Servus,
es geht um die Unterscheidung der beiden Partizipformen „untergeschlagen“ und „unterschlagen“.
Im Standarddeutschen haben diese zwei verschiedene Bedeutungen: „unterschlagen“ wird in Vergangenheits-, Passiv- und Partizipformen des Verbs „unterschlagen“ = „verheimlichen“ verwendet; für die entsprechenden Formen des Verbs „unterschlagen“ = „mit angewinkelten Kniegelenken unter sich nehmen“ verwendet man „untergeschlagen“.
Die vorgelegte Frage bezieht sich darauf, ob regional im deutschen Sprachraum für die zweite genannte Bedeutung auch die erste genannte Form verwendet werden kann.
Schöne Grüße
MM