Urlaubsbeginn vor den schulferien

hallo, 
haben Freunde in nrw, die zwei Tage vor den Osterferien mit den Kids in Urlaub fliegen, wegen wesentlich günstigerem Flugpreis, ohne Genehmigung der Schulleitung.

habe mal gelesen, das der Grenzschutz/Polizei dies im Flughafen kontrollieren kann.

welche Folgen kann das haben?

flugverbot? Geldstrafe ?

wir sin da unterschiedlicher meinung

danke

Hallo,

Ja genau,
Das ist verboten und normalerweise wird eine Geldstrafe verhangt.

Liebe Grüße

Hallo grossvater32,

die Geldstrafe ist nicht das Schlimmste. Wenn kontrolliert wird, kann es sein, dass man nicht auf den Flug gelassen wird. Ist schon geschehen.

Siboniwe

Kann beides sein. Ich tippe aber nur auf eine Geldstrafe. Zurecht! Wenn das jeder machen würde …

Kann beides sein. Ich tippe aber nur auf eine Geldstrafe.

Muss ja nicht direkt ein „Flugverbot“ sein - es reicht - wie vor einigen Jahren auf dem Flugplatz Stuttgart gesehen - wenn man den Erlaubnisschein der Schule einfordert und das Gezetere darum so lange dauert, dass der Flug verpasst wird.

Siboniwe

Hallo,

wer ohne Genehmigung der Schulleitung vor den Ferien in den Urlaub fliegen möchte und dabei erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen und damit rechnen, gar nicht erst in den Flieger gelassen zu werden. Da vor allem vor den Ferien verstärkt kontrolliert wird, ist das Risiko erwischt zu werden sehr hoch.

Grüße Leee

Hallo,
grundsätzlich sind die Eltern eines Kindes dazu verplichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen (Schulbesuchsplicht).

Die Regelungen hierzu können von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein.

Meist ist es so, dass der Klassenlehrer bis zu einem Tag vom Unterricht befreien kann. Alles, was darüber hinaus geht, muss von der Schulleitung genehmigt werden. Hierfür sollten wichtige Gründe vorliegen, die Befreiung liegt aber im sachgerechten Ermessen der Entscheider.

Bei Verletzung der Schulpflicht und einer entsprechenden Anzeige ist die Verhängung eines Bussgeldes bis hin zu einer Gefängnisstrafe möglich. Dies unterliegt aber mehreren Eskalationsstufen. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Sozialbehörde und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann bei älteren Kindern dies Bußgeld auch in Arbeitsstunden umgewandelt werden. Auch schulische Erziehungsmaßnahmen (Nachsitzen usw.) sind vorstellbar.

Nach meinen Erfahrungen wird frühestens nach mehreren Verstößen gegen die Schulplicht durch die Schulleitung Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstattet. In diesem Fall und sollte ein schwänzender Schüler durch die Polizei aufgegriffen werden, wird oft auch die zuständige Sozialbehörde unterrichtet.

Unangenehmer können die Folgen für die Beteiligten sein, wenn der Versuch unternommen wird, das Fehlen mit vorgeschobener Krankheit oder nicht vorhandenen anderen Gründen zu erklären. Solche Versuche sind meist zum Scheitern verurteilt, da sich meist jemand verplappert. Außerdem ist es fatal, die Kinder zum Lügen anzuregen.

Ich empfehle den Kontakt über den Klasselehrer mit der Schulleitung um zu einer offiziellen Befreiung vom Unterricht zu gelangen, zumindest zu einer Duldung. Sollten bei einer Ablehnung die Kinder nicht zum Unterricht erscheinen, müssen halt die Folgen getragen werden.

In den letzten Jahren wurden in B.-W. Unterrichtsbefreiungen für mehrere Tage wegen früheren Urlaubsantritt oder späterer Heimkehr nicht mehr gewährt.

Das Grenzbehörden die Erfüllung der Schulbesuchspflicht kontrollieren habe ich noch nie gehört oder erlebt. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass diese auch etwas besseres zu tun haben.

Mit freundlichem Gruß

Ergänzung zu meiner ausführlichen Antwort:

offensichtlich ist es in sehr seltenen Einzelfällen doch zu Meldungen der Grenzbehörden bei dem Verdacht auf Schulpflichtsverletzungen bei der zuständigen Schulbehörde gekommen. Allerdings wäre wohl ein Flugverbot nicht rechtens.

Entsprechende Pressemeldungen sind über Google bei Engabe folgender Suchbegriffe zu finden:

kontrolle schulpflicht flughafen

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Silberhaar,

Die Regelungen hierzu können von Bundesland zu Bundesland
etwas unterschiedlich sein.

Meist ist es so, dass der Klassenlehrer bis zu einem Tag vom
Unterricht befreien kann. Alles, was darüber hinaus geht, muss
von der Schulleitung genehmigt werden.

Das gilt in den meisten Bundesländern nicht vor den Ferien, nur unterm Jahr darf der Lehrer für 1 oder 2 Tage selbst befreien. Direkt an Ferien anschließende Tage braucht die Genehmigung der Schulleitung.

Ich empfehle den Kontakt über den Klasselehrer mit der
Schulleitung um zu einer offiziellen Befreiung vom Unterricht
zu gelangen, zumindest zu einer Duldung.

Hier sollte erklärt werden, was Duldung bedeutet: die Abwesenheit wird zur Kenntnis genommen, aber im Zeugnis erscheint „soundsoviel Tage unentschuldigt gefehlt“.

