Hallo,
der Einzige, der hier was nicht versteht und mE auch nicht verstehen will, bist Du.
Auch wenn dies zweifellos grundsätzlich richtig ist, gilt die Meinungsfreiheit wie bereits geschrieben nicht unumschränkt. Auch das deutsche Verfassungsrecht kennt einen „Kernbereich“ der Grundrechte, der nicht eingeschränkt werden darf. Das impliziert aber auch, daß es außerhalb dieses Kernbereiches sehr wohl Regelungen - auch mit Einschränkungen - geben darf, die zB das Recht auf Menschenwürde schützen - ein klassischer Fall von Grundrechtskollision im Bereich der Presse.
Und für Presseorgane gibt es nun mal Mindestregeln in Bezug auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen.
Und hier beginnt Deine offenkundige Ignoranz. Denn im europäischen Rechtsstaat bestimmt nun mal keine „Regierung“ freihändig, das ein Fernsehsender blockiert werden darf, sondern die Exekutive handelt hier auf der Grundlage eines von der jeweiligen Legislative bestimmten Rechtsrahmens. Und die Einhaltung dieses Rechtsrahmens wird von der Rechtsprechung/Judikative überwacht.