Vatikan und Menschenrechtserklärung

eine Frage, weil ich gerade eine recht hitzige Diskussion hinter mir habe:

Anscheinend hat der Vatikan bzw. der heilige Stuhl nie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ratifiziert, was ihm auch öfters angelastet wird.

Meines Wissens nach ist das zwar richtig, hat aber v.a. den formalen Grund, dass der Vatikan als „UN-Beobachter“ diese UN-Charta gar nicht unterschreiben kann…

Liege ich da richtig, oder könnte der Vatikan die Menschenrechtserklärung trotzdem ratifizieren?
Kennt jemand offizielle Statements des heiligen Stuhls zu diesem Thema? (vielleicht sogar irgendwas völkerrechtlich verbindliches? Wikipedia gibt da nicht so viel her)

liebe Grüße
litswd

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine Resolution der UNO und hat keinerlei völkerrechtliche Verbindlichkeit. Deswgen ist soie von keinem Staat ratifiziert worden.

Anders verhält es sich mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte -
http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm -
die von den einzelnen Parlamenmten ratifiziert worden ist.

Hallo litswd,

die offizielle momentane Position des Vatikans, insbesondere mit Bezug auf Reden und Predigten des Papstes, ist zwar die grundsätzliche Befürwortung von Menschenrechtskatalogen in Verfassungen sowie eine grundsätzliche Bejahung der UN-Menschenrechtserklärung. Zurückzuführen ist sie besonders auf die Dokumente „Nostra Aetate“ und „Dignitatis humanae“ des II. Vatikanums. Aber auf der anderen Seite gehören keine explizit ausformulierten Menschenrechte zum katholischen Glaubensgut noch namentlich zum Katechismus, ausgenommen der allgemeinen Menschenwürde, die bereits in Genesis 1 ihre bis heute verbindliche Formulierung hat („Abbild Gottes“). Auf ihr basierend wird dann von Grundrechten gesprochen (KKK Ziff. 1907 u. a.). Diese Formulierung wurde nicht abgewandelt, ja nicht einmal offiziell ergänzt. Sie gilt lediglich als vielfach bestätigt und durch Gott besiegelt. Gestützt darauf hat der Vatikan insgesamt heute eine positive Haltung zu Menschenrechtserklärungen, was sich etwa schon darin gezeigt hat, dass er explizit katholische Verfassungen - Kolumbiens und Italiens - zurückwies zu Gunsten von „religionsfreieren“ bzw. „neutraleren“ (andere Religionen und Glaubenshaltungen mehr begünstigenden) Formulierungen. Der Vatikan heisst somit Erklärungen von Religionsfreiheit - und darauf gestützt auch anderer Menschenrechte - insgesamt gut.

Nun kann aber die Kirche keinen Begriff als Glaubensgut aufnehmen, der zugleich Wahrheit und Irrtum enthält. Wenn namentlich der Begriff „Religionsfreiheit“ mehrdeutig ist, so muss schon feststellbar sein, inwiefern die Kirche und also auch die Politik bzw. Diplomatie des Vatikans den Begriff gutheisst und inwiefern sie ihn ablehnt, um zu einem klaren Ergebnis des Verhältnisses zwischen Vatikan und Menschenrechten zu kommen.

Dass „Religionsfreiheit“ wenigstens irgend einen Aspekt hat, den die Kirche schon immer guthiess, ist klar, denn schon immer hat sie von einer Glaubensentscheidung gesprochen und dabei durchaus impliziert, dass nur eine Entscheidung wirklich eine Entscheidung ist, wenn sie einen gewissen Grad an Freiheit erlangt; die neuscholastische Philosophie und Theologie sprach von der „subjektiven“ Freiheit der Entscheidung zum Glauben. Ein zweiter Aspekt ist die Religionsfreiheit zugunsten der Kirche, also die Möglichkeit, dass sich der katholische Glaube auch in Ländern möglichst weit entfalten kann, wo er bislang unterdrückt ist. Wenn irgend eine Art von „Religionsfreiheit“ in einem Staat garantiert wird, namentlich durch dessen Verfassung, dann besteht wenigstens im Ansatz die Chance, dass die Unterdrückung von Christen tendenziell eher zurückgeht.

Vereinzelt entsteht der Anschein, dass der Vatikan sich also den Menschenrechtserklärungen und insbesondere der Menschenrechtserklärung der UNO anschliesst. Würde aber etwa der Vatikan „die“ Religionsfreiheit gutheissen, die der Europäische Gerichtshof im Augenblick durchsetzt, müssten im Vatikanstaat demnächst die ersten Kruzifixe abgehängt werden.

Demzufolge ist nicht anzunehmen, dass der Vatikan die gesamte Erklärung widerspruchslos anerkennt, geschweige denn sich unterwirft.

