,

der Link taugt nix, weil er auf diesen Fall nicht zutriftt.

Der liebe Dwarswart versteht einfach nicht den Unterschied zwischen
öffentlichen Verkehrsraum
und Privaten Gelände
(so wie auch der Anwalt offensichtlich nicht)

Ein Supermarktparplatz wird ja nicht aus Spaß und Dollerei angelegt, sondern weil der Ladenbesitzer Kunden haben will.
Daher macht er allen Straßenverkehrsteilnehmern das Angebot, hier innerhalb der
Geschäfstzeiten zu parken.Damit schafft er tatsächlichen öffentlichen
Verkehrsraum im Gegensatz zu dem durch Behörden per Widmung geschaffenen.
Insoweit ist die Aussage des RA hier auch gar nicht zutreffend, denn eine Privatperson
kann nichts widmen.

Und wenn du einmal mit offenen Augen durhc das Leben gehst, wirst du feststellen, das die meisten Supermärkte wie ALDI,LIDL usw. ihre Parkplätze mit Schranken versehen.
Und wenn du einmal genau hinschaust, wirst du bei den Schranken Schilder finden,
wie Parken nur während der Geschäftszeit von XX bis XX Uhr.
Denn durch diese Schranken können die Ladenbesitzer ganz einfach aus dem
tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum wieder ein Privatgelände machen.

Hallo Benny,

entschuldige bitte, aber du widersprichst dir auch andauernd.

der Parkplatz im Serengeti-Park aber schon, oder wie? Nein, mein Lieber, auch der Parkbetreiber möchte Kunden haben, er macht das auch nicht nur aus Spaß! Die Erklärung hinkt nun auch wieder!

Erklär mir doch bitte den Unterschied zwischen der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH, der Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG, der ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG und der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG, um nur ein paar zu nennen. Und ich meine nicht die unterschiedlichen Rechtsformen. Alle wollen nur mein Bestes, mein Geld. Dass der eine mir Tiere und Fahrgeschäfte vorhält, und der andere Lebensmittel & Co., macht für mich nicht wirklich einen Unterschied.

Wo auch immer du wohnst, hier bei uns in der Gegend haben die wenigsten Supermärkte Schranken.

Nichts für ungut, dass ich deine Aussagen nicht für bare Münze nehmen kann! Ob dwarswarts Link etwas taugt, soll der Anwalt entscheiden, den ich am Mittwoch aufsuchen werde.

Gruß
Christa

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Und damit du nicht glaubst, alle anderen sind blöd und nur du hast Recht, erklär mir mal das:
http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=193607

[…] sucht die Polizei um Zeugen bei Unfallflucht. Hier kn mit den Einzelheiten…

Am 29.06.2016 gegen 09:15 Uhr stellte der Fahrer eines PKW BMW sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Freizeitparks Possen ab. Als er gegen 12:40 Uhr zu seinem PKW zurück kam, stellte er unfalltypische Spuren an dem Fahrzeug fest. Der Unfallverursacher verließ pflichtwidrig die Unfallstelle. An dem BMW entstand ein Schaden von etwa 3.000 Euro.

Ich habe weiter recherchiert:
Freizeit und Erholungspark „Zum Possen“
Inh. Bernd Jahn e.K.
also ganz privat, wenn auch eingetragen (eine GmbH ist ja auch eingetragen).

Und jetzt kommst du …

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Hallo Christa,

ich widerspreche mir nicht, ich versuche dir nur den Unterschied zwischen

  • Privatem Gelände
  • tatsächlichen öffentlichem Verkehrsraum
  • öffentlichem Verkehrsraum

klar zu machen.

Und Schranken bzw. Rolltore sind normal, siehe



Denn der Unterschied zwischen ALDI (übrigens heist es korrekt ALDI Nord oder ALDI Süd, weil es sich um Stiftungen handelt und keinen Konzern) und dem Serengety-Park ist simpel der, das
dort der Zugang kontrolliert wird, weil wie hier schön zu sehen

es doof wäre, wenn solche Viecher auf öffentlichen Straßen rumlaufen würden.

Nichts für ungut, dass ich deine Aussagen nicht für bare Münze nehmen
kann! Ob dwarswarts Link etwas taugt, soll der Anwalt entscheiden, den
ich am Mittwoch aufsuchen werde.

Damit kann ich leben… :sunglasses:

Und der Anwalt will auch nur dein Bestes…dein Geld.

