Hallo, ich habe eine etwas komplizierte frage: ich hatte eine Beziehung/Freundin mit damals 18 oder 19 jahren. Die Beziehung ging ca. 1,5 Jahre bis ich meine jetzige ehefrau kennen gelernt hatte. Nun erfahre ich aber das meine Ex damals Schwanger war wovon Sie mir bis vor ca. 4 Monaten alles verschwiegen hat. Nach dem ich erfahren habe das Sie eine Tochter bekommen hat meinte Sie das es nicht von mir ist und Sie nicht so doof wäre ein Kind von mir zu bekommen… Nach dem ich ausgerechnet habe einige Jahre später wie alt ihr kind nun ist hatte ich sie nochmal drauf angesprochen da meinte sie das sie mir nicht nur einmal fremdgegangen ist sondern öfters… Jetzt meint sie plötzlich es sei doch mein Kind und eine gewisse ähnlichkeit ist auch zu sehen - nachdem ich nun einige Fotos übers Internet gesehen habe - und möchte das ich Unterhalt zahle weil Sie kein Geld mehr vom Amt bekommt - da sie kein Vater angegeben hat. Sie meint sie sieht es nicht ein allein dafür zu sorgen etc… Ich habe mitlerweile eine glückliche Ehe und ein kind aus meiner jetzigen Ehe!!! Ich habe keinerlei Beziehung zu dem anderen Kind ich kenne es nicht und es ist bereits 9 oder 10 jahre alt. Muss ich nun Unterhalt dafür zahlen oder gibt es irgendwelche anderen Ansprüche die die mutter oder das Kind gegen mich stellen kann?? MfG Zui
weiss Ihre Fau Bescheid über diese Sache? Das sollten Sie erst regeln, nicht das man erpressbar wird.
Ich würde keinen weiteren Kontakt mit der Mutter dieses Kindes halten. Wenn sie was zu sagen hat, wird das Jugendamt dieses machen. Meines Wissens bezahlt das Jugendamt bis zum 12. Lebensjahr Unterhalt für das Kind. Lasen Sie sich da auf keine Diskusionen ein, alles nur übers Jugendamt. Dann würde ich auch sofort einen Anwalt zu Rtae ziehen, denn eine Vaterschaft ist in keinem Fall sicher. Das wird dann ein Gericht anordnen, damit überhaupt eine Vaterschaft festgestellt werden kann. Nur weil jemand das behauptet kann man nichts verlangen. Da würde ich erst mal in Ruhe warten, was die Dame macht. Wenn sie so lange geschwiegen hat, wird es schon seinen Grund haben. Unterschreiben Sie blos nichts, auch nicht ehel. Kinder sind wie ihr gemeinsames ehel. Kind erbberechtigt. Auch wenn Sie verständlicher Weise nichts für das Kind fühlen. Belassen Sie es da auch bei, bis sich die Sache geklärt hat. Und NICHTS OHNE einen Anwalt!
Gruss
Agnes
Hallo Zui,
so kompliziert ist das gar nicht.
Ist es Dein Kind, mußt Du Unterhalt zahlen, ist es
nicht Dein Kind, mußt Du keinen Unterhalt zahlen.
Aber Du mußt keine Angst haben, daß Du jetzt rück-
wirkend zahlen mußt für die letzten 9 oder 10 Jahre.
Du mußt zahlen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mutter Geld
fordert. (Und so lange sie nicht schriftlich fordert,
oder für Ihre Forderung Zeugen hat, kannst Du ja alles
abstreiten … )
Aber da sind jetzt einige Dinge zu beachten.
1)Ich würde einen Vaterschaftstest machen lassen und
mich weigern, Unterhalt zu zahlen, bis die Vaterschaft
feststeht. Immerhin hat sie ja was von mehrmals fremd-
gegangen erzählt.
2)Und ich rate Dir, Dir in dieser Situation einen An-
walt zu nehmen. Zumindest erstmal für eine Erstbera-
tung, die kostet nicht die Welt, und das Geld steht in
keiner Relation zu dem, was auf Dich zukommt oder was
Du sparst, wenn Du nicht der Vater bist.
Der erklärt Dir die Rechtslage verläßlich und sagt Dir,
was wann wie in welcher Reihenfolge zu tun ist.
Suche über www.anwalt.de einen Anwalt in Deiner Gegend.
Es sollte zwingend ein Familienrechtsanwalt sein.