Gruss,
Mike

Hallo Mike,

Aber auf der anderen Seite gehören keine
explizit ausformulierten Menschenrechte zum katholischen
Glaubensgut noch namentlich zum Katechismus, ausgenommen der
allgemeinen Menschenwürde, die bereits in Genesis 1 ihre bis
heute verbindliche Formulierung hat („Abbild Gottes“).

Auweia.Was hat das mit Menschenrechten zu tun oder mit einer
verbindlichen Anweisung ?
Gen.1.26 und 2.7 beschreiben nur daß Gott dem Menschen Anteil
an seiner „Göttlichkeit“ (geistiges Leben) gegeben hat.
Außerdem haben die Christen (Katholiken gehören dazu)die Botschaft
Jesu - „verbindlich“ ! Seine Worte:frowning:etwa)
„Was ihr wollt, daß euch die Menschen tun, daß tut auch ihr ihnen.“
Mehr Menschenrechte geht nicht.

Gruß VIKTOR

Hallo VIKTOR,

nun, ich habe einfach die gängige Zitierweise genommen:
Aus der Gottebenbildlichkeit werden die „Grundrechte der Person“ (des Katechismus) abgeleitet, aus der Jesuanischen Goldenen Regel die Moral und Ethik. Dass es logisch auch möglich ist, aus letzterer ebenfalls Grundrechte herzuleiten, will ich nicht bestreiten, aber es wird eben gewöhnlich nicht so gemacht.

Gruss,
Mike

Das ändert wenig daran, dass die katholische Kirche sich ständig über die Menchenrechte hinweg setzt.

Da es einen eklatanten inhaltichen Widerspruch zwischen Menschenrechten und dem Handeln der katholischen Kirche gibt, könnte der Vatikan die Menschenrecht nicht einmal ratifizieren, wenn das nötig wäre.

Eben alles Definitionssache
Hallo Zerschmetterling,

was verstehst denn Du unter Menschenrechten, gegen das der Vatikan (angeblich) so eklatant verstösst?

Gruss,
Mike

Kirche vs. Menschenrecht
Hi Mike.

die offizielle momentane Position des Vatikans, insbesondere
mit Bezug auf Reden und Predigten des Papstes, ist zwar die
grundsätzliche Befürwortung von Menschenrechtskatalogen in
Verfassungen sowie eine grundsätzliche Bejahung der
UN-Menschenrechtserklärung.

Wie auch immer - der Vatikan kann die Allgemeinen Menschenrechte nicht unterschreiben, weil er kein vollwertiges UN-Mitglied ist.

Aber auf der anderen Seite gehören keine
explizit ausformulierten Menschenrechte zum katholischen
Glaubensgut noch namentlich zum Katechismus, ausgenommen der
allgemeinen Menschenwürde, die bereits in Genesis 1 ihre bis
heute verbindliche Formulierung hat („Abbild Gottes“).

Letzteres ist eine von mehreren möglichen Interpretationen. Der Begriff „imago dei“ ist nämlich sehr vieldeutig. Seltsamerweise gibt es die von dir gemeinte Interpretation erst, seitdem es auch die „heidnischen“ Menschenrechte gibt, also seit der Aufklärung. Vorher, als die Kirche noch fest im Sattel saß, galten Ungläubige keinesfalls als „Abbild Gottes“ - im Gegenteil.

Dass „Religionsfreiheit“ wenigstens irgend einen Aspekt hat,
den die Kirche schon immer guthiess, ist klar, denn schon
immer hat sie von einer Glaubensentscheidung gesprochen und
dabei durchaus impliziert, dass nur eine Entscheidung wirklich
eine Entscheidung ist, wenn sie einen gewissen Grad an
Freiheit erlangt;

In der Praxis hatte der Klerus, im Verbund mit staatlicher Macht, im Zuge der Verbreitung des Christentums immer versucht, den Glauben zu erzwingen - mit großem Erfolg.

die neuscholastische Philosophie und
Theologie sprach von der „subjektiven“ Freiheit der
Entscheidung zum Glauben.

Ja, vom grünen Tisch aus. Man kann leicht von Entscheidungsfreiheit sprechen, wenn nicht die Gefahr besteht, dass unliebsame Entscheidungen fallen. Und diese Gefahr bestand zur Zeit der scholastischen Theologie in keinster Weise - es gab in Europa keine alternative Religion.

Chan

Hallo Ch’an,

Interpretation erst, seitdem es auch die „heidnischen“ Menschenrechte

glatt bestritten, belege mir das bitte.

galten Ungläubige keinesfalls als „Abbild Gottes“

bei welchem katholischen Schriftsteller, und insbesondere zu welcher Zeit Lehrmeinung oder wenigstens von vergleichbarem Rang?

hatte der Klerus immer versucht, den Glauben zu erzwingen

Immer ist ein bisschen oft, und der Klerus sind ein bisschen viele.
Vielleicht wärst Du so detailfreundlich, mal zwischen verschiedenen Spiritualitäten und Vorgehensweisen auseinanderzuhalten, und würdest zugeben, dass nicht alles, was die Kirche allenfalls von einzelnen ihrer Strömungen duldete, auch der Normal- oder häufigste Fall war.