Hallo Christa,

anscheinend willst du es nicht verstehen

Es geht nicht um das Eigentumsverhältnis, sondern darum ob etwas öffentlicher Verkehrsraum ist oder nicht.

In dem Falle Possen handelt es sich um tatsächlichen Öffentlichen Verkehrsraum
weil ihn jedermann ohne Kontrolle nutzen kann.

interessiert hier genau gar nicht. lies was du schriebst und lies was ich genau darauf geantworetet habe. was du schreibst, ist wieder mal völlig daneben.

Hallo Benny,

dito. Guck mal, extra für dich gesucht:
http://www.firmendb.de/pressemitteilungen/polizeibericht-2747755.php

Heidekreis - Presseinformation der Polizeiinspektion
Heidekreis v. 27.05.2014 Nr. 3

27.05 / Unfallflucht am Serengeti-Park

Hodenhagen: Ein Unbekannter fuhr am Sonntag, zwischen 10.20 und 16.30 Uhr auf dem Parkplatz des Serengeti-Parks, Nahe des Aussichtskrans, vermutlich mit einem weissen oder silbernen Pkw gegen einen geparkten schwarzen Seat aus Lüneburg und verursachte einen Schaden von rund 2.000 Euro. Anschliessend fuhr er davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeidienststelle in Hodenhagen unter 05164/1600 in Verbindung zu setzen.

Tja, da wird wohl mit zweierlei Maß gemessen, was?

Jetzt komm bloß mit keinem weiteren Erklärungsversuch, ich bin genug deinen offensichtlich haltlosen Behauptungen nachgegangen.

Gruß
Christa

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Hallo Benny,

du hast geschrieben:

„Unfallflucht scheidet auf privatem Grund aus.“

Genau so. Nicht auf diesen speziellen Fall bezogen, sondern verallgemeinert.

Aber vielleicht kommen wir mal wieder zu Sache.

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[Beitrag editiert - www Team]

wenn du im serengeti fährst, itst es selbstverständlich kein öffentlicher verkehrsraum, weil dort eben nicht jeder fahren darf. das hat auch niemand behauptet, weil es hier im thread überhaupt nicht interessiert. dort ist nichts passiert, es ging um den parkplatz. [Beitrag editiert - www Team]

ein parkplatz ist aber was ganz anderes, weil hier eben jeder hin kann - falls es tatsächlich so ist. das weiß ich nicht […] genau darauf kommt es aber an. es ist dabei völlig banane, wem der parkplatz gehört [Beitrag editiert - www Team]

es ist einfach nur noch lächerlich, wie du dich hier abturnst.

DU bist der einzige der diesen unsinn behauptet hat und nun willst du genau das anderen vorwerfen!

[Beitrag editiert - www Team]

Hallo,

ich stelle mal ein paar Fragen dazu:

  1. Ist es sicher, dass der Unfall nicht im Straßenverkehr stattfand? (Abgeschranktes / eingezäuntes Gelände, zu dem nur nach Zahlung von Eintritt Zufahrt gewährt wird, dürfte meiner Meinung nach nicht dazu gehören. Geschah es denn HINTER der Umzäung, „im Park“, hinter der Kasse, oder auf dem jedermann zugänglich Parkplatz? „Im Park“ verstünde ich nicht so ganz, neben de Löwen verlässt man doch eigentlich seinen PKW NICHT :smile: )

  2. Hätte das Unfallopfer das Recht gehabt, den Verursacher am Wegfahren zu hindern, damit seine Interessen (Personalienfeststellung) gwahrt bleiben? (Meine Vermutung: Nein.)

Was mich an der Aussage des Polizisten ärgert:
Ganz offensichtlich geht es hier um den Schutz privater Rechte (Schadenersatz). Dies ist nicht die primäre Aufgabe der Polizei, OK.
In Niedersachsen wäre dies sehr wohl unter bestimmten Bedingungen die Aufgabe der Polizei:
„Der Schutz privater Rechte obliegt den Verwaltungsbehörden und der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.“
Genau das ist doch jetzt der Fall, oder sehe ich das falsch?

Ganz praktisch hätte man das Eintreffen des Fahrers abwarten sollen und ihn mit den Vorwürfen konfrontieren sollen.

Jetzt im Nachhinein:
Anwalt. Soll der sich drum kümmern.