Guten Tag,
ich habe folgendes „Problem“ und weiß nicht so richtig, wie ich mich verhalten soll. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Das Haus, in dem ich eine Wohnung angemietet habe, wurde zum 1.1.18 an einen neuen Eigentümer verkauft. Am 28.12.17 erhielt ich von dem zukünftigen Eigentümer ein Kündigungsschreiben (Kündigung zum 31.3.)
In dem Kündigungsschreiben wurden weder Gründe für die Kündigung genannt, noch wurde auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen.
Meiner Meinung nach, müsste die Kündigung unwirksam sein, da:
1.) Am 28.12 der Eigentümerwechsel noch gar nicht stattgefunden hatte (ich war jedoch vorab darüber informiert, dass zum 1.1. der Eigentümer wechselt). Aber am 28.12 war der neue Eigentümer ja noch nicht Eigentümer und kann mir daher schon grundsätzlich nicht kündigen, oder?
2.) Keine Kündigungsgründe genannt wurden
Folgende Fragen knüpfen sich an den o.g. Sachverhalt:
- Stimmt es, dass die Kündigung somit unwirksam ist?
- Falls Sie unwirksam ist, wie sollte ich verfahren, wenn ich möglichst lange in der Wohnung bleiben möchte, um Zeit für die Wohnungssuche zu gewinnen?
Kann ich die unwirksame Kündigung ignorieren oder muss ich Widerspruch o.ä einlegen? - Muss ich den neuen Eigentümer, falls er nachfragt, darauf hinweisen, dass die Kündigung unwirksam war und warum?
Vielen Dank!!!