Gruss,
Mike

Hallo Mike,
Rolf und Ch’an haben ja eigentlich schon die rechtliche Seite
angesprochen, welche für den Vatikan keinen Handlungsbedarf
bringt, in dieser Richtung tätig zu werden.
Es bleibt aber dann trotzdem die (eventuell)Frage bestehen, ob
der „Vatikan“ (besser die kath.Kirche) die Menschenrechte anerkennt,
nicht jedes „Detail“ und jede Sonder forderung welche sich
Wichtigtuer ausgedacht haben (sonst könnte man ja jede nationale
Verfassung oder Rechtsprechung einbeziehen) sondern die
grundsätzliche Haltung dazu.
Dies haben Du und auch ich richtig verstanden.

nun, ich habe einfach die gängige Zitierweise genommen:
Aus der Gottebenbildlichkeit werden die „Grundrechte der
Person“ (des Katechismus) abgeleitet,

Dies ist eben voll daneben.Katechismus hat auch garnichts dazu
beizutragen und Deine Einlassung ist „wischiwaschi“, mal wieder,
nichts was nachvollziehbar ist.

aus der Jesuanischen Goldenen Regel die Moral und Ethik. Dass es
logisch auch möglich ist, aus letzterer ebenfalls Grundrechte
herzuleiten,

Es ist dies die einzige Möglichkeit - und eben von Jesus definitiv
angesprochen und deshalb für Christen verbindlich - egal ob sie sich
daran halten oder gehalten haben. (wird ja von den Anti-Christen
immer wieder reklamiert)
Eine vage Interpretation der Genesis(1.26,2.4),welche ja auch
Gemeingut mehrerer Religionen ist,müßte erst für jeden
nachvollziehbar belegen, daß dies irgendetwas mit Menschenrechten
zu tun hat.Hier einen Zusammenhang herzustellen ist reine Frömmelei
und gehört hier nicht hin.
Die geforderte „Ge recht igkeit“ von Jesus (welche mehr ist als
nur eine ethische goldene Regel) zeigt eben auf, daß der Mitmensch
„Menschenrechte“ hat - welches er eben nur von anderen Mitmenschen,
seinen Nächsten, einfordern kann.
Wo keine (Mit-)Menschen sind, gibt es kein Menschenrecht.
Jesus jedenfalls brauchte die Genesis nicht bemühen, um die
Menschen zur Gerechtigkeit zu verpflichten.
Richtig ist, daß es die „Menschenrechte“ schon immer gab.Ihre
Begründung ergab sich aber zu allen Zeiten aus ethisch moralischer
Erkenntnis und nicht aus der Genesis.
Und dabei sollten wir es , als Christen in der Übereinstimmung mit
der Botschaft, auch belassen.
Gruß VIKTOR

Hallo VIKTOR,

wir reden hier von Menschenrechten.

Rechte sind zunächst nicht gleich Werte. Ob der UP evtl. doch Werte gemeint hat - denn klar macht dann seine Frage mehr Sinn - das muss er aus seiner Warte klären und ist nicht unsere Sache.

Recht ist etwas, das im Staat gilt und mit Staatsmacht durchgesetzt wird, auch gegen Leute, die es so nicht haben wollen.
Wertmasstab, Moral, Sitte und Ethik sind andererseits Dinge, die nicht unbedingt durchgesetzt werden, von denen jedoch etwas hinter jedem Staat bzw. jeder Staatsmacht stehen muss. Ein Staat, der völlig ohne gemeinsame Werte gedacht wird, fällt in sich zusammen. Auch der pluralistische Staat basiert natürlich auf gemeinsamen Werten - z. B. dass der Staat ein gewisses Gewaltmonopol habe, welches trotz Pluralismus sogar ein Stückweit klar definierbar ist.

die rechtliche Seite, welche für den Vatikan keinen Handlungsbedarf

Klar.

Nun bringst Du eine Unlogik

kath. Kirche

einerseits, die nichts zu tun habe mit dem

Katechismus

andererseits. Das wolltest Du doch nicht im Ernst sagen? Steht aber ziemlich so da, also erkläre es bitte, falls es anders gemeint war.

