Voelkermord im Gazastreifen

Hallo,

Nein, wir haben unterschiedliche Wertmaßstäbe.
Ich halte die Tötung von Geiseln, um ein militärisches Ziel zu erreichen, für unrecht.

Und das Geiselnnehmen, um ein militärisches Ziel zu erreichen, ist…?

Dabei ist es egal, ob sich die USA, Israel, Deutschland, Russland, Ukraine, China oder um sonst eine Nation handelt.

Gut, das ist Deine subjektive Meinung. Das Recht sieht das anders. Wie Du es, in eine solche konkrete Situation versetzt, handhaben würdest, bleibt Dir hierzulande möglicherweise bis zu Deinem natürlichen Ende erspart. Sei froh drüber, richte aber nicht über andere, die in dieser Situation sind und handeln müssen.
Vielleicht stellst Du es Dir so vor, dass Du in einem Auto sitzt, dessen Bremsen gerade versagen. Vor Dir eine Mutter mit drei Kindern. Du kannst nach rechts ausweichen, wo ein Kind mit Mama und Papa unterwegs ist oder nach links, wo die Oma mit drei Enkeln unterwegs ist. Achja, das Tempo ist so hoch, das schwere bis tödliche Verletzungen drohen. Hier geht es nicht mal darum, die eigene Haut zu retten, es muss nur eine Entscheidung getroffen werden, wobei Nichtstun auch eine ist.

Ich persönlich sehe solche Gruppen, wie Boko Haram, Al Shabab, Hisbolah, Taliban oder IS als Pest der Menschheit. Die Hamas gehört wohl irgendwie dazu.
Das ändert aber nicht daran, dass es Unrecht ist Flüchtlinge zu bombardieren, weil in ihrer Nähe Waffen versteckt werden.

Du verdrehst es bewusst oder unbewusst. Es zeigt jedenfalls, dass die Strategie der Hamas bei einigen Leuten auf fruchtbaren Boden fällt.
Es werden aber nicht die Flüchtlinge bombardiert, weil da Waffen versteckt sind. Es werden die Waffen bombardiert, obwohl dort Zivilisten sind.
Sollen sich die Israelis passiv verhalten, wenn sich bei der Hamas demnächst jeder Kämpfer ein Kleinkind vor den Bauch schnallt und schießend durch Israel zieht?

Grüße

Hallo.

Auf diesen Schluss kommt man aber nur, wenn man sich mit der
Rechtslage nicht auskennt. Laut Genver Konvention verliert ein
Gebäude seinen besonderen Schutz, wenn es für militärische
Zwecke missbraucht wird. Waffen zu lagern ist so ein Zweck und
somit ist so eine Schule (oder auch ein Krankenhaus) ein
legitimes Ziel, das nach einer Vorwarnung angegriffen werden
darf.

Mh, ich bin kein Experte was das Völkerrecht betrifft, aber was du nun hier behauptest, kann ich nirgends finden. So, ist richtig, dass der Zivilschutz seinen Status verlieren kann, allerdings muss nach dem dritten Zusatzprotokoll hier eine direkte Handlung gegen den Feind vorliegen (Art. 65), was beim unbewiesenen Einlagern von Bomben eben nicht der Fall ist. Ausserdem ist hierzu ein bestimmtes Vorgehen vorgeschrieben, welchem hier nicht gefolgt wurde.

Aber ich lasse mich gerne hier von einem Experten belehren. Was kenne ich nicht?

Gruss,
Eli

Hallo.

da ich dich als vernünftig einschätze, habe ich eine Frage,
die ich gerne mal allen Israelkritikern (wenn ich dich dank
solcher Aussagen wie oben mal dazuzählen darf) stellen würde:

Nehmen wir mal an, Israel verhielte sich exakt so, wie du es
wünschst. Also keine Angriffe auf mit Waffen bestückte
Schulen, wenn die Raketen der Hamas kommen, geht man nur nach
Gaza um zu verhandeln usw. Was würde dann passieren?

Israel kann weiter mit Gewalt gegen die Angriffe vorgehen, aber ebenso wie sie vorgeben es zu tun: angemessen und im Einklang mit dem Völker- und Kriegsrecht. Und dieses bedeutet eben, dass es nur einen ganz kleinen Raum gibt, um Schutzräume anzugreifen und Israel hier nachweisen muss, dass dieser Spielraum eingehalten wurde. usw. usw.

