Habe vor etwa 9 Monaten einen Elektriker gebeten, mir einen Kostenvoranschlag zur Erledigung einiger Arbeiten am Haus zu erstellen. Der Kostenvoranschlag kam zügig, ich war mit dem Preis einverstanden und habe schriftlich den Auftrag erteilt. Leider hat sich seit der Zeit nichts getan, auf Email und Anrufe wird von seiten des Elektrikers nicht reagiert. Wie lang bin ich an den Auftrag, den ich erteilt habe, gebunden? Würde sonst einen anderen Elektriker beauftragen.
Hallo!
Schreib einen Brief, setze eine Frist( 2-4 Wochen) und kündige gleich an, wenn die ergebnislos verstreichst, kündigst Du den Auftrag und lässt andere Firma übernehmen.
Zwecks Beweissicherung am besten per Einschreiben/Rückschein oder da es sich ja wohl um einen lokalen Handwerker handelt, gehe persönlich hin und wirf es in den Briefkasten. Oder noch besser, sprich bei der Gelegenheit persönlich mit ihm.
MfG
duck313
…zusammen mit einem Zeugen, der möglichst nicht aus der eigenen Familie ist. Und der den Inhalt des Briefes bestätigen kann.
Dafür hat ein kluger Mann den Einschreibebrief erfunden.
Im Übrigen ist der Elektriker recht doof.
Der echte Profi reißt nämlich erst überall rein und macht dann nicht weiter. Das erhöht die Hemmschwelle für die Kunden, sich jemand anderen zu suchen und dieser wird sich dann gewiss nicht darum reißen, halbfertig gekochten Brei weiter zu rühren.
So ist die Auftragslage auf Jahre hin gesichert.
Nein.
Dafür wurde die „Zustellung durch den Gerichtsvollzieher“ erfunden.
Ein Einschreiben beweist maximal, dass „irgendein“ Brief versandt wurde.
Der persönliche Einwurf mit einem Zeugem, der den Inhalt kennt, ist aber auch O.K…
Geil. Das werde ich beim nächsten Bußgeldbescheid einwenden.
Bußgeldbescheide werden in NRW mit der Deutschen Post durch Zustellungsurkunde zugestellt.
Ist das bei Dir anders?
Mit einem privaten Briefdienst. Das unterschreibt die Zustellerin lediglich auf der Urkunde, dass sie die Sendung z.B. am 23.01.2020 um 11:34 Uhr eingeworfen hat.
Wann immer aber ich Mahnvorgänge uo.ä. hatte, verschickte ich die ultimativen Zahlungsaufforderungen immer per Übergabeeinschreiben. Dies wurde auch nie beanstandet. Ich werde aber in Zukunft an deine Anregung, einen Zeugen zur Beurkundung beizuziehen, denken.
Aber das hat jetzt nix mit dem Ursprungsproblem zu tun.
also doch Zustellungsurkunde (Dt. Post AG ist nicht vorgeschrieben)
Die braucht der Empfänger ja nicht abholen…
und gilt erst ab abholung als angekommen.
Besser wäre das Einwurfeinschreiben.
Setz den Menschen in Verzug: d.h. verlange vertragserfüllung mit einem angemessenen Zeitraum - und drohe den Rücktritt an.
Dann ist der Elektriker dran.
Hallo,
ein Kostenvoranschlag kann als verbindliches Angebot formuliert sein, oder als unverbindliches Angebot. Steht da was von „freibleibend“ oder „unverbindlich“, oder steht da „Wir halten uns an dieses Angebot bis zum 31.01.20 gebunden.“?
Nur bei einem verbindlichen Angebot reicht dein Auftrag, damit der Vertrag zu Stande kam.
Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ist dein „Auftrag“ nur eine Offerte, die sagt, dass du den Vertrag zu den Konditionen des Kostenvoranschlags abschließen möchtest.
Diese Offerte wird erst durch die Annahme des Handwerkers zum Vertrag, etwa durch Auftragsbestätigung oder (meistens) dadurch, dass er mit der Arbeit anfängt.
Bei einem geschlossenen Vertrag (Angebot an dich, Annahme durch dich) musst du eine Frist setzen und kannst dann zurücktreten.