Goldenen Regel

Es ist dies die einzige Möglichkeit

Somit gäbe es zwar eine christliche Moral- und Soziallehre, aber besimmt keine christliche Staatslehre. Selbst Sätze des Apostels Paulus, wie „man müsse der Obrigkeit [unter gewissen Voraussetzungen] gehorchen“ oder „jede Obrigkeit sei von Gott eingesetzt“ oder „ihre Macht gottgewollt“, würde also nicht anerkannt; statt dessen würde der Christ zwar wohl seine Wertmassstäbe haben, diese hätten aber nicht rechtlichen Charakter,
oder kannst Du Dir etwa vorstellen, einen Satz wie „liebet eure Feinde“ als Rechtsregel in einem (gedacht christlichen) Staatswesen aufzustellen?
Sodass also einer bestraft würde, der seinen Feind nicht liebt?

Solches zöge entweder die Anarchie oder den totalitären Staat nach sich. Christus hat keins von beiden favorisiert; auch wenn wir auf Seine eigenen Worte allein zurückgreifen und Dir nicht einmal Paulus als Autorität genügen sollte, so sind die Worte und ist auch die Handlungsweise Christi doch eindeutig beidem abhold, vgl. „gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist…“, „du hättest keine Macht, wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre…“ und anderes mehr.

für Christen verbindlich

heisst nicht, für einen christlichen Staat verbindlich oder für einen aus Christen bestehenden (evtl. nicht explizit christlichen) Staat verbindlich (was davon ja auch noch zu unterscheiden ist, vgl. Konzilstext Dignitatis Humanae sinngemäss).

daß dies

[Gen 1 oder auch die obgenannten Gebote]

irgendetwas mit Menschenrechten zu tun hat

ist demgegenüber relativ leicht belegbar; denn bei aller Unterscheidung von Wert einerseits und Recht andererseits bleibt die Wurzel eines jeden für Christen annehmbaren Rechts wie überhaupt ihres Lebens ihr Glaube. Dass man nun vom Glauben nicht Gebote herbeizieht, sondern eine Grundannahme, liegt daran, dass die Grundannahme auch den Geboten zugrundegestellt wird, wenn Jesus etwa in Mt 6,23a sagt: „Euer himmlischer Vater weiss, dass ihr das alles braucht“ und im Prinzip an all den vielen andern Stellen, an denen Jesus den Vater auch Vater Seiner Freunde nennt und Ihn nicht nur für Sich als Vater anspricht. Hier stellt Jesus die Grundlage vor Augen, aus der sich die von Ihm aufgestellten christlichen Sittengebote herleiten.

Wenn also Gen 1 allein den Konnex auch noch nicht völlig ausdeutscht, könnte allenfalls z. B. das Wort von der Gotteskindschaft hinzugezogen werden, wozu dann die Bibel in verschiedensten Kontexten und Aspekten je etwas äussert. Dieses Wort kann, wenn nicht direkt für den Staat verbindlich, so doch die eine oder andere Leitlinie für das Verhältnis Kirche-Staat bieten und den Grundzusammenhang zwischen Gen 1 und den Grundrechten ein wenig ausleuchten.

Dass zunächst nur von Gen 1 geredet wird, heisst ja nicht, dass dies die ausschliessliche Stelle zur Thematik ist; so gelten ebenso etwa
Jes 43,43b „Bring her Meine Söhne von ferne und Meine Töchter vom Ende der Erde“, Ps 68,6 „Ein Vater der Waisen und ein Helfer der Witwen ist Gott in Seiner heiligen Wohnung“; etwas Besonderes ist Ex 4,4b-c „So spricht der HERR: Israel [gemäss Neuem Testament: die Kirche] ist Mein erstgeborener Sohn; und Ich gebiete dir, dass du Meinen Sohn ziehen lässt, dass er Mir diene. Wirst du dich weigern, so will Ich deinen erstgeborenen Sohn töten.“ Im letztgenannten Zitat könnte je nach Interpretation immerhin gesagt sein „Staat, lass gefälligst die Christen nach ihren Geboten leben“.

Jesus jedenfalls brauchte die Genesis nicht bemühen, um die Menschen
zur Gerechtigkeit zu verpflichten.

Und siehe da, hier ist wohl Dein markionitisches Anliegen: das NT ohne AT lesen zu lassen. Dass es Dir nicht sonderlich beliebt, dass Gott auch schon eine vorchristliche Geschichte mit den Menschen hat, ist hier im Forum offensichtlich. Vielleicht wärst Du so freundlich, mal auseinanderzudividieren, zu Wem Jesus als Jude betet, oder wo Er Jenen - Jahwe - gegenüber Seinem „Vater“ auseinanderdividiert

aus ethisch moralischer Erkenntnis und nicht aus der Genesis

Dass man von natürlicher Moral redet, ist Produkt des Mittelalters; dass man unabhängig von Götterglauben von Ethik sprach, ist platonische Redeweise, wobei (vgl. gerade den neulich dazu gelandeten Thread im Philo-Brett) der Urgrund der Ethik nur deswegen im luftleeren Raum hängenblieb, weil Platon an diesem Punkt nicht von einer absoluten Gottheit sprach, mit der er sich notabene der Blasphemie verdächtig gemacht hätte.
(@Mod: Leider gelingt mir nicht, den Philo-Thread „Warum Ethik“ von Claus J. Walz hierherzuzitieren, vielleicht hilft jemand nach - danke. In besagtem Thread hatten Chan und ich davon gesprochen, dass bei Platon „das Fromme“ das Ende der moralischen und ethischen Argumentationsketten bildet.)

