Vertrag von Lissabon: Demonstranten toeten erlaubt

Hallo,

neben der Abschaffung unseres Grundgesetzes, der Verpflichtung dass Sozialgesetzgebung nicht wettbewerbswidrig sein darf und der Erlaubnis fuer Angriffskriege wollen unsere machthabenden Parteien im Lissaboner Vertrag auch festlegen dass die Polizei in Zukunft auch auf friedliche Demonstranten schiessen darf.

Nachzulesen unter:

http://4topas.wordpress.com/2009/09/08/vertrag-von-l…

(Oder als Hiphop von „die Bandbreite“ zum anhoeren: http://www.youtube.com/watch?v=no_Pv7McXVg )

Was haltet ihr davon? Jeder der am Sonntag keine Protestpartei waehlt muesste dies eigentlich gut finden!

Falls ja - warum?

Gruss

Desperado

laaaaaaaaaaangweiiiiiilig!!! - owT

Demokratie ist echt langweilig…
…unter Adolf war in Deutschland viel mehr los.

Aber keine Angst, wenn es mit der EU so weitergeht wird es bei uns bald auch wieder spannender, z.B. wenn man auf einer Demonstration nicht nur Traenengasduschen und Pruegel bekommt sondern auch erschossen wird, PC-Killerspiele werden zu Ladenhuetern denn auf den Strassen ist viel mehr los. Illegale Amoklaeufe wird es auch nicht mehr geben, wer dies will kann dies ja legal als Polizist tun.

Gruss

Desperado

P.S.: Und schoen brav CDU waehlen!

Hast du mal nen Blick ins Vertragwerk geschmissen oder plapperst du nur blind nach?

Hast du mal nen Blick ins Vertragwerk geschmissen oder
plapperst du nur blind nach?

Kein Mensch der sich nicht beruflich damit befasst oder sehr viel Zeit hat wird einige 10000 Seiten Juristenenglisch durcharbeiten.

Dafuer gibt es (noch) Journalisten welche die Schweinereien aufdecken. Ich halte die verschiedenen Quellen fuer glaubhaft - oder denkst Du wenn die Massenmedien nicht berichten dass es dann nicht so relevant sein wird?

Hast Du etwa den Vertrag durchgearbeitet, bist Jurist im Europarecht (und das muss man fast sein um alles zu verstehen) und kannst mit voelliger Sicherheit sagen was darinsteht?

Du scheinst Dir ja ziemlich sicher zu sein dass die Informationen der verschiedenen serioesen Journalisten total falsch ist.

Gruss

Desperado

Hast du mal nen Blick ins Vertragwerk geschmissen oder
plapperst du nur blind nach?

Kein Mensch der sich nicht beruflich damit befasst oder sehr
viel Zeit hat wird einige 10000 Seiten Juristenenglisch
durcharbeiten.

Also das zeigt doch mit entlarvender Deutlichkeit, dass man keinen blassen Schimmer vom Inhalt hat. Das sind weder zehntausende Seiten, noch Juristenenglisch. Selbst wenn man die Ausfertigungen in allen Sprachen der EU zusammenzählt (deutsch ist übrigens auch dabei), kommt man nicht auf diese Zahl. Also lieber mal selber nachschauen, bevor man irgendwelchen obskuren Kram nachplappert.

Dafuer gibt es (noch) Journalisten welche die Schweinereien
aufdecken. Ich halte die verschiedenen Quellen fuer glaubhaft

  • oder denkst Du wenn die Massenmedien nicht berichten dass es
    dann nicht so relevant sein wird?

Kann schlicht und ergreifend daran liegen, dass es einfach nicht so ist.

Hast Du etwa den Vertrag durchgearbeitet, bist Jurist im
Europarecht (und das muss man fast sein um alles zu verstehen)
und kannst mit voelliger Sicherheit sagen was darinsteht?

Der ist öffentlich für jederman zugänglich. Also jedenfalls für jeden ab erweitertem Grundschulabschluß. Ich glaube zumindest, dass da dann schon Lesen dabei ist. Kann sicher bin ich mir da aber heutzutage auch nicht mehr.

