Vertrag von Lissabon gescheitert?

Hi Merrick

Ich habe nie was gegen die „boesen Iren“ gesagt.
Ich hätte auch für Nein gestimmt.
Ich sage soweit nur das die Iren der erste Stein war der das
Ganze ins Rollen gebracht hat.
Ich steh voll auf der Seite meiner (ehemaligen) Nachbarn.

Das kam nicht so 'rueber, sorry. Ich bin ja selbst keine Irin (durfte desderwegen auch nicht abstimmen) aber die Berichterstattung die in Deutschland anscheinend stattfand macht mich schon fuchsig & Du warst halt in der Schusslinie - noch’mal sorry! :smile:

Ich lese nicht die Sun. Eine englische Ausgabe der deutschen
Bild kann man die nennen. Völlig unseriös.
(Für alle deutschen Bildleser: bildblog.de)

Das war auch nicht auf Dich bezogen. Ich weiss ja nicht was in den deutschen Medien berichtet wurde, besonders akkurat war das anscheinend nicht.

Aber mal so:
Man kennt das doch. Alle wollen es, aber weil die Politik
darunter leiden könnte, amcht man es dann dch nicht. So war
das „Sich nicht trauen“ gemeint.
Ich bin selbst kein Politiker, aber eine Bekannte wollte mal
und ist dann wieder ausgetreten, weil sie meinte das ‚das
Gewissen draussen bleibt -Hautpsache gute Beziehungen.‘

Hmmm, das kenne ich auch. Nichts fuer ungut, ich wollte Dich wirklich nicht persoenlich angreifen aber hier sind schon Postings geschrieben worden die mir die Haare zu Berge stehen lassen.

Und ich bin fest davon ueberzeugt, dass das an zielgerichteter (damit meine ich absichtlich falscher) Berichterstattung liegt, es waere schliesslich nicht das erste Mal der Fall.

liebe Gruesse von der (im Moment sehr nassen Insel)
Astrid

eher nicht am BVerfG
Hallo,

Ich habe ihn nicht komplett gelsen, aber ich gehe davon aus
dass das BVG „Nein“ sagen wird. Nicht konform mit der
deutschen Verfassung.

aha, und worauf gründet sich Deine fachlich sicherlich sehr versierte Einschätzung?

Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben, weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten will (aus Respekt vor dem Gericht) und nicht, weil er davon ausgeht, daß der Vertrag verfassungswidrig ist.

Angestrengt wurden Klagen nebenbei bemerkt von Gauweiler und der Linksfraktion. Aus der bloßen Existenz einer Klage Verfassungswidrigkeit abzuleiten, ist eher fahrlässig. Mit Blick auf die Kläger sollte man mit solchen Vorhersagen noch viel vorsichtiger sein.

Fachlich versierte Kommentatoren räumen den Klagen im übrigen nur geringe Erfolgchancen ein.

Gruß
C.

P.S.
BVG sind die Berliner Verkehrsbetriebe.

Bitte um Antwort
Hallo,

aha, und worauf gründet sich Deine fachlich sicherlich sehr
versierte Einschätzung?

Da ich nicht weiß, ob die Frage ernst gemeint ist lasse ich sie weg.

Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben,
weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten
will (aus Respekt vor dem Gericht) und nicht, weil er davon
ausgeht, daß der Vertrag verfassungswidrig ist.

Wo ist denn der Unterschied?
Ob jetzt Köhler selbst sagt: Er hält ihn für Verfassungswidrig oder ob Er sagt, das er wartet, ob das Gericht das sagt.
Er hätte ja schon unterschreiben können.
Dafür muss er nicht warten.
Spart natürlich Papierkram falls das BVG Nein sagt.

Verfassungswidrigkeit abzuleiten, ist eher fahrlässig. Mit
Blick auf die Kläger sollte man mit solchen Vorhersagen noch
viel vorsichtiger sein.

Nur mal zu Protokoll:
Das bedeutet also das der Erfolg einer Verfassungsklage vom Gemützszustand und vom Image des Klägers abhängt?
Interessant … das würde auf eine ganz neue Art erklären, warum der
Mörder Markus Gäfgen vor dem EuGH gescheitert ist …

Ich hatte eigentlich geglaubt das wäre egal wer die Klage macht.
Erläuterst du das bitte nochmal?

Fachlich versierte Kommentatoren räumen den Klagen im übrigen
nur geringe Erfolgchancen ein.