Bleibt allenfalls die Behauptung übrig, aus der natürlichen Moral an sich, nicht wie sie benannt ist, sondern wie sie seit jeher bestand, ergäbe sich die Möglichkeit zu einem Staatsrecht. Das ist zu bestreiten. Warum dies zu bestreiten ist, ist wohl dann doch eine eigene, andere Diskussion und hat nichts mit Menschenrechtserklärungen zu tun, weil es ja Staaten ohne Menschenrechtserklärungen oder leider auch fallweise Staaten ohne Grundrechte gab und gibt. Du könntest nun noch einwenden, ein solcher Staat sei gar nicht Staat im Vollsinn dieses Wortes. Dann aber lässt sich nicht eruieren, dass die natürliche Moral stark genug wäre, schon zum Gedanken der Grundrechte hinzuführen.
Die natürliche Moral heisst im Wesentlichen „ich liebe meinen Freund und hasse meinen Feind“. Dass ich dem Feind die Haare nicht abschneiden dürfe, ist nicht Gegenstand einer natürlichen Moral.

Trotzdem erfordern die Grundrechte nicht, den Feind zu lieben, sondern sie liegen irgendwo zwischen jener natürlichen und dieser übernatürlichen Moral und sind überdies ohne weiteren moralischen Urgrund Gummibegriffe.

Gruss,
Mike

Das Egalitätsprinzip. Steht egentlich ziemlich weit oben.

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Hallo Mike,

wir reden hier von Menschenrechten.

genau, aber wir waren schon über die die „juristische“ Sicht oder
die Formulierungen der UN-Carta (welche eben genau genommen
auch ethisch begründete „Rechte“ sind) hinaus.
Eigentlich schon von Anfang an ab Deiner Formulierung:
ausgenommen der allgemeinen Menschenwürde, die bereits in Genesis 1 ihre bis heute verbindliche Formulierung hat („Abbild Gottes“). Auf ihr basierend wird dann von Grundrechten gesprochen
Daß ist nur ethisch moralisch bezogen, sogar weiter ein
geschränkt auf einen engen religiöse Gottesbezug aus einem Mythos.

Rechte sind zunächst nicht gleich Werte.

Wie gesagt, wie waren schon bei ethischer Sicht.

Wertmasstab, Moral, Sitte und Ethik sind andererseits Dinge,
die nicht unbedingt durchgesetzt werden, von denen jedoch
etwas hinter jedem Staat bzw. jeder Staatsmacht stehen muss.

Da sind wir nicht mehr in unserem Disput, Du mußt schon bei
irgendwas dabei bleiben, wenn man sich mit Dir „verständigen“
(hat durchaus etwas mit dem Gebrauch des Verstandes zu tun ) soll.

Ein Staat, der völlig ohne gemeinsame Werte gedacht wird,
fällt in sich zusammen. Auch der pluralistische Staat basiert
natürlich auf gemeinsamen Werten - z. B. dass der Staat ein
gewisses Gewaltmonopol habe, welches trotz Pluralismus sogar
ein Stückweit klar definierbar ist.

die rechtliche Seite, welche für den Vatikan keinen
Handlungsbedarf

Nun bringst Du eine Unlogik

kath. Kirche

einerseits, die nichts zu tun habe mit dem Katechismus.

Unfug.Der Katechismus ist nicht relevant um Aussagen über
„Menschenrechte“ zu begründen - da ist für den Christen zuerst
die Botschaft (also Jesus) zuständig.
Außerdem, damit Du nicht zu weit abweichst, das Prolog-Zitat in
diesem Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#Wesen_de…
Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
Und dabei möchte ich gerne bleiben.
Meine Einlassungen dazu, auch in Bezug auf die Botschaft, gehen
damit konform.

Goldenen Regel

Es ist dies die einzige Möglichkeit

Somit gäbe es zwar eine christliche Moral- und Soziallehre,
aber besimmt keine christliche Staatslehre.

Wie gesagt, wir sind hier nicht bei einer Staatslehre.
Die Botschaft als „christliche Moral- und Sittenlehre“ abzuwerten
ist wohl ziemlich daneben.

oder kannst Du Dir etwa vorstellen, einen Satz wie „liebet
eure Feinde“ als Rechtsregel in einem (gedacht christlichen)
Staatswesen aufzustellen?

