Rechtlich kann man da heute in Deutschland nur noch dann etwas erreichen, wenn das „Du“ nachhaltend herabwürdigend eingesetzt wird. Das ist aber in dem beschriebenen Fall nicht gegeben. Die Schwelle liegt aufgrund des heute vielfach üblichen „Du“ inzwischen sehr hoch. D.h. man müsste schon einen Fall im Sinne von: „DU Hilfsschüler“, „DU hast ja nicht mal studiert“, „DU kannst Dir ja nicht einmal ein anständiges Auto leisten“, „DU kannst ja froh sein, wenn man dir einen Job als Klofrau gibt“, … haben, bei dem es nicht beim einmaligen „DU“ bleibt, sondern ganz klar ist, dass alleine schon dieses wiederholte „DU“ eine Herabwürdigung darstellen soll.
Ansonsten sehe ich das „Du“ durchaus auch nicht ganz unkritisch. Es kommt auf den Kontext an. im B2C Kunden ungefragt per Du anzusprechen, ist nicht ohne Risiko und sollte gut überlegt sein. Es gibt sicherlich Unternehmen, bei denen das passt, weil man sich da ohnehin in einer lockeren Freizeitsituation befindet. Aber die Grenzen sind natürlich fließend. Im Kollegenkreis gilt das Du in vielen Firmen schon lange als gesetzt und finde ich es auch unproblematisch. Im B2B-Kontext sollte es hingegen nur dann eingesetzt werden, wenn es eine individuelle nähere Beziehung der Beteiligten gibt. Ungefragt geht ein „Du“ in diesem Kontext mE gar nicht. Erst recht nicht, wenn man nicht einmal weiß, ob im anderen Unternehmen selbst überhaupt eine entsprechende Kultur herrscht. Dann den Einkäufer gleich per „Du“ anzusprechen, der dann die übrigen Kollegen aus dem eigenen Haus im Termin mit Frau X und Herrn Y vorstellt, gibt mit ziemlicher Sicherheit Abzüge in der B-Note.