Unzugängliches Wespennest über der Haustür

der satz

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen)
unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und
Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht
getötet werden.

lässt auf tendentielle interpretation
schliessen und muss deshalb noch lange nicht dem gesetz
entsprechen.

Falsch. Zwar ist die Aussage etwas allgemein gehalten, aber prinzipiell sind _alle_ Pflanzen und Tiere erst mal geschützt. Jeder Eingriff in die Natur muss begründet sein, je nach Sachlage sind die Hürden aber auch sehr klein. Das Tierschutzgesetz regelt ebenso, daß das Töten von Tieren nicht „einfach so“ geschehen darf, sondern ein berechtigtes Interesse bestehen muss.
Beispiel Hessisches Naturschutzgesetz:

_§ 36 Allgemeiner Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen

(1) Es ist verboten,

  1. ohne vernünftigen Grund wild wachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;

  2. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten;

  3. die Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören;

  4. Hecken, Gebüsche, Röhricht, Feldraine, Wegränder und Schilfbestände oder nicht bewirtschaftete Flächen durch das Ausbringen von Stoffen zu beeinträchtigen;

  5. die Bodendecke abzubrennen, soweit dies nicht durch Rechtsvorschrift zugelassen ist.

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Maßnahmen, die nach § 13 keiner Genehmigung bedürfen, nach § 31 Abs. 1 Satz 2 zulässig sind oder nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts oder § 31 Abs. 2 zugelassen wurden;

  2. das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen sowie die Entnahme von Blumen, Gräsern und Farnkraut sowie von Zweigen in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch; dies gilt nicht für besonders geschützte Arten und Pflanzen, die Kätzchen tragen;

  3. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen auf Hof- und Gebäudeflächen, Friedhöfen sowie in Gärten und Sportanlagen;

  4. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit von Schienenwegen, Straßen, Wegen, Plätzen oder Gewässern sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit wasserbaulicher Anlagen, insbesondere von Deichen, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren, erforderlich sind, soweit die Vögel in ihrer Brutzeit, die in der Regel zwischen 16. März und 31. August liegt, nicht gestört werden, wobei die Maßnahmen zeitlich und räumlich so durchzuführen sind, dass vorhandene Lebensräume in ihrer Funktion erhalten bleiben;

  5. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen zu Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege, denen eine Naturschutzbehörde zugestimmt hat;

  6. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder

  7. Maßnahmen, die aufgrund einer besonderen gesetzlichen Pflicht geboten sind.

(3) Die Naturschutzbehörden können, soweit die Arten nicht besonders geschützt sind, das Sammeln von wild lebenden Tieren und von wild wachsenden Pflanzen über das ohne Genehmigung zulässige Maß hinaus genehmigen, wenn durch das Sammeln der Bestand oder die Verbreitung der Art nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt wird._

Absatz 1.2 und 1.3 sind klar auf ein Wespennest anwendbar, eine z.B. _mutwillige_ Zerstörung also verboten und ggf. stafbewehrt. Allerdings schränken die folgenden Absätz dieses Verbot in so fern ein, als eine begründete Maßnahme z.B. in Kindergärten und Co. (2.6) erlaubt ist. Die Zerstörung eines Wespennestes im eigenen Garten ohne Gefährdung anderer oder eigenem berechtigten Interesse wäre aber demnach als illegal zu beurteilen! Und dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob Vespa vulgaris speziell geschützt ist (was nicht der Fall ist), jedes Tier und jede Pflanze ist generell erst mal geschützt.

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Hallo,

in den faq werden artikel/meinungen/veröffentlichungen
gesammelt, die vorrangig dem „umweltschutz“ dienen sollen.

FAQ dienen vielen und nicht nur dem Umweltschutz, sondern
Frequently Asked Questions, kurz FAQ, englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema, wie auch dem Umweltschutz.

