Guten Morgen.
Ich habe 2018 im September eine Wohnung gemietet, die mit 100 Euro NK monatlich angeboten wurde. Glücklich über diese Miete und NK unterschrieb ich den Vertrag.
Jetzt kam eine Nachforderung für September bis Dezember 2018 von 516 Euro. Das ist mehr als das Doppelte der Nebenkosten.
Die Vermieteinr legte die NK Abrechnung 2015 zugrunde. Ich finde das ein ungerechtfertigtes betrügerisches Lockmittel, diese Wohnung angeblich günstig an mich zu vermieten. Die Eigentümerin musste für Wohnungsbesichtigungen jedes Mal ca. 200 km anreisen.
Was kann ich tun? Oh Gott, was kommt da 2019 auf mich an Nebenkostennachzahlung zu???
Wie hoch war denn die Abrechnung für 2017 und 2018, begründen diese die Nebenkosten?
Etwas Spät für den Abrechnungszeitraum, denn dieser beläuft sich auf 12 Monate nach Ender der Abrechnungsperiode, danach sind Forderungen vom Viermieterseite aus verwirkt (BGB 556 , 3), wenn sich das jetzt auf 02/2020 bezieht.
ist es auch, naja zumindest teilweise:
Hallo,
Du hast die Einzelposten in der vorhandenen NK-Rechnung. Da ist vieles etwa konstant, wie Muellabfuhr. Den groesste Einzelposten stellt meist die Heizung, die kannst Du beeinflussen.
Zahlst Du denn immer noch nur 100 € Vorauszahlung ?
Außer der Überprüfung der Abrechnung würde ich ja vorschlagen, die Vorauszahlung zu erhöhen um nicht am Ende eine sehr hohe Nachzahlung zu erhalten.
Du musst auch bedenken, Sept,-Dez. sind heizstarke Monate, es ist doch klar hier fallen mehr als 100 €(Monat an. Dafür im Sommer deutlich weniger.
Übrigens, Wucher kann das schon deswegen nicht sein, weil das Geld ja nicht der Vermieter bekommt. Er muss es ja weitergeben an Stadtwerke usw. Er darf an den Nebenkosten nichts verdienen !
MfG
duck313
Da kann doch der einzig hilfreiche Schritt dennoch jetzt nur sein, in den Mieterschutzbund einzutreten, um das auch durchzusetzen oder sich zumindest gütlich zu einigen mit Hilfe?
Nein der Mieterschutzbund ist ein Lobbyverein, der sein Geld Jahr für Jahr auf das neue möchte, da ist in so ein Einzelfall der Anwalt die bessere und günstigere Adresse.
Wann eingezogen, 1.9. oder 1.10.? ramses90
Am 01.09.2018
Hallo,
Dazu müsste erst mal geklärt werden, was es nun mit der Nebenkostenrechnung auf sich hat. Ist den Alles in Ordnung? Wenn ja, dann wirft man schlechtem Geld noch gutes hinterher. Wir kennen hier nur „hohe Nachzahlung“ und „Wucher“. Das ist zu wenig um einen Rat zu geben.
Gruss
Jörg Zabel
Hallo,
Ich möchte diesen Punkt nochmal hervor heben. Denn der ist nicht unerheblich.
Wie groß ist denn die Wohnung? Man kann durchaus die Nebenkosten vorab grob über den Daumen schätzen, wenn man ein paar Rahmenbedingungen kennt.
Grüße
Pierre
Die Wohnung hat 58 qm. Die Rechnung bekam ich am 23.12.19
Die Vermieterin hat die Nebenkosten als Grundlage von 2015 genommen. Sie hätte doch die Kosten aus 2017 nehmen müssen, als sie mir die Wohnung vermietet hat.
ca. 1,80 Euro je qm ist niedrig aber im Rahmen. Der Bundesweite schnitt liegt bei 2,19 €.
Je nach Region und Gebäude, sowie Nutzerverhalten kann das also sogar hinkommen, dass dein Vormieter auf die 100 € gekommen ist.
Uns verraten, was bei der Betriebskostenabrechnung die wesentlichen Posten sind. Wenn Du den ganzen Tag unter der Dusche stehst und Dich anschließend bei offenem Fenster von der Heizung trocknen läßt, kann der Vermieter das weder vorhersehen noch beeinflussen. Wenn in der Abrechnung aber 400 Euro für Straßenreinigung und 300 Euro für den Aufzug enthalten sind, sieht die Sache schon ganz anders aus.
Gruß
C.
