Hallo,
Die Neutralisierung eines Waffenlagers ist ein militärisches
Ziel…Nur ging es nicht um ein Waffenlager, sondern um einen
Schutzraum, welche eben unter keinen Umständen angegriffen
werden darf. Hierzu muss diese Raum erst seinen status
verlieren und hier hatte ich schon Artikel 65 der Genfer
Konvention genannt.
„darf nur dann enden, wenn sie ausser ihren eigentlichen
Aufgaben den Feind schädigende Handlungen begehen oder dazu
verwendet werden. Jedoch endet der Schutz erst, nachdem eine
Warnung, die möglichst eine angemessene Frist setzt,
unbeachtet geblieben ist.“
Das Waffenlager war ein den Feind schädigender Umstand. Die Einlagerung der Waffen die Handlung. Deswegen verlor das Gebäude den Schutzstatus. Aber - und dass hatte ich auch nicht angezweifelt - es hätte eine Warnung vorausgehen müssen. Die Warnung soll es den Zivilisten ermöglichen, dass Gebäude zu verlassen.
Es ist jedoch falsch, davon auszugehen, dass der Schutzraum nur deswegen nicht angegriffen werden darf, sofern sich hierin keine Kämpfer befinden. Man stelle sich vor, dass direkt links und rechts vom Schutzraum die Stellungen liegen, in welcher die Waffen (Geschosse, Raketen etc.) letztlich abgefeuert werden. Der Schutzraum selbst dient „nur“ als Lager. Die Zivilisten weigern sich, das Gebäude zu räumen.
Unter diesen Umständen halte ich es für theoretisch möglich, den Schutzraum als militärisches Ziel anzusehen. Letztlich werden wir uns übrigens immer auf einem theoretischen Niveau bewegen, da wir nicht alle genauen Umstände kennen.
Gruß
vdmaster