Was sind denn fachlich versierte Kommentatoren?
Aber da auch:
Nur weil die Erfolgschancen gering sind lohnt es sich nicht zu klagen?
Das erinnert mich irgendwie an einige Mannschaften aus der EM …

Gruß

Merrick

BVG sind die Berliner Verkehrsbetriebe.

Jeder weiß was gemeint ist. Aber extra für dich: BVerfG.

Hallo!

Damit wollte ich nur sagen, das die restlcihen Mitglieder die
einfach übergehen könnten.

Wie soll das denn bitte gehen? Es bestehen aufrechte Verträge!

Die Idee wurde doch schon vorgetragen.
Auch in den Nachrichten gesagt.

Einige Vertreter der Länder hatten die Idee
über Umwege Irland auszuschließen
und den Vretrag ohne sie zu unterschreiben.

Wie genau weiß ich gerade nicht,
müsste ich mich nochmal einlesen,
aber möglcih ist es.

Fragt sich nur ob sich der Aufwand lohnen würde.
Besonders in Hinblick auf Germany und Polen …

Gruß

Merrick

Sichtweisen
Hallo,

aha, und worauf gründet sich Deine fachlich sicherlich sehr
versierte Einschätzung?

Da ich nicht weiß, ob die Frage ernst gemeint ist lasse ich
sie weg.

Du schreibst in den Titel „Bitte um Antwort“ aber beantwortest meine Frage nicht. Sehr seltsam…

Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben,
weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten
will (aus Respekt vor dem Gericht) und nicht, weil er davon
ausgeht, daß der Vertrag verfassungswidrig ist.

Wo ist denn der Unterschied?
Ob jetzt Köhler selbst sagt: Er hält ihn für Verfassungswidrig
oder ob Er sagt, das er wartet, ob das Gericht das sagt.

Da ich nicht weiß, ob die Frage ernstgemeint ist, lasse ich sie weg.

Verfassungswidrigkeit abzuleiten, ist eher fahrlässig. Mit
Blick auf die Kläger sollte man mit solchen Vorhersagen noch
viel vorsichtiger sein.

Nur mal zu Protokoll:
Das bedeutet also das der Erfolg einer Verfassungsklage vom
Gemützszustand und vom Image des Klägers abhängt?

Nein, das bedeutet, daß man sich immer auch überlegen sollte, aus welchem politischen Dunstkreis jemand kommt, was dann wieder Rückschlüsse auf die Motive zuläßt und damit letzten Endes auf den Erfolg der Klage. Nicht umsonst wird der Klagetext als „pathetisch“ beschrieben.

Fachlich versierte Kommentatoren räumen den Klagen im übrigen
nur geringe Erfolgchancen ein.

Was sind denn fachlich versierte Kommentatoren?
Aber da auch:
Nur weil die Erfolgschancen gering sind lohnt es sich nicht zu
klagen?

Ich will nur darauf hinaus, daß Du nicht nur sagst, warum Du der Ansicht bist, daß die Klage erfolgreich ist, welche Fachkenntnisse Dich dazu bringen, daß Leute, die von der Materie Ahnung haben, einen Erfolg bezweifeln und schließlich die Klage auf politische Motive zurückzuführen ist.

BVG sind die Berliner Verkehrsbetriebe.

Jeder weiß was gemeint ist. Aber extra für dich: BVerfG.

Ach so: Du verwendest eine absolut unpassende Abkürzung und ich bin hier der Depp. Jetzt verstehe ich auch, warum Du nicht verstehst, daß der Bundespräsident seine Unterschrift unter das Zustimmungsgesetz aus Respekt gegenüber dem BverfG aufgeschoben hat.

C.

selbermachen
Hallo,

Ich frage mich jetzt nur, warum die Volksvertreter soetwas mal
eben durchgewunken haben. Sind die nicht ganz richtig im Kopf,
lesen die nicht, was sie unterschreiben oder werden wir von
Kriminellen regiert?

tja schwierig. Ich hätte auch eine Frage: Hast Du den ganzen Text gelesen, verstanden und als richtig befunden? Wenn ja: wann hast Du denn neulich Europäisches und Verfassungsrecht studiert? Ich habe da das ein oder andere Semester hinter mir und fand den Text trotzdem nicht trivial genug, um ihn mal eben zu überfliegen und eine Bewertung durchzuführen.

Gruß
C.

Hallo,

aha, und worauf gründet sich Deine fachlich sicherlich sehr
versierte Einschätzung?

Da ich nicht weiß, ob die Frage ernst gemeint ist lasse ich
sie weg.