Du scheinst Dir ja ziemlich sicher zu sein dass die
Informationen der verschiedenen serioesen Journalisten total
falsch ist.

Um welche seriösen Journalisten geht es hier? Die aus der Quelle? Da wo kaum auf einen konkreten Punkt eingegangen wird? Vielleicht kann man nochmal so eine seriöse Quelle zitieren, wo gesagt wird, an welcher Stelle genau steht, dass man Demonstranten einfach töten dürfte.

Grüße

Hast du mal nen Blick ins Vertragwerk geschmissen oder
plapperst du nur blind nach?

Kein Mensch der sich nicht beruflich damit befasst oder sehr
viel Zeit hat wird einige 10000 Seiten Juristenenglisch
durcharbeiten.

es sind 274!
http://bookshop.europa.eu/eubookshop/download.action…

Dafuer gibt es (noch) Journalisten welche die Schweinereien
aufdecken. Ich halte die verschiedenen Quellen fuer glaubhaft

  • oder denkst Du wenn die Massenmedien nicht berichten dass es
    dann nicht so relevant sein wird?

OH! Estland wird nicht gezwungen seine Verfassung zu ändern.ist natürlich eine reißen Meldung.( daher stammt das mit der Niederschlagung von Volksaufständen)
Gruß M°-°M

Es gibt Primaer- und Sekundaerquellen. Zu letzteren zaehlen Zeitungsberichte, Musikvideos ueber den Vertrag und insbesondere die Meinung eines Vertreters einer politischen Partei zu einem Vertragswerk. Sekundaerquellen sind problematisch, da sie immer eine Interpretation der Primaerquelle, auf welche sie sich beziehen, darstellen. Im uebrigen ist die von dir verlinkte Quelle auch noch inhaltlich falsch (das Interview), weil sie sich auf die europaeische Menschenrechtskonvention bezieht. Diese hat aber mit dem Vertrag von Lissabon nichts zu tun, sondern ist ein Dokument dass alle Mitglieder des Europarates ratifizieren muessen. Der Vertrag von Lissabon beinhalte die Charta fuer Menschenrechte, aber auch dort steht nichts von gewaltsamen Aufloesungen von Demonstration.

es sind 274!

247 Seiten sind allein die Aenderungen

OH! Estland wird nicht gezwungen seine Verfassung zu
ändern.ist natürlich eine reißen Meldung.( daher stammt das
mit der Niederschlagung von Volksaufständen)
Gruß M°-°M

Die EU Verfassung bzw. der Lissabonner Vertrag stehen darueber, d.h. er beinhaltet nicht dass die Toetung von Demonstranten bei friedlichen Demonstrationen verboten ist.

Klar, die nationalen Verfassungen sind immer noch gueltig aber nur wenn kein EU Gesetz darueber steht. Wenn z.B. ein EU-Gesetz (muss nichtmal die Verfassung sein) gewisse Methoden billigt haben die Verfassungen in dem Punkt ausgedient - und die Toetung von Demonstranten ist unter Umstaenden moeglich.

Gruss

Desperado

Hallo,

Die EU Verfassung bzw. der Lissabonner Vertrag stehen
darueber, d.h. er beinhaltet nicht dass die Toetung von
Demonstranten bei friedlichen Demonstrationen verboten ist.

Klar, die nationalen Verfassungen sind immer noch gueltig aber
nur wenn kein EU Gesetz darueber steht. Wenn z.B. ein
EU-Gesetz (muss nichtmal die Verfassung sein) gewisse Methoden
billigt haben die Verfassungen in dem Punkt ausgedient

EU-Recht muß (bis jetzt) erst in nationales Recht umgestetzt werden, bevor es gilt. Einen Grundsatz „EU-Recht bricht nationales Recht“ gibt es noch nicht.
BTW: in der bayerischen Verfassung gab es bis zur letzten (oder vorletzten) Änderung vor ein paar Jahren auch noch die Todesstrafe als Höchststrafe. Da Bayern das Grundgesetz, in dem die Todesstrafe abgeschaft wird, nie unterzeichtet hat…

Cu Rene

Die EU Verfassung bzw. der Lissabonner Vertrag stehen
darueber, d.h. er beinhaltet nicht dass die Toetung von
Demonstranten bei friedlichen Demonstrationen verboten ist.

