Dann erkläre es doch einfach
Hallo VIKTOR,
wie Du mal wieder alles umdrehst
ist mir nicht bewusst, erklär doch einfach, wo Du meinst, es gebe Erklärungsbedarf. Dafür sind wir in einem Wissensforum.
Es bleibt deshalb nur der „Maßstab“ der eigenen
Befindlichkeit und die Gerechtigkeit diese auch anderen
genauso zuzugestehen.
Es gibt mehr als einen Masstab. Einer kann zum Beispiel die natürliche Moral sein. Ein anderer ist die christliche Moral. Wieder einen etwas anderen dürften wir bei andern Religionen wie etwa im Buddhismus finden.
Da bei Menschenrechten entweder von Recht - diese Diskussion hast Du als beendet erklärt - oder von Ethik bzw. Moral und Werten die Rede ist, kann es meiner Meinung nach Sinn machen, zu erklären, welcher Moral oder welcher ethischen Grundlage einerseits diese, andererseits die Grundrechte des Katechismus entspringen, an welchen sich der Vatikan hält, denn die Ursprungsfrage geht ja nach dem Verhältnis zwischen Menschenrechten bzw. Menschenrechtserklärungen und dem Vatikan, also dürfte es nicht völlig abwegig sein, nach den Grundlagen einerseits der Menschenrechte und andererseits des Vatikans zu fragen bzw. dazu Informationen zu liefern.
Die von Dir eingebrachte biblische „Gottähnlichkeit“
gehört nicht dazu weil sie von niemandem nachvollzogen
werden kann schon garnicht von „Nichtgläubigen“.
Nun wird diese nicht nur von mir, sondern von der Lehre der Kirche „eingebracht“. Natürlich ist es möglich, weitere biblische Stellen als ebenfalls grundlegend zu zitieren. Die berühmteste ist übrigens der Dekalog. Der wurde bisher noch gar nicht genannt. Er gilt als Kodifizierung einer natürlichen Moral einerseits, bereits offen aber auch auf die christliche Moral und Ethik andererseits. Er ist daher der Grundtyp der Ermöglichung des moralischen Anspruches an den Menschen. Kannst Du einen moralischen oder ethischen Anspruch nicht stellen, so kannst Du dem Menschen kein Recht vorschreiben, es wäre denn illegitim bzw. willkürlich.
Jesus rekurriert auf drei Ebenen hin und zitiert sie: 1. eine natürliche Moral („seine Freunde lieben - tun dasselbe nicht auch die Heiden?“), 2. eine in Gesetz gegossene Ethik („du sollst nicht stehlen usw.“), 3. Wertmassstäbe des Glaubens („Von Anfang an aber war es nicht so“, vgl. Gen 3 - darum verlässt der Mann Vater und Mutter, und die zwei sind eins).
in der Botschaft Jesu
Hinzu kommt die Entfaltung dieser dritten Ebene in allen ethischen Normen der Bergpredigt („die Alten haben gesagt“ - Ich aber sage euch"). Dabei zitiert Jesus zwar die Alten, nennt sie aber nicht deutlich von Anfang an - ausser ausgerechnet in Bezug auf Genesis, konkret auf die Ehe; sodann spricht Er von Gotteskindschaft (von mir bereits genannt) und Vollkommenheit („ihr sollt vollkommen sein, wie auch euer Vater im Himmel vollkommen ist“) als Grundlage. Was anderes ist dies als die Gottebenbildlichkeit?
Wenn man sich daran halten würde
Ja, klar. Wenn man es fertigbrächte, bräuchten wir überhaupt keine staatliche Gewalt. Und insofern, als Du ja von dieser gerade nicht redest: Dann bräuchten wir auch
keine „formulierten“ Menschenrechte mehr
Klar. Wenn die Katholiken in China verfolgt werden, kann ein formuliertes Menschenrecht durchaus eine Hilfsnorm sein, die dem „Guten“ dient. Insofern sind Grundrechte schon ein möglicher Schritt weg von blosser Barbarei. Leider gilt das aber nicht immer, z. B. wenn im Namen der Grundrechte Todesurteile gefällt werden oder wurden.