So absurd dieser Begriff ist, aber „Humane Kriegsführung“ ist, was viele Kritiker sich hier von Israel wünschen.

Gruss,
Eli

Hallo.

Du verdrehst es bewusst oder unbewusst. Es zeigt jedenfalls,
dass die Strategie der Hamas bei einigen Leuten auf
fruchtbaren Boden fällt.
Es werden aber nicht die Flüchtlinge bombardiert, weil da
Waffen versteckt sind. Es werden die Waffen bombardiert,
obwohl dort Zivilisten sind.

… wenn dem so wäre, was bislang ja alleine hier im Forum behauptet wird, dann wäre dieses ein Kriegsverbrechen.

Sollen sich die Israelis passiv verhalten, wenn sich bei der
Hamas demnächst jeder Kämpfer ein Kleinkind vor den Bauch
schnallt und schießend durch Israel zieht?

Das wäre wiederum eine andere Situation, aber um diese geht es nicht.

Gruss,
Eli

Hallo,

Nein, wir haben unterschiedliche Wertmaßstäbe.
Ich halte die Tötung von Geiseln, um ein militärisches Ziel zu
erreichen, für unrecht.

Hier geht es immer um eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Es mag ja sein, dass Du einen evtl. bewußt in Kauf genommenen Tod auch nur eines Zivilisten als ethisch nicht vertretbar empfindest. Aber Dein Wertmaßstab ist eben nicht allgemeingültig.

Das ändert aber nicht daran, dass es Unrecht ist Flüchtlinge
zu bombardieren, weil in ihrer Nähe Waffen versteckt werden.

Falls das zu erreichende, militärische Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Schaden unter Zivilisten steht, kann es sich bei einem Bombardement durchaus um ein Kriegsverbrechen handeln.

Ohne nähere Kenntnis über die genauen Umstände eines Bombardements kann man nicht entscheiden, ob eine strafbare Handlung vorlag.

Fallbeispiel : 1 Zivilist wird als Schutzschild in einer kompletten Artilleriestellung, die beispielsweise aus 10 Panzerhaubitzen besteht, vorgehalten? Mit diesen PH schiesst nun Feind A auf Feind B. Kann Feind B mit einem Luftangriff diese Artilleriestellung angreifen oder nicht?

Gruß
vdmaster

Hallo,

http://www.drk.de/alt/voelkerrecht/pdf/Buch-GA.pdf

" Artikel 65

Ende des Schutzes

  1. Der Schutz, auf den zivile Zivilschutz-
    organisationen, ihr Personal, ihre
    Gebäude, ihre Schutzbauten und ihr
    Material Anspruch haben, darf nur
    dann enden, wenn sie außer ihren
    eigentlichen Aufgaben den Feind
    schädigende Handlungen begehen
    oder dazu verwendet werden
    ."

Die Verwendung als Waffenlager ist sicherlich eine den Feind schädigende Handlung.

Ab Punkt 2 wird ausgeführt, inwieweit Militär in Gebäuden von Zivilschutzorganisationen tätig/anwesend sein darf.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Nur hat Israel diesen Grund für diese Schulen nie genannt.

Hat nach Deinem Kenntnisstand Israel (bzw. die isr. Regierung) überhaupt schon etwas als Grund genannt?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Nein. Das war ein legitimes Ziel. Die haben die auch nicht absichtlich getötet.

Wenn sie dort ein Waffenlager vermuten

Die Funde zeigen wohl, dass es mehr als eine Vermutung war.

und wissen, dass sich dort ein markiertes Flüchtlingslager befindet, dann wäre dieses alles andere als legitim.

Warum nicht? Wo steht das? Ich nehme das als subjektive Meining/Bewertung durchaus hin. Die Frage ist eben, wie das rechtlich zu bewerten ist.

Und in einem solchen Fälle wären die Zivilisten sehr wohl absichtlich getötet worden.

Die sind deswegen zwar nicht anders tot, aber die Zivilisten waren nicht das Ziel/die Absicht dieses Angriffs.
Letztlich muss man wohl sogar befürchten, dass die Vorwarnungen der israelischen Armee von der Hamas noch genutzt werden, dort erst recht Geiseln zu platzieren.

Nein steht sie nicht. Oder betreibt die israeische Armee ihre Lager in Schulen etc.? Wer Kinder oder sonstige unbeteiligte Zivilisten als Schutzschild missbraucht, ist der Kriegsverbrecher. Erst recht, wenn es gar nicht als Schutzschild gedacht ist.

