Hat die Anerkennung eines Völkermordes durch den Staat, der das Volk vertritt welches vor 100 Jahren an diesem Völkermord beteiligt war, der geschehen sein soll, irgendwelche internationalen staatspolitischen, evtl. finanzielle Folgen? Hat dieser Staat Regressansprüche zu befürchten? Oder warum muss dieser Staat vehement historische Fakten leugnen? Oder geht es nur um die Ehre?
Och Völkermord zu verneine ist sowas wie ein Internationaler Wettkampf. Frag da mal am Besten die Japaner und Chinesen. diese hatten sich vor einigen Jahren da auch mal schön in der Wolle.
Es Juckt halt einfach nur am Stolz.
Das schöne daran ist, dass jede Gruppe mal ran darf, ob als Opfer oder Täter.
Ist das wirklich so? Ich weiß es nicht.
Dann einfach den Zahn ziehen. Den stolzen Zahn. Raus damit.
Möge der Große Meister die Zähne knirschen. Die verbleibenden.
Mir kommt es so vor Schuld und sühne. "Ihr habt ja damlas uns . . . , daher solltet ihr nun mal . . . "
Ja, Du hast schon recht, vermutlich, Du hast einen Großhumor bewiesen, den ich gerne öfter hätte.
Aber ziehen wir ihm nun den Zahn oder lassen wir ihn eiskalt links liegen?
Hallo!
Ja. Diesbezüglich herrschten und herrschen übrigens nicht nur im Osmanischen Reich bzw. in der heutigen Türkei seltsame Ehrbegriffe. Weithin sehen es viele Menschen als ehrenhaft an, Kriege, auch Eroberungskriege zu führen, Menschen zu deportieren und Lebensgrundlagen zu zerstören. Meistens werden eingängig klingende Begründungen benutzt, irgendein Gott, Vaterland oder Freiheit und Mädchenschulen bemüht. was aber nichts am Ergebnis ändert, wenn staatsorganisierte Mörderbanden (= Militär) von der Leine gelassen werden.
Vor einem halben Jahrhundert, als meine Generation anfing, Fragen zu stellen, bekamen wir überall - auch von Lehrern, durchweg Kriegsteilnehmer - zu hören, dass man von der Sache mit den Juden so gar nichts mitbekommen hatte und nur als Landser ehrlich kämpfte. Abgesehen davon, dass der Umgang mit vielen Minderheiten keinem Zeitgenossen entgangen sein konnte, empfand man Eroberungskriege und das Überfallen von Nachbarn als ehrliches Treiben. Auch an der Zerstörung von Lebensgrundlagen der Zivilbevölkerung fand kaum jemand etwas Verwerfliches. Diesbezüglich bestanden Politiker und Militär aller beteiligten Staaten aus den gleichen verkommenen Gestalten. Daran hat sich bis heute nur in feierlichen Reden, aber in der Praxis nichts geändert.
Gruß
Wolfgang
Nun wenn wir den Zahn ziehen, was nützt es nun?
Hilft es den „Tätervolk“ das ganze besser zu verarbeiten?
Hilft es den „Opfervolk“ besser damit zu Leben?
Hilft es für die Zukunft wie man besser miteinander umgeht?
Hilft es und vieles mehr?
nun diese Fragen lassen sich nicht wirklich beantworten, da keiner in die Zukunft schauen kann. denn offenen Kritik kann helfen, muss aber nicht. Sehe es ja bei einigen Punkten bei mir selber.
Ein schlechter Zahn gehört raus. Aber es ist nicht mein Zahn. Also wenn wir damit leben können, dann lassen wir den Zahn drin.
Is mir egal… is mir egal.
Sorry, war nicht bös gemeint.
Der Große Meister hat aber ein Problem, oder ?
Ja…
Wieso „beteiligt“? Du meinst sicher „begangen hat“. Und das Volk wird auch nicht vertreten, sondern das Rechtssubjekt „Republik Türkei“ ist direkter Rechtsnachfolger des „Osmanischen Reiches“.
Es geht um nationale „Würde und Ehre“, die natürlich mit einer Bluttat dieser Dimension besudelt wurden.