Nimm einen, der auch eine eigene Web Seite betreibt,
denn da kannst Du gucken und Dir einen ersten Eindruck
machen. Ruf dann an, sprich mit ihm, und wenn die
Chemie stimmt, mach einen Termin und gehe hin. Laß Dich
nicht von der RA-Gehilfin abspeisen, sprich mit dem
Anwalt direkt.
Das sind Geschäftsleute wie alle anderen auch und haben
Verständnis, wenn man sie vorher beschnuppern will.
Frag auch ohne Scheu, was ihn qualifiziert, Dir zu
helfen, wie lange er schon in dem Metier ist usw.
Tut mir leid, Dir nicht anders helfen zu können.
Liebe Grüße
Andreas
hallo,
also als erstes muss doch wohl die frage der vaterschaft geklärt werden, oder???
und erst wenn das eindeutig geklärt ist, kannst du dir gedanken machen und vielleicht mal auf dem jugendamt nachfragen, die kennen sich damit bestimmt aus und geben dir ganz unverbindich antwort!
alles gute für dich
Es klingt so als suche sie einen der zahlt.
Mein Rat mache einen Vaterschaftstest,da bist du auf der sicheren Seite.Dies kann auch von einem Gericht angewiesen werden.Unterhalt steht erst zu an dem Tag wo sie Anspruch über einen Anwalt erhebt.Ab da wird auch erst berechnet.Da du selber ein Kind hast stehen dir Selbstbehalt von 1295€ zu.
Hallo,
erstmal vielen dank für die Antwort!!!
Sagen wir mal es trifft zu und ich bin der biologische Vater (mehr kann da eh nichts werden)- ich verdiene Netto ca. 1500€ komme aber mit meinen ganzen Unkosten und Schulden etc. gerade mal so hin da meine frau auch noch Studiert und keine einkünfte hat. Muss ich da dann trotzdem noch die differenz von meinem Selbstbehalt 1295€ zum Verdienst ca. 1500€ also knapp 200€ bezahlen? Eigentlich ist der hauptpunkt für mich auch das das ganze mein jetzige glückliche Ehe beeinflusst und diese dadrunter leidet. Kann ich das ganze nicht irgendwie von mir fern halten? Sie hat es knapp 10 Jahre vor mir verschwiegen und das Kind ohne mein einverständniss und wunsch auf die Welt gebracht…
Hallo,
erstmal vielen dank für die Antwort!!!
Sagen wir mal es trifft zu und ich bin der biologische Vater (mehr kann da eh nichts werden)- ich verdiene Netto ca. 1500€ komme aber mit meinen ganzen Unkosten und Schulden etc. gerade mal so hin da meine frau auch noch Studiert und keine einkünfte hat. Muss ich da dann trotzdem noch die differenz von meinem Selbstbehalt 1295€ zum Verdienst ca. 1500€ also knapp 200€ bezahlen? Eigentlich ist der hauptpunkt für mich auch das das ganze mein jetzige glückliche Ehe beeinflusst und diese dadrunter leidet. Kann ich das ganze nicht irgendwie von mir fern halten? Sie hat es knapp 10 Jahre vor mir verschwiegen und das Kind ohne mein einverständniss und wunsch auf die Welt gebracht…
Hallo,
erstmal vielen dank für die Antwort!!!
Sagen wir mal es trifft zu und ich bin der biologische Vater (mehr kann da eh nichts werden)- ich verdiene Netto ca. 1500€ komme aber mit meinen ganzen Unkosten und Schulden etc. gerade mal so hin da meine frau auch noch Studiert und keine einkünfte hat. Muss ich da dann trotzdem noch die differenz von meinem Selbstbehalt 1295€ zum Verdienst ca. 1500€ also knapp 200€ bezahlen? Eigentlich ist der Hauptpunkt für mich auch das, das ganze mein jetzige, glückliche Ehe beeinflusst und diese dann dadrunter leidet. ich wüsste nicht wie ich ihr das erzählen soll Kann ich das ganze nicht irgendwie von mir fern halten? Sie hat es knapp 10 Jahre vor mir verschwiegen und das Kind ohne mein einverständniss und wunsch auf die Welt gebracht…
Hallo
klingt zwar kompliziert ist es aber nicht!!
Zuerst muss mal ein Vaterschaftstest belegen ob das Kind von Dir ist darum muss Sie sich kümmern !!!