Bekannt geworden sind FAQ in der Informationstechnik, insbesondere im Internet, wo viele Newsgroups des Usenet eine FAQ-Sammlung erstellt haben, um die Foren und auch die Archive zu entlasten, damit diese nicht mit doppelten und mehr Fragen zum selben Thema zugemüllt werden.

dabei wird nicht geprüft, ob es sich um eine tendenzielle
interpretation handelt oder um fachwissen, welches eher selten
vorzufinden ist.

Vielleicht hättest du erst in die FAQ geschaut und dann deinen Artikel geschrieben, denn dann wäre dir nämlich aufgefallen, dass diese Gesetze direkt am Anfang zu lesen sind:

Nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Es ist jedem Mitglied zu zutrauen erst in den FAQ zu lesen und dann seinen Artikel zu verfassen.

Gruß
BelRia

Bitte? Ein- und Zweijährige stecken _alles_ in den Mund

schau mal genau hin: Sie stecken nichts in den Mund, was sich
bewegt. Tote Wespen stechen nicht.

Falsch, denn eines der wichtigsten taktilen Organe von
Kleinkindern ist der Mund, damit „erkunden“ sie ihre Welt. Was
meinst du, warum alles Spielzeug, Kindermöbel und Co. aus
ungiftigem, bissfesten Material sein muss?

Man kann Kinder durchaus so erziehen, dass sie nichts in den Mund stecken was a) auf dem Boden liegt und b) was sie nicht kennen, dann erübrigt sich das Problem …Wespen in den Mund stecken von alleine.

Tote Wespen stechen bestimmt nicht mehr und schmecken tun sie sicher auch nicht.

Gruß
BelRia

Es gibt 70 Wespenarten, ganz verschieden lebende. Die tun alle
nichts und sind geschützt.

Dann war es wohl Einbildung, dass sich mein 4-jähriger Sohn am letzten Wochenende 4 Wespenstiche einfing, als er unbewusst einem Wespennest zu nahe kam. Die umgehend heftig anschwellenden Einstichstellen… wen kümmert’s? Und die Schmerzen - ein Indianer spürt keinen Schmerz.

Jedem das Seine. Ich will jedenfalls kein Wespennest bei uns im Haus und würde es von einem Fachmann entfernen lassen, aber es steht jedem frei, es anders zu handhaben.

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hallo hermann,

wenn du dir die erste faq durchliest, wirst du feststellen, dass dort nirgends(!) mehr als eine tendentielle meinung bzw. interpretation des naturschutzgesetzes zu finden ist. der in der faq angeführte erste absatz des gesetzes ist so etwas wie der wunsch des gesetzgebers, den er danach im detail ausarbeitet. auch dein gesetzestext ist nicht vollständig und auch du interpretierst dinge hinein, die so nicht dastehen.

du behauptest also, §1.2 und 1.3 verbieten ganz klar die zerstörung des wespennestes der ursprungsposterin.

Ich lese dann aber auch noch:

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Maßnahmen, die nach § 13 keiner Genehmigung bedürfen, nach § 31 :Abs. 1 Satz 2 zulässig sind oder nach den Vorschriften des Dritten :Abschnitts oder § 31 Abs. 2 zugelassen wurden;

da würde es doch erst richtig spannend werden, zu erfahren, was denn der § 13 oder der §31 sagen.

und dann:

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen auf Hof- und Gebäudeflächen, :Friedhöfen sowie in Gärten und Sportanlagen;

was, wenn nicht eine „pflegemassnahme“ auf hof- und gebäudeflächen käme bei der ursprungsposterin in frage?

so ganz nebenbei interessiert mich, weshalb deiner meinung nach das gesetz kinder eines kindergartens besser schützen soll als kinder im normalen familienverband?

millia

ot: zeobakterlith
könntest du mir etwas über das mittel sagen, das war doch auch für die fische?

auch dein gesetzestext ist nicht vollständig und
auch du interpretierst dinge hinein, die so nicht dastehen.