Wie schon gesagt - Unfähigkeit von Dir beim Disput bzw. Thema
zu bleiben.
Trotzdem gibt es auch und gerade für „Feinde“ festgelegte
Menschenrechte welche von den meisten Staaten anerkannt sind.
„Lieben“, steht für (höhere) Gerechtigkeit.
So geht halt alles weitere, was Du hier bringst, mal wieder
an der Sache vorbei.
Viel Gerede - nicht gesagt, leider
Gruß VIKTOR
PS.
Ich wünsche Dir recht herzlich ein frohes Neues Jahr und uns beiden
etwas einträglichere Dispute mit(gegen ?)einander im Jahr 2013.

Das Egalitätsprinzip
Hallo Zerschmetterling,

Folgendes scheint mir evident wie sonst kaum etwas:
Gerechtigkeit ist nicht jedem das Gleiche,
sondern jedem etwas, das man im Idealfall als das Seine bezeichnen darf.

Von diesem Glauben bringt mich auch Werbung der Gegenseite nicht so leicht ab. Nur für nachvollziehbare Gegenbeweise sind meine Ohren offen.

Gruss,
Mike

Das Egalitätsprinzip II
Hallo VIKTOR,

wenn Du die Menschenrechte als Ethik oder gar als Grundlage für eine Ethik betrachtest und dieses Begriffsgewirr auch noch Jesus in die Schuhe schieben willst, dann bleibt Dir nichts übrig, als eben festzustellen, dass der Vatikan das Egalitätsprinzip als Wert grundsätzlich nicht respektiert.

Genau das ist eine sehr frohe Wahrheit.
Denn gerecht ist nicht jedem das Gleiche. (vgl. meine Antwort weiter unten an Zerschmetterling)

Gruss,
Mike

Bekennender Individualist

Folgendes scheint mir evident wie sonst kaum etwas:
Gerechtigkeit ist nicht jedem das Gleiche,

Selten habe ich hier in diesem Brett eine differenziertere GRUNDLAGE gehört, die mir als bekennender Individualist direkt zwischen die Beine fährt.

Schöne Grüße
Claus

1 Like

Anscheinend hat der Vatikan bzw. der heilige Stuhl nie die
allgemeine Erklärung der Menschenrechte ratifiziert, …

Da mag es, wie schon aufgeführt, formale Gründe geben. Schlimm ist aber dass das Tradition hat: Die Verkündung der Menschenrechte in/nach der Franz. Revolution hat er bekämpft! (Quelle: Vortrag von Hans Maier, ein da wohl völlig unverdächtiger Mann!)

… was ihm auch öfters angelastet wird.

Zu Recht! Fast 2000 Jahre wurden die Menschenrechte doch gerade von diesen Nächstenliebenden mit Füßen getreten!

Gruss
Laika

Staunt über die Errungenschaften der Revolution
Hallo laika,

wahrscheinlich gehört der Vollständigkeit halber auch die Aussage hierher, dass die Guillotine in mancher Hinsicht unsympathisch ist, auch wenn sie sich nicht immer nur gegen Kleriker richten sollte. Aber gerade das tat sie mit grosser Inbrunst. Und dann wundert man sich über die Skepsis gegenüber der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die eben solches nicht verhinderte, sondern förderte.

Ob mir bei solchen Vorträgen dann der Kragen platzt, gehört wohl nicht hierher; indessen dürfte von Interesse sein, dass die Motivation der Erklärung der Menschenrechte direkt darin gesehen werden kann, die Revolution zu rechtfertigen. Daher auch der Fehler im System, nämlich die Behauptung des evidenten Egalitätsprinzips, die in Wahrheit kein haltbarer Grund ist. Aber man brauchte ihn eben, wollte man nicht Gefahr laufen, dass evtl. die Revolutionsgegner theoretisch Recht hatten. Dass dann auch noch praktisch die Guillotine des Sinns entbehrte und die Revolution ihre eigenen Kinder frass, ist nur eine logische Ausgeburt davon.

Gruss,
Mike

Hallo Mike

wenn Du die Menschenrechte als Ethik oder gar als Grundlage
für eine Ethik betrachtest

wie Du mal wieder alles umdrehst um gegen halten zu können.
Was hat es dann noch einen Sinn mit Dir zu diskutieren.
Alles was ich bisher gebracht habe geht davon aus, daß
zuerst die Ethik (Moral) gesetzt sein muß und dann die
Menschenrechte.
Die von Dir eingebrachte biblische „Gottähnlichkeit“
gehört nicht dazu weil sie von niemandem nachvollzogen
werden kann schon garnicht von „Nichtgläubigen“.
Es bleibt deshalb nur der „Maßstab“ der eigenen
Befindlichkeit und die Gerechtigkeit diese auch anderen
genauso zuzugestehen.
Das ist Moral und in der Botschaft Jesu genauso
eingefordert.
Wenn man sich daran halten würde brauchte es keine
„formulierten“ Menschenrechte mehr.

