Meine Tochter hat während des Unterrichts ihre Fingernägel lackiert. Es ist natürlich nicht zu entschuldigen für ihr Fehlverhalten. Sie geht in 9. Klasse Realschule für Mädchen. Sie wurde sofort zum Rektorin verschickt und hat daraufhin ein verschärften Verweis bekommen. Ich kann dies nicht ganz vollziehen. Sie hatte bis jetzt nie eine Mitteilung, Verweis oder Mahnung, da sie eine ruhige und verantwortungsvolle Schülerin ist. Wäre eine Verweis nicht angebracht, warum mußte sie gleich einen verschärften Verweis bekommen. Wie ist die Situation?.. Soll ich mich verweigern zu unterschreiben? oder soll ich ein Gesprächstermin mit der Rektorin ausmachen.
Hallo!
Wenn wirklich außer dem Fingernägel-Lackieren nichts anderes im Spiel war, dann ist das eindeutig übertrieben. ich würde auf jeden Fall mit der betreffenden Lehrkraft und mit der Direktorin reden, denn das kommt mir echt komisch vor.
LG, Sarah
Hi,
ich würde so einen Verweis nie unterschreiben ohne vorher mit der Lehrerin bzw. der Direktorin gesprochen zu haben. Einzige Erklärung für den überzogenen Verweis wäre dass das Fingernägellackieren schon öfter vorkam und sie schon mehrmals ermahnt wurde - oder dass es deswegen in der Klasse schon öfter Stress gab (auch mit anderen Schülerinnen) und der Lehrerin jetzt der Kragen geplatzt ist.
viele Grüße
Susanne
Es war wirklich nur Fingernägellackieren. Sie hat auch sofort ein Gesprächt mit der Lehrerin gesucht und Sie gebeten nicht zu Rektorin zu schicken. Sie selber hat vorgeschlagen ob sie Nachsitzen oder Strafaufgabe machen darf. Aber die Lehrerin hat ohne zu Hören sie sofort zur Sekreteriat geschickt. Die Klasse hat ein schlechten Ruf in der Schule aber das heißt ja nicht für alle Schülerinnen. Mir kommst vor Mitgehalten Mitgefangen:frowning:(((.
Hi Susanne,
du hast Recht ich möchte auch ein Termin mit der Rektorin ausmachen und vorerst mal nicht unterschreiben. Die Lehrerin ist leider sehr bekannt die Kinder sofort zur Sekreteriat zu schicken. Mir kommt vor sie ist einfach überfordert. Wie gesagt das war das erste Mal von meiner Tochter, sie wurde auch nicht gemahnt sondern direkt weitergeschickt. Die Rektorin bedrohte sie sogar mit Disziplinarverfahren. Ich möchte wissen was kriegen die Kinder die eine Körperverletzung verursachen oder unentschuldigtes Fehltage einbringen…Wenn ein Kind nie eine Mitteilung oder all die Jahre kaum Fehltage hat kriegt als Belohnung ein verschärften Verweis…wie gesagt ich möchte mich nicht für das Fehlverhalten meiner Tochter entschuldigen aber ich auch die Gerechtfertigung für ein verschärften Verweis nicht verstehen:frowning:
Liebe Grüße
Soll ich mich verweigern zu unterschreiben?
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass die Verweigerung einer Unterschrift unter eine Mitteilung oder einen Verweis einem Widerspruch gleichkommt. Mit dieser Unterschrift wird nur die Kenntnisnahme bestätigt (= Ich habe den Verweis gelesen); mit Einverständnis / Zustimmung hat das nichts zu tun.
oder soll ich ein Gesprächstermin mit der Rektorin ausmachen.
Das würde ich auf jeden Fall tun und mir erst einmal (in Ruhe!) ihre Begründung dieser Maßnahme anhören.
Hat sich Deine Tochter schon an den Verbindungs-/Vertrauenslehrer der Schule gewandt? Der kann - auch bei Deinem Gespräch mit der Rektorin - vielleicht bei einer Vermittlung helfen.
Gruß
Kreszenz
Sie hatte bis jetzt nie eine Mitteilung, Verweis
oder Mahnung, da sie eine ruhige und verantwortungsvolle
Schülerin ist.
Bist du sicher, dass da vorher noch nie was war?
