Hallo,
ich hatte schon einen kryptischen Thread zur Schuldfrage was Bussgeld angeht.
Jetzt die Schadensregulierungsfrage, weil es um Schadensbegrenzung, um Abwicklung ohne Anwalt geht, da nicht viel zu holen ist.
Unfall Moped gegen Auto, Zone 30, rechts-vor-links. Moped von rechts, Auto von links. Im Protokoll steht letztlich, dass der Mopedfahrer nach eigenen Angaben viel zu schnell war, gibt dort alles zu und ist sich seiner Schuld bewusst. Mopedfahrer ohne Fahrerlaubnis, Moped ohne Zulassung, ohne Versicherung. Der hat jetzt unzählige Bußgelder und Kosten von öffentlicher Seite an der Backe, hat nix, ist minderjährig, klar die Eltern haften, sind aber auch nicht betucht…
Da r-v-l, hat das Auto auf jeden Fall eine Mitschuld, auch wenn der Mopedfahrer 160 km/h gefahren wäre - saublöd, scheint aber so zu sein, auch das braucht nicht weiter diskutiert zu werden. Hier kann niemand klären, wieviel % die einzelnen zugeschrieben kriegen, die Polizei versucht sich, man kann da viel Geld verjubeln, das gerichtlich genau festzustellen.
Die Frage ist, was ist der Schaden?
Auto kaputt, alles rechtmäßig, Schaden z. B. xxxx€
Moped kaputt - interessiert das trotz allem? Dann xxxx€?
Krankenwagen + Arztkosten für Schrammen Mopedfahrer xxx€
Wenn man sich nicht einigt, kommen dann alle diese Kosten und die für Anwälte, Gericht, Gutachten in den großen Topf, wird umgerührt, und dann z.B. 70/30 geteilt, oder wird nur das über 50% an den anderen gereicht?
Ich bevorzuge einen Versuch, das „unter Männern“ am Tisch privat zu regeln, nur wenn der scheitert, wird das aufgeblasen, finde ich erst mal unnötig, die Erziehung macht die Polizei in dem Fall.
Ist der Übeltäter nicht mit z.B. fuffzehnhundert zu zahlen gut bedient (Zahl fiktiv)?
Grüße ynot
DAS sollte der Anwalt klären. Es gibt da auch entsprechende Sachverständige, die das Versicherungseitig beurteilen.
Das ist IMHO keine gute Idee! Das kann immer dazu fühen, das im nachhinein noch einiges dazukommen kann (Fass ohne Boden).
Seit wann sollte das so sein?
Das kannst du dir komplett von der Backe putzen, das ist nichts als ein Volksmärchen. Jeder haftet immer nur für sich selber.
Gruß
damals
Moin,
das ist schlicht falsch. Unter 7 Jahren ist eine Person nicht schuldfähig, dadurch haftet bei normalem Benehmen diese Person und ihre Eltern nicht, unter 18 Jahren sind die Eltern dran.
Grüße, ynot
Sei nicht so leichtfertig mit Deinen Behauptungen, das kann nämlich „gemeingefährilches“ Halbwissen sein wie eben jetzt bei Dir!
https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html
Gegen das minderjährige Kind wird dann eben, wenn noch micht zahlungsfähig, ein Titel erworben. Der erlischt erst nach 30 Jahren. ramses90
Das soll er ja eben nicht, wenn nicht unbedingt nötig, ich hinterfrage auch gerade meine Motivation, den Schaden für den Gegner so klein wie möglich zu halten. Bin ich da zu gutmütig und blöd, ich finde der arme Kerl hat jetzt einen gültigen Denkzettel mit blauen Flecken und einer Menge Ärger mit der Polizei und Gerichten…
Meine Frage ist: Was ist der Schaden. Dass mein Auto kaputt ist und ein Anwalt einen Gutachter beauftragt, der sagt, was das kostet, war nicht die Frage, sondern:
Was ist „der Schaden“?
Was ist da alles mit drin, sind da Krankenkosten, Gutachten, Anwälte, pipapo drin? Kommen da von beiden Seiten alle Kosten (was alle sind fragte ich auch) in einen Topf, wird umgerührt, und nach Schadenanteilen geteilt?