Du schreibst in den Titel „Bitte um Antwort“ aber beantwortest
meine Frage nicht. Sehr seltsam…

Du findest das seltsam?
Ich hatte den Eindruck, das sollte ironisch gemeint sein
-da du ‚fachlich sicherlich sehr versiert‘ hingeschrieben hast.
Sorry, wenn ich mich geirrt habe, aber wenn das jeamnd so deutlich hinschreibt gehe ich leiber von Ironie aus.

Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben,
weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten
will (aus Respekt vor dem Gericht) und nicht, weil er davon
ausgeht, daß der Vertrag verfassungswidrig ist.

Wo ist denn der Unterschied?
Ob jetzt Köhler selbst sagt: Er hält ihn für Verfassungswidrig
oder ob Er sagt, das er wartet, ob das Gericht das sagt.

Da ich nicht weiß, ob die Frage ernstgemeint ist, lasse ich
sie weg.

Tja, gleiches mit gleichem. :wink:

Keine Sorge, sie war ernst gemeint.
Ich sehe da wirklich keinen Unterschied.
Es macht bei mir eher den Eindruck als wolle Köhler sich hinter dem BVG verstecken um nicht zuzugeben das er nicht ganz hinter dem Vertrag steht.

Nur mal zu Protokoll:
Das bedeutet also das der Erfolg einer Verfassungsklage vom
Gemützszustand und vom Image des Klägers abhängt?

Nein, das bedeutet, daß man sich immer auch überlegen sollte,
aus welchem politischen Dunstkreis jemand kommt, was dann
wieder Rückschlüsse auf die Motive zuläßt und damit letzten
Endes auf den Erfolg der Klage. Nicht umsonst wird der
Klagetext als „pathetisch“ beschrieben.

Wie der beschrieben wird ist doch egal.
Ebenfalls sind doch Motive oder der „Dunstkreis“ egal.
Wichtig ist doch nur ob das BVG „JA“ oder „NEIN“ sagt.

Wenn es nicht egal wäre und das BVG davon beeinflusst
wird ist es das was ich oben meinte.
Oder nicht?

Ich will nur darauf hinaus, daß Du nicht nur sagst, warum Du

der Ansicht bist, daß die Klage erfolgreich ist, welche
Fachkenntnisse Dich dazu bringen, daß Leute, die von der
Materie Ahnung haben, einen Erfolg bezweifeln und schließlich
die Klage auf politische Motive zurückzuführen ist.

Hast du den Vertrag gelesen? Wenigstens überflogen?
Außerdem habe ich das in diesem Baum schon gesagt, warum.
Wenn du keine Lust zum Suchen hast, sag’ es,
dann wiederhole ich es gerne nochmal.

Und mit der Klage: Es ist egal ob es politische, Ideologische, Ideelle, Religiöse, Fanatische oder sonst welche Gründe sind.
Davon ist ein Erfolg nicht abhängig.
Dachte ich bisher zumindest.

BVG sind die Berliner Verkehrsbetriebe.

Jeder weiß was gemeint ist. Aber extra für dich: BVerfG.

Ach so: Du verwendest eine absolut unpassende Abkürzung und
ich bin hier der Depp. Jetzt verstehe ich auch, warum Du nicht
verstehst, daß der Bundespräsident seine Unterschrift unter
das Zustimmungsgesetz aus Respekt gegenüber dem BverfG
aufgeschoben hat.

Bitte interpretiere nicht etwas in meine Sätze.
Jeder hat in diesem Thread und Anderen verstanden (oder haben sich nichts anmerken lassen) das ich mit BVG das Bundesverfassungsgericht meinte. Du bist der Erste der darauf hinweist.
Deswegen: Extra für dich.
Das war nicht negativ gemeint.
Und sollte auf keinen Fall so rüberkommen.

Dazu kommend das ich es noch nie verstanden habe,
das jemand aus Respekt vor jemand anders die Unterschrift oder sonstwas verweigert. Nicht nur auf die Politik bezogen.
Wenn „Respektvolles Verhalten“ ein Verweigerungsgrund ist …

Naja, ist für einen Autisten, der mit der emotionalen Ebene nichts anfangen kann einfach unverständlich. :frowning:

Also wenn du das von Anfang an gesagt hättest,
das es Respekt ist, hätten wir das hier gar nicht durchziehen müssen.
Dann hätte ich mich darausgelassen, denn mit dem Emotionalen
kann ich nichts anfangen.

