USA: Sex Offender (Sexualstraftäter) online

Sarah argumentiert nicht. Das ist der Punkt. Im Grundgesetz
steht „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, wer also für die
Wiederienführung plädiert, ist ein Gegner unserer Verfassung
und gehört eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet und
ggf. sanktioniert. Daß sowas hier geschrieben werden darf, ist
eigentlich schade - bei anderen Themen ist der Aufschrei
irgendwie immer größer.

Du behauptest also, dass jeder, der die Verfassung
aendern will, als Verfassungsfeind zu verfolgen sei?

Das hat er doch gar nicht gesagt. Dein Vergleich hinkt, da Politiker die Möglichkeit haben (dafür sind sie ja Politiker, und nicht Lieschen Müller von nebenan), die Verfassung zu modifizieren, Stichwort Legislative. Und das auch nicht so mir nichts, dir nichts.
Gruß, Dine

finale Lösung
Hallöchen,

Ich habe mit solchen Tätern kein Mitleid. Im Gegenteil,
härtere Strafen als in DE, und… ich wäre sogar in Fällen der
Kinderschänder für die Todesstrafe, dann kann man sich
wenigstens sicher sein, dass dieses SChwein kein Kind mehr
misshandelt, schändet, quält und/oder tötet.

die Artikel meiner Vorredner haben meine mögliche Antwort bereits vollständig abgedeckt, so daß ich mir die Tipperei sparen kann.

Eines sei noch angemerkt: Du solltest Deinen Gedanken weiterspinnen. Die ultimative Lösung wäre die sofortige Tötung aller männlichen Kinder. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Es wird nie wieder ein Kind von einem Mann geschändet und ermordet und die Problematik Kindsmord erledigt sich im Laufe einer Generation komplett.

Als angenehmer Nebeneffekt stirbt die Menscheit in ca. 100 Jahren komplett aus. Endlich wieder Ruhe auf dem Globus.

Und es behaupte bitte niemand, daß mein Artikel unsachlicher als der vorstehende sei.

Gruß,
Christian

es ist nicht das erste mal, daß mit der verfassungsfeindlichkeit und strafen gedroht wird, während verbrecher in schutz genommen werden. kinderschänder und terroristen scheinen lieblinge hier zu sein? warum nur??

dataf0x

Sarah argumentiert nicht. Das ist der Punkt. Im Grundgesetz
steht „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, wer also für die
Wiederienführung plädiert, ist ein Gegner unserer Verfassung
und gehört eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet und
ggf. sanktioniert. Daß sowas hier geschrieben werden darf, ist
eigentlich schade - bei anderen Themen ist der Aufschrei
irgendwie immer größer.

Du behauptest also, dass jeder, der die Verfassung
aendern will, als Verfassungsfeind zu verfolgen sei?

Nein, nur der, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet.
Der Aufruf zu Todesstrafe und Selbstjustiz trifft das ziemlich gut.

Gruß,

Malte.

es ist nicht das erste mal, daß mit der
verfassungsfeindlichkeit und strafen gedroht wird, während
verbrecher in schutz genommen werden.

Das ist nicht der Fall, und gedroht habe ich zumindest nicht.

kinderschänder und terroristen scheinen lieblinge hier zu sein? warum nur??

Ich bin auch erschüttert. Nur weil da ne Regierung hintersteht, wird dem Staatsterror nach dem Mund geredet. Tja, warum - das weiß man nicht. Da musst Du die Leute fragen, die Verbrecher mögen und Menschenrechte ablehnen.

Gruß,

Malte.

Meine Meinung: So lange in Deutschland immer wieder
Sexualverbrechen und Morde durch sogenannte „resozialisierte
Straftäter“ stattfinden, halte ich das für ein durchaus
probates Mittel. Und sei es nur, um sich von solchen Menschen
fern zu halten. Ich selbst habe keine Kinder, kann mir aber
vorstellen, das Eltern ganz gerne mal nachsehen würden, was
für ein Gesocks sich in ihrem Wohngebiet rumtreibt.

Offen bleibt die Frage, wie man dadurch Verbrechen verhindern will. Der Mann darf sich frei bewegen und solange man seine Kinder nicht zuhause einsperrt, ändert diese Maßnahme gar nichts am Gefährdungspotential.

Gruß,
Christian

Ich denke vielleicht, in der Idylle, dem
Landleben, hier gibt es keine Kriminalität, und dann ist mein
Kind weg…

Daran ändert die Datenbank gar nichts. Der Mensch ist da und die Kinder sind auch noch da, sofern man sie nicht einsperrt oder ihnen eine ständige Polizeieskorte an die Seite stellt. Die Gelegenheite bleiben also - auch mit Datenbank.

Interessanterweise fanden die bekanntgewordenen Morde in Deutschland meist auf dem Land statt, wo es viele Wälder gibt aber wenig Menschen, die durch ihre Anwesenheit ein Verbrechen verhindern könnten.

