Vielleicht hat sie noch einen guten Draht zu den Mitarbeitern, dann bekommt sie die Kopien, ohne daß der Vermieter das mitbekommen muß.
Zuständigkeit oder Datenschutz hin oder her. Damit Du in Ruhe erstmal rechnen kannst!
Sach mal, der hat für 2019 seine Gesamtsumme aus der Hausgeldabrechnung durch 12 mal 4 genommen?
Im Fall Deiner Nichte wäre der formale Weg: Vermieter meldet den Mieterwechsel der HV, die HV meldet an den Dienstleister.
Nicht unbedingt.
Woher soll die HV das wissen, wenn Deine Nichte ihre Kündigung an ihren Vermieter schickt?
Bei Sondereigentums-Verwaltung ist das was anderes. Da schickt der Mieter die Kündigung an die HV.
Ja. Sie ist Vertragspartner der Ablesefirma.
Sagen wir das halbe! ;–)
Gruß