Den Grundrechten liegt also eine bestimmte Art von Humanität zugrunde. Nun ist Humanität nicht Egalität. Dass ein Mensch ein Mensch ist, bedeutet zwar, dass er mit „Menschsein“ irgend etwas gemein hat, also dass irgend etwas deckungsgleich und damit also gleich ist. Der Grund für die Schonung des Menschen liegt nun in der Humanität und nicht in der Egalität. Nicht dass sowohl der andere ein Mensch ist als auch ich ein Mensch bin, verbietet mir, den andern Menschen zu betrügen. Sondern dass der andere überhaupt ein Mensch ist oder ich einer bin, verbietet es mir. Für die Humanität reicht Menschsein aus, es braucht kein „gleiches Menschsein“. Somit ist das Egalitätsprinzip nichts als reine Tautologie und taugt zur Begründung von Ethik soviel wie ich zur Begründung meiner selbst.
Was jedoch im Namen von Menschenrechten aus der reinen Egalität gemacht wird, spottet vor diesem Hintergrund jeder Beschreibung.
Zunächst gilt es historisch festzuhalten, dass nach der Erklärung der Menschenrechte im Rahmen der Französischen Revolution innert ein paar weniger Jahre hunderttausende von Menschen hingerichtet wurden. Dies dürfte einer der Hauptgründe für das Spannungsverhältnis zum Vatikan und zur Kirche sein.
Jesus in die Schuhe schieben
Wenn man nun solche Rechte entweder als ethisches System oder als Grundlage eines ethischen Systems an die „Goldene Regel“ hängt („das tut ihnen auch“), dann kann der Anschein entstehen, als sei diese Regel ein Anspruch auf Egalität. Sie ist aber statt dessen die Postulierung eines Mittels zum Zweck. Egalität wird nicht als Wert, sondern als Weg zum Ziel gebraucht. Das ist doch etwas ganz anderes. Es beschreibt schlicht und einfach, dass man der religiösen Ethik dann genügen kann, wenn man im andern ein Ebenbild sucht.
Wenn man also einen Egalitätsgedanken einführt, dann taugt das nur, falls man schon von Vorneherein das Ziel hat, religiös relevante Normen zu erfüllen („das Gesetz und die Propheten“). Als Prinzip an sich oder gar als Handlungsziel wird es von Jesus nicht aufgestellt, es wäre also ein falscher Verdacht, würde man Ihm unterschieben, ein Mitmensch habe Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Wahrheit ist, er hat Anspruch auf menschliche Behandlung, und insofern als auch ein anderer Mensch diesen hat, haben die beiden etwas Gleiches an sich. Das begründet aber eben keinen Anspruch auf Gleichheit selbst.
dass der Vatikan das Egalitätsprinzip als Wert grundsätzlich
nicht respektiert
Was
Nicht postuliert jedenfalls. Ich nehme an, dass es gemäss dem soeben Ausgeführten auch nicht eigens respektiert werden muss.
nicht jedem das Gleiche
wer hat dies behauptet
ooooo…
mein Zitat
hat wörtlich behauptet, dass Egalität ein Grundsatz der Menschenrechte ist. Nicht alles, was bei Wike steht, wird von Mike geglaubt : ) Dennoch darfst Du den von Dir zitierten Artikel gerne selber lesen.
„partielles Egalitätsprinzip“
ein Begriff aus der Rechtssprache. Moral, Ethik und deren Grundlagen sind also Voraussetzung. Gemäss der gängigen juristischen Arbeitsdefinition von Gerechtigkeit bedeutet diese „Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln“. Was dann gleich ist, ist eben Definitionssache des Machthabers. Das Egalitätsprinzip braucht von dieser Seite her nicht bekämpft zu werden, weil ja die Definition auf dieser Ebene Sache der Willkür ist. Es hat nur insofern auf der Rechtsebene Bedeutung, als dass es als ethischer oder moralischer Grundsatz oder gar als Urgrund von Ethik und Moral aufgestellt wird, und dies ist ein Unding, das entbehrt jeder Einsehbarkeit.
Damit ist nicht gesagt, die juristische Arbeitsdefinition sei zu ändern, sondern nur, dass es eben eine Arbeitsdefinition ist, welche Wertmassstäbe, Grundsätze, Moral, Ethik und Recht voraussetzt und nicht nach sich zieht.
Gruss,
Mike