Das Grenzbehörden die Erfüllung der Schulbesuchspflicht
kontrollieren habe ich noch nie gehört oder erlebt.

Doch, zumindest auf Flughäfen. Das war in den letzten Jahren immer mal wieder in den Nachrichten.

Siboniwe

. Allerdings wäre wohl ein Flugverbot nicht rechtens.

Aber eine Verzögerung aufgrund der Unannehmlichkeiten hätte den selben Effekt, zumindest muss dann ein Aufpreis für den umgebuchten Flug bezahlt werden.

Siboniwe

Hallo,
in NRW ist diese Unsitte (das Fernbleiben oder Fernhalten vom Unterricht) eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5000 EUR kosten kann (siehe SchulG NRW, irgendwas um den §41 glaube ich).

Für die Eltern ausgesprochen unangenehm könnte zwar die dortige Zulässigigkeit des unmittelbaren Zwangs (siehe §66 ff. Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW) sein. Es ist also theoretisch möglich, das Kind (durch Polizei oder Ordnungsamt) an der Reise zu hindern. Allerdings kommt es dabei auf den Einzelfall an und dürfte in der Regel unangemessen sein (die Eltern dürften dann wohl vor Ort zur Aufsicht nötig sein und ggf. sind weitere Personen wie nicht schulpflichtige Angehörige davon betroffen). Deshalb wird das in der Praxis (leider) wohl kaum vorkommen.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

haben Freunde in nrw, die zwei Tage vor den Osterferien mit den Kids in Urlaub fliegen, wegen wesentlich günstigerem Flugpreis

welche Folgen kann das haben?

nun, die Kinder könnten den Eindruck gewinnen, dass

  • Geld wichtiger ist als Moral.
  • jeder selbst entscheidet, ob Schule (und später Arbeit) verplichtend ist.
  • die Tragik der Allmende nicht den Einzelnen betrifft

Gruß
achim

Hallo,
Silberhaar hat hier sehr ausführlich und richtig geantwortet! (Lob)
Hinzufügen möchte ich noch, dass es in B.-W. schon vorgekommen ist, dasss der Bundesgrenzschutz an der Schule angerufen hat, um festzustellen, dass die behauptete Befreiung auch so stimmt. Wir raten deshalb den Eltern, unsere Antwort auf den schriftlichen Antrag auf die Reise mitzuehmen.
Den Aspekt der Moral: „Zu was für Menschen möchte ich meine Kinder erziehen?“  halte ich hierbei aber für die wichtigere Frage.

Also der Grenzschutz kümmert sich sicher nicht um solche Geschichten. Pässe habt ihr ja wohl von Kidis.

Ja, es ist tatsächlich so, dass auf den Flughäfen kontrolliert wird. Denn damit soll unterbunden werden, dass Schüler frühzeitig den Unterricht verlassen, um in Urlaub zu fliegen. Immerhin gibt es bei uns eine Schulpflicht. Und diese zu umgehen, indem man das Kind früher aus dem Unterricht nimmt, nur um ein paar Euro zu sparen, ist tatsächlich strafbar. Mit einer Geldbuße muss man zumindest rechnen, wenn man dabei erwischt wird.
Wenn es wirklich wichtig ist, beim Urlaub Geld zu sparen, und nicht nur „Geiz ist geil“ eine Rolle spielt, kann man ja auch die unterschiedlichen Ferienbeginne der Bundesländer nutzen und von einem anderen Startort aus günstiger fliegen.

hallo,

wo liegt denn das Problem, eine Ausnahmegenehmigung vom Direktor zu bekommen?

lg, Dany

Hallo Dany,

mit hoher Wahrscheinlichkeit darin, dass diese nicht erteilt wird. Die meisten Bundesländer haben inzwischen diesbezüglich eindeutige Regelungen.

Und wenn das Kind dann trotzdem fehlt, ist die Gefahr des Erwischtwerdens natürlich umso größer - zumal in diesem Fall ein ärztliches Attest fällig würde.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

wo liegt denn das Problem, eine Ausnahmegenehmigung vom
Direktor zu bekommen?

das Problem liegt darin, dass direkt vor oder nach den Ferien in der Regel keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, eben damit man nicht die Idee kommt,
die Ferien wegen der Geldesparnis für Flüge außerhalb der Ferienzeiten zu verlängern.

Gruß
Christa

Moin,

wo liegt denn das Problem, eine Ausnahmegenehmigung vom
Direktor zu bekommen?

Gegenfrage: hast Du die schon mal erfragt?! Und wenn ja, auch gekriegt?!

Gandalf

1 Like

Hallo

welche Folgen kann das haben?

nun, die Kinder könnten den Eindruck gewinnen, dass

  • Geld wichtiger ist als Moral.

Wieso Moral? Ich denke, eigentlich sollen die Kinder zur Schule gehen, um was zu lernen, und nicht aus moralischen Gründen. - Und jeder weiß, dass in den letzten beiden Tagen meist sowieso nicht mehr viel gelernt wird. Na ja, bei den Osterferien weiß ich es nicht so genau.

  • jeder selbst entscheidet, ob Schule (und später Arbeit) verplichtend ist.

Bei der Arbeit erledigt man ja (meist) Arbeiten, die tatsächlich von irgendjemandem benötigt werden. In der Schule doch eher nicht.

  • die Tragik der Allmende nicht den Einzelnen betrifft

Für das Wort Allmende musste ich Google bemühen :smile:
Aber ist es denn wirklich tragisch für die Allgemeinheit, wenn ein Schüler mal nicht anwesend ist? Wofür genau ist seine Anwesenheit so wichtig?

Viele Grüße