Jesus in die Schuhe schieben willst, dann bleibt Dir nichts
übrig, als eben festzustellen, dass der Vatikan das
Egalitätsprinzip als Wert grundsätzlich nicht respektiert.

Was meinst du damit ?

Genau das ist eine sehr frohe Wahrheit.
Denn gerecht ist nicht jedem das Gleiche.

Ja und, wer hat dies behauptet ? Jesus nicht.Ich nicht
und auch nicht mein Zitat aus WIKI zu Menschenrechten.
Nur Du packst das aus und machst Dich damit wichtig.
Bleib einfach bei dem was gesagt wurde.
Aber gerechte Behandlung steht jedem zu.
Gerechtigkeit unterscheidet sehr wohl nach Bedürfnis.
Und wo dieses sich elementar gleich darstellt kommt
„partielles Egalitätsprinzip“ (Begriff hier nur bedingt
passend) zum tragen.
Gruß VIKTOR

Dann erkläre es doch einfach
Hallo VIKTOR,

wie Du mal wieder alles umdrehst

ist mir nicht bewusst, erklär doch einfach, wo Du meinst, es gebe Erklärungsbedarf. Dafür sind wir in einem Wissensforum.

Es bleibt deshalb nur der „Maßstab“ der eigenen
Befindlichkeit und die Gerechtigkeit diese auch anderen
genauso zuzugestehen.

Es gibt mehr als einen Masstab. Einer kann zum Beispiel die natürliche Moral sein. Ein anderer ist die christliche Moral. Wieder einen etwas anderen dürften wir bei andern Religionen wie etwa im Buddhismus finden.
Da bei Menschenrechten entweder von Recht - diese Diskussion hast Du als beendet erklärt - oder von Ethik bzw. Moral und Werten die Rede ist, kann es meiner Meinung nach Sinn machen, zu erklären, welcher Moral oder welcher ethischen Grundlage einerseits diese, andererseits die Grundrechte des Katechismus entspringen, an welchen sich der Vatikan hält, denn die Ursprungsfrage geht ja nach dem Verhältnis zwischen Menschenrechten bzw. Menschenrechtserklärungen und dem Vatikan, also dürfte es nicht völlig abwegig sein, nach den Grundlagen einerseits der Menschenrechte und andererseits des Vatikans zu fragen bzw. dazu Informationen zu liefern.

Die von Dir eingebrachte biblische „Gottähnlichkeit“
gehört nicht dazu weil sie von niemandem nachvollzogen
werden kann schon garnicht von „Nichtgläubigen“.

Nun wird diese nicht nur von mir, sondern von der Lehre der Kirche „eingebracht“. Natürlich ist es möglich, weitere biblische Stellen als ebenfalls grundlegend zu zitieren. Die berühmteste ist übrigens der Dekalog. Der wurde bisher noch gar nicht genannt. Er gilt als Kodifizierung einer natürlichen Moral einerseits, bereits offen aber auch auf die christliche Moral und Ethik andererseits. Er ist daher der Grundtyp der Ermöglichung des moralischen Anspruches an den Menschen. Kannst Du einen moralischen oder ethischen Anspruch nicht stellen, so kannst Du dem Menschen kein Recht vorschreiben, es wäre denn illegitim bzw. willkürlich.

Jesus rekurriert auf drei Ebenen hin und zitiert sie: 1. eine natürliche Moral („seine Freunde lieben - tun dasselbe nicht auch die Heiden?“), 2. eine in Gesetz gegossene Ethik („du sollst nicht stehlen usw.“), 3. Wertmassstäbe des Glaubens („Von Anfang an aber war es nicht so“, vgl. Gen 3 - darum verlässt der Mann Vater und Mutter, und die zwei sind eins).

in der Botschaft Jesu

Hinzu kommt die Entfaltung dieser dritten Ebene in allen ethischen Normen der Bergpredigt („die Alten haben gesagt“ - Ich aber sage euch"). Dabei zitiert Jesus zwar die Alten, nennt sie aber nicht deutlich von Anfang an - ausser ausgerechnet in Bezug auf Genesis, konkret auf die Ehe; sodann spricht Er von Gotteskindschaft (von mir bereits genannt) und Vollkommenheit („ihr sollt vollkommen sein, wie auch euer Vater im Himmel vollkommen ist“) als Grundlage. Was anderes ist dies als die Gottebenbildlichkeit?

