Meine Mutter zieht in eine neue 2 Zimmer Wohnung mit Küchenzeile. Bei Wohnungsübergabe steht plötzlich zusätzlich eine Kücheninsel im Wohnzimmer. Wir haben den Vermieter aufgefordert, diesen zu entfernen, weil sonst keine Möbel mehr in den Raum passen. Leider bisher keine Reaktion. Der Umzug steht kurz bevor. Was können wir tun?
Im Mietvertrag steht die ja wohl hoffentlich nicht drin!
Sich sofort einen Anwalt (Mietrecht) nehmen. Der soll, per einstweiliger Verfügung, den VM zur Entfernung der Insel auffordern. Sollte das bis zum Umzugstermin nicht klappen, Möbel einlagern und ins Hotel ziehen, sich sofort ´ne andere Wohnung suchen denn das Mietverhältnis mit dem derzeitigen VM wird weder jetzt noch in Zukunft ein entspanntes sein. ramses90
Hi!
Bist du sicher, dass das hier
vom Mietrecht abgedeckt wird, insbesondere mit dieser
Begründung?
Alternativ gäbe es ja die Möglichkeit, die Kücheninsel zu entfernen und einzulagern?
Gruß, Diva
Diva, sicher gibt es die. Allerdings wird ein VM der sich solche Klöppse leistet wie den geschilderten, überhaupt nicht entzückt sein per einstweiliger Verfügung zum Rückbau aufgefordert zu werden!
Und ich widerum kann mir nicht vorstellen, dass mit diesem VM ein entspanntes Mietverhältnis möglich ist, was allerdings erst die Zukunft zeigen würde.
Warum soll das vom Mietrecht nicht abgedeckt sein? Die Dame muss ihre derzeitige Wohnung enschl. Möbel fristgerecht verlassen oder soll deren Nachmieter, weil er nicht einzeihen kann, auf der grünen Wiese campieren? Und wo soll die Ausziehende einziehen wenn wegen der Insel noch nichtmal die Möbel ins Zimmer passen? ramses90
Das ist etwas schwer zu glauben.
Hatte Mutter die Wohnung nicht besichtigt ?
Es kann doch schwerlich bei Besichtigung eine „normale“ Küchenzeile drin gewesen sein und nun taucht eine Insel zusätzlich auf ?
Und was ist diese „Insel“, ein Möbel, also etwa ein Esstresen, als loses Möbel den man auch wegrücken oder in Keller tragen lassen kann ?
Da wo er vielleicht auch herkam.
Kann es sein der Vormieter hatte den weggestellt und zur Übergabe wieder aufgestellt ?
Oder ist in der Insel auch Herd/Abzug und/oder Spüle ?
Ansonsten könnte ich mir nur denken, die Küche war gar nicht drin und wurde erst neu montiert und Mutter hatte was falsch verstanden was geplant war.
Wie auch immer, der Vermieter wird sich sicher noch melden. Hakt immer wieder nach.
MfG
duck313
Die Antwort von Ramses90 ist etwas radikal. Mit meiner Mutter (83) kann ich das so nicht machen. Es sind noch 5 Tage bis zum Umzug. Ich hoffe ja noch auf eine Reaktion des Vermieters. Alternativ muss die Kücheninsel in den Keller. Allergings nimmt sie dort auch Platz weg, der gebraucht wird. Wie man das Teil (150x80) zerlegt, ist uns leider auch nicht klar. Es ist so schwer, dass es zwei Männer nur schrittweise bewegen können. Eine Verbindung mit dem Boden besteht es nicht.
Im Mietvertrag ist die Rede von einer Küchenzeile, die nicht mit vermietet, jedoch zur Nutzung überlassen wird. Soweit ist das ja von uns akzeptiert, aber der zusätzliche Schrank (Kücheninsel) macht Probleme (ist überflüssig). Das Einlagern woanders kostet Geld. Entsorgen wäre noch eine Option… keine gute allerdings.
Hi,
die reguläre Küchenzeile ist im Wohnzimmer integriert oder ein extra Raum?
Sind in der Kücheninsel Geräte (Herd, Backofen, …) die in der Küchenzeile nicht vorhanden sind?