Finanzielle Spätfolgen zwischen Armenien und der TÜR kann es keine geben, weil jede Form der heutigen int. Gerichtsbarkeit nicht zuständig wäre. Etwas anderes könnte sich möglicherweise ergeben, wenn armenische Erben ihren Besitz einfordern. In Ermangelung jeglichen Vertrages zwischen der TÜR und Armenien besteht zumindest keine Ausschliussklausel für solche Fälle. Hätte nun ein Ururenkel noch Unterlagen über das Grundstück XY, dann könnte er mit recht dürftigen Aussichten Klage in der Türkei auf „Herausgabe“ seines Eigentums einreichen. Gäbe es so etwas wie eine unabhängige türk. Justiz noch. Davon kann aber angesichts des jetzigen türk. Staatspräsidenten kaum noch die Rede sein.
Gruß
vdmaster
Warum wurde es dann nicht besser im verlauf der letzten tausenden jahren?
Also ist es eine Frage der Ehre, des Stolzes?
Eine Frage des falschen Verständnisses von Ehre. Mit Wahrheitsverleugnung und Verdrängung erhält man sich weder die Ehre, noch macht man sich Ehre.
Übrigens ist die öfftl. Behauptung, die TÜR hätte einen Völkermord begangen, in der TÜR mit einigen Jahren Haft bestrafbar.
Stell Dir nur mal ganz kurz vor, dass wäre in D mit dem Holocaust genauso. Dann hast Du den richtigen Eindruck wie krankhaft die offizielle Sichtweise der TÜR ist.
Es ist doch so, nur andersrum siehe Stgb §130 Abs. 3
Made my day
Handelt es sich wirklich um einen Rechtsnachfolger oder ist die Türkei nicht etwa sogar rechtsidentisch mit dem Osmanischen Reich (wie das bei der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich z.B. auch der Fall ist)? Um so brisanter ist die Frage, ob es sich nun um einen Völkermord handelte oder vielleicht auch nicht.
Ich kann keinen Unterschied erkennen, der einen Einfluß auf die Fragen der historisch-moralischen Schuld des Völkermords hätte. Staatsrechtler mögen sich die Köpfe darüber zerbrechen und würden wahrscheinlich in Streit geraten, sofern es um die Kontinuität der Herrschaftslegitmation zwischen OS und TÜR geht.
Nicht einmal heute gibt es allg. gültige und bindende Regeln bzgl. der Staatennachfolge bzw -identität bei auseinandergebrochenen Staaten. Hierzu ggf. https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Konvention_über_die_Staatennachfolge_in_Verträge
Bei D ist die Sachlage eine andere. Hier lässt sich nachweisen, dass die Legitimation von 1871 bis heute nicht unterbrochen wurde. Auch nicht durch Kapitulationen oder Abdankungen. Das ist beim OR und der TÜR IMHO deutlich anders.
Es mag sein, daß es den Türken gleich ist, ob die Türkei nun Rechtsnachfolger oder rechtsidentisch ist, wenn sie - aus ihrer Sicht - vom Ausland angepöbelt werden bzw. sich in die inneren Angelegenheiten eingemischt wird. Prinzipiell sehe ich aber schon einen Unterschied darin, ob jemand Erbe eines Verbrechers ist (=Rechtsnachfolger) oder mit diesem rechtsidentisch ist, nur inzwischen anders heißt (Frau Müller geb. Meier-Schulze).
Tja, das dt. Zivilrecht kann nicht einfach so 1:1 auf die Ebene des int. Staatsrechts („Volkerrecht“) hochgerechnet werden.
Wie ich schon sagte, dürfte das im Fall der TÜR unter Staatsrechtlern höchst umstritten - IMHO sogar unklärbar sein.
Du kannst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Es geht weniger um die rechtlichen Aspekte an sich, sondern um die Wahrnehmung in der Türkei. Mit ist das dortige Ehrverständnis ein absolutes Rätsel, so daß ich auch nicht beurteilen kann, ob man sich quasi als Erbe des Osmanischen Reiches oder sich mit diesem identisch fühlt und inwieweit das Folgen für die Wahrnehmung von vermeintlich beleidigenden Resolutionen hat.
Habe ich nicht vor. Das war nur eine Frage, die sich mir gerade stellte.