Oder hat man bei über 50% eigener Schuld gar nichts mehr dem Gegner abzuverlangen? (Meine Versicherung sagte mir bei 50% jeweils trägt jeder seine eigenen Kosten, stimmt das auch bei 20.000/200€?). Und eben bei zum Beispiel 90% Schuld beim Gegner: kann ich dem dann 90% des eigenen Schadens abverlangen?
Dass ich das dann wasserdicht kriegen muss, schwant mir schon langsam.
Danke und Grüße, ynot
Weil???
Haben die ihren Sohn mit der Fahrt etwa beauftragt? Nein. Dann haften sie auch nicht.
Eine Aufteilung von 70-30 (zu deinen Gunsten angenommen) bedeutet:
Du zahlst 30% seines Schadens, er zahlt 70% deines Schadens.
Wenn eine Versicherung nicht besteht, dann hilft die Verkehrsopferhilfe e.V. (und zwar nicht aus Kulanz oder Menschenliebe, sondern weil sie auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes i.V. mit der „Verordnung über den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ muss).
Wenn „nicht versichert“ bedeutet, dass zwar ein Versicherungskennzeichen angebracht war, dieses aber wegen des „Tuning“ nicht gilt, so zahlt trotzdem der Versicherer deinen Schadensanteil (und holt sich was vom Versicherungsnehmer zurück).
Zwei Dinge noch:
- Hast du deinen Haftpflicht schon Bescheid gegeben? UNBEDINGT machen!!!
- Hast du einen Anwalt hinzugezogen? Auch: Unbedingt machen.
Eine private Regelung macht mir Bauchschmerzen, weil ja auch eine Körperverletzung zu beachten ist.
Ist dir eigentlich bewusst, dass du Beschuldigter der Straftat „fahrlässige Körperverletzung“ bist?
Richtig.
Unsinn. Ganz einfach nur Unsinn. Zeig doch mal eben schnell das Gesetz, nach dem Eltern für ihre Kinder haften. Wirst Du nicht finden, weil das einfach nur Unsinn ist:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html
Schau mal rein, wie das Gesetz WIRKLICH lautet:
https://dejure.org/gesetze/BGB/832.html
Gruß
damals
Moin ramses,
so einfach ist das eben nicht, denn meines Wissens verhält es sich so
Ein Anspruch gegen den/die Erziehungsberechtigten kann sich aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht ergeben. Grundsätzlich haften Aufsichtspflichtige (also in der Regel die Eltern) für ihre minderjährigen Kinder.
Und das von X_Strom
stimmt soweit nicht, da die Eltern auch dann ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn sie wissen, dass ein Kind z.B. Zugang (und Schlüssel) zu einem Moped hat (das so nicht gefahren werden darf), und nicht verhindern, dass ihr Kind damit auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Da wird dann ein Schuh draus und die Eltern haften plötzlich doch, oder etwa nicht?
Grüße ynot
Das Maß dieser Straftat wird auch ermessen aus der Beteiligung des Geschädigten und was er selber zu seinen Verletzungen beigetragen hat, wie schwer die sind und das Ganze legt die Staatsanwaltschaft fest, soweit ist das klar.
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die
Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Art und Umfang der notwendigen Aufsicht sind vom Alter und dem Entwicklungsstand sowie der Situation abhängig. Wenn ein achtjähriger die Gelegenheit hatte, sich unbemerkt auf ein Moped zu setzen und damit drei Stunden durch die Gegend zu gurken, wird man sicherlich die Eltern fragen, was sie in der Zeit angestellt haben. Bei einem vierzehnjährigen hingegen, wird niemand erwarten, daß die Eltern den ganzen Tag lang in Sichtweite bleiben. Insofern kommst Du mit der Aufsichtspflicht hier keinen Meter bzw. Euro weiter, sofern es sich - wie erwähnt - nicht um einen achtjährigen oder ähnlich jungen Fahrer handelte.
Die versucht das nicht, die ist verpflichtet dem nachzugehen wenn die Polizei zur Unfallaufnahme hinzu gezogen wird und bei Personenschäden landet das auch zwangsläufig bei der Staatanwaltschaft.
Diese entscheidet dann ob es ein Gerichtsverfahren gibt. ramses90
Das hat genau gar nichts mit Haftung zu tun, das ist dir doch klar, oder?
Liest du ab und an auch, was man dir verlinkt? Kann ich mir nicht vorstellen, sonst würdest du nicht auf deiner völlig falschen Meinung bestehen. Oder findest du ‚anwalt.de‘ unseriös?