Ist es von den Schränken das gleiche Modell wie die Küchenzeile?
Gehört die Kücheninsel also irgendwie zusammenhängend zur Küchenzeile oder ist es ein absoluter Fremdkörper, der dem Vermieter vielleicht irgendwo im Weg war und nun in diese Wohnung gestellt wurde?
Viele Grüße
Karin
Ähm…was kann ich mir darunter vorstellen?
Wir reden aneinander vorbei.
Du hast empfohlen, die Möbel einlagern zu lassen, ins Hotel zu ziehen und eine andere Wohnung zu mieten. Das ist ein enormer Kostenaufwand. Wer soll den deiner Meinung nach zahlen?
Wenn das auf den Vermieter gehen soll, müsste das vom Mietrecht abgedeckt sein - und meine Frage war, ob dem so ist.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Begründung „Der hat sich solch einen Klops geleistet, da ist der Mietvertrag direkt null und nichtig wegen der Kücheninsel“ hier ausreichen soll, um den Vermieter zu solchen Zahlungen zu verpflichten.
Dass das keine Vorzeichen eines guten Miteinanders sind, ist klar und war nicht mein Thema
Gruß, Diva
Nich wir sondern Du willst nicht wahrhaben, dass es auf Grund eines derartigen Verhaltens eines Vermieters, das letztendlich den kompletten Einzug in die Wohnung verhindert, diese rechtliche Möglichkeit gibt.
Mußt Du Dir auch nicht vorstellen können denn 1. liest sich das dann in der Klageschrift anders und 2. gibt´s dazu auch expliti einen § im BGB. ramses90
Um es etwas besser verständlich zu machen, hier ein Bild der Küchenzeile plus Kücheninsel.
Die Wohnung konnte vorher nicht besichtigt werden, da sie erst zum Mietbeginn = Wohnungsübergabetag fertiggestellt wurde. In der Grundrisszeichnung ist nur die Küchenzeile zu sehen. Mit dem „Klotz“ ist dann aber der Raum schon zu einem Drittel voll. Wäre es eine Küche, würde man hier noch einen Eßtisch mit Stühlen reinstellen und der Raum (Küche) wäre komplett. Hier soll aber meine Mutter wohnen, mit Couch, Tisch, Sessel, Vitrine, TV etc.
Der zweite Raum ist das Schlafzimmer.
Nicht besichtigt stimmt nicht ganz. Wir haben uns die Räumlichkeiten im Rohbau angesehen.
Hallo,
man sollte den Vermieter ein zweites Mal, sofort morgen, schriftlich mitteilen, dass dieses Möbelstück
- nicht als Teil einer „Küchenzeile“ (wie im Mietvertrag bestimmt) angesehen werden kann und
- die Nutzbarkeit des Wohnraums mit eigenen Möbeln deutlich vermindert.
Man schreibt:
Bitte entfernen Sie dieses Möbelstück bis zum Einzug oder teilen mir mit, wie ich damit umgehen soll, wenn es am Tag des Einzugs noch vorhanden ist. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen hören, werde ich es zunächst so stellen, dass es am wenigsten hindert. Die dadurch eintretende, wesentliche und nicht hinnehmbare Minderung des Wohnwerts werde ich dann aber durch eine Mietminderung kompensieren müssen.
Eine Demontage und kostenpflichtige Einlagerung durch das Umzugsunternehmen wäre auch denkbar, wenn dieses Möbelstück tatsächlich sonst die Wohnung extrem beeinträchtigt. Ich sehe hier aber ein durchaus mobiles Möbelstück in der Größe eines Schreibtisches, nach deiner ersten Schilderung hatte ich mir ein etwas deutlich weniger mobileres, größeres und schwereres Teil vorgstellt.
Genau, unter einer Kücheninsel habe ich mir auch was anderes vorgestellkt denn die beherbergt im darunter liegen Teil ja auch noch Wasserzu- und -abläufe und ggf auch Strom oder gar Gas. ramses90
Hätteste gleich zu Beginn alle Infos einschl. des letzten Fotos und dass es eine vorher nie bezogene Neubauwohnung ist eingestellt, wäre das auch etwas weniger radikal aber trotzdem noch nach den Möglichkeiten des deutschen Mietrechtes ausgefallen. ramses90
Rohbauten sind üblich nicht möbliert und Laien können sich meist überhaupt nicht vorstellen, wie der raum fertig und möbliert aussehen wird.
es muss doch Grundriss und Einbauten im Plan gegeben haben.