Wenn es dann so ist muss geklärt werden ob es zumutbar ist Rückstände einzufordern!!Weil Du es ja nicht gewusst hast lass Dir da vom Anwalt helfen !!!
Ist es dann wirklich Dein Kind musst Du natürlich Unterhalt Zahlen aber nur für das Kind!!!
Ob Kontakt besteht oder nicht Kind bleibt Kind !!!
Andere Ansprüche sind mir so nicht bekannt !!!
Viel Glück !!! LG Sandy
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld oder so?
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld oder so? Kann man da nicht den vater einfach Unbekannt angeben ? Z.B Urlaubsflirt ? Weggezogen nicht auffindbar??
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld oder so? Kann man da nicht den vater einfach Unbekannt angeben ? Z.B Urlaubsflirt ? Weggezogen nicht auffindbar?? .
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld oder so? Kann man da nicht den vater einfach Unbekannt angeben ? Z.B Urlaubsflirt ? Weggezogen nicht auffindbar??
.
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld oder so? Kann man da nicht den vater einfach Unbekannt angeben ? Z.B Urlaubsflirt ? Weggezogen nicht auffindbar?? …
Hi,
gerne helfe ich Dir bei der beantwortung. es zeigt mal wieder, daß das weibliche geschlecht recht strange sein kann.
- zur zeit brauchst Du in keinerlei art und weise unterhalt zu zahlen
- egal was sie fordert oder will… nicht zahlen
- wenn Deine EX damals vater unbekannt angegeben hat, war bisher das jugendamt für die unterhaltszahlungen zuständig.
- das einzige was Dir eventuell passieren kann, ist das Du zu einem vaterschaftstest vorgeladen wirst. wenn das passiert, schalte auf jeden fall einen anwalt ein, der Dich berät. Ohne nachweis, daß Du wirklich der Vater bist, bist Du zu keinerlei Zahlungen deiner EX oder dem Kind gegenüber verpflichtet.
TIP: nicht freiwillig zahlen und auch nichts unterschreiben. auch keine urkunde beim jugendamt oder ähnliches.
alles klar? lg
Hallo Murat,
also doch: Anwalt …
Wenn die Mutter Dich angegeben hat und von Dir Geld
fordert, ich sag es nochmal, laß einen Vaterschafts-
test machen. Und bis Du das Ergebnis hast, zahle
nichts. Denn was erst mal gezahlt ist, bekommst Du
nicht wieder. Punkt.
Den Unterhalt, den Du bezahlen mußt, um den kommst Du
nicht herum. Den berechnet i.d.R. das von der Mutter
zur Hilfe gerufene Jugendamt. Und die machen das
schon korrekt, glaube mir. Du bekommst ein Formblatt,
mußt Dein Nettogehalt der letzten 12 Monate eintragen,
und die berücksichtigen alles, was zu berücksichtigen
ist: Zu berücksichtigende Schulden, Deine Ehe(?)frau,
Dein Kind aus der Ehe. Den Selbstbehalt.
Wenn Du nicht sicher bist, laß Dir die Berechnung er-
klären und die Tabelle(n) vorzeigen oder laß das den
Anwalt prüfen.
Es tut mir leid, wenn oder daß Deine jetzige Ehe
leidet, aber die Beziehung zu der Mutter lag doch
(lange?) v o r Deiner Bekanntschaft zu Deiner
jetzigen Frau und lange vor Deiner Ehe? - Oder nicht?
Du hast nichts bewußt verschwiegen, oder?
Klar ist das dann im Moment ein Schock, aber sollte
jetzt nix weiter bedeuten als ein bißchen Streß, diese
Situation rechtlich ins Reine zu bekommen und sich
(leider) mit der Tatsache abfinden zu müssen, ab jetzt
für noch weitere mindestens 8 Jahre eine sich
steigernde Summe Geldes irgendwohin zahlen zu müssen,
wo man nix von hat.
Du wie auch die Mutter des Kindes haben kein Interesse
daran, daß Du Papa-Funktionen übernimmst, also sollte
das Dein Leben nicht weiter beeinflussen.
Mach das Deiner Dich liebenden Ehefrau klar, dann wird
alles wieder gut.
Liebe Grüße
Andreas
Hallo Murat,
vermisch da mal nix. Unterhalt hat mit Kindergeld nix zu
tun. Kindergeld bekommt sie von der Kindergeldstelle.
Wenn sie gegenteiliges behauptet, lügt sie.