Also weil da nicht drinnen steht, dass es verboten ist, ist es im Umkehrschluss erlaubt? Oder wie soll man dieses Statement verstehen?
Steht da auch nicht drinnen, dass man wegen Falschparkens nicht getötet werden darf? Oder wegen der öffentlichen Verbreitung von Schwachsinn? Also dann würde ich mir wirklich Sorgen machen.

Gruß

Ganze Antwort lesen…
…aber dann koennte man ja keine beleidigenden Kommentare zurueckschreiben.

Ja, bis jetzt…

Klar, die nationalen Verfassungen sind immer noch gueltig aber
nur wenn kein EU Gesetz darueber steht. Wenn z.B. ein
EU-Gesetz (muss nichtmal die Verfassung sein) gewisse Methoden
billigt haben die Verfassungen in dem Punkt ausgedient

EU-Recht muß (bis jetzt) erst in nationales Recht umgestetzt
werden, bevor es gilt. Einen Grundsatz „EU-Recht bricht
nationales Recht“ gibt es noch nicht.
BTW: in der bayerischen Verfassung gab es bis zur letzten
(oder vorletzten) Änderung vor ein paar Jahren auch noch die
Todesstrafe als Höchststrafe. Da Bayern das Grundgesetz, in
dem die Todesstrafe abgeschaft wird, nie unterzeichtet hat…

Mit dem Unterschied dass die deutsche ueber der bayerischen Verfassung steht, allerdings wuerde (wenn die Iren uns mit ihrem Nein nicht geretten haetten, was in unserer „Demodatur“ nicht moeglich war) der Lissabonner Vertrag ueber der deutschen Stehen und andere EU-Gesetze auch, was unsere Verfassung aufhebt und z.B. die Erlaubnis geben kann Demonstranten zu toeten…

Gruss

Desperado

was unsere
Verfassung aufhebt und z.B. die Erlaubnis geben kann
Demonstranten zu toeten…

Genau, und Deutschland wird in „Tacka-Tucka-Land“ umbenannt, Besoffene dürfen nur noch eine Europa-Fahne haben und die europäischen Hauptstädte werden jährlich unter den Ländern im Uhrzeigersinn getauscht.

Hast Du noch mehr von denen auf Lager, das Abendprogramm ist gerade so langweilig :smile:

EU-Recht muß (bis jetzt) erst in nationales Recht umgestetzt
werden, bevor es gilt. Einen Grundsatz „EU-Recht bricht
nationales Recht“ gibt es noch nicht.

ähm, doch, den gibt’s. Europäisches Primärrecht (d.h. die Verträge) und unmittelbar anwendbare Bestimmungen des Sekundärrechts (insb. Verordnungen) haben grundsätzlich Anwendungsvorrang gegenüber entgegenstehendem nationalen Recht.

Ansonsten ist das aber natürlich Quatsch, was da im Ausgangsbeitrag steht.

Servus

Ich würde vorschlagen du liest den Vertrag selber mal durch: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115…

Alles auf deutsch und in kompakten 387 Seiten. Gibt auch eine bequeme Suchfunktion.

Ich konnte bisher nichts von dem was in deiner ‚Quelle‘ behauptet wird finden. Vielleicht findest du ja was und kannst damit deine These belegen. Quellenstudium ist eigentlich immer zu empfehlen wenn man in der Öffentlichkeit nicht dumm dastehen will.

Aber natürlich ist eine Website namens ‚Die Dreckschleuder‘, die nicht mal ein Impressum aufweist, auch ein ganz heißer Tipp. -.-

MfG
Christoph

Hallo Christoph,

Danke fuer den Link.

Ich habe in einem anderen Posting bereits erwaehnt dass ich auch weiss das im Vertrag nicht direkt steht dass man Demonstranten ohne Grund toeten darf.

