Hallo,
Tatsache? Hätte ich mir fast denken sollen. Du biegst Dir den
Terminus soziale Gruppe geradewegs zurecht wie es Dir genehm
scheint. Dann sind zwei Serienmörder, die gemeinsam tätig
waren, wohl
auch eine eigenständige soziale Gruppe?
Wenn man sie gezielt tötet, ist es Mord, kein Völkermord.
Mord kann nur eine widerrechtliche Tötung sein (weitere Merkmale sind nötig). Eine Hinrichtung nach erfolgtem Strafprozeß ist keine widerrechtliche Tötung. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob man sich an der Todesstrafe aus ethischen Gründen stößt. Zwar gibt es eine Initiative, die die weltweite Abschaffung der Todesstrafe betreibt. Sie ist aber nicht die Meßlatte für die aktuelle rechtliche Einstufung.
Die Palestinenser sind eine nationale oder religiöse Gruppe. Da
könnte man sehr wohl von Völkermord sprechen.
Aha. Die Palästinenser würde ich durchaus als eigenständige ethnische bzw. nationale Gruppe anerkennen. Das ihnen bislang die Nationengründung verwehrt war ist dabei unerheblich. Eine eigenständige religiöse Gruppe sind sie jedoch keineswegs. Allerdings ist die Hamas zum Glück nur eine palästinensische Organisation. Und hierfür gilt was ich bereits über chinesische Bäcker sagte: Kein Völkermord.
Ich biege mir nichts zurecht und ich spreche nicht von der
Hamas, sondern von den Menschen in den Krankenhäusern,
Schulen, Moscheen und UN-Gebäuden.
Das ist etwas ganz anderes. Schließen wir einmal den nicht zutreffenden Vorwurf des Völkermordes aus, so bleibt der Vorwurf des Kriegsverbrechens. Ich kann mich irren und lasse mich diesbezüglich gerne belehren. Die Palästinenser sind Vertragspartei der Genfer Konventionen. Nun ist es jedoch so, dass deren Schutz versagt, falls man die Konventionen selbst bricht. Quid pro quo. Zumindest wird ein ziviles Gebäude dann nicht mehr als nur ziviles Gebäude eingestuft, wenn es kampfbereites Militär oder Material beherbergt. Es wird dadurch zum legitimen militärischen Ziel. Alles weitere ist dann „lediglich“ eine Frage der angewandten Mittel zur Bekämpfung dieses Ziels (Schaden/Nutzen). Da wir hier sehr wenig erfahren, außer dass ein anscheinend ziviles Ziel angegriffen wurde (z.B. Kolateralschaden oder tatsächlich Angriffsziel?), können wir die Frage, ob Kriegsverbrechen vorliegen bislang nicht klären.
Es ist nun einmal eine Begleiterscheinung des Krieges, dass ebenfalls Zivilisten sterben. Ob das Kinder, Männer oder Frauen sind, ist rechtlich belanglos. Es ist leider auch eine Begleiterscheinung dieses speziellen Krieges, dass die Hamas ganz offen die Zivilisten als menschliche Schutzschilde mißbraucht (es gibt entsprechende Aufrufe, „sich zu opfern“). Allein dadurch sind bereits die Konventionen gebrochen worden. Dies ändert aber nicht daran, dass die Angemessenheit der Angriffe der IDF untersucht werden sollte.
Da die Hamas im Gaza-Streifen de facto die Regierung darstellt, vertritt sie auch die dort lebenden Menschen. Dies leider mit allen negativen Folgen. Vergessen wir einmal nicht, dass der aktuelle Krieg von der Hamas begonnen wurde.
vdmaster