Urteil des Europäischen Gerichtshof: Sargnagel für die Demokratie?

Hallo,
laut dem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Beschränkung der Meinungsfreiheit erlaubt, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient. Im Fall ging es darum die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Frieden nicht zu gefährden.

Super! Dann kann man jetzt alle Inhalte blockieren die die öffentliche Ordnung bzw. die Sicherheit oder den Frieden stören könnten - und das kann sehr viel sein.

Wahrscheinlich könnte die mediale Thematisierung dieses Urteils die öffentliche Ordnung in Deutschland stören, denn in den deutschen Medien findet man dazu nichts - obwohl das Urteil schon zwei Tage alt ist:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A62022TJ0307

(Übrigens in allen Sprachen die in der EU gesprochen werden verfügbar - außer auf deutsch.)

Bzw. hier journalistisch aufgearbeitet (Übersetzungsprogramm im Browser nötig):

https://www.nu.nl/tech/6350528/brussel-mag-van-hoogste-rechter-russische-tv-zenders-blokkeren.html

Wie stark dürfte die Meinungs- und Pressefreiheit künftig beschnitten werden?

Gruß
Desperado

Schreib doch mal um was es geht…einen russischen Propagandasender der Fake News und Hass verbreitet, witzig solche Gesetze die feststellen das oben genanntes nicht unter die Pressefreiheit fällt…

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einmal mit Deepl übersetzt

Update: vor 2 Tagen

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Brüssel ist mit der Blockade russischer Medien nicht über seinen Zuständigkeitsbereich hinausgegangen. Niederländische Presse- und Informationsfreiheitsorganisationen hatten eine Klage gegen diese Zwangsblockade eingereicht, die jedoch vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt wurde.

Europäische TV- und Internetanbieter müssen auf Anordnung der Europäischen Kommission die Sendungen und Websites verschiedener russischer Medien sperren. Dazu gehören Russia Today, Sputnik und Russia 24.

Diese Maßnahme wurde kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 ergriffen. Russische Propaganda- und Desinformationskampagnen wurden als direkte Bedrohung für die Demokratie, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Europäischen Union angesehen. Sie sind Teil einer umfassenderen Strategie der modernen Kriegsführung. Mit der Blockade russischer Fernsehsender wollte Brüssel die europäischen Werte und die Stabilität der Region schützen.

Wie Sie im folgenden Artikel lesen können, haben drei niederländische Internetunternehmen mit Unterstützung von Organisationen für Presse- und Informationsfreiheit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Parteien waren der Meinung, dass Brüssel mit der Zensur einen gefährlichen Weg beschreite. Die Sperrpflicht für russische Medien würde nach Ansicht der Parteien sogar gegen die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats verstoßen.

Aber die Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Der Gerichtshof entschied, dass die EU gerade wegen der internationalen Krise das Recht hat, diese Maßnahmen zu ergreifen.

Die Blockade russischer Fernsehsender hatte ein klares Ziel

Nach Auffassung des Gerichtshofs besteht der Zweck der Maßnahmen darin, die demokratischen Werte der Union vor Propaganda und Desinformation zu schützen. Diese wird von der russischen Regierung über die gesperrten TV-Kanäle verbreitet.

Die Staatsanwaltschaft hatte zudem argumentiert, dass die Maßnahmen die Meinungsfreiheit einschränkten. Der Gerichtshof entschied, dass es sich hierbei um ein Grundrecht handelt, das jedoch eingeschränkt werden kann, wenn dies zur Erreichung anderer Ziele des Allgemeininteresses erforderlich ist. In diesem Fall geht es um den Schutz der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und des Friedens.

Darüber hinaus sind die Maßnahmen nach Auffassung des Gerichtshofs vorübergehend und reversibel und berühren nicht den Kern des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Sie richten sich gegen bestimmte russische Medien, nicht gegen die Internetanbieter selbst oder deren Nutzer im Allgemeinen.

Der Gerichtshof hat daher einen klaren Standpunkt vertreten und die Maßnahmen als rechtmäßig, verhältnismäßig und im Einklang mit internationalen und europäischen Standards bezeichnet. Der Gerichtshof entschied ferner, dass Brüssel für die Verhängung dieser Beschränkungen zuständig ist. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Internetanbieter keinen unmittelbaren Grund, diese Maßnahmen anzufechten.

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Sag doch einfach, dass Du kein Problem damit hättest, wenn Russland über seine Medien wieder Lügen und Propaganda in der EU verbreiten dürfte. Das wäre wirklich für niemanden, der Dein Treiben hier seit knapp 25 Jahren verfolgt, auch nur ansatzweise überraschend.