Ohne den Vertrag (unverbindlicher Kostenvoranschlag an dich, Offerte von dir) hast du noch keinen Vertrag, sondern nur eine einseitige Willenserklärung, die du zurückziehen kannst.
Am einfachsten ist allerdings ein Anruf.
Hi, da hast du Recht. Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird.
Ich bin halt eher der Dummgute und versuch es ganz sehr freundlich. Die dritte Mahnung bei Einschreiben ist dann auch freundlich, aber sehr bestimmt und per Einschreiben versandt, weil ich ungern so mit Inkassobüros zu tun haben möchte. Ich bin doch so ein Netter.
Die Inkassofirma, die ich benütze, wird dann aber losmarschieren und alle Register ziehen, egal ob der Schuldiger zum Zeitpunkt der Briefträgerrunde zuhause war oder nicht, oder seinen Rausch ausschlief, und ihn dann vollautomatisch über Jahre hinweg an der Kapuze festhalten.
Das ist immer ein tolles Schauspiel. Da gehen manche echt wegen zweistelliger Summen in die E.V.
Der oben geschilderte Fall liegt aber ganz anders.
Du empfiehlst die Rücktrittsandrohung. Gibt es wirklich Fristen, binnen derer der Beauftragte tätig werden muss, oder gibt es Musterurteile?
Hi, der Elektriker geht ja nicht hin. Und der reagiert auch nicht auf Fernschreiben. Da liegt ja der Hase im Pfeffer.
Gibt es noch irgendwo irgendwen der sowas überhaupt besitzt - außer einem Museum?
Btw., auf eine Fristsetzung nicht zu reagieren ist auch eine Reaktion. Das ist ja grad der Witz…
Ich sage im privaten Sprachgebrauch gern (Funk-)Fernschreiben zur „E-Mail“. Das ist so eine Art Marotte, die sich entwickelt hat, da ein Kunde von mir sich wünscht, dass in für ihn angefertigten Berichten Fremdwörter möglichst vermieden werden sollen. Vom Sensor zum Fühler ist es da noch nicht allzuweit, aber für Begriffe wie „Display“, „Garage“, „(Sport-)Stadion“, „Fitnessstudio“ oder „Kino“ gibt es tatsächlich so herrliche deutsche Entsprechungen, die so kraftvoll wie angestaubt daherkommen ; wenn einer Walzer bestellt, kriegt er einen Dreivierteltakt gespielt.
Aber zurück zum Fernschreiben: https://www.i-telex.net/
Sogar kannst du noch ein Telegramm versenden. Nur gibt es dazu leider kein Telegraphenamt mehr.
; Sogar das Semikolon kommt bei mir noch oft zu Ehren.
(Den Vorwurf, auf eine Fristsetzung nicht reagiert zu haben, weiß ein bestimmter Menschenschlag stets mit dem Einwand, niemals eine solche Erinnerung, Einladung, Vermahnung oder sonstige Schreiben neimals erhalten zu haben, regelmäßig zurückzuweisen.)
Nun, diese Marotte kommt leider gehäuft bei Personen mit Reichsbürgerstörung vor.
Weltnetzseite und Funkfernsprechnummer sind da häufig genutzte Begriffe.
Bei uns im Dorf gibts so einen mit Wirmer-Flagge im Garten und umgedrehter Deutschlandfahne auf dem Nummernschild, der hatte ein paar Reparaturen zu erledigen und war baff, als ich beim Öffnen der Haustür erklärte, dass ich die Bedeutung kenne, von ihm keinen Auftrag annehmen werde und mich direkt verabschiedete.
Ich fürchte, hier liegst du völlig falsch. Empfänger der Berichte sind technische Laien, denen Fachbegriffe nicht zugemutet werden sollen. Der mit dem „Deutschschrifterlass“ ist ein in zweiter Generation hier wohnhaftiger Migrateur.
Deshalb kann doch „diese Marotte kommt leider gehäuft bei Personen mit Reichsbürgerstörung vor“ trotzdem richtig sein.
Und Unterstützer diverser in diese Richtung gehenden Ideen findet man nicht zuletzt auch unter seit Generationen hier wohnenden Migranten^^
Sind wir aber nicht.