Nein.

du behauptest also, §1.2 und 1.3 verbieten ganz klar die
zerstörung des wespennestes der ursprungsposterin.

Falsch. Diesen Zusammenhang stellst du gerade her.

da würde es doch erst richtig spannend werden, zu erfahren,
was denn der § 13 oder der §31 sagen.

Zu faul nachzuschlagen?

§ 13 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in der Eingriffsregelung, zulassungsfreie Tatbestände

Betrifft keine Privatpersonen, enthält Hinweis auf ggf. gesonderte Regelungen in geschlossenen Siedlungen.

§ 31 Gesetzlich geschützte Biotope

Wohl kaum…

was, wenn nicht eine „pflegemassnahme“ auf hof- und
gebäudeflächen käme bei der ursprungsposterin in frage?

Die Zerstörung eines Wespennestes _ohne bestehende Gefährung_ von Personen oder Kindern bliebe illegal. Den Zusammenhang zur OP stellst du her, nicht ich.

so ganz nebenbei interessiert mich, weshalb deiner meinung
nach das gesetz kinder eines kindergartens besser schützen
soll als kinder im normalen familienverband?

Wo habe ich das behauptet? Bitte lies erst mal den ganzen Thread, bevor du solche Aussagen machst. Deine Kritik der FAQs bleibt oberflächlich und im Kern falsch. Jeder unnötige und nicht ausreichend begründete Eingriff in die Natur widerspricht den geltenden Gesetzen und ist strafbewehrtem Vandalismus gleichzusetzen. Das Wespennest über einer Haustür wird davon nicht berührt, da es ein begründeter Eingriff ist. Allerdings gilt auch in solchen Fällen das Tierschutzgesetz, eine fachgerechte Entfernung ist also angeraten, denn eine akute Gefährdung ist nicht zu erkennen.

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fachgerechte Entfernung ist also angeraten, denn eine

akute Gefährdung ist nicht zu erkennen.

So Ihr Streihähne über Paragraphen !

Kommt in die Kinderklinik und schaut Euch das Mädelchen
an:
Allergischer Schock nach Wespenstich!

Himmel nochmal, was können Eltern mit Euren Vorschriften JA oder NEIN anfangen in diesen Augenblicken der Angst und Sorge?

So, das musste ich sagen und mir ist wohler geworden

Inge

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maul nicht mit mir :smile:))
hallo inge,

ich bin eh dafür, dass das wespennest weggemacht wird - weil ich an die kinder denke.

-)

millia

hallo,

auch dein gesetzestext ist nicht vollständig und
auch du interpretierst dinge hinein, die so nicht dastehen.

Nein.

na gut. das ist ein entwaffnendes argument, das mich absolut und voll überzeugt.

du behauptest also, §1.2 und 1.3 verbieten ganz klar die
zerstörung des wespennestes der ursprungsposterin.

Falsch. Diesen Zusammenhang stellst du gerade her.

auch gut. du behauptest nur, wespennester dürfen nicht zerstört werden. die ursprungsposterin hatte dann wohl ein problem mit hühneraugen.

da würde es doch erst richtig spannend werden, zu erfahren,
was denn der § 13 oder der §31 sagen.

Zu faul nachzuschlagen?

ja. und ich habe eine ganz gute idee: wir fragen doch einfach die faq-betreuer nach einem link, wo wir das komplette (!) - und nicht nur einen auszug - gesetz nachlesen können, ok? behauptungen in den faq sollten ohnehin mit belegen abgesichert sein.

es hilft ja auch nicht weiter, dein hessisches gesetz als basis für eine auskunft einer z.b. hamburgerin heranzuziehen.

§ 13 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in der
Eingriffsregelung, zulassungsfreie Tatbestände

Betrifft keine Privatpersonen, enthält Hinweis auf ggf.
gesonderte Regelungen in geschlossenen Siedlungen.

schon wieder recht interessant: „geschlossene siedlungen“ (den rest muss ich leider wieder mal raten). möglicherweise wohnt die up dort?

was, wenn nicht eine „pflegemassnahme“ auf hof- und
gebäudeflächen käme bei der ursprungsposterin in frage?

