Unfall mit österreichischem Auto auf deutschem Privatgrundstück, Fahrerflucht

Hallo X_Strom,

schön, dass wir wieder zur Sachlichkeit zurückfinden. :smile:

Zu 1.:

Der gesamte Parkplatz gehört zum Park und ist erst nach Passieren des Kassenbereichs zugänglich.

Nein, aber neben den Elefanten. :smiley:
Kurz zur Klärung: Man kann in den Park entweder mit dem Parkbus oder mit dem eigenen PKW fahen. Es gibt bestimmte Bereiche, die gefährlicher als andere sind (wo Löwen, Tiger usw. untergebracht sind), die durch (hoffentlich schnell schließende) Schleusen von den anderen Bereichen abgegrenzt sind. Und es gibt zwei Bereiche, in denen man das Auto verlassen kann: bei den Ziegen und Eseln und bei den Elefanten. Bei den Ziegen weiß ich gar nicht genau, wie das geregelt ist, bei den Elefanten sind das expilzit Kurzzeitparkplätze. Vermutlich deshalb, weil die Versuchung groß ist, das Auto dort stehen zu lassen und in den tierfreien Bereich zu gehen (es gibt dort verschiedene Fahrgeschäfte, Shows, Gastronomie usw.).
Der Unfall geschah also auf diesem Kurzzeitparkplatz, der Fahrer entfernte sich vom Unfallort und stellte das Auto auf dem großen Parkplatz des Parks ab, der sich aber ebenfalls innerhalb des Geländes, also nach dem Kassenbereich, befindet.

Zu 2.: keine Ahnung. Da die Polizei nicht hinkommen wollte, hätte mir auch ein „am Wegfahren hindern“ nichts genützt, wenn der Unfallgegner sich geweigert hätte, mir die Personalien mitzuteilen.

Genau das ist der Punkt: nicht primäre Aufgabe, aber dennoch ihre Aufgabe, wie mir der mir bekannte Polizist, den ich am Sonntag getroffen habe, auch bestätigt hat.

An sich wäre das eventuell besser gewesen. Allerdings ist der Unfall grob geschätzt (es ließ sich nur ungefähr anhand der Fotos rekonstruieren) zwischen 14:15 und 15:15 Uhr passiert. Es war bereits 17 Uhr geworden, bis wir den Parkplatz abgeklappert und das andere Auto ausfindig gemacht haben, und ich dann zum Restaurant im Park ging, um den Fahrer ausrufen zu lassen und mich zurück zum Auto begab, wo ich auch noch mindestens 15 Minuten gewartet habe. Der Park schloss um 18:30 Uhr an dem Tag. „Dank“ der Staus war es für uns eine Anreise von knapp 2 Stunden, da wollte ich auch nicht die restliche Zeit auf dem Parkplatz mit einem ungewissen Ausgang verbringen, denn ich hätte mich auch nicht vors Auto gesworfen, um den Fahrer am Wegfahren zu hindern, wenn er nicht auf Ansprache reagiert hätte. Meine Tochter wiederum traute sich nicht, alleine in den Park zu gehen, denn es sind insgesamt (also mit den Tierbereichen) doch ca. 220 Hektar Parkfläche. Also hinterließ ich ihm einen Zettel, Fotos und Zeuge hatte ich, in der Hoffnung, dass er genug Anstand besitzen würde, sich spätestens dann zu melden. Ich habe mich leider geirrt.

Mittlerweile habe ich die Daten seiner Versicherung, und der Anwalt kümmert sich um den Rest.

Gruß
Christa