Nach unserem GG ist dies verboten. Der EU-Vertrag und saemtliche andere EU-Gesetze wuerden allerdings ueber dem GG stehen. Somit waere der EU-Vertrag der Ersatz fuer unser GG und deshalb muessen unsere im GG garantieren Rechte darin enthalten sein, sonst haben wir sie nicht mehr. Das ist m.E. bei vielen Dingen nicht der Fall, somit erlaubt der Vertrag indirekt das Toeten von Demonstranten.

Gruss

Desperado

Hallo Christoph,

Servus

Danke fuer den Link.

Bitte

Ich habe in einem anderen Posting bereits erwaehnt dass ich
auch weiss das im Vertrag nicht direkt steht dass man
Demonstranten ohne Grund toeten darf.

Wo ist dann das Problem?

Nach unserem GG ist dies verboten. Der EU-Vertrag und
saemtliche andere EU-Gesetze wuerden allerdings ueber dem GG
stehen. Somit waere der EU-Vertrag der Ersatz fuer unser GG
und deshalb muessen unsere im GG garantieren Rechte darin
enthalten sein, sonst haben wir sie nicht mehr. Das ist m.E.
bei vielen Dingen nicht der Fall, somit erlaubt der Vertrag
indirekt das Toeten von Demonstranten.

Was ist das denn bitte für eine Logik? Nur weil etwas nicht verboten ist soll es erlaubt sein? Mal davon abgesehen dass du im GG lange nachlesen kannst wenn du dort was über Mord und Demonstranten finden willst. Das wird nämlich über das StGb geregelt.
Nach deiner Logik erlaubt damit auch das GG (wobei ich dir einfach mal unterstelle dass du auch das GG nicht gelesen hast) die gezielte Hinrichtung von Demonstranten. Außerdem erlaubt das GG die Hinrichtung von Leuten die Ferdinand heißen, oder Leuten die Mittwochs Kaugummi kauen und besonderns von Leuten, die weiße Socken zu blauen Hosen und grünen Pullis anziehen!

Spaß beiseit: die EU Verfassung hat genauso wie das GG mit dir als Privatperson wenig zu tun. Da werden eher Richtlinien für zwischenstaatliche Beziehungen u.ä. vorgegeben. Sollte der Vertrag von Lissabon wirklich das Leben jedes Einzelnen bis ins kleinste Detail vorschreiben wollen wäre er wohl wirklich 10 000+ Seiten dick.

Aber das ist nicht der Fall. Und es ist ja nicht so dass du nur das GG befolgen musst (da steht auch nicht viel drin was dich betreffen würde). Es gibt das StGb, das BGB, das HGB, das BauGB, das SGB, das UGB usw. und jedes von denen kann das GG beschneiden und teilweise außer Kraft setzen.
Ob es dir gefällt oder nicht aber die haben alle ihre Gültigkeit und du kannst nicht sagen ‚ich lebe nur nach dem GG und alles was da nicht drinsteht darf ich machen‘. Das ist ziemlich naiv um es mal höflich auszudrücken.

Gruss

Desperado

Mfg
Christoph

Hallo!

und jedes von denen kann das GG beschneiden und teilweise außer Kraft :setzen.

Einspruch!
Da ist das BVG davor.

Ansonsten *

Gruß
Cassius

Hallo!

Servus

und jedes von denen kann das GG beschneiden und teilweise außer Kraft :setzen.

Einspruch!
Da ist das BVG davor.

Nicht unbedingt. Das GG sagt unter anderem
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das GG schränkt sich also selbst mit dem Hinweis darauf ein, dass geltendes Recht über diesen Grundrechten stehen kann. Ansonsten wären ja Haftstrafe nicht mit der unverletzlichen Freiheit der Person zu vereinbaren.

Mir ist klar dass das Ganze etwas absurd ist aber das liegt daran dass die ganze Diskussion hier absurd ist :wink:

Ansonsten *

Danke :smile:

Gruß
Cassius

MfG
Christoph