Hallo,
Nein. Das war ein legitimes Ziel. Die haben die auch nicht absichtlich getötet.
Wenn sie dort ein Waffenlager vermuten
Die Funde zeigen wohl, dass es mehr als eine Vermutung war.
Anscheinend habe ich etwas verpasst. Es gibt also nun Funde in den betreffenden Schulen, welche aufzeigen, dass auch dort Bomben gelagert wurden? Wäre mir neu.
Ja, kann sein. Ich habe jetzt auf die schnelle auch nur berichte über versteckte Raketen. Wir müssen aber auch gar nicht darum streiten. ich hatte den Satz ja im Konjunktiv formuliert. Wenn da nichts militärisches versteckt war/stattgefunden hat, ist die Bewertung freilich eine andere. Ebenso freilich dürfen wir keine amtliche Bestätigung von Seiten der Hamas erwarten und zum Maßstab machen.
und wissen, dass sich dort ein markiertes Flüchtlingslager befindet, dann wäre dieses alles andere als legitim.
Warum nicht? Wo steht das? Ich nehme das als subjektive
Meining/Bewertung durchaus hin. Die Frage ist eben, wie das
rechtlich zu bewerten ist.
Ich verweise hier auf die Genfer Konventionen und vor allem die Zusatzprotokolle, welche regeln, dass Angriffe auf Schutzräume als Kriegsverbrechen gelten.
Werde bitte mal konkreter. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, für den konkreten Fall aus dem Zusatzprotokoll dazu zu zitieren.
Und in einem solchen Fälle wären die Zivilisten sehr wohl absichtlich getötet worden.
Wenn Ziel des Angriffs war sie zu töte, ja.
Die sind deswegen zwar nicht anders tot, aber die Zivilisten waren nicht das Ziel/die Absicht dieses Angriffs.
Und wo macht nun das Völkerrecht hier diesen Unterschied?
Dann ließ Dir doch nochmal den verlinkten Text zum Zusatzprotokoll durch. Da wird ganz explizit auf den Unterschied eingegangen, indem beschrieben wird, wann ein Angriff unterschiedlos ist, und wann eben nicht. Für alle nochmal zum Nachvollziehen:
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden
Ein Waffenlager ist ein militärisches Ziel.
Wenn das so ist, dann darf es angegriffen werden. Da hilft auch nicht die Argumentation, dass eine Schule ein ziviles Objekt ist, das nach Artikel 52 nicht angegriffen werden darf, da dies eher eine Negativdefinition dessen ist, was kein militärisches Objekt ist. Was ein Waffenlager ist, dürfte unstrittig sein.
Letztlich muss man wohl sogar befürchten, dass die Vorwarnungen der israelischen Armee von der Hamas noch genutzt werden, dort erst recht Geiseln zu platzieren.
Es geht hier um Schutzräume und nicht irgend welche Orte in Gaza.
Diese Schutzräume werden sich an irgendwelchen orten in Gaza befinden?
Hier hat sich Israel eben an das Kriegs- und Völkerecht zu halten, unabhängig davon ob die Hamas dieses tut oder nicht.
Auch wenn es für die betroffenen bitter ist, braucht das recht nicht dem Unrecht weichen.
Wenn sich in einem ausgewiesenem Schutzraum Waffen des Gegners befinden, dann ist das ein legitimes militärisches Ziel. Derjenige, der die Schutzräume einrichtet, muss auch dafür sorgen, dass dort nichts Militärisches stattfindet. Ansonsten hat er für seine Achützlinge mit Zitronen gehandelt.
Nein steht sie nicht. Oder betreibt die israeische Armee ihre Lager in Schulen etc.? Wer Kinder oder sonstige unbeteiligte Zivilisten als Schutzschild missbraucht, ist der Kriegsverbrecher. Erst recht, wenn es gar nicht als Schutzschild gedacht ist.
Beide Seiten in der Diskussion hier sollten sich vielleicht ein wenig mit Kriegsrecht auseinander setzen, welches nämlich keine Meinung ist. In diesem Sinn wäre ein Beschuss der Schule mit dem Grund, dass dort Waffen gelagert werden, ein Kriegsverbrechen.
Na dafür hätte ich dann gerne einen Beleg. Ein Waffenlager […]
Lies einfach einmal weiter, dann wirst du sehen, dass Angriffe auf Schutzräume recht eingeschränkten Regeln unterlegen, auf welche ich mich hier auch bezogen habe.
Da haben wir keinen Dissens. Einschränkung bedeutet eben nicht kategorisches Verbot.
Nur hat Israel diesen Grund für diese Schulen nie genannt.
Ich fürchte, wir müssen klären, um welche Schule es genau geht. Es „reicht“ ja auch, wenn sich dort oder in der unmittelbaren Nähe Kämpfer der Hamas aufhalten und die Schule „nur“ nebenbei getroffen wird.
Und hier erinnere ich wiederum daran, dass dieses eine virtuelle Diskussion ist, da ein Teilnehmer hier als Argument der Rechtmässigkeit des Angriffs auf die UN-Schulen welche als Schutzräume markiert waren, dass Lagern von Waffen dort nannte.
Ist doch ganz real? Ein Waffenlager ist ein legitimes militärisches Ziel. Wenn etwas ein solches militärisches Ziel ist, dann ist es kein geschützes Objekt mehr. Dann geht es „nur noch“ um die Verhältnismäßigkeit.
Diesen Fall gibt es meines Wissens real so bislang nicht. Es geht also darum, ob ein solches Argument zulässig wäre.
Nee, nicht ob es ein zulässiges Argument wäre. Wäre ja noch schöner, wenn einfach Argumente verboten würden, weil sie nicht in die eigene Anschauung oassen. Es geht nur darum, ob ein Angriff auf ein militärisches Ziel legitim/zulässig wäre oder ein Kriegsverbrechen darstellte, bzw. welche besonderen Umstände es dazu machten.
Dann suchen wir also erstmal den Text in den Genfer Konventionen samt Zusatzprotokollen, wo steht, dass Angriffe auf militärische Ziele in Un-Schutzräumen verboten sind/ein Kriegsverbrechen darstellen.
Grüße