Die Vermieterin hat mir vorgestern geschrieben. Ich habe Ihr heute geantwortet:::
Guten Tag Frau
ich habe ein Schreiben vom Mieterverein bzgl. ihrer Abrechnung 2018
erhalten.Ich habe mit der Hausverwaltung Kontakt aufgenommen, die Abrechnung ist
völlig in Ordnung erstellt.Es gibt nun 2 Möglichkeiten, entweder die Nebenkostenabrechnung wird von
Ihnen gezahlt oder ich meinerseits muss auch zu einem Anwalt gehen.Da ich nicht der Mensch bin, der alles über Anwälte regeln muß, möchte
ich Sie bitten, noch einmal über die Vorgehensweise nachzudenken.Sie müssen aber auch verstehen, dass ich nicht auf Kosten sitzen bleiben
möchte, die durch Mieter entstanden sind.Herzliche Grüße,
Sehr geehrte Frau
ich lehne Ihre Forderung von 516 Euro Nebenkosten Nachzahlung für den Zeitraum September bis Dezember 2018 in dieser Größenordnung ab. Sie ist falsch, das hat Ihnen auch der Mieterschutzbund schriftlich mitgeteilt.
Ich habe am 14.03. erneut Termin beim Anwalt.
Ich werde anstreben, dass Sie mir durch Augenwischerei bei Vertragsabschluss Nebenkosten von monatlich 100 Euro vertraglich festgehalten haben. Dabei muss ich Ende 2019 laut Ihrer Nebenkostenabrechnung feststellen, dass es mehr als das Doppelte an Nebenkosten ergibt. Ich habe keinen Heizkörper in meiner Wohnung an, da ich über dem Heizungsraum wohne. Sie haben durch Ihren Vormieter gewusst, wie hoch die Nebenkosten sind. Ich finde das von Ihnen unseriös mir gegenüber. Ich bin Rentnerin und muss auf jeden Cent schauen. Wenn Sie jetzt schon für 4 Monate (September bis Dezember 2018) 515 Euro an Nebenkosten nachverlangen, wie hoch kommen dann 2019 an Kosten auf mich zu??? Ich nenne das Lockmiete.
Außerdem, wie kommen Sie auf solch hohe Heizungskosten? Ich habe seit meinem Einzug September 2018 noch nie einen Heizkörper in meiner Wohnung eingeschaltet. Ich wohne über dem Heizungskeller. Es wird doch jährlich abgelesen!
So beschieden in einem Fall die Richter in Karlsruhe: Sei für den Mieter nicht erkennbar, dass „die Höhe der vereinbarten Betriebskosten völlig unzureichend bemessen ist“, und weise der Vermieter nicht auf die Höhe der zu erwartenden Nebenkosten hin, so stehe dem Mieter ein Schadensersatz zu (LG Karlsruhe, Az. 5 S 339/97).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wir wissen ja immer noch nicht, was in der Nebenkostenabrechnung so alles drinsteht.
Aber wenn der Mieterbund sagt, sie sei „falsch“, dann stimmt das bestimmt.
Nachtrag: Das meine ich ironisch!
Dass in der Zeit von September bis Dezember höhere Kosten anfallen als von Juli bis August ist doch klar.
Dass du anteilige Heizkosten zu bezahlen hast, selbst wenn keiner deiner Heizkörper je an war, ist doch auch bekannt. Zu wieviel Prozent erfolgt bei euch die Aufteilung nach Fläche? Ich bezahle 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch.
Unklar ist: Hat man es beidseitig verpennt, einen Energieausweis der Wohnung zu erstellen / sich zeigen zu lassen? Wie kann sowas passieren?
Ich sehe hier deutliche Versäumnisse auf beiden Seiten.
Nun, die Anwälte werden gut verdienen, ich drücke dir die Daumen, dass du mindestens einen Teilerfolg haben wirst.
Du könntest natürlich (bitte) einmal die Nebenkostenabrechnung benennen, nur dann kann jemand sagen, ob da etwas falsch / unseriös / merkwürdig ist.
Liebe Blattgold,
der Schriftverkehr liest sich wie der Beginn eines lang andauernden Rechtsstreits, bei dem Beide eher verlieren als gewinnen können. Auf jeden Fall wird das Klima zwischen Mieterin und Vermieterin nachhaltig geschädigt.
(Nur mal so meine Meinung)
Gruss
Jörg Zabel
Hallo,
Das hab ich schon anders erlebt. Da werden Behauptungen als Tatsachen hingestellt und darauf ein ganzes „Juristischen Gebäude“ errichtet. Nebenbei werden die Behauptungen auch auf Nachfrage in keiner Weise belegt.
Gruss
Jörg Zabel
Mein Satz war ironisch gemeint.
Ich denke genau wie du!
Ein Landgerichtsurteil aus 1997.
Und ich lese gerad ein einem Urteil des BGH aus 2004 dazu:
(BGH VIII ZR 195/03 vom 11.02.04)
Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung
von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu
bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM
2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.; Staudinger/Emmerich,
BGB (2003), § 535 Rdnr. 73; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535
Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.). Solche besonderen
Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei
Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert
oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang
der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung
eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. LG Frankfurt a.M., WuM
1979, 24).
Im Prinzip muss man der Vermieterin Arglist beweisen können. Das dürfte schwierig werden.