Beide Seiten in der Diskussion hier sollten sich vielleicht ein wenig mit Kriegsrecht auseinander setzen, welches nämlich keine Meinung ist. In diesem Sinn wäre ein Beschuss der Schule mit dem Grund, dass dort Waffen gelagert werden, ein Kriegsverbrechen.

Na dafür hätte ich dann gerne einen Beleg. Ein Waffenlager ist zunächst ein legitimes militärisches Ziel. Dem Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen nach wäre ein Angriff strafbar/ein Kriegsverbrechen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. (ZP I Art. 51 5.b)
Zweifelllos ein Kriegsverbrechen ist Folgendes: 7. Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19…
Staaten haben das naturgegebene Recht sich zu verteidigen. Bei diesen Handlungen braucht dann auch das Recht (das der Verteidigung) dem Unrecht (die Geiselnahme durch die andere Seite) nicht zu weichen.

Nur hat Israel diesen Grund für diese Schulen nie genannt.

Ich fürchte, wir müssen klären, um welche Schule es genau geht. Es „reicht“ ja auch, wenn sich dort oder in der unmittelbaren Nähe Kämpfer der Hamas aufhalten und die Schule „nur“ nebenbei getroffen wird.
Das st alles für die Betroffenen ganz große Sch… Darüber diskutieren wir hier nicht.

Grüße

Hallo.

Servus

Mh, ich bin kein Experte was das Völkerrecht betrifft, aber
was du nun hier behauptest, kann ich nirgends finden. So, ist
richtig, dass der Zivilschutz seinen Status verlieren kann,
allerdings muss nach dem dritten Zusatzprotokoll hier eine
direkte Handlung gegen den Feind vorliegen (Art. 65), was beim
unbewiesenen Einlagern von Bomben eben nicht der Fall ist.
Ausserdem ist hierzu ein bestimmtes Vorgehen vorgeschrieben,
welchem hier nicht gefolgt wurde.

Erstens ist die Lagerung von Bomben nicht unbewiesen. Zweitens hat vdmaster den betreffenden Passus ja schon gepostet.
Man kann natürlich darüber streiten, was eine angemessene Vorwarnung ist. Es ist aber nicht so, dass es keine rechtliche Grundlage für das Verhalten der IDF gäbe.

Gruss,
Eli

Lg,
Penegrin

Die Verwendung als Waffenlager ist sicherlich eine den Feind
schädigende Handlung.

Und wieder sprach hier ein Völkerrechtsexperte… leider teile ich deine Ansicht hier überhaupt nicht, da an anderer Stelle genau definiert ist, was hierunter zu verstehen ist und ein Waffenlager fällt eben überhaupt nicht darunter.

Hallo.

Mh, ich bin kein Experte was das Völkerrecht betrifft, aber
was du nun hier behauptest, kann ich nirgends finden. So, ist
richtig, dass der Zivilschutz seinen Status verlieren kann,
allerdings muss nach dem dritten Zusatzprotokoll hier eine
direkte Handlung gegen den Feind vorliegen (Art. 65), was beim
unbewiesenen Einlagern von Bomben eben nicht der Fall ist.
Ausserdem ist hierzu ein bestimmtes Vorgehen vorgeschrieben,
welchem hier nicht gefolgt wurde.

Erstens ist die Lagerung von Bomben nicht unbewiesen.

Sicherlich ist bislang unbewiesen, dass in den betroffenen Schulen ebenso Bomben gelagert wurden, wie in anderen. Und da es sich hierbei um eine rein virtuelle Diskussion handlet, wird dieses auch nie bewiesen. Mit „virtuelle Diskussion“ meine ich, dass bislang alleine im Forum und nicht durch die IDF die Behauptung aufgestellt wurde, dass die betreffenden Schulen ebenso wegen eines Bombenlagers beschossen wurden.

Zweitens
hat vdmaster den betreffenden Passus ja schon gepostet.

Welcher er subjektiv auslegt. Von einem Experten erwarte ich hier doch mehr.

Man kann natürlich darüber streiten, was eine angemessene
Vorwarnung
ist.

Darüber muss man eben nicht streiten, weil auch dieses definiert ist.

Es ist aber nicht so, dass es keine rechtliche
Grundlage für das Verhalten der IDF gäbe.