Mit Unterhaltsvorauszahlungen kenne ich mich nicht so
aus. Ich weiß, daß das Amt in bestimmten Fällen Unter-
haltszahlungen ersatzweise vornimmt, wenn der Unter-
haltsverpflichtete seinen Pflichten nicht nachkommt
oder nachkommen kann, aber ich weiß nicht, ob das
Jugendamt auch zahlt bei „Vater unbekannt“.
Und w e r sollte „Vater unbekannt“ angeben?
Du doch nicht. Das müßte die Mutter schon machen.
Warum aber sollte sie dies tun?! Sie hat keine Veran-
lassung dazu, auf Geld (von Dir) zu verzichten.
Den ersten Schritt hat sie ja schon getan…
Zudem ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet, und Du
wärest erpreßbar und ein Damoklesschwert würde über
Dir, Deiner Frau und Deinem Kind hängen …
Vom Amt bekommt sie, wenn überhaupt, eine Mindest-
summe, von Dir aber, weil mit einer vollstreckbaren
Urkunde gesegnet, regelmäßig und immer mehr Geld.
Vergiß es, und versuch, über das Jugendamt eine
ordentliche Lösung zu finden, die für Dich und sie
bindend ist, Du hast was in der Hand und kannst
planen. Sie kann dann nur aller 2 Jahre neuen oder
höheren Unterhalt fordern und/oder Dein Einkommen
überprüfen lassen.
Einen Tipp noch: Versuch mit und über Deinen Arbeit-
geber Dein Nettogehalt so gering wie möglich ausfallen
zu lassen. Ein vertrauliches Gespräch mit der Personal-
abteilung…
Oder, wenn Du wirklich verheiratet bist, und Du
Vertrauen zu Deiner Ehefrau hast, vorausgesetzt, Ihr
habt eine gemeinsame Kasse und keinen Ehevertrag …,
sieh zu, daß Du in die Steuerklasse 5 gehst und dadurch
massiv mehr Steuern zahlst, und dadurch weniger Netto
hast. Keine Angst, das Geld kommt durch den Lohnsteuer-
jahresausgleich (Steuererklärung) zurück, aber ich habe
noch nie gehört, daß das Jugendamt einen Steuerbescheid
angefordert hat, um die Rückzahlung mit in die
Unterhaltsberechnung einfließen zu lassen.
Aber psssssst…
Liebe Grüße
Andreas
vielen dank für die Antwort … werde erstmal zum Anwalt gehen…
lg
das Kind bekommt sicherlich Kindergeld und ich denke auch das es noch Vorschuss vom Jugendamt bekommt.
Nur eines ist sicher, wenn Sie der Vater sind haben Sie auch zu zahlen. Warum sollten die Steuerzahler für ihr Kind bezahlen?
Jedes Kind hat ein Recht zu erfahren wer seine Eltern sind. Dieses muss ein Vaterschaftstest klären!
Warum sollte das Kind Ihre Beziehung belasten, es war doch vor der Zeit ihrer Frau. Was sollte sie das sagen? Wenn das die Beziehung belastet, ist die Beziehung ohnehin nicht mehr in Ordnung.
Ja, sie müssen bezahlen bei 1500 Einkommen. Der Freibetrag ist auch nicht so hoch wie Sie angeben. Ihre Frau ist alt genug um selber arbeiten zu gehen. Sie sind dann zwei Personen Unterhaltspflichtig, nämlich beiden Kindern. Das was das Jugendamt als Selbsterhalt für Sie alleine errechnet ist für Sie, der Rest wird unter den beiden Kindern aufgeteilt. Des Weiteren ist auch das Nichtehel. Kind gleichberechtigter Erbe und bekommt das Gleiche wie das ehel. Kind. Sie sehen schon das es wohl dringend notwendig ist mit Ihrer Frau zu sprechen. Danach muss ein Vaterschaftstest klären, ob Sie wirklich der Vater sind. Erst dann kann man weiter sehen. Einer Ähnlichkeit alleine kann man nicht glauben.
Warum zahlt das Amt eigentlich nicht - also kein Kindergeld
oder so? Kann man da nicht den vater einfach Unbekannt angeben
? Z.B Urlaubsflirt ? Weggezogen nicht auffindbar??
Ohne Vater keine Geburtsurkunde ohne G_urkunde kein Kindergeld.Mann kann Unbekannt angeben aber das Jugendamt leuchtet alles durch.Deswegen Vaterschaftstest um sicher zu gehen.