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Da Du dir zu wenig Mühe gibst, Dinge sachlich abzuwägen, habe ich meine Antwort von mistral ai generieren lassen, statt selbst zu formulieren:

Die Frage, wann es sinnvoll ist, die Meinungsfreiheit zum Erhalt der Meinungsfreiheit einzuschränken, ist komplex und umstritten. Hier sind einige Überlegungen, die in solchen Diskussionen oft eine Rolle spielen:

  1. Hassrede und Gewaltaufrufe: Viele Länder haben Gesetze, die Hassrede und Aufrufe zur Gewalt verbieten. Der Gedanke dahinter ist, dass solche Äußerungen nicht nur individuelle Rechte verletzen, sondern auch das gesellschaftliche Klima vergiften und letztlich die Meinungsfreiheit für alle gefährden können.

  2. Verleumdung und Diffamierung: Falsche Behauptungen, die den Ruf einer Person schädigen, können rechtlich verfolgt werden. Dies dient dem Schutz der Individuen und soll verhindern, dass die Meinungsfreiheit missbraucht wird, um anderen zu schaden.

  3. Staatsgeheimnisse und nationale Sicherheit: In einigen Fällen kann die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen oder sensiblen Informationen die nationale Sicherheit gefährden. Hier gibt es oft Einschränkungen, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten.

  4. Panikmache und Fehlinformationen: In Krisensituationen, wie z.B. während einer Pandemie, können falsche Informationen Panik auslösen und die öffentliche Ordnung gefährden. Einschränkungen können hier sinnvoll sein, um die Bevölkerung zu schützen.

  5. Schutz von Minderheiten: In einigen Fällen können Einschränkungen der Meinungsfreiheit notwendig sein, um Minderheiten vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen. Dies kann dazu beitragen, ein Klima zu schaffen, in dem alle ihre Meinung frei äußern können.

Es ist wichtig zu betonen, dass solche Einschränkungen immer sorgfältig abgewogen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht missbraucht werden, um legitime Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Verantwortung ist entscheidend.

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Damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. Wird leider, fürchte ich, nichts ändern…

Das sind zwei Lügen. Das Gericht hat nicht allgemein gesagt, dass Staaten oder die EU alle Meinungsäußerungen verbieten könnten, wenn sie behaupten, es würde dem öffentlichen Interesse dienen.

Statt dessen wurde ein ganz konkreter Eingriff in die Meinungsfreiheit behandelt und dieser eine konkrete Eingriff wurde als rechtmäßig anerkannt.

Das bedeutet, dass der nächste Eingriff möglicherweise nicht dem Recht entspricht. Man wird sich also möglichweise in einem anderen Fall wieder vor Gericht sehen.

So ein Quatsch. Es ist nur weitgehend irrelevant, weil es in Deutschland seit 75 Jahren nur ein eingeschränktes Recht auf freie Meinungsäußerung gibt.

Warten wir mal ab, wie sehr Kanzler Merz nach Trump schlägt und wer sehr danach Kanzlerin Weidel sich ein Beispiel an Trump und Vance nehmen wird.

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Hallo,

wenn man offensichtlich so gar keine Ahnung von der Materie hat, sollte man sich vielleicht erst einmal sachkundig machen.
Hättest Du das getan, hättest Du nach kurzer Recherche feststellen können, daß an diesem Urteil so gar nichts Überraschendes ist - es entspricht auch im Grundsatz der jahrzehntelangen gefestigten Rechtsprechung des BVerfG.

Merke Dir für den Anfang vielleicht mal folgendes:
Kein Grundrecht - auch nicht die im Kern unveränderlichen Grundrechte der Art. 1-20 GG - gilt immer und überall mit absolutem Vorrang. Das gilt vor allem dann, wenn eines dieser Grundrechte im konkreten Einzelfall mit einem anderen Grundrecht „kollidiert“.

Wenn Du aber mal wieder völlig kenntnis- und wissensbefreit skandalisierst, weil es Deinem speziellen Weltbild so gut in den Kram passt, brauchst Du Dich nicht wundern, wenn Du hier mal wieder nicht ernst genommen wirst.

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Mit dieser Antwort zeigst Du, dass Du die Implikation dieses Urteils nicht verstehst bzw. aus ideologischen Gründen nicht verstehen willst. In einer Demokratie ist die freie Meinungsäußerung einer der wichtigsten Grundpfeiler. Wenn die Staatsführung bestimmt, dass z. B. Putins Fernsehsender trotzdem blockiert werden dürfen öffnet dies die Tür für weitere Einschränkungen. Wer sagt, dass nicht morgen X blockiert wird weil Elon Musk damit Dinge verbreitet die in Europa die öffentliche Ordnung gefährden könnten? Wie lange wird es wohl dauern bis weitere Medien blockiert werden die sich kritisch gegenüber dem Kurs der Regierung äußern?

