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Update: vor 2 Tagen
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Brüssel ist mit der Blockade russischer Medien nicht über seinen Zuständigkeitsbereich hinausgegangen. Niederländische Presse- und Informationsfreiheitsorganisationen hatten eine Klage gegen diese Zwangsblockade eingereicht, die jedoch vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt wurde.
Europäische TV- und Internetanbieter müssen auf Anordnung der Europäischen Kommission die Sendungen und Websites verschiedener russischer Medien sperren. Dazu gehören Russia Today, Sputnik und Russia 24.
Diese Maßnahme wurde kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 ergriffen. Russische Propaganda- und Desinformationskampagnen wurden als direkte Bedrohung für die Demokratie, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Europäischen Union angesehen. Sie sind Teil einer umfassenderen Strategie der modernen Kriegsführung. Mit der Blockade russischer Fernsehsender wollte Brüssel die europäischen Werte und die Stabilität der Region schützen.
Wie Sie im folgenden Artikel lesen können, haben drei niederländische Internetunternehmen mit Unterstützung von Organisationen für Presse- und Informationsfreiheit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Parteien waren der Meinung, dass Brüssel mit der Zensur einen gefährlichen Weg beschreite. Die Sperrpflicht für russische Medien würde nach Ansicht der Parteien sogar gegen die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats verstoßen.
Aber die Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Der Gerichtshof entschied, dass die EU gerade wegen der internationalen Krise das Recht hat, diese Maßnahmen zu ergreifen.
Die Blockade russischer Fernsehsender hatte ein klares Ziel
Nach Auffassung des Gerichtshofs besteht der Zweck der Maßnahmen darin, die demokratischen Werte der Union vor Propaganda und Desinformation zu schützen. Diese wird von der russischen Regierung über die gesperrten TV-Kanäle verbreitet.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem argumentiert, dass die Maßnahmen die Meinungsfreiheit einschränkten. Der Gerichtshof entschied, dass es sich hierbei um ein Grundrecht handelt, das jedoch eingeschränkt werden kann, wenn dies zur Erreichung anderer Ziele des Allgemeininteresses erforderlich ist. In diesem Fall geht es um den Schutz der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und des Friedens.
Darüber hinaus sind die Maßnahmen nach Auffassung des Gerichtshofs vorübergehend und reversibel und berühren nicht den Kern des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Sie richten sich gegen bestimmte russische Medien, nicht gegen die Internetanbieter selbst oder deren Nutzer im Allgemeinen.
Der Gerichtshof hat daher einen klaren Standpunkt vertreten und die Maßnahmen als rechtmäßig, verhältnismäßig und im Einklang mit internationalen und europäischen Standards bezeichnet. Der Gerichtshof entschied ferner, dass Brüssel für die Verhängung dieser Beschränkungen zuständig ist. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Internetanbieter keinen unmittelbaren Grund, diese Maßnahmen anzufechten.