Gruß,
Christian

hallo
es ist ganz einfach ein Abwälzen der Verantwortung von der Justiz auf die Bevölkerung.
Ein Sexualsteaftäter, der sagen wir mal 5 jahre bekommen hat und wärend der 5 jahre keine therapie mitgemacht hat, der auch nach Ansicht der Psychologen noch nicht austherapoert ist (mit allen Fehlbeurteilungen, klar), sollte noch in Sicherheitsverwahrung gehalten werden dürfen.
So wäre der Fall von Rostok nie passiert. Lt.Bericht war der mutmaßliche Täter gerade mal 1 Jahr in Therapie und hat sie dann abgebrochen. Trotzdem musste die Justiz ihn frei lassen.
Das ist die Schande.
Nur wer nach menschlichen Ermessen geheilt ist, sollte eine Chance erhalten.
Grüße
Babalou

Sarah argumentiert nicht. Das ist der Punkt. Im Grundgesetz
steht „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, wer also für die
Wiederienführung plädiert, ist ein Gegner unserer Verfassung
und gehört eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet und
ggf. sanktioniert.

Das ist Unsinn, verfassungsfeindlich ist, wer gegen unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung agiert. Die Einführung der Todesstrafe steht auf einem ganz anderen Blatt. Im engeren Sinne geschützt sind nur Artikel 1 und 20.

Grüße,

Anwar

Hallo,

Und genau diese Dinge, die Du gerade aufgezählt hast und die
mit Sicherheit auch in der Folge der Kartei teilweise
umgesetzt werden werden - was machen die?

Tragen die zu einem Resozialisierungserfolg bei oder erhöhen
die gegebenenfalls die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall?

Woher soll ich das wissen? Der Fehler der hier IMHO (aber ich bin kein Experte auf diesem Gebiet) gemacht wird, ist der, dass Sexualstraftäter nie „unsozialisiert“ waren (im Gegensatz zu den meisten Gewalttätern, Dieben und Drogentätern) und daher auch gar nicht „resozialisiert“ werden können.

Grüße,

Anwar

Wie immer alles beim alten…
Hallo Anwar!

Wann kommt endlich der Tag an dem Du als Mod gekickt wirst???

Wahrscheinlich nicht vor dem Tag an dem du das Forum verlässt. Insbesondere da es in diesem Forumsteil einen zweiten Moderator gibt, der mich genau wie alle anderen löschen würde, wenn es wirlich ein Problem mit meinem Posting geben würde… Sancho kennt da nichts! Der schlägt da auch mir gegenüber unbarmherzig zu.

Der einzige der mal wieder ein Problem aus allem macht, bist du. Das letzt mal hast ja Recht gehabt, das habe ich ja eingestanden - aber diesmal?

Es ist unmöglich, was Du Dir immer wieder erlaubst.

Ja, das denke ich mir auch oft. Es ist echt nicht auszuhalten dass ich zu manchem Thema eine kontroverse Meinung dir gegenüber vertrete.
Und dass ich diese auch noch äußere ist das Unding schlecht hin.

Schon wieder! Und das auch noch als Diskussionsteilnehmer… und noch nicht mal mit MOD übertitelt oder unterzeichnet. Echt ein Skandal. Wo doch jemand der auch Moderator in einem Brett ist DEINER Meinung nach gefälligst die Schnauze zu halten hat.

Über
Sarahs Argumentation kann man denken, wie man will, aber
persönlich beleidigend bist (wie fast immer) Du geworden.

Also darf ich mich nicht wundern, wenn andere hier nicht nur unsachlich und emotional, sondern auch noch völlig unlogisch argumentieren?

Wenn derjenige die Meinung vertritt dass der Rechtsstaat doch gefälligst mit Füßen getreten werden darf und dass so ein kleiner inszinierter Unfall nicht weiter schlimm sei?

Jemand der Begriffe verwendet, die einem Regime näher stehen, das wir nicht wirklich wieder wollen können?

Da darf ich also nicht annehmen, dass es auf ein fehlendes Nachdenken zuück geht? - Möglicherweise. Möglicherweise dürfte ich auch nicht danach fragen.
Aber dann müsste ich im Umkehrschluss erkennen,dass dies alles absichtlich so geschieht? - Wäre das icht noch viel schlimmer?

Deinen persönlichen Kleinkrieg gegen mich, bitte ich doch da zu führen, wo du unmittelbar betroffen bist.

Gruß Ivo

Sarah argumentiert nicht. Das ist der Punkt. Im Grundgesetz
steht „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, wer also für die
Wiederienführung plädiert, ist ein Gegner unserer Verfassung
und gehört eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet und
ggf. sanktioniert.

Das ist Unsinn, verfassungsfeindlich ist, wer gegen unsere
freiheitliche-demokratische Grundordnung agiert. Die
Einführung der Todesstrafe steht auf einem ganz anderen Blatt.
Im engeren Sinne geschützt sind nur Artikel 1 und 20.

In Artikel 1 steht:

„Artikel 1
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

In der Europäischen Menschenrechtskonvention steht:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet wer­den.“

Ich würde daher schon meinen, daß die Todesstrafe auch Artikel 1 GG entgegensteht - Du nicht?

Gruß,

Malte.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention steht:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser
Strafe verurteilt oder hingerichtet wer­den.“

Ich würde daher schon meinen, daß die Todesstrafe auch Artikel
1 GG entgegensteht - Du nicht?