Gruß

Merrick

Guten abend,

Ich hatte den Eindruck, das sollte ironisch gemeint sein
-da du ‚fachlich sicherlich sehr versiert‘ hingeschrieben
hast.
Sorry, wenn ich mich geirrt habe, aber wenn das jeamnd so
deutlich hinschreibt gehe ich leiber von Ironie aus.

ich wunderte mich nur, daß ein Laie sich imstande sieht, ein so hochkomplexes Vertragswerk nicht nur zu lesen und zu verstehen, sondern auch noch dessen verfassungsrechtliche Implikationen zu beurteilen. Entweder hast Du also eine umfassende juristische Vorbildung oder eine laienhafte und daher anzuzweifelnde Meinung geäußert.

Es macht bei mir eher den Eindruck als wolle Köhler sich
hinter dem BVG verstecken um nicht zuzugeben das er nicht ganz
hinter dem Vertrag steht.

Das BVerfG ist das höchste Gremium in Deutschland, wenn es um Verfassungsfragen geht. Unterzeichnete Köhler das entsprechende Gesetz, tritt es zunächst in Kraft, weil anhängige Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Gleichzeitig würde er sich im Falle einer Unterzeichnung die Kompetenz anmaßen, beurteilen zu können, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das empfände er - so die Aussage Köhlers bzw. seiner Pressestelle als respektlos gegenüber dem Gericht, das über die Frage der Verfassungsmäßigkeit entscheiden soll bzw. wird.

Ich kann das nachvollziehen.

Nur mal zu Protokoll:
Das bedeutet also das der Erfolg einer Verfassungsklage vom
Gemützszustand und vom Image des Klägers abhängt?

Nein, das bedeutet, daß man sich immer auch überlegen sollte,
aus welchem politischen Dunstkreis jemand kommt, was dann
wieder Rückschlüsse auf die Motive zuläßt und damit letzten
Endes auf den Erfolg der Klage. Nicht umsonst wird der
Klagetext als „pathetisch“ beschrieben.

Wie der beschrieben wird ist doch egal.
Ebenfalls sind doch Motive oder der „Dunstkreis“ egal.
Wichtig ist doch nur ob das BVG „JA“ oder „NEIN“ sagt.

Wenn es nicht egal wäre und das BVG davon beeinflusst
wird ist es das was ich oben meinte.
Oder nicht?

Wer die Klage einreicht, hat sicherlich keinen Einfluß auf den Verlauf des Verfahrens. Wohl aber läßt die politische Heimat des Klägers einen Rückschluß darüber zu, warum bzw. aus welchen Motiven die Klage eingereicht wird. Dies wiederum läßt Rückschlüsse zu, wie erolgreich die Klage sein wird, weil eine Klage, die dem Protest und einem persönlichem Unwohlsein über den Vertrag entspringt, nur wenig erfolgreich ist. Handfeste jurstische Gründe vorweisen zu können, ist da ungleich hilfreicher.

Fachkenntnisse Dich dazu bringen, daß Leute, die von der
Materie Ahnung haben, einen Erfolg bezweifeln und schließlich
die Klage auf politische Motive zurückzuführen ist.

Hast du den Vertrag gelesen? Wenigstens überflogen?

Das habe ich, in der Tat.

Also wenn du das von Anfang an gesagt hättest,
das es Respekt ist, hätten wir das hier gar nicht durchziehen
müssen.

Ich darf aus meinem ersten Artikel zitieren:
Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben, weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten will (aus Respekt vor dem Gericht) und nicht, weil er davon ausgeht, daß der Vertrag verfassungswidrig ist.

Gruß
C.

Mal so kurz …
Guten Abend,

ich wunderte mich nur, daß ein Laie sich imstande sieht, ein
so hochkomplexes Vertragswerk nicht nur zu lesen und zu

Wie ist denn da so deine Fachkenntnis?
Hab’ mal deine Visa gelesen, allerdings hat mir nichts weiterhgeholfen außer der Tatsache das du Gerburtsagsgratulationen nicht magst -und das nur für die Zukunft.

Ich frage mich gerade ernsthaft ob wir von der Kenntnis nicht vielleicht auf dem gleichen Stand sind,
wenn es um Europarecht geht …
Wobei es nicht mal Europarecht oder Deutsches Recht alleine wäre.

Es macht bei mir eher den Eindruck als wolle Köhler sich
hinter dem BVG verstecken um nicht zuzugeben das er nicht ganz
hinter dem Vertrag steht.

