Das sind zwei Lügen. Das Gericht hat nicht allgemein gesagt, dass Staaten oder die EU alle Meinungsäußerungen verbieten könnten, wenn sie behaupten, es würde dem öffentlichen Interesse dienen.
Statt dessen wurde ein ganz konkreter Eingriff in die Meinungsfreiheit behandelt und dieser eine konkrete Eingriff wurde als rechtmäßig anerkannt.
Das bedeutet, dass der nächste Eingriff möglicherweise nicht dem Recht entspricht. Man wird sich also möglichweise in einem anderen Fall wieder vor Gericht sehen.
So ein Quatsch. Es ist nur weitgehend irrelevant, weil es in Deutschland seit 75 Jahren nur ein eingeschränktes Recht auf freie Meinungsäußerung gibt.
Warten wir mal ab, wie sehr Kanzler Merz nach Trump schlägt und wer sehr danach Kanzlerin Weidel sich ein Beispiel an Trump und Vance nehmen wird.