Bitte um eine Meinung wegen folgenden Sachverhalts:
Es wurde ein Vertrag mit einem Handwerker geschlossen mit unterzeichnung eines Angebots in dem 5 Aufgaben definiert worden sind, Gesamt-Summe 2500 Euro. Auf dem Vertrag stand: „Anzahlung in Höhe von 500 Euro“ (wörtlich) Diese Anzahlung ist geleistet worden, Aufgaben 1-4 wurden ausgeführt.
Telefonisch wurde sich darauf geeinigt, dass die 5. Aufgabe nicht benötigt wird und nicht geleistet werden soll, und eine Abschlussrechnung kam in Höhe von 890 Euro.
Daraufhin wurden 390 Euro überwiesen, da ja 500 Euro bereits überwiesen worden waren.
Daraufhin kam eine Zahlungserinnerung: „haben wir mit der Rechnung aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 500 Euro einen Abschlag für die Tätigkeiten berechnet, nicht wie wohl ausgewiesen eine Anzahlung. Somit ist der Restbetrag noch zu leisten“
- zunächst stimmt nicht: es wurde letztes Jahr keine Rechnung gestellt.
- Lediglich wurden 500 Euro als Anzahlung überwiesen.
Meiner Meinung ist durch die 2 Zahlungen 500 Euro + 390 Euro = 890 Euroder Gesamtbetrag bereits bezahlt. Oder ist die Forderung gerechtfertigt?
Ich danke im Voraus für eure/ihre Meinung und bin mir ganz bewusst, dass dies hier keine Rechtsberatung darstellt.