Gleichzeitig würde er sich im Falle einer Unterzeichnung die
Kompetenz anmaßen, beurteilen zu können, ob das Gesetz
verfassungskonform ist. Das empfände er - so die Aussage
Köhlers bzw. seiner Pressestelle als respektlos gegenüber dem
Gericht, das über die Frage der Verfassungsmäßigkeit
entscheiden soll bzw. wird.

Ich weiß. Ich hab’s auch gelesen.
Genau wegen dieser Aussagen werde ich das Gefühl nicht los,
was ich oben gesagt habe …
Die Reaktion Köhlers passt irgendwie nicht …

Ich kann das nachvollziehen.

Wenn ich’s verstehen würde, auch.

Also wenn du das von Anfang an gesagt hättest,
das es Respekt ist, hätten wir das hier gar nicht durchziehen
müssen.

Ich darf aus meinem ersten Artikel zitieren:
Zur Erinnerung: Köhler hat „den Vertrag“ nicht unterschrieben,
weil Klagen anhängig sind und er die Entscheidungen abwarten
will (aus Respekt vor dem Gericht) und
nicht, weil er davon ausgeht, daß der Vertrag
verfassungswidrig ist.

Mein Fehler.
Sorry.

Gruß

Merrick

PS
Nach solchen Konvers frage ich mich immer, wie die Betroffenen auseinandergehen. Verärgert? Wollen am liebsten noch was loslassen?
Aber das ist wohl eher was für’s Philo-Brett …

noch kürzer

ich wunderte mich nur, daß ein Laie sich imstande sieht, ein
so hochkomplexes Vertragswerk nicht nur zu lesen und zu

Wie ist denn da so deine Fachkenntnis?

/t/vertrag-von-lissabon-gescheitert/4668206/28

Hallo Christian,

zunächst Gratulation für deine Argumentation!

Angestrengt wurden Klagen nebenbei bemerkt von Gauweiler und
der Linksfraktion.

Gauweiler! Der hat als bayerischer Minister vor Jahren gefordert, AIDS-Infizierte Menschen in Lager (er schlug damals das Geländes des ehemaligen KZ Dachau vor) zu kasernieren, um eine Ausbreitung und Ansteckung zu verhindern. Der Kerl hat auch schon erfolglos gegen den EURO geklagt … das „Gutachten“ schrieb ebenfalls ein „angesehener“ Professor … ja ja, der Gauweiler Peter … aus seiner Gruppe der CSU kam auch damals ein Antrag gegen die bayerische Landesverfassung, die sich zu einer parlamentarischen Demokratie statt zu einer konstitutionellen Monarchie bekannte … ja mei, schee wornns di Zoitn, als da Kienie noh do woar …

und über die Verfassungskonformität großer Teile der SED/PDS/Linke, u.a. die kommunistische Plattform um Frau Wagenknecht, sollte man lieber den Mantel des demokratischen Schweigens hüllen.

LG
Ralf

Wortklauberei
Hallöchen,

Insofern ist es sehr wohl eine Frage der Auslegung, oder
basierend worauf behauptest Du, dass nur die Auslegung,
Ehebruch bedeute allein die Scheidung, die richtige sei?

Rein logsiches Auseinanderklammüseln.
Da steht Ehebruch.
Da steht nciht Partnerbruch.
Da steht nciht Ehevertrauensbruch
Da steht nicht …

die Bedeutung eines Wortes ist mehr als die Summe seiner Teile. Einfaches Beispiel: Olivenöl, Rapsöl, Babyöl.

Alles klar soweit?

C.

Hallo Christian
Liest du alle Gesetze, die verabschiedet werden? Auch und gerade die, die vom Bundestag verabschiedet wurden? Hast du als Nicht-Politiker die Zeit? Nix Anderes zu tun?
Ich werde langsam skeptisch, wenn immer wieder mal darauf abgehoben wird, dass man diesen EU-Entwurf da nicht gelesen habe…
Gruß,
Branden

Hallöchen,

Liest du alle Gesetze, die verabschiedet werden?

nein, aber ich - offensichtlich im Gegensatz zu vielen anderen hier - rede nur über Dinge, über die ich mich informiert habe.

Ich werde langsam skeptisch, wenn immer wieder mal darauf
abgehoben wird, dass man diesen EU-Entwurf da nicht gelesen
habe…

Daß Du kein Problem damit hast, wenn andere über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben, überrascht mich nicht.

Gruß
C.