Wenn man sich daran halten würde

Ja, klar. Wenn man es fertigbrächte, bräuchten wir überhaupt keine staatliche Gewalt. Und insofern, als Du ja von dieser gerade nicht redest: Dann bräuchten wir auch

keine „formulierten“ Menschenrechte mehr

Klar. Wenn die Katholiken in China verfolgt werden, kann ein formuliertes Menschenrecht durchaus eine Hilfsnorm sein, die dem „Guten“ dient. Insofern sind Grundrechte schon ein möglicher Schritt weg von blosser Barbarei. Leider gilt das aber nicht immer, z. B. wenn im Namen der Grundrechte Todesurteile gefällt werden oder wurden.

Den Grundrechten liegt also eine bestimmte Art von Humanität zugrunde. Nun ist Humanität nicht Egalität. Dass ein Mensch ein Mensch ist, bedeutet zwar, dass er mit „Menschsein“ irgend etwas gemein hat, also dass irgend etwas deckungsgleich und damit also gleich ist. Der Grund für die Schonung des Menschen liegt nun in der Humanität und nicht in der Egalität. Nicht dass sowohl der andere ein Mensch ist als auch ich ein Mensch bin, verbietet mir, den andern Menschen zu betrügen. Sondern dass der andere überhaupt ein Mensch ist oder ich einer bin, verbietet es mir. Für die Humanität reicht Menschsein aus, es braucht kein „gleiches Menschsein“. Somit ist das Egalitätsprinzip nichts als reine Tautologie und taugt zur Begründung von Ethik soviel wie ich zur Begründung meiner selbst.

Was jedoch im Namen von Menschenrechten aus der reinen Egalität gemacht wird, spottet vor diesem Hintergrund jeder Beschreibung.

Zunächst gilt es historisch festzuhalten, dass nach der Erklärung der Menschenrechte im Rahmen der Französischen Revolution innert ein paar weniger Jahre hunderttausende von Menschen hingerichtet wurden. Dies dürfte einer der Hauptgründe für das Spannungsverhältnis zum Vatikan und zur Kirche sein.

Jesus in die Schuhe schieben

Wenn man nun solche Rechte entweder als ethisches System oder als Grundlage eines ethischen Systems an die „Goldene Regel“ hängt („das tut ihnen auch“), dann kann der Anschein entstehen, als sei diese Regel ein Anspruch auf Egalität. Sie ist aber statt dessen die Postulierung eines Mittels zum Zweck. Egalität wird nicht als Wert, sondern als Weg zum Ziel gebraucht. Das ist doch etwas ganz anderes. Es beschreibt schlicht und einfach, dass man der religiösen Ethik dann genügen kann, wenn man im andern ein Ebenbild sucht.

Wenn man also einen Egalitätsgedanken einführt, dann taugt das nur, falls man schon von Vorneherein das Ziel hat, religiös relevante Normen zu erfüllen („das Gesetz und die Propheten“). Als Prinzip an sich oder gar als Handlungsziel wird es von Jesus nicht aufgestellt, es wäre also ein falscher Verdacht, würde man Ihm unterschieben, ein Mitmensch habe Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Wahrheit ist, er hat Anspruch auf menschliche Behandlung, und insofern als auch ein anderer Mensch diesen hat, haben die beiden etwas Gleiches an sich. Das begründet aber eben keinen Anspruch auf Gleichheit selbst.

dass der Vatikan das Egalitätsprinzip als Wert grundsätzlich
nicht respektiert

Was

Nicht postuliert jedenfalls. Ich nehme an, dass es gemäss dem soeben Ausgeführten auch nicht eigens respektiert werden muss.

nicht jedem das Gleiche

wer hat dies behauptet

ooooo…

mein Zitat

hat wörtlich behauptet, dass Egalität ein Grundsatz der Menschenrechte ist. Nicht alles, was bei Wike steht, wird von Mike geglaubt : ) Dennoch darfst Du den von Dir zitierten Artikel gerne selber lesen.

„partielles Egalitätsprinzip“

ein Begriff aus der Rechtssprache. Moral, Ethik und deren Grundlagen sind also Voraussetzung. Gemäss der gängigen juristischen Arbeitsdefinition von Gerechtigkeit bedeutet diese „Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln“. Was dann gleich ist, ist eben Definitionssache des Machthabers. Das Egalitätsprinzip braucht von dieser Seite her nicht bekämpft zu werden, weil ja die Definition auf dieser Ebene Sache der Willkür ist. Es hat nur insofern auf der Rechtsebene Bedeutung, als dass es als ethischer oder moralischer Grundsatz oder gar als Urgrund von Ethik und Moral aufgestellt wird, und dies ist ein Unding, das entbehrt jeder Einsehbarkeit.

Damit ist nicht gesagt, die juristische Arbeitsdefinition sei zu ändern, sondern nur, dass es eben eine Arbeitsdefinition ist, welche Wertmassstäbe, Grundsätze, Moral, Ethik und Recht voraussetzt und nicht nach sich zieht.

Gruss,
Mike