Hallo,
grundsätzlich sind die Eltern eines Kindes dazu verplichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen (Schulbesuchsplicht).
Die Regelungen hierzu können von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein.
Meist ist es so, dass der Klassenlehrer bis zu einem Tag vom Unterricht befreien kann. Alles, was darüber hinaus geht, muss von der Schulleitung genehmigt werden. Hierfür sollten wichtige Gründe vorliegen, die Befreiung liegt aber im sachgerechten Ermessen der Entscheider.
Bei Verletzung der Schulpflicht und einer entsprechenden Anzeige ist die Verhängung eines Bussgeldes bis hin zu einer Gefängnisstrafe möglich. Dies unterliegt aber mehreren Eskalationsstufen. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialbehörde und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann bei älteren Kindern dies Bußgeld auch in Arbeitsstunden umgewandelt werden. Auch schulische Erziehungsmaßnahmen (Nachsitzen usw.) sind vorstellbar.
Nach meinen Erfahrungen wird frühestens nach mehreren Verstößen gegen die Schulplicht durch die Schulleitung Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstattet. In diesem Fall und sollte ein schwänzender Schüler durch die Polizei aufgegriffen werden, wird oft auch die zuständige Sozialbehörde unterrichtet.
Unangenehmer können die Folgen für die Beteiligten sein, wenn der Versuch unternommen wird, das Fehlen mit vorgeschobener Krankheit oder nicht vorhandenen anderen Gründen zu erklären. Solche Versuche sind meist zum Scheitern verurteilt, da sich meist jemand verplappert. Außerdem ist es fatal, die Kinder zum Lügen anzuregen.
Ich empfehle den Kontakt über den Klasselehrer mit der Schulleitung um zu einer offiziellen Befreiung vom Unterricht zu gelangen, zumindest zu einer Duldung. Sollten bei einer Ablehnung die Kinder nicht zum Unterricht erscheinen, müssen halt die Folgen getragen werden.
In den letzten Jahren wurden in B.-W. Unterrichtsbefreiungen für mehrere Tage wegen früheren Urlaubsantritt oder späterer Heimkehr nicht mehr gewährt.
Das Grenzbehörden die Erfüllung der Schulbesuchspflicht kontrollieren habe ich noch nie gehört oder erlebt. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass diese auch etwas besseres zu tun haben.
Mit freundlichem Gruß