Ich erinnere noch einmal daran, dass es hier um eine virtuelle Diskussion geht. Nämlich darum, ob eine Schutzraum mit Zivilisten bombadiert werden darf, wenn eine Kampfpartei annimmt, dass dort auch Bomben gelagert werden.

Und ich als Laie antworte hierauf mit einem klaren: Nein, dieses wäre ein Kriegsverbrechen. Und alle bislang hier vorgelegten Rechtsquellen stützen dieses.

Allerdings hat die IDF bislang selbiges auch nicht getan.

Hallo.

Nein. Das war ein legitimes Ziel. Die haben die auch nicht absichtlich getötet.

Wenn sie dort ein Waffenlager vermuten

Die Funde zeigen wohl, dass es mehr als eine Vermutung war.

Anscheinend habe ich etwas verpasst. Es gibt also nun Funde in den betreffenden Schulen, welche aufzeigen, dass auch dort Bomben gelagert wurden? Wäre mir neu.

und wissen, dass sich dort ein markiertes Flüchtlingslager befindet, dann wäre dieses alles andere als legitim.

Warum nicht? Wo steht das? Ich nehme das als subjektive
Meining/Bewertung durchaus hin. Die Frage ist eben, wie das
rechtlich zu bewerten ist.

Ich verweise hier auf die Genfer Konventionen und vor allem die Zusatzprotokolle, welche regeln, dass Angriffe auf Schutzräume als Kriegsverbrechen gelten.

Und in einem solchen Fälle wären die Zivilisten sehr wohl absichtlich getötet worden.

Die sind deswegen zwar nicht anders tot, aber die Zivilisten
waren nicht das Ziel/die Absicht dieses Angriffs.

Und wo macht nun das Völkerrecht hier diesen Unterschied?

Letztlich muss man wohl sogar befürchten, dass die
Vorwarnungen der israelischen Armee von der Hamas noch genutzt
werden, dort erst recht Geiseln zu platzieren.

Es geht hier um Schutzräume und nicht irgend welche Orte in Gaza. Hier hat sich Israel eben an das Kriegs- und Völkerecht zu halten, unabhängig davon ob die Hamas dieses tut oder nicht.

Nein steht sie nicht. Oder betreibt die israeische Armee ihre Lager in Schulen etc.? Wer Kinder oder sonstige unbeteiligte Zivilisten als Schutzschild missbraucht, ist der Kriegsverbrecher. Erst recht, wenn es gar nicht als Schutzschild gedacht ist.

Beide Seiten in der Diskussion hier sollten sich vielleicht ein wenig mit Kriegsrecht auseinander setzen, welches nämlich keine Meinung ist. In diesem Sinn wäre ein Beschuss der Schule mit dem Grund, dass dort Waffen gelagert werden, ein Kriegsverbrechen.

Na dafür hätte ich dann gerne einen Beleg. Ein Waffenlager […]

Lies einfach einmal weiter, dann wirst du sehen, dass Angriffe auf Schutzräume recht eingeschränkten Regeln unterlegen, auf welche ich mich hier auch bezogen habe.

Nur hat Israel diesen Grund für diese Schulen nie genannt.

Ich fürchte, wir müssen klären, um welche Schule es genau
geht. Es „reicht“ ja auch, wenn sich dort oder in der
unmittelbaren Nähe Kämpfer der Hamas aufhalten und die Schule
„nur“ nebenbei getroffen wird.

Und hier erinnere ich wiederum daran, dass dieses eine virtuelle Diskussion ist, da ein Teilnehmer hier als Argument der Rechtmässigkeit des Angriffs auf die UN-Schulen welche als Schutzräume markiert waren, dass Lagern von Waffen dort nannte.

Diesen Fall gibt es meines Wissens real so bislang nicht. Es geht also darum, ob ein solches Argument zulässig wäre.

Gruss,
Eli

Hallo.

Servus

Sicherlich ist bislang unbewiesen, dass in den betroffenen
Schulen ebenso Bomben gelagert wurden, wie in anderen. Und da
es sich hierbei um eine rein virtuelle Diskussion handlet,
wird dieses auch nie bewiesen. Mit „virtuelle Diskussion“
meine ich, dass bislang alleine im Forum und nicht durch die
IDF die Behauptung aufgestellt wurde, dass die betreffenden
Schulen ebenso wegen eines Bombenlagers beschossen wurden.