Die Zerstörung eines Wespennestes _ohne bestehende Gefährung_
von Personen oder Kindern bliebe illegal.

nein. es werden kinder gefährdet.

so ganz nebenbei interessiert mich, weshalb deiner meinung
nach das gesetz kinder eines kindergartens besser schützen
soll als kinder im normalen familienverband?

Wo habe ich das behauptet?

ich zitiere dich:

Absatz 1.2 und 1.3 sind … Allerdings schränken die folgenden :Absätz dieses Verbot in so fern ein, als eine begründete Maßnahme z.B. :in Kindergärten und Co. (2.6) erlaubt ist.

Die Zerstörung eines Wespennestes im eigenen Garten ohne Gefährdung :anderer oder eigenem berechtigten Interesse wäre aber demnach als :illegal zu beurteilen!

zur erinnerung: die up sieht ihre kinder von wespenstichen gefährdet. und nur so nebenbei: sie wollte das nest zu keiner zeit selbst entfernen, sondern fragte, wie sie es am besten anstellen sollte.

als freuen wir uns auf einen aussagefähigen link der faq-betreuung.

millia

zur erinnerung: die up sieht ihre kinder von wespenstichen
gefährdet.

Richtig, aber den Bezug zu deiner davon unabhängigen FAQ-Kritik stellst alleine du her.

Egal, Thema für mich erledigt, da von deiner Seite keine Argumente, sondern Wiederholungen kommen.

Himmel nochmal, was können Eltern mit Euren Vorschriften JA
oder NEIN anfangen in diesen Augenblicken der Angst und Sorge?

Es gibt in diesem Zusammenhang kein NEIN. Milia möchte nur etwas an den FAQs rumstänkern und verliert dabei den Bezug zu ihre eigene Kritik.

So ist es richtig!

WEIL ICH AN DIE KINDER DENKE!
Jetzt weiss jeder was Sache ist. Habe es auch nicht anders von dir gedacht. Frieden?

Übrigens:
WESPEN STECHEN NICHT…

Kein Kommentar

Da sind wir uns einig, oder?

Wäre dankbar ,wenn mir jemand erklärt, was die drei Buchstaben heissen: FAQ danke Inge

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Ralf,

das meinte ich ja damit, es erschien mir seltsam,
dass gerade vor dem eigenen Nest so viele tote Wespen sein sollen.

Aber die UP hat ja jetzt geschrieben, dass es pro Tag nur ein bis zwei sind.
Das ist bei einem mittleren Wespennest normal, denke ich.

Gruß
BT

Hallo,

nachdem sich hier seitenweise die Fachleute über das „ob erlaubt oder nicht“ streiten,
mal eine Frage zu dem „unzugänglich“.

Inwiefern ist das Nest unzugänglich?
Ist es nur so weit oben dass man ohne lange Leiter nicht hinkommt oder muss man erst eine Holzverkleidung abmontieren, oder wie?

Ich würde übrigens vorschlagen, dass du einen Imker beauftragst, das Nest abzuschneiden und in einen Holzkasten zu tun, den man irgendwo auf eurem Grundstück weit weg von spielenden Kleinkindern anbringt.
So weit ich weiss, reparieren Wespen ihr Nest wenn es beschädigt ist.

