Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Aber macht Ihr mal schön weiter. Vielleicht könnt Ihr noch darüber diskutieren, ob irgendetwas in das Baulastenverzeichnis eingetragen ist, ob ein Nießbrauchrecht existiert oder ob der Interessent überhaupt über ein Wegerecht zu seiner Garage verfügt - z.B. für den Fall, da das Garagengrundstück nur über ein Grund- oder Flurstück betreten werden kann, das zu der Wohnimmobilie führt.
@DvdH Laß’ Dich nicht verwirren. Die Grundidee von wer-weiss-was war mal, daß es für jedes Problem und jede Frage Leute gibt, die dieses Problem schon erfolgreich lösten bzw. die Frage beantworten können, auch wenn sie vielleicht nicht ausgewiesene Experten in dem fraglichen Gebiet sind. Leider hat das bei einigen über die Jahre dazu geführt, daß sie bei bestimmten Begriffen den Impuls verspüren, ihr Wissen (oder das, was sie für Wissen halten) unter das Volk bringen zu müssen und zwar ganz unabhängig davon, ob es für diese Frage überhaupt relevant oder den Fragesteller hilfreich ist.
Um Deine Frage zu beantworten: steuerliche Aspekte kannst Du vernachlässigen und bei der Interpretation des Grundbuches und allem, was daran hängt, wird Dir der Notar helfen, den Du ohnehin mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes beauftragen mußt. Der Notar wird als erstes einen Grundbuchauszug anfordern und bei Unstimmigkeiten oder offenen Punkten auf diese hinweisen und dazu beitragen, diese aufzulösen bzw. auszuräumen.
Ob Du hier vorher auf alle Eventualitäten hingewiesen wirst und Dir Lösungsvorschläge unterbreitet werden, ist für das Ergebnis bzw. den Ablauf ohne Belang. Wichtig zu wissen ist, daß der Notar beiden Parteien zur Erreichung des beabsichtigten Ergebnisses in gleichem Maße dienen muß, d.h. ihm wird mitgeteilt, daß Du die Garage kaufen willst und er wird alle weiteren Schritte in die Wege leiten, damit dieses Ziel erreicht wird und er ist verpflichtet, das so zu tun, daß keiner der beiden Parteien ein Nachteil daraus entsteht.
Also: zuständigen Notar heraussuchen, anrufen und Anliegen schildern. Im Zweifel wird auf ein Formular verwiesen, in das die wesentlichen Daten einzutragen sind. Danach geht alles seinen geordneten Weg.