Ich meine, welcher „verantwortungsvolle“ Schüler lackiert im Unterricht seine Fingernägel. Das verstehe ich zugegebenermaßen nicht. Da muss man meines Erachtens schon eine Portion Frechheit besitzen. …und die kommt nicht von jetzt auf gleich…oder irre ich mich da???
Verweis unterschreiben
Hallo,
ich würde so einen Verweis nie unterschreiben ohne vorher mit
der Lehrerin bzw. der Direktorin gesprochen zu haben.
Nur als Hinweis: die Unterschrift bedeutet nirgends, dass man mit dem Verweis einverstanden ist, lediglich, dass man ihn zur Kenntnis genommen hat. Der Verweis ist so oder so erteilt.
Dennoch ist die Nachfrage bei der Schulleitung natürlich erlaubt, angemessen und hier wohl angeraten.
Gruß
Elke
Hallo,
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass die Verweigerung
einer Unterschrift unter eine Mitteilung oder einen Verweis
einem Widerspruch gleichkommt. Mit dieser Unterschrift wird
nur die Kenntnisnahme bestätigt (= Ich habe den Verweis
gelesen); mit Einverständnis / Zustimmung hat das
nichts zu tun.
Hätt ich mir meinen Artikel wohl sparen können.
Aber als Bestätigung lass ich ihn stehen.
Gruß
Elke
Du irrst dich leider. Ich hab all die Jahre noch nie Beschwerden von Seiten der Lehrern bekommen. Sie wird eher zurückhaltend beliebt und ruhig von Seiten der Lehrern beschrieben. Wie gesagt ich will sie nicht entschuldigen, dass was sie gemacht hat ist nicht in Ordnung aber die Bestrafung in diesem Maß finde ich nicht angebracht weil einfach die Relation zu anderen Vorfällen in der Schule fehlt.
Hallo!
Ich meine, welcher „verantwortungsvolle“ Schüler lackiert im
Unterricht seine Fingernägel. Das verstehe ich
zugegebenermaßen nicht. Da muss man meines Erachtens schon
eine Portion Frechheit besitzen. …und die kommt nicht von
jetzt auf gleich…oder irre ich mich da???
Vielleicht auch einfach nur eine Portion extremer Langeweile? Du glaubst nicht, was man bei manchen Lehrern alles tun muss, um einen Schultag zu überstehen…
LG, Sarah
Meine Schulzeit ist schon längere Zeit her. Ich hab nur etwas Erfahrung mit Auszubildenden.
Also, was ist passiert? Die Lehrerin steht vor der Klasse. Es hört wohl keiner zu,- warum auch immer! Da lackier eine Schülerin ihre Nägel! Gott sei dank sind die Zeiten der Prügelstrafe vorbei, auch die Zeiten, wo der Lehrer immer Recht hat!!!
Den Verweis hat sie verdient.
Halte Kontakt zur Lehrerin und zum Rektor!
Ist das ganze ein Drama? Natürlich nicht!
(Versuche nicht zu grinsen, wenn Du mit Deiner Tochter den Ernst der Lage besprichst…)
Hallo!
Ein VERSCHÄRFTER Verweis ist sehr wohl ein Drama. Es ist nämlich die erste Stufe zum von der Schule fliegen. Wenn sich das Mädel noch einmal was zu Schulden kommen lässt und der verschärfte Verweis in der Schülerakte liegt, dann kommt die Androhung des Schulverweises. Das ist also durchaus ernst, und deswegen muss man sich erst Recht drum kümmern, dass Gespräche mit Lehrern und Direktorin stattfinden.
LG, Sarah
Das ist also durchaus ernst, und
deswegen muss man sich erst Recht drum kümmern, dass Gespräche
mit Lehrern und Direktorin stattfinden.
So isses!!!
Hallo
Ein VERSCHÄRFTER Verweis ist sehr wohl ein Drama. Es ist
nämlich die erste Stufe zum von der Schule fliegen. Wenn sich
das Mädel noch einmal was zu Schulden kommen lässt und der
verschärfte Verweis in der Schülerakte liegt, dann kommt die
Androhung des Schulverweises.
Wo hast du denn die Weisheiten her? Dann ist ein normaler Verweis wohl die halbe erste Stufe von der Schule zu fliegen?