Gruß
damals
Hi!
Abgesehen, daß das wegen der Körperverletzung eh noch ein Nachspiel haben wird, für das du dir besser nen Anwalt nehmen solltest…
Sowas wie „unter Männern regeln“ wird es kaum geben. Das macht man, wenn man nen Spiegel abgefahren hat, einer also klar schuld hat, und der Schaden offensichtlich ist.
So schön es auch ist, daß der Mopedfahrer die Schuld auf sich nimmt, sobald es ums bezahlen geht, wird da sicher ein Anwalt aus dem Busch springen. Der wiederum wird zwar die… 30:70 Aufteilung der Schuld anerkennen, aber da du nur ne Schrottkarre hast, an der sich die fabrikneue Goldwing zerlegt hat, wirst du in deiner Gutmütigkeit kräftig drauf zahlen dürfen.
Ich weiß auch nicht, wie viel Geld du auf der hohen Kante hast, aber mit Polizei, Rettungswagen und wer weiß was wird der Schaden schnell hoch, auch wenn du nur nen Teil zahlen musst. Genau dafür hast du deine Versicherung. Die will aber auch frühzeitig über den Unfall informiert werden.
Diese Angelegenheit ist deutlich zu groß, um sie unter Männern zu regeln!
Und die besteht hier eben nicht so, wie du dir das vorstellst. Wie bereits verlinkt.
Und ich bin hier raus, bis du bereit bist zu lesen.
Gruß
damals
@xstrom
"Auch wenn sich diese alte Weisheit von Baustellenschildern bis ins Online-Zeitalter gehalten hat, stimmt sie nur bedingt. Kinder können auch selbst haften. Das regelt Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach gibt es zwei relevante Altersgrenzen: Wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, grundsätzlich nicht verantwortlich. Anders sieht es im Alter zwischen 7 und 18 Jahren aus. Wenn ein Kind oder Jugendlicher in dieser Altersspanne die „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ aufweist, so haftet es selbst für Rechtsverletzungen.
Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Minderjährige bei ihren Handlungen außerdem in der Lage sein, „die Gefährlichkeit beziehungsweise das Unrecht ihres Handelns“ zu erkennen. Diese potenzielle Einsichtsfähigkeit steigt normalerweise mit dem Alter. Kommt es zum Gerichtsverfahren, dürfte ein Richter daher im Zweifel prüfen lassen, wie es um den Entwicklungsstand des Minderjährigen bestellt ist." Quelle: aus dem genannten Link bei Heise!
Eindeutiger, dass Jugendliche selbst haften müssen geht´s doch eigentlich kaum noch und letztendlich wird das dann auch im Verfahren entschieden ob die Eltern ihre Ausichtspflicht verletzt haben indem sie Sohnemann Moped samt Schlüssel auf einem Silbertablett überreicht haben. ramses90
Dann VIEL Glück. Man wird es dringend brauchen!
Hallo Ramses,
also ICH war derjenige, der eine Haftung der Eltern in Erwägung gezogen hat, falls die Eltern den Sohn beauftragt hätten, mit dem unzulässigen Motorrad zu fahren.
Wobei ich mir da auch nicht so sicher bin.
Immerhin dürfte der 16- oder 17jährige durchaus in der Lage sein, die Unzulässigkeit zu erkennen und den Eltern zu erklären, dass er sich nicht strafbar machen möchte.
Ist ja sowieso fiktiv.
Tatsächlich wird er selber an dem Fahrzeug gebastelt haben, es eigenverantwortlich und in vollem Bewusstsein der Unzulässigkeit in Betrieb genommen haben. Selbst wenn die Eltern gewusst hätten (beweis das mal!), dass er da ein verbasteltes Höllengefährt im Keller hat, so hätte vermutlich eine deutlich Erklärung „Sohn, deine Basteleien gehen ja in Ordnung, aber wir sagen dir nochmal: Fahr damit nicht auf öffentlichen Straßen!“ gereicht.
Gab es da nicht Filesharing-Urteile, deren Tenor lautete: „Aufsichtspflicht ist erfüllt, wenn man den normal entwickelten Kinder die Unzulässigkeit erklärt und das Filesharing verbietet.“?
Sorry, sorry, sorry Meine Schuld! Dabei war´s doch der wenig einsichtige ynot. ramses90