Dass Du mich als Befürworter Putins darstellst weil ich eben nicht verstehe, wieso sich Deutschland gerade an diesem Krieg beteiligen soll, zeigt nur Deine argumentative Schwäche.

Aber vielleicht sorgt ja dieses Urteil dafür, dass man meine Beiträge auch bald zensiert, dann könntest Du feiern, dass Du dann nur noch mit Gleichgesinnten „Kontroversen“ haben könntest.

Soweit ich das hier überblicke, ist hier jeder der Meinung, dass du das Urteil nicht verstehst. Da ich persönlich der Meinung bin, dass du gar nichts verstehst, kannst du mich da also gerne dazuzählen.

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Moin,

kommt jetzt auch noch Größenwahn hinzu?

Gruß
Ralf

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Ist das ein Zitat? Von wem oder was?

Wir sind an Punkt 6 angekommen.

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Aus dem Artikel, den Desperado gepostet hat:

Het doel van de maatregelen is volgens het Hof om de democratische waarden van de Europese Unie te beschermen tegen propaganda en desinformatie.

latürnich.
das stichwort #hastag lautet „hexenjagt“ aka „witch hunt“.
armes opfer.

e.c.

Schau mal über drüber steht das ich das mit deepl (aus dem Niederländischen) übersetzt habe. du hast recht ich hätte noch einen eindeutigeren Bezug zu Desperados Link herstellen sollen.

Es widerspricht dennoch meinem Gerechtigkeitssinn, wenn der Rat der Europäischen Union - bestehend aus Vertretern der Exekutive - einen Eingriff in die Pressefreiheit beschließt.
Ja, man mag zu Recht argumentieren, dass hier unter dem Schutzschild „Presse“ tatsächlich Propaganda getrieben wurde. Aber dennoch: Das hat nach meinem Verständnis nicht die Exekutive zu entscheiden, sondern sollte die Judikative bewerten (hat sie ja nun).
Sender und Zeitungen zu verbieten, das gehört einfach nicht in die Hände von Regierungsvertretern.
Journalismus wirkt an der politischen Willensbildung mit, er sollte genau wie Parteien nur durch Urteile hoher, wenn nicht gleich höchster Gerichte verboten werden dürfen.

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Hallo,

der Einzige, der hier was nicht versteht und mE auch nicht verstehen will, bist Du.

Auch wenn dies zweifellos grundsätzlich richtig ist, gilt die Meinungsfreiheit wie bereits geschrieben nicht unumschränkt. Auch das deutsche Verfassungsrecht kennt einen „Kernbereich“ der Grundrechte, der nicht eingeschränkt werden darf. Das impliziert aber auch, daß es außerhalb dieses Kernbereiches sehr wohl Regelungen - auch mit Einschränkungen - geben darf, die zB das Recht auf Menschenwürde schützen - ein klassischer Fall von Grundrechtskollision im Bereich der Presse.
Und für Presseorgane gibt es nun mal Mindestregeln in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen.

Und hier beginnt Deine offenkundige Ignoranz. Denn im europäischen Rechtsstaat bestimmt nun mal keine „Regierung“ freihändig, das ein Fernsehsender blockiert werden darf, sondern die Exekutive handelt hier auf der Grundlage eines von der jeweiligen Legislative bestimmten Rechtsrahmens. Und die Einhaltung dieses Rechtsrahmens wird von der Rechtsprechung/Judikative überwacht.

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Aber hat die Judikative hier nicht eindeutig bestätigt, dass die Exekutive das Recht zu dieser Entscheidung hat? Von daher verstehe ich deinen Einwand nicht ganz.

Ja, dann könnte man solche Aussagen zensieren - aber hier werden gleich die ganzen Medienkanäle zensiert.

Das ist ja interessant - also brauchen wir ein Wahrheitsministerium welches festlegt, was die Wahrheit ist. Z. B. hätte dieses wohl festgestellt, dass eine Impfung gegen Covid keine Nebenwirkungen haben und das Virus auch auf keinen Fall aus dem Labor in Wuhan kommen kann. Wenn in einem Medium Zweifel daran geweckt werden würden hätte man gleich das ganze Medium verboten. Ist das die Demokratie, von welcher Du träumst?