Re^2: Verliebt im Urlaub 
Georgien ist jetzt kein so übliches Reiseland wie Dänemark oder Spanien.
_Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind für Ausländer unterbrochen. Der Grenzübergang an der M3 („Alte Georgische Heerstrasse“, Larsi Grenzübergang) ist nicht für den internationalen Reiseverkehr geöffnet und kann nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden.
Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.
Bei Reisen oder Tätigkeiten in Bezug auf die Konfliktgebiete ist die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierungeinzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Reintegrationsministerium (www.smr.gov.ge).
- Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, beziehungsweise das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge.
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde.
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.
Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
- Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle und Taschendiebstahl. Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge, und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten außerhalb der Städte wird daher abgeraten._
Quelle: Auswärtiges Amt.