Warum hat man nicht gefragt ?
Die „Insel“ ist doch wirklich kaum mehr als ein Esstisch, mag sein, mit Unterschränken/Abstellbord auf der einen Seite.
Aber als Arbeitsplatte ist das doch nützlich und auch nötig, denn auf den wenigen Flächen die nicht von spüle und Herdplatte belegt werden kann man doch wenig machen. meist steht da auch noch was an Küchengeräten herum.
Wie auch immer, das ist aus meiner Sicht kein Fehler des Vermieters, aus dem ihr irgendwelche Rechte ableiten könnte. Bestenfalls könnte man noch von einem Missverständnis sprechen.
Das sehe ich allerdings auch so.
und auch als Esstisch.
Dafür kann der Vermieter nichts. Steht die Wohnung wirklich als 2-Zimmer-Wohnung im Mietvertrag? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass eine 2-Zimmer-Wohnung ohne Küche vermietet wird. Möglich wäre eine 1,5-Zimmer-Wohnung, wie z. B. hier:
Da ist tatsächlich ein Zimmer das Schlafzimmer und ein „Zimmer“ ist aufgeteilt in Küche und Wohnzimmer. Dass man das 2. Zimmer nicht wie ein vollwertiges Wohnzimmer möblieren kann, sollte einem klar sein.
Dummes Missverständnis, vielleicht lässt sich der Vermieter erweichen und kann die Kücheninsel auslagern (allerdings: was soll deine Mutter als Arbeitsfläche und als Esstisch benutzen? Den Couchtisch wohl kaum …), aber Anspruch darauf habt ihr vermutlich nicht.
Gruß
Christa
Ja, da hast Du Recht. Hinterher ist man immer schlauer.
Und das merkt man ja auch an deiner Antwort. Ich hoffe, der Fragesteller erkennt, dass mit seiner Übertreibung eine Antwort geradezu provoziert wurde, die für dieses Möbelstück nicht anwendbar sein dürfte. Wenn ein Umzugsunternehmen das Teil rückstandsfrei demontieren und einlagern kann, dann dürfte der Bezug einer Ersatzunterkunft mit Einlagerung der eigenen Möbel unangemessen sein.
Man sieht auch nicht die Größe des Rests der Wohnung, man kennt nicht die geplante Möblierung. Ich halte es jedenfalls für nicht mehr so unwahrscheinlich und vermutlich auch zumutbar, das gute Stück ggf. beiseite zu stellen und mit einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Wohnung so lange zu leben, bis der Vermieter sich um das Teil kümmert - natürlich mit Mietminderung!
Eine Selbstvornahme kann ja auch später durchgeführt werden, falls der Vermieter sich nicht regt.
Dass ein Bezug der Wohnung vollkommen unmöglich sein könnte, erschließt sich für mich an Hand des einen Bildes jedenfalls nicht. Ich sehe da eine dem Anschein nach eher hochwertig ausgestattete und großzügige 1,5-Zimmer-Wohnung.
2 Zimmer Wohnung (60qm) mit Wohnküche. Das ist das neue amerikanische Modell, bei dem man einen separaten Raum als Küche einspart. Soweit auch okay. Die Rede war aber immer von einer Küchenzeile. Ein extra Tisch wurde nirgends erwähnt. Das Zimmer hat 25 qm. Der Tisch läßt eine wohnliche Möblierung jedoch nicht zu. Die Zeiten, in denen meine Mutter täglich gekocht hat, sind auch schon vorbei. Leider muss man heute nehmen, was man sich leisten kann. Kann sich eigentlich jemand vorstellen, wie dieser Tisch dann auf einem orientalischen Teppich aussehen würde?
Meine Mutter hat einen über 2000 Euro teuren Eßtisch mit 4 Stühlen, den sie gerne mitnehmen will. Durch den extra Küchentisch geht das aber nicht mehr. Ich finde es gemein, einem alten Menschen dadurch die Freude zu nehmen.