Kommt natürlich darauf an, wie man Menschenrechte definiert. Die Mütter und Väter des GG bezogen sich aber wohl auf die folgende Fassung der EMRK:

_Art. 2 Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist._
[Fassung von 1948 und somit viel näher an der Entstehung des Grundegesetzes]

Man kann sich unterschiedlicher Meinung sein, ob sich der Menschenrechtsbegriff in der Zwischenzeit soweit verbindlich weiterentwickelt hat, dass man dieses unter Artikel 1 verstehen kann. Fakt ist aber, dass die Todesstrafe ihren eigenen, änderbaren Artikel im GG bekommen hat (anstatt unänderbar als Absatz in Art. 1 zu stehen) und somit vertrete ich eindeutig die Auffassung, dass dies genau so gewollt ist.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

was genau meinst Du mit „unsozialisiert“?

Resozialisation ist für mich die Anpassung des Erlebens und Handelns einer (drastisch abgewichenen) Person an bestehende Gesellschaftliche Normen.

Natürlich ist ein „Kinderschänder“ hier erheblich neben der Spur, die Persönlichkeit ist erheblich gestört. Ich finde nicht, dass man Menschen, welche Eigentumsdelikte begehen mit einer solchen Form der Störung vergleichen kann. Massiver ist sie allemal, und der Weg zur gesellschaftlichen Norm zurück ist wesentlich größer.

Falls Du meinst, dass zur Resozialisation der Abstand zu einem bestimmten „Milieu“ ausschlaggebend ist, so sehe ich das differenziert (in Bezug z.B. auf Drogendelikte); für mich würde ein Drogensüchtiger erst dann als therapiert gelten, wenn er auch bei Rückkehr in ein gewohntes nachteiliges Umfeld dennoch abstinent bleibt. Es gilt nicht die Vermeidung bestimmter Reize zu vermeiden, vielmehr den Mechanismus seiner krankhaft veränderten Handlung zu verstehen und künftig abzulehnen.

Lieben Gruß
Patrick

In der Europäischen Menschenrechtskonvention steht:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser
Strafe verurteilt oder hingerichtet wer­den.“

Ich würde daher schon meinen, daß die Todesstrafe auch Artikel
1 GG entgegensteht - Du nicht?

Kommt natürlich darauf an, wie man Menschenrechte definiert.
Die Mütter und Väter des GG bezogen sich aber wohl auf die
folgende Fassung der EMRK:

[Fassung von 1948 und somit viel näher an der Entstehung des
Grundegesetzes]

Man kann sich unterschiedlicher Meinung sein, ob sich der
Menschenrechtsbegriff in der Zwischenzeit soweit
verbindlich weiterentwickelt hat, dass man dieses unter
Artikel 1 verstehen kann.

Nunja, ich neige dazu, nicht mehr im Jahr 1948 zu leben. Unser Grundgesetz gilt schließlich auch in der Fassung von 2002. Ich sehe es also so, daß mindestens mit jeder Änderung auch die bestehenden Teile bekräftigt wurden, selbstverständlich auch unter Berücksichtigung evtl. Zusatzprotokolle :smile: Allerdings ist Deine Ansicht ebenso schlüssig, deshalb können wir das einfach als unterschiedliche Meinungen so stehenlassen, denke ich :wink:

Fakt ist aber, dass die Todesstrafe
ihren eigenen, änderbaren Artikel im GG bekommen hat
(anstatt unänderbar als Absatz in Art. 1 zu stehen) und somit
vertrete ich eindeutig die Auffassung, dass dies genau so
gewollt ist.

Bist Du also ebenso der Meinung, daß die Todesstrafe im Lande Hessen ausdrücklich gewollt ist, weil sie dort in der Landesverfassung enthalten ist? Ich denke daß nicht. Im übrigen sehe ich die erneute explizite Erwähnung der Todesstrafe im GG vor dem Hintergrund daß
a) die EMRK erst später so deutlich wurde wie sie es heute ist,
b) damit die Unmöglichkeit der Todesstrafe noch einmal bekräftigt wird und
c) den Forderern einer Todesstrafe jeglicher Boden genommen wird, mittels windiger Rechtsverdrehereien (bspw. über den Ansatz, die EMRK sei zwar ratifiziert, habe aber lediglich den Status eines einfachen Gesetzes, könne daher also hinter neueren nationale Gesetzen zurückstehen) doch für eine Wiedereinführung zu kämpfen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht das ähnlich, btw.

Gruß,

Malte.

Hallo,

Bist Du also ebenso der Meinung, daß die Todesstrafe im Lande
Hessen ausdrücklich gewollt ist, weil sie dort in der
Landesverfassung enthalten ist? Ich denke daß nicht. Im

Das ist nie geändert worden, weil Bundesrecht Landesrecht (in diesem Bereich) bricht und es einfach keinen Bedarf gab etwas zu ändern. Langweiler regen sich gerne darüber auf, wo keine Sau nach kräht, weil es nichts zum krähen gibt… das ist so, wie mit nem Blinddarm…

Grüße

sarah