Gruß
BT

Übrigens:
WESPEN STECHEN NICHT…

Dann waren die aus der angefressenen Feige letzte Woche vom Mond?

hallo inge,

das heisst auf so schön neudeutsch: FrequentlyAskQuestions (= häufig gestellte fragen). du findest im rechten oberen feld eine schaltfläche zum anklicken.

dir zur erklärung: jahrelang wurde hier über die anwendung eines unkrautmittels herumgestritten. ständig wurde bezug auf ein gesetz genommen, nach dem es angeblich verboten sei. tausende sternchen wurden verteilt an jene, die meine einsprüche (und mich) niederprügelten.

aber das zitierte gesetz war unvollständig und wies eben eine (gewünschte?) tendenz richtung umweltschutz auf. die vom gesetz her ganz klar definierten anwendungsmöglichkeiten wurden einfach unterschlagen.

ich vermute, dass es sich mit dieser jetzt von mir kritisierten faq ebenso verhält - zumindest zitiert sie ja nur die präambel für „besonders geschützte arten“, die restliche fauna fällt in dieser faq schon einmal unter den tisch. trotzdem beziehen sich immer wieder poster auf diese faq, wie eben auch hier im falle der wespen, von denen ja nicht alle „unter besonderem schutz“ stehen.

aber kriebelmücken und gelsen werden wohl trotzdem auch von den härtesten verfechtern des umweltschutzes erschlagen *grins*

lass’ dich nicht von hermann schäfer wegen der wespenstiche irre machen. der kennt keine ironie:smile:)

millia

Wahrscheinlich schon, der Mann wohnt ja auch dort!

Mit nehme ich Bezug auf den
Artikel vom 17.7. 08: Wespen tun nichts…

Meine Erfahrungen in der Kinderklinik sprechen Bände.

Ich hoffe nun, jeder kann entscheiden,wann Gefahr im Verzug ist und handelt vernünftig und schnell

Denn wer wohnt schon gerne hinter dem Mond?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

lass’ dich nicht von hermann schäfer wegen der wespenstiche

irre machen. der kennt keine ironie:smile:)

millia

Hallo Millia
Deine Erklärung ist klar und interessant, habe diese Abkürzung schon öfter gelesen und nie gewusst, wohin damit.
Was so eine einfache Frage einer besorgten Mutter auslösen kann?
Bin auch oft erstaunt, wie lebensfremd sich
wissenschaftliche Entscheide anfühlen.

Mit Wespen und Hornissen habe ich grosse Erfahrung, den als die Hornissen sich in unser Schlafzimmer durchfrassen, ( Chaletbau ) da gabs Alarmstufe rot!
Schade gehe ich nicht mehr zur Schule, das gäbe einen tollen Aufsatz im Deutschunterricht!!!
Einen Guten Sommer an dich, Millia und alle

Inge

aber das zitierte gesetz war unvollständig und wies eben eine
(gewünschte?) tendenz richtung umweltschutz auf.

Damit müßte man nun folgern, daß dir Naturschutz egal ist. Auch gut.

die vom gesetz her ganz klar definierten anwendungsmöglichkeiten
wurden einfach unterschlagen.

Nein, denn das Ziel des Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege ist ganz klar Vermeidung jeglichen Eingriffes, sofern möglich und geboten.

eben auch hier im falle der wespen, von denen ja nicht alle
„unter besonderem schutz“ stehen.

Es ist _egal_ ob ein Tier und besonderem Schutz steht oder auf roten Listen, jedes Wildtier ist erst mal geschützt und darf nicht ohne Grund getötet werden. Und das ist auch gut so.
Auf der roten Listen oder gar im Artenschutz aufgelistete Tiere sind nur noch mal gesondert zu behandeln und eine Tötung ggf. von der örtlichen Naturschutzbehörde zu genehmigen. Das gilt btw. selbst für ein solches Nest an der Haustür, sofern es eine Wespenart wäre, die vom Aussterben bedroht ist. Deshalb sollte man stets die Entfernung einen Fachmann machen lassen, sofern man nicht selbst sicher ist, daß die Insektenart nicht auf den roten Listen steht. Die sog. „mittlere Wespe“ (Dolichovespula media) und die Hornissen (Vespa crabro) sind nämlich schon auf den Listen. Hornissennester dürfen nur mit Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden!

lass’ dich nicht von hermann schäfer wegen der wespenstiche
irre machen. der kennt keine ironie:smile:)

Die schon, nur beim Naturschutz keinen Spaß.

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