Hallo,

die Bedeutung eines Wortes ist mehr als die Summe seiner
Teile. Einfaches Beispiel: Olivenöl, Rapsöl, Babyöl.

Alles klar soweit?

Nein.
Ich gehe mal davon aus das du die unteren Threads
(Kann nur Wortlaut …) nicht gelesen hast.

Rein vom Logischen würde ich sagen: Babyöl wird aus Babys gemacht.
Den Fehler habe ich als Kind gemacht, bis mir jemand aus Mitleid gesagt hat das das so heisst weil es für Babys gemacht ist.

Wie gesagt, mir ist so etwas nicht klar.

Trotzdem nett das du noch einen Versuch gestartet hast.

Gruß

Merrick

Hallo,

ich würde dann sagen: Gleichstand.

Ich gehe mal davon aus, kein abgeschlossenes Studium
-sonst hättest du das ja schreiben können.

Ich mach’ das seit 2000 nebenbei damit ich mit meinem Anwalt für Europarecht reden kann ohne dauernd nachzufragen.

Wenn du jetzt Studium hast bist du da natürlich weiter.
Aber nach meiner Erfahrung sind „paar Semester“ und
ab 5jahre Beschäftigung mit einem Thema etwa der gleiche Wissenstand.

Korrigiere, wenn du es für nötig hältst.
(Bitte nicht wieder negativ auffassen.
Der Satz ist so gemeint wie er da steht -und nicht wie man ihn vielleicht interpretieren könnte.)

Gruß

Merrick

hier einige zentrale Punkte in Kürze:
Auch hallo Christian,

ich hatte mich schon im Vorfeld der Ratifizierung der ersten Version mit der Sache befasst. Ich bin Volljurist und da ich das alltägliche Hamsterrad nicht bedienen muss, habe ich gelegentlich Zeit, mich mit diesem und jenem „krausen Zeug“ zu beschäftigen :wink:

Die juristischen Fachzeitschriften waren übrigens voll von überwiegend sehr kritischen Beiträgen zum Thema. Unter vielen Anwälten und Richtern herrschte blankes Entsetzen.
Prof. Schachtschneider und Co. waren da nicht die Rufer in der Wüste …

Von Schachtschneider habe ich mir seinerzeit dieses Interview für alle Fälle mal abgespeichert:

Auch auf you tube ist Schachtschneider zu sehen und zu hören :wink:

Tatsächlich ist das Machwerk kompliziert zu lesen mit seinen ganzen Querverweisen und man wird den Verdacht nicht los, dass dies beabsichtigt war …

Ich darf mich aber doch zu Recht darüber wundern, dass unsere Volksvertreter dieses trojanische Pferd nun schon wieder „durchwinken“. Inzwischen hatten sie genug Gelegenheit, sich eingehend zu informieren. Es geht um unser aller Zukunft!!!

LG
sine
Da der Lissabon-Vertrag keine wesentlichen Änderungen enthält.

tja schwierig. Ich hätte auch eine Frage: Hast Du den ganzen
Text gelesen, verstanden und als richtig befunden? Wenn ja:
wann hast Du denn neulich Europäisches und Verfassungsrecht
studiert? Ich habe da das ein oder andere Semester hinter mir
und fand den Text trotzdem nicht trivial genug, um ihn mal
eben zu überfliegen und eine Bewertung durchzuführen.

Gruß
C.

Hallo

danke für den Link.

Bitte…

Ich frage mich jetzt nur, warum die Volksvertreter soetwas mal
eben durchgewunken haben. Sind die nicht ganz richtig im Kopf,
lesen die nicht, was sie unterschreiben oder werden wir von
Kriminellen regiert?

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich war/bin Verfechter des EU-Vertrages oder des Vertrages von Lissabon, weil ich der „europäischen Idee“ einiges abgewinnen kann. Ob ich jetzt durch das Gutachten meine Idee revidieren soll? Ich weiss es nicht. Ich habe es gelesen, fand die Ansätze und Argumente interessant aber ich bin nicht so versiert, dass ich mir ein Urteil darüber erlauben könnte.
Es gibt sicher Gutachten von ebenso namhaften Juristen, die zu einem anderen Ergebnis kommen. Liegen die falsch?

gruß

lieber Branden,

wenn DIESE „Quelle“ der Ursprung deiner enuen Skepsis sein sollte, denk drüber nach, WER oder WAS hinter diesem Pamphlet steht (s. o.).

es gibt keine Alternative zu Europa!

LG
Ralf