In dem Fall wurde die IDF wohl aus der Gegend beschossen:
http://www.haaretz.com/news/diplomacy-defense/1.606934

The IDF Spokesman issued a statement that it is investigating the matter of the deadly hit on the UN-run school in Beit Hanoun. Terrorists opened fire at IDF personnel from the area of the school, according to the spokesman, and soldiers returned fire toward the source of the shooting. Likewise, stated the spokesman, Hamas fired at the school, and despite repeated warnings and appeals to international authorities to remove civilians from these areas of fighting, they were not evacuated. (Gili Cohen)

The IDF says the army fired mortars in the area of the UNRWA school in Gaza after Israeli troops were shot at from the area of the school. However, the army still says it does not know whether it was IDF fire that hit the school. An IDF source said that in the past few days army representatives made contact with UNRWA and the Red Cross to inform them troops were shot at from near the school, and that the IDF would return fire toward the source of the shooting, which was located near the school. (Gili Cohen)

Bevor du fragst: ja, auch wenn neben so einem geschützten Gebäude Granaten abgefeuert werden, ist es legal zurückzufeuern.

Zweitens
hat vdmaster den betreffenden Passus ja schon gepostet.

Welcher er subjektiv auslegt. Von einem Experten erwarte ich
hier doch mehr.

Solltest du dann als Nicht-Experte nicht dem Urteil eines Experten vertrauen?Wobei ich nicht glaube, dass sich vdmaster als Völkerrechtsexperte bezeichnen würde :smile:

Darüber muss man eben nicht streiten, weil auch dieses
definiert ist.

Wirklich? Lass uns doch mal nachsehen:

Jedoch endet der Schutz erst, nachdem eine Warnung, die möglichst eine angemessene Frist setzt, unbeachtet geblieben ist.
Also dann: wie genau definierst du ‚eine angemessene Frist‘?

Und ich als Laie antworte hierauf mit einem klaren: Nein,
dieses wäre ein Kriegsverbrechen. Und alle bislang hier
vorgelegten Rechtsquellen stützen dieses.

Ich finde es ja lustig, wie sehr du immer ‚Laie‘ und ‚Experte‘ betonst, gleichzeitig aber dein Laienwissen ständig über das Expertenwissen stellst.

Wenn dir die Antworten nicht gefallen, solltest du vielleicht andere Fragen stellen.

Lg,
Penegrin

Hallo,

dann verlinke doch einmal diese andere Stelle. Oder sage wenigstens wo diese genaue Def. stehen soll.

vdmaster

Berzfst Du Dich evtl. auf S. 207 ?

Zitat:" 2. Angriffe sind streng auf militärische
Ziele zu beschränken. Soweit es sich
um Objekte handelt, gelten als mili-
tärische Ziele nur solche Objekte, die
auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres
Standorts, ihrer Zweckbestimmung
oder ihrer Verwendung wirksam zu
militärischen Handlungen beitragen
und deren gänzliche oder teilweise
Zerstörung, deren Inbesitznahme
oder Neutralisierung unter den in
dem betreffenden Zeitpunkt gegebe-
nen Umständen einen eindeutigen
militärischen Vorteil darstellt.

  1. Im Zweifelsfall wird vermutet, daß ein
    in der Regel für zivile Zwecke be-
    stimmtes Objekt, wie beispielsweise
    eine Kultstätte, ein Haus, eine son-
    stige Wohnstätte oder eine Schule,
    nicht dazu verwendet wird, wirksam
    zu militärischen Handlungen beizu-
    tragen"

Die Neutralisierung eines Waffenlagers ist ein militärisches Ziel. Es ist jedoch eine andere Frage, ob das Erreichen des Ziels mit angemessenen Mitteln erfolgte.

vdmaster

Ich finde es ja lustig, wie sehr du immer ‚Laie‘ und ‚Experte‘
betonst, gleichzeitig aber dein Laienwissen ständig über das
Expertenwissen stellst.

Welches Expertenwissen?

Das ist ja der eigentliche Witz, dass hier einige basierend auf irgend welchen Artikel, welche sie im Netz finden und ihrer eigenen subjektiven Auslegung davon, sich als Experten hier ausgeben.

Hallo.

na dann glaubst Du evtl. anderen, dass Schulen ihren
Schutzstatus verlieren können.