Sorry, aber für eine Entlassung muss man schon mehr ausfressen als nen verschärften Verweis wg Fingernägel lackieren zu kassieren. Das ist die allerallerallerletzte Maßnahme die eine Schule zur Verfügung hat und ist nur entsprechend großem Aufwand mit sehr guten Gründen möglich.
Wie gesagt: so gesehen ist jeder Verweis die Vorstufe zur Entlassung … :-/
Gruß
Wawi
Gruß
Wawi
Hallo!
Wo hast du denn die Weisheiten her?
Schulordnung. BayGSO
Dann ist ein normaler
Verweis wohl die halbe erste Stufe von der Schule zu fliegen?
nein, aber ein verschärfter Verweis heißt im Amtsdeutsch Direktoratsverweis und darf nur vom Schulleiter höchstpersönlich ausgesprochen werden, oft ist er schon mit einer Suspendierung gekoppelt.
Sorry, aber für eine Entlassung muss man schon mehr ausfressen
als nen verschärften Verweis wg Fingernägel lackieren zu
kassieren.
Man muss für einen verschärften Verweis im Normalfall schon DEUTLICH mehr ausgefressen haben, als Fingernägel lackieren. Zum Beispiel den Lehrer als „Arschloch“ betiteln. Wobei da viele Direktoren noch keinen verschärften verweis geben, weil es zu harmlos ist.
Das ist die allerallerallerletzte Maßnahme die eine
Schule zur Verfügung hat und ist nur entsprechend großem
Aufwand mit sehr guten Gründen möglich.
Ja, ein verschärfter Verweis ja eigentlich auch.
LG, Sarah
Hallo nochmal
Wo hast du denn die Weisheiten her?
Schulordnung. BayGSO
Das zeig mir bitte!
nein, aber ein verschärfter Verweis heißt im Amtsdeutsch
Direktoratsverweis und darf nur vom Schulleiter
höchstpersönlich ausgesprochen werden,
Stimmt
oft ist er schon mit
einer Suspendierung gekoppelt.
Nein!
Man muss für einen verschärften Verweis im Normalfall schon
DEUTLICH mehr ausgefressen haben, als Fingernägel lackieren.
Wir kennen die Umstände nicht.
Zum Beispiel den Lehrer als „Arschloch“ betiteln. Wobei da
viele Direktoren noch keinen verschärften verweis geben, weil
es zu harmlos ist.
Also ich hab wegen was ähnlichem schon nen verschärften erteilt
Das ist die allerallerallerletzte Maßnahme die eine
Schule zur Verfügung hat und ist nur entsprechend großem
Aufwand mit sehr guten Gründen möglich.Ja, ein verschärfter Verweis ja eigentlich auch.
Nö. Echt nicht. Nicht mal in der GSO
Gruß
Wawi
Hallo,
Reden ist immer gut. Damit rechnen, dass der Verweis zurückgenommen wird, solltest du allerdings nicht. Vielleicht könnten deine Tochter und du Erfolg haben, wenn sie von sich aus eine angemessene Strafe anbieten würde. Die sollte dann aber auch einen „Strafcharakter“ haben und nicht nach Alibiveranstaltung riechen, wenn sie den nötigen Anlass liefern soll, den Verweis zurückzunehmen oder umzuwandeln.
Ich habe mal zwei Schülerinnen, die am Anfang eines Monats in meinem Unterricht ihre Fingernägel lackieren zu müssen glaubten als Strafe verordnet, bis zum Ende des Monats aus einem alten Hocker, der zu Restaurierungszwecken im Werkraum stand, ein Nagellackkunstwerk zu machen. Dabei stand ihnen frei, sich Hilfe von anderen zu holen. Nach einer Woche baten sie mich, ob ich ihnen nicht lieber einen Verweis geben könne . Ich tat es nicht. Der Hocker wurde klasse, die beiden kriegten von der Werk-Kollegin 'ne zusätzliche mündliche Eins, und auf die Idee, bei mir zu stören, kamen sie nie wieder .
Schöne Grüße,
Jule, die wegen ihrer kreativen Disziplinierungsmaßnahmen berüchtigt ist
Hallo!
Wo hast du denn die Weisheiten her?
Schulordnung. BayGSO
Das zeig mir bitte!