Die Frage ist nicht, ob sie diesen Status verlieren können, sondern ob sie ihn automatisch verlieren, wenn eine der kämpfenden Parteien der Meinung ist, dass dort Bomben versteckt werden.

Ich dachte, dass dieses so einfach nicht möglich ist, aber anscheinend finden sich Experten, welche diese Ansicht vertreten, wenn auch leider ohne Argumentation, welche man nach voll ziehen könnte. Denn immerhin geht diese Ansicht ja recht weit und führt den ganzen Schutz von Zivilisten im Völkerrecht etwas ad-absurdum.

Darum bleibe ich hier nach wie vor skeptisch, dass so etwas legal sein soll.

Gruss,
Eli

Welches Expertenwissen?

Das ist ja der eigentliche Witz, dass hier einige basierend
auf irgend welchen Artikel, welche sie im Netz finden und
ihrer eigenen subjektiven Auslegung davon, sich als Experten
hier ausgeben.

Auf dieses Niveau werde ich mich nicht begeben. Du hast Fragen gestellt und Antworten bekommen, die dir nicht gefallen. Das ist sicher nicht unser Problem, also erspar uns bitte solche untergriffige Kommentare.

@Fribbe: du kannst hier von mir aus zumachen. Es ist nichts Konstruktives mehr zu erwarten.

Die Neutralisierung eines Waffenlagers ist ein militärisches
Ziel…

Nur ging es nicht um ein Waffenlager, sondern um einen Schutzraum, welche eben unter keinen Umständen angegriffen werden darf. Hierzu muss diese Raum erst seinen status verlieren und hier hatte ich schon Artikel 65 der Genfer Konvention genannt.

„darf nur dann enden, wenn sie ausser ihren eigentlichen Aufgaben den Feind schädigende Handlungen begehen oder dazu verwendet werden. Jedoch endet der Schutz erst, nachdem eine Warnung, die möglichst eine angemessene Frist setzt, unbeachtet geblieben ist.“

Je nach Übersetzung ist hier von direkten Handlungen die Rede und die folgenden Abschnitte machen dieses dann auch deutlich. Davon abgesehn, gilt auch hier wieder, dass eine Warnung mit angemessener Frist erfolgen muss, was eben im Fall der Schule nach Angaben von allen Beteiligten nicht der Fall war.

Darum bleibe ich dabei, dass ein Schutzraum, in welchem sich Zivilisten aufhalten und keine Kompantanten, nicht angegriffen werden dürfen, auch nicht, wenn eine der kämpfenden Parteien dort ein Bombenlager vermutet.

Hallo,

Nein. Das war ein legitimes Ziel. Die haben die auch nicht absichtlich getötet.

Wenn sie dort ein Waffenlager vermuten

Die Funde zeigen wohl, dass es mehr als eine Vermutung war.

Anscheinend habe ich etwas verpasst. Es gibt also nun Funde in den betreffenden Schulen, welche aufzeigen, dass auch dort Bomben gelagert wurden? Wäre mir neu.

Ja, kann sein. Ich habe jetzt auf die schnelle auch nur berichte über versteckte Raketen. Wir müssen aber auch gar nicht darum streiten. ich hatte den Satz ja im Konjunktiv formuliert. Wenn da nichts militärisches versteckt war/stattgefunden hat, ist die Bewertung freilich eine andere. Ebenso freilich dürfen wir keine amtliche Bestätigung von Seiten der Hamas erwarten und zum Maßstab machen.

und wissen, dass sich dort ein markiertes Flüchtlingslager befindet, dann wäre dieses alles andere als legitim.

Warum nicht? Wo steht das? Ich nehme das als subjektive
Meining/Bewertung durchaus hin. Die Frage ist eben, wie das
rechtlich zu bewerten ist.

Ich verweise hier auf die Genfer Konventionen und vor allem die Zusatzprotokolle, welche regeln, dass Angriffe auf Schutzräume als Kriegsverbrechen gelten.

Werde bitte mal konkreter. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, für den konkreten Fall aus dem Zusatzprotokoll dazu zu zitieren.

Und in einem solchen Fälle wären die Zivilisten sehr wohl absichtlich getötet worden.

Wenn Ziel des Angriffs war sie zu töte, ja.

Die sind deswegen zwar nicht anders tot, aber die Zivilisten waren nicht das Ziel/die Absicht dieses Angriffs.