Ich kanns noch mal suchen…
nein, aber ein verschärfter Verweis heißt im Amtsdeutsch
Direktoratsverweis und darf nur vom Schulleiter
höchstpersönlich ausgesprochen werden,Stimmt
oft ist er schon mit
einer Suspendierung gekoppelt.Nein!
Naja, also war halt bei mir an der Schule so. Bzw. an allen Schulen, war nämlich auf drei Gymnasien.
Man muss für einen verschärften Verweis im Normalfall schon
DEUTLICH mehr ausgefressen haben, als Fingernägel lackieren.Wir kennen die Umstände nicht.
Okay, aber wenn wir jetzt davon ausgehen, dass es wirklich nur das war, wirst du doch zugeben, dass es lächerlich ist, oder?
Zum Beispiel den Lehrer als „Arschloch“ betiteln. Wobei da
viele Direktoren noch keinen verschärften verweis geben, weil
es zu harmlos ist.Also ich hab wegen was ähnlichem schon nen verschärften
erteilt
Würd ich ehrlich gesagt auch machen. aber manche Direktoren gehen halt immer noch nach „das ist das erste Mal…“. Ich hab sogar mal von nem Fall gehört (Parallelklasse) wo ein Schüler nem Lehrer eine gewatscht hat und trotzdem noch keinen verschärften bekommen hat.
Das ist die allerallerallerletzte Maßnahme die eine
Schule zur Verfügung hat und ist nur entsprechend großem
Aufwand mit sehr guten Gründen möglich.Ja, ein verschärfter Verweis ja eigentlich auch.
Nö. Echt nicht. Nicht mal in der GSO
Naja gut, ein verschärfter Verweis ist nich die allerletzte Maßnahme. aber zu uns hat man zumindest in der Oberstufe noch gesagt, dass man den erst bekommt, wenn man WIRKLICH Mist gebaut hat und wenn man sich dann noch was leistet, dass der Direktor dann zumindest die Entlassung androht.
LG, sarah
Hallo,
Schulordnung. BayGSO
Ich kanns noch mal suchen…
die entsprechenden Bestimmungen findest Du in
§ 16 GSO
„Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen“:
_(vgl. Art. 86 bis 88a BayEUG)
(1) Ordnungsmaßnahmen, sonstige Erziehungsmaßnahmen und Maßnahmen des Hausrechts sind nebeneinander zulässig.
(2) 1 Nach einem Schulwechsel kann eine früher besuchte öffentliche Schule die Feststellung treffen, dass im Fall des Verbleibens der Schülerin oder des Schülers an der Schule die Entlassung angedroht oder die Schülerin oder der Schüler entlassen worden wäre. …
(3) Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4 bis 6a BayEUG und Nacharbeiten werden den Erziehungsberechtigten vor Vollzug schriftlich unter Angabe des zugrunde liegenden Sachverhalts mitgeteilt, im Fall des Art. 87 Abs. 1 Satz 6 BayEUG erst nach der Entscheidung der oder des Ministerialbeauftragten._
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
.
und Artikel 86 EUG :
_Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen
(1) Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
(2) 1 Ordnungsmaßnahmen sind:
der schriftliche Verweis durch die Lehrkraft oder die Förderlehrerin bzw. den Förderlehrer,
2.
der verschärfte Verweis durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
3.
die Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
4.
der Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu vier Wochen durch den Schulleiter,
5.
der Ausschluss vom Unterricht für drei bis sechs Unterrichtstage, bei Berufsschulen mit Teilzeitunterricht für höchstens zwei Unterrichtstage, durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter
6.
der Ausschluss vom Unterricht für zwei bis vier Wochen ab dem siebten Schulbesuchsjahr durch die Lehrerkonferenz,
6a.
der Ausschluss vom Unterricht für mehr als vier Wochen, längstens bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres bei Hauptschulen und Hauptschulstufen der Förderschulen ab dem siebten Schulbesuchsjahr bzw. bei Berufsschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung durch die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Hinblick auf mögliche Leistungen nach Maßgabe des Achten Buches Sozialgesetzbuch,
7.
bei Pflichtschulen die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart auf Vorschlag der Lehrerkonferenz durch die Schulaufsichtsbehörde,
8.
die Androhung der Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz,
9.
die Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz (Art. 87),
10.
der Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das zuständige Staatsministerium (Art. 88). 2 Eine Ordnungsmaßnahme in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
…_
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
Gruß
Kreszenz