Und wo macht nun das Völkerrecht hier diesen Unterschied?

Dann ließ Dir doch nochmal den verlinkten Text zum Zusatzprotokoll durch. Da wird ganz explizit auf den Unterschied eingegangen, indem beschrieben wird, wann ein Angriff unterschiedlos ist, und wann eben nicht. Für alle nochmal zum Nachvollziehen:
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden

Ein Waffenlager ist ein militärisches Ziel.
Wenn das so ist, dann darf es angegriffen werden. Da hilft auch nicht die Argumentation, dass eine Schule ein ziviles Objekt ist, das nach Artikel 52 nicht angegriffen werden darf, da dies eher eine Negativdefinition dessen ist, was kein militärisches Objekt ist. Was ein Waffenlager ist, dürfte unstrittig sein.

Letztlich muss man wohl sogar befürchten, dass die Vorwarnungen der israelischen Armee von der Hamas noch genutzt werden, dort erst recht Geiseln zu platzieren.

Es geht hier um Schutzräume und nicht irgend welche Orte in Gaza.

Diese Schutzräume werden sich an irgendwelchen orten in Gaza befinden?

Hier hat sich Israel eben an das Kriegs- und Völkerecht zu halten, unabhängig davon ob die Hamas dieses tut oder nicht.

Auch wenn es für die betroffenen bitter ist, braucht das recht nicht dem Unrecht weichen.
Wenn sich in einem ausgewiesenem Schutzraum Waffen des Gegners befinden, dann ist das ein legitimes militärisches Ziel. Derjenige, der die Schutzräume einrichtet, muss auch dafür sorgen, dass dort nichts Militärisches stattfindet. Ansonsten hat er für seine Achützlinge mit Zitronen gehandelt.

Nein steht sie nicht. Oder betreibt die israeische Armee ihre Lager in Schulen etc.? Wer Kinder oder sonstige unbeteiligte Zivilisten als Schutzschild missbraucht, ist der Kriegsverbrecher. Erst recht, wenn es gar nicht als Schutzschild gedacht ist.

Beide Seiten in der Diskussion hier sollten sich vielleicht ein wenig mit Kriegsrecht auseinander setzen, welches nämlich keine Meinung ist. In diesem Sinn wäre ein Beschuss der Schule mit dem Grund, dass dort Waffen gelagert werden, ein Kriegsverbrechen.

Na dafür hätte ich dann gerne einen Beleg. Ein Waffenlager […]

Lies einfach einmal weiter, dann wirst du sehen, dass Angriffe auf Schutzräume recht eingeschränkten Regeln unterlegen, auf welche ich mich hier auch bezogen habe.

Da haben wir keinen Dissens. Einschränkung bedeutet eben nicht kategorisches Verbot.

Nur hat Israel diesen Grund für diese Schulen nie genannt.

Ich fürchte, wir müssen klären, um welche Schule es genau geht. Es „reicht“ ja auch, wenn sich dort oder in der unmittelbaren Nähe Kämpfer der Hamas aufhalten und die Schule „nur“ nebenbei getroffen wird.

Und hier erinnere ich wiederum daran, dass dieses eine virtuelle Diskussion ist, da ein Teilnehmer hier als Argument der Rechtmässigkeit des Angriffs auf die UN-Schulen welche als Schutzräume markiert waren, dass Lagern von Waffen dort nannte.

Ist doch ganz real? Ein Waffenlager ist ein legitimes militärisches Ziel. Wenn etwas ein solches militärisches Ziel ist, dann ist es kein geschützes Objekt mehr. Dann geht es „nur noch“ um die Verhältnismäßigkeit.

Diesen Fall gibt es meines Wissens real so bislang nicht. Es geht also darum, ob ein solches Argument zulässig wäre.

Nee, nicht ob es ein zulässiges Argument wäre. Wäre ja noch schöner, wenn einfach Argumente verboten würden, weil sie nicht in die eigene Anschauung oassen. Es geht nur darum, ob ein Angriff auf ein militärisches Ziel legitim/zulässig wäre oder ein Kriegsverbrechen darstellte, bzw. welche besonderen Umstände es dazu machten.
Dann suchen wir also erstmal den Text in den Genfer Konventionen samt Zusatzprotokollen, wo steht, dass Angriffe auf militärische Ziele in Un-Schutzräumen verboten sind/